Bei der Einführung des Thüringer Pensionsfonds gab es den direkten Bezug auf den damals neuen § 14 a des Bundesbesoldungsgesetzes. In Auszügen heißt es in § 14 a: „Um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen, werden Versorgungsrücklagen als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen … gebildet.“ Damit war von Beginn an klar, dass die Minderung der Besoldungsanpassungen untrennbar mit der Auffüllung des Pensionsfonds verbunden sein sollte. Im geltenden Thüringer Pensionsfondsgesetz heißt es folgerichtig: „Die sich … aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung … ergebenden Beträge werden dem Sondervermögen … zugeführt.“ Ich habe das hier eingekürzt. Ihr hier vorgelegter Gesetzentwurf sieht allerdings eine Trennung von Ursache und Wirkung vor. Die Absenkung der Besoldungsanpassungen seit 1998 bleibt selbstverständlich bestehen und entlastet auch den Landeshaushalt. Aber die dazugehörige Auffüllung des Pensionsfonds wollen Sie hier einfach mal so wegfallen lassen. Anders ausgedrückt, vereinnahmen Sie das finanzielle Opfer der Thüringer Beamten zweckwidrig im allgemeinen Haushalt.
Von einer Landesregierung muss man erwarten können, was sie von ihren Beamten auch erwartet, nämlich Gesetzestreue. Ob die Landesregierung mit dieser Änderung des Pensionsfondsgesetzes die rechtlichen Grenzen überschreitet, vermag ich an der Stelle nicht zu beurteilen, aber das wird sicher im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten eine Bewertung finden. Neben fiskalischer und rechtlicher Bewertung steht jedoch die Frage der moralischen Bewertung schon im Raum. So können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich war einen kleinen Moment unaufmerksam, hatte mich dem Gespräch meiner Abgeordnetenkollegen zugewandt, so dass die Einbringungsrede erst an dieser Stelle kommt.
Auf der Tagesordnung steht die Einbringung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und des Pensionsfondsgesetzes durch die Landesregierung. Es ist auch nicht weiter tragisch, dass es an dieser Stelle kommt, das gibt mir die Gelegenheit, vielleicht auch noch ein paar Worte zur Richtigstellung in der Einbringungsrede hervorzuheben.
Der Gesetzentwurf besteht inhaltlich aus zwei Bestandteilen. Zum einen sollen im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung die Zuführungen an den Thüringer Pensionsfonds vorübergehend ausgesetzt werden und dazu müssen sowohl das Thüringer Besoldungsgesetz als auch das Thüringer Pensionsfondsgesetz geändert werden. Die erforderlichen Gesetzesänderungen finden Sie in Artikel 1 Nr. 4 und Artikel 2 des Gesetzentwurfs. Zum anderen - das ist der andere Teil - soll der in § 47 des Thüringer Besoldungsgesetzes erstmalig für das Jahr 2011 vorgesehene leistungsbezogene Besoldungsbestandteil aufgehoben werden. Außerdem - das möchte ich auch der Vollständigkeit halber anmerken - sind Neuregelungen zur Auslandsbesoldung erforderlich und hierfür ist eine Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes notwendig. Auch diese Änderung finden Sie in Artikel 1 Nr. 1 bis 3 sowie 5 und 6.
Meine Damen und Herren, zur Aussetzung der Zuführung an den Thüringer Pensionsfonds möchte ich auf Folgendes abstellen: Die bisherige Abstimmung des Gesetzentwurfs hat gezeigt - und auch der erste Beitrag hat das gezeigt -, dass zum Pensionsfonds zahlreiche Missverständnisse bestehen. Ziel dieses Pensionsfonds war es nie, eine Kapitaldeckung für die Beamtenversorgung zu schaffen. Diese aus § 14 a des Bundesbesoldungsgesetzes in § 64 des neuen Thüringer Besoldungsgesetzes übernommene Bestimmung hatte zwei Ziele: Einerseits soll das Besoldungs- und Versorgungsniveau gegenüber dem Tarifbereich um 3 Prozent abgesenkt werden, um so eine dauerhafte Haushaltsentlastung zu erreichen. Das ist eigentlich der gleiche Effekt wie die Entlastung der Rentenkassen. Darauf will ich aber nicht näher eingehen. Damit wollte der Gesetzgeber insbesondere auch den Anstieg der Versorgungsausgaben dämpfen. Gesetzestechnisch erfolgt die Absenkung, indem bei bis zu 15 aufeinanderfolgenden Besoldungsund Versorgungsanpassungen die Anpassung für Beamte durchschnittlich um 0,2 Prozentpunkte hinter der Tarifanpassung zurückbleibt. Andererseits sollen während des Absenkungszeitraums die eingespar
ten Mittel nicht unmittelbar dem Haushalt zugute kommen, sondern in einem Pensionsfonds angespart werden, um während des Höchststandes der Versorgungsausgaben zusätzlich zur Entlastung zur Verfügung zu stehen. Es sollen die Spitzen abgedeckt werden, die sich erstmals in den Jahren 2017, 2018 ergeben, sich aber nach hinten hinaus aufbauen. Bislang - das ist der tatsächliche Stand wurden nur drei Besoldungsanpassungen um je 0,2 Prozentpunkte gemindert. Der damals noch zuständige Bundesgesetzgeber hat im Zusammenhang mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 die weitere Absenkung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus zeitweise ausgesetzt. Ansonsten wären in dem Zeitraum, in dem nach § 69 e des Beamtenversorgungsgesetzes sowohl der jährliche Steigerungssatz der Beamtenversorgung als auch der Höchstruhegehaltssatz abgesenkt werden, beide Absenkungsmaßnahmen kumuliert; das wollte man dadurch auch vermeiden. Während des Zeitraums der Aussetzung wird lediglich der sich aus der Verminderung der von bisher insgesamt 0,6 Prozent - das sind diese drei Mal 0,2 - ergebende Basisbetrag von 8 Mio. € in den Pensionsfonds abgeführt. In Thüringen wird die Absenkung nach § 69 e Beamtenversorgungsgesetz mit der - von heute aus betrachtet - dritten zukünftigen Besoldungs- und Versorgungsanpassung beendet sein. Genau für diesen Zeitraum sollen die Zuführungen ausgesetzt werden, um den Haushalt in der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzlage um jährlich 8 Mio. € zu entlasten. Ab dann wird die Zuführung wieder geleistet.
Meine Damen und Herren, das im Pensionsfonds angesammelte Kapital wird nicht angegriffen. Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass ein ganz erheblicher Teil des Kapitals von nunmehr 161 Mio. € nichts mit den Zuführungen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung zu tun hat, sondern auf besonderen zusätzlichen Zuführungen des Landes beruht. Ich darf daran erinnern, dass allein 2008 - in den Jahren der hohen Steuermehreinnahmen, die zu einem echten Überschuss im Landeshaushalt geführt haben -, zusätzlich 85 Mio. € in den Pensionsfonds eingezahlt wurden.
Ein weiteres Missverständnis muss ausgeräumt werden: Im Verlauf der Abstimmung des Gesetzentwurfs ist sinngemäß immer mal wieder an verschiedenen Ecken hochgekommen, dass man sich am Geld der Beamten vergreifen würde, wenn wir die Zuführung aussetzen wollten. Das ist schlicht und einfach falsch. Kein Beamter zahlt in den Pensionsfonds ein, kein Beamter hat Anspruch auf Zahlung aus dem Pensionsfonds, denn auch der Beamte hat keinen Anspruch auf eine Besoldungsanpassung. Das ist also auch falsch.
Das hat auch nichts mit Treuhänder zu tun, da liegen Sie einfach falsch, Herr Ramelow, geben Sie es doch in dem Fall wenigstens mal zu. Die Besoldungs- und Versorgungsansprüche der Beamten richten sich gegen das Land, das ist richtig, und
bestehen vollkommen unabhängig von der Existenz eines Pensionsfonds, um das mal klarzuziehen. Lediglich für die Berechnung des Geldbetrags, der dem Pensionsfonds aus dem Landeshaushalt zugeführt wird, dient die Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung als Berechnungsgröße. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung, wenn ich darauf hinweisen darf, vom 24. September 2007 ausdrücklich festgehalten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Entscheidung festgestellt, dass § 14 a des Bundesbesoldungsgesetzes verfassungsgemäß ist. Das hat überhaupt nichts mit Kürzung zu tun. Da dies die Vorgängervorschrift des § 64 Thüringer Besoldungsgesetz ist, ist damit auch dessen Verfassungsgemäßheit gewährleistet.
Als Fazit bleibt festzuhalten: Dem Landesgesetzgeber steht es frei, die Zuführungen zeitweise auszusetzen, und es handelt sich um die von ihm verwalteten Haushaltsmittel, nicht um Einzahlungen der Beamten.
Zum zweiten Bestandteil des Gesetzentwurfs: Die Landesregierung beabsichtigt, die leistungsorientierte Besoldung aufzuheben. § 47 Thüringer Besoldungsgesetz sah vor, diese erstmals im Jahr 2011 zu vergeben. Einen Auszahlungsmonat hat das Gesetz damals nicht genannt. Mit der Streichung wird eine Angleichung zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten erreicht und genauso, wie die leistungsbezogene Besoldung ursprünglich einer Bestimmung des TVL entsprach, folgt die Streichung des § 47 Thüringer Besoldungsgesetz der Streichung der Bestimmung im TVL. Das ist insbesondere deshalb folgerichtig, weil im Tarifbereich die Leistungsbezahlung in Höhe von 20 € zur Gegenfinanzierung der Erhöhung der Tabellenwerte um 40 € in der Gehaltsrunde des Jahres 2009 verwendet wurde. Die Erhöhung der Besoldungstabellen um den Sockelbetrag von 40 € ist auch in der Beamtenbesoldung erfolgt, allerdings bisher ohne Gegenfinanzierung. Es handelt sich also nicht um eine Besoldungskürzung, da nicht in die laufenden Bezüge der Beamten eingegriffen wird. Für die Zukunft erwartete besoldungsrechtliche Leistungen erfolgen jedoch nicht. Zudem wird mit der Streichung ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotenzial, denke ich mal, zwischen Personalverwaltung und Beamten und
Meine Damen und Herren, mit der vorgesehenen Änderung der Auslandsbesoldung kommen wir der Führsorgepflicht für unser Personal im Ausland nach. Unsere in Brüssel tätigen Beamten beziehen ab 1. Juli dieses Jahres weniger Auslandsbesoldung. Das ist auf eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes zurückzuführen, auf das das Thüringer Besoldungsgesetz bei der Auslandsbesoldung verweist. Für diese Thüringer Beamten sieht der Gesetzentwurf vor, rückwirkend ab 1. Juli 2010 die Kürzung der Bezüge in drei statt in einem Schritt zu vollziehen. Sie erhalten vorübergehend eine Ausgleichszulage und die beträgt im ersten Jahr zwei Drittel, im zweiten Jahr ein Drittel der Bezügeverminderung und nach Ablauf des zweiten Jahres erlischt sie dann. Weiterhin wird zukünftig eine eigene Thüringer Auslandszuschlagstabelle erforderlich sein. Die wird Ihnen voraussichtlich mit der nächsten Besoldungserhöhung zur Abstimmung auch vorgelegt werden.
Sie sehen, dass der Gesetzentwurf zwar Einsparungen, aber keine Kürzung enthält. Nachteile, insbesondere gegenüber den Tarifbeschäftigten des Landes, entstehen in diesem Fall niemandem. So weit mein Beitrag. Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Bereich gestehen wir ein, wir sind erst ein Jahr dabei. Beamtenversorgung ist die hohe Kunst des Wissens oder des Verschleierns des Nichtwissens. Ich kann weder das eine, noch habe ich das andere vor zu können. Ich will nicht verschleiern, Beamtenbesoldung ist für mich ein Thema - Respekt vor allen, die damit zu tun haben. Trotzdem einige Bemerkungen zu dem vorliegenden Gesetz: Allgemein haben wir es damit zu tun, dass die Versorgungsansprüche der Beamten in der Zukunft für uns alle ein Problem darstellen. Die in Rede stehenden 0,2 Prozentpunkte, die angespart werden sollten, wie es Frau Ministerin Walsmann gerade ausgeführt hat, sollten tatsächlich nur dazu dienen, kleine Spitzen von dem abzufangen, was uns erwartet, ob nun im Jahr 2017, 2018 oder 2019 - ganz egal. Ich denke, zentral dabei wird sein, dass wir uns bei der Verbeamtung in Zukunft noch stärker als in der Vergangen
heit bereits auf die engsten Kernbereiche, in denen Verbeamtung notwendig ist, in der Personalbewirtschaftung beschränken. Das ist meines Wissens beispielsweise im Bereich der Lehrerschaft in der Vergangenheit nicht immer so gewesen. Ich erwarte mir dazu namens meiner Fraktion deutliche Aussagen auch aus den Berichten der Strukturkommission. Denn, ich glaube, das muss man heute auch mal deutlich und laut sagen, wenn wir nicht in den Bereich der Personalkosten hineingehen - und da rede ich jetzt noch nicht von Personalmenge, also Menschen, die bei uns arbeiten, sondern von Kosten pro Beschäftigteneinheit, wie das immer so schön unmenschlich heißt -, dann werden wir wahrscheinlich bei der Haushaltsstrukturproblematik auch scheitern. Wie gesagt, dazu erwarte ich von der Ministerpräsidentin schon in naher Zukunft - der erste Zwischenbericht ist ja angekündigt - Aussagen.
Zum Zweiten muss man mal ganz deutlich sagen, dass der zweite Teil des Gesetzes, der heute zur Diskussion steht, nichts weiter ist als das Einknicken vor der Courage, die vor einigen Jahren mal vorzeitig aufgeflackert ist, nämlich das Thema: Wir wollen mal versuchen, das Thema Leistung unserer Mitarbeitenden auch vernünftig zu honorieren und dementsprechend auch zu messen. Da hat die Landesregierung mal wieder - muss ich sagen versagt. Das war jetzt aber kein Angriff gegen jemanden hier im Raum, sondern da versagen regelmäßig alle Landes- und Bundesregierungen, und das seit 50 Jahren, soweit ich weiß. Das ist sehr bedauerlich, denn irgendwann müsste mal einer durchhalten. Ich glaube, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben es verdient, egal ob Angestellte oder Beamte, dass ihnen nicht immer vorgehalten wird, die sitzen nur da, trinken Kaffee und spitzen Bleistifte. Die allermeisten der Mitarbeitenden sind nämlich sehr fleißig, effizient und effektiv an der Arbeit.
Es traut sich nur immer keiner, das auch laut zu sagen - intern schon. Aber wenn es dann darum geht, das auch zu manifestieren, beispielsweise durch eine lächerliche 1-prozentige leistungsbezogene Besoldung, die auch mal dafür sorgt, dass man sagt, du hast es verdient, aber du gerade nicht, das wird jetzt wieder aufgehoben, das Geld hat man gebraucht für die Gegenfinanzierung dieser und jener Notwendigkeiten, das Geld war knapp. Dementsprechend streicht man die Leistungsbezogenheit jetzt gleich ganz mit dem Resultat, alle bekommen wieder gleichviel und nach draußen wird es weiterhin so bleiben, wie es immer war. Diese faulen Damen und Herren, die da sitzen, die tun den ganzen Tag nichts. Und jeder, der fleißig ist, wird sich sagen, wieso eigentlich auch ich, warum kann ich
Ich weiß, dass das auch ohne Geld geht. Ich weiß aber auch, in welcher Gesellschaft wir leben, und ich weiß auch, dass Geldanreize in dieser Gesellschaft ein Zeichen dafür sind, welche Wertschätzung ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer entgegenbringt.
Dass das hier heute aus finanzieller Notwendigkeit gestrichen wird, ist in diesem Sinne ein Armutszeugnis und ein Versagen der Landesregierung. Aber, wie gesagt, das war jetzt nicht persönlich gemeint. Es betrifft leider alle Landesregierungen.
Ich würde gern über diesen Gesetzentwurf mit Ihnen in den Ausschüssen diskutieren und beantrage dementsprechend die Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Ich würde mal sagen, das ist der Innenausschuss, Frau Präsidentin, und sicherlich der HuFA dazu. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kowalleck für die Fraktion der CDU.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vorteil ist, wenn die Ministerin als Erste spricht, dass so manches Missverständnis von vornherein schon ausgeräumt werden kann.
Ich nehme an, auch Frau Keller, die eine oder andere Frage wurde aus dem Weg geräumt. Ansonsten haben wir ja dann auch noch im Haushaltsund Finanzausschuss die Möglichkeit, entsprechende Fragen zum Gesetzentwurf beantwortet zu bekommen.
Meine Damen und Herren, die Vorsorge für zukünftige Belastungen durch Versorgungsleistungen ist richtig und wichtig. Aber es macht keinen Sinn, Zuführungen an einen Pensionsfonds zu leisten, solange der Freistaat Schulden aufnehmen muss. Eine Vorsorge, die mit Kreditaufnahme finanziert werden muss, geht ganz einfach in die falsche Richtung. Ich pflichte auch Herrn Meyer durchaus bei, dass wir doch gespannt sind auf die Ergebnisse der Haushaltsstrukturkommission, die auch entsprechende Vorstellungen zum Pensionsfonds vorlegen sollte.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Zuführungen aus dem Landeshaushalt von jährlich etwa 8 Mio. € an den Pensionsfonds vorübergehend ausgesetzt. Die Aussetzung der Zuführung beschränkt sich auf die Jahre 2011 und 2012. Die Ministerin hat es eben auch erwähnt. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal an einen Entschließungsantrag zum Haushalt 2010 erinnern. Darin hatten die Koalitionsfraktionen die Landesregierung aufgefordert, einen nachhaltigen Haushaltsausgleich ohne neue Schulden bis zum Ende der Legislaturperiode anzustreben. Dieses wichtige Ziel dürfen wir nicht aus den Augen verlieren und wir werden auch im Hinblick auf den Pensionsfonds hier noch einmal wichtige Weichen stellen müssen.
Aktuell ist unsere Aufgabe, mit hoher Anstrengung die Neuverschuldung zu senken. Das sage ich auch im Hinblick auf eventuelle Begehrlichkeiten in Richtung Steuermehreinnahmen. Hier verweise ich noch einmal auf meine einführenden Worte. Es hat jetzt keinen Sinn, Geld in den Pensionsfonds zu stecken und dieses über Kredite zu finanzieren. Die weiteren Punkte im Gesetzentwurf - das habe ich bereits erwähnt - können wir auch gern im Haushalts- und Finanzausschuss besprechen. Ich beantrage hiermit die Überweisung für meine Fraktion. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Ministerin, das entwickelt sich langsam zum Ceterum Censeo für mich; das Thema Pensionen und Pensionsvorsorge habe ich an der Stelle hier schon öfter mal ansprechen müssen. Ich möchte kurz auf das eingehen, was Sie eben vorgetragen haben. Sie haben dieses Gesetz, die Aussetzung der Zuführung, als einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts bezeichnet. Genau das ist es nicht.
Denn wir vermeiden keine Ausgaben, wir sparen nichts ein, sondern was Sie hier vorhaben, ist lediglich eine Verschiebung in die Zukunft. Damit wird tatsächlich nichts konsolidiert. Da müssten Sie überlegen, wie viele Beamte Sie neu einstellen, wenn Sie etwas konsolidieren wollen. Sie haben auch gesagt, Ziel war es nie, von dem Pensionsfonds Kapitaldeckung zu schaffen. Das mag so sein, gleichwohl muss es aber Ziel des Pensionsfonds werden, Kapitaldeckung für die Zukunft zu schaffen. Warum ist das so? Wenn wir heute nicht das zurücklegen, was wir heute schon verbrauchen, indem wir uns verpflichten, Pensionen in der