Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

Zukunft zu zahlen, wenn wir neue Beamte einstellen, wenn wir das heute nicht zurücklegen, dann müssen wir diese Leistungen in der Zukunft aus den Haushalten zahlen.

(Beifall FDP)

Wir wissen, dass das Haushaltsvolumen in Zukunft geringer werden wird. Deshalb ist es schlichtweg, auch aus Gründen der Nachhaltigkeit, geboten, Kapitaldeckung zu schaffen und Geld zurückzulegen. Den Haushalt um 8 Mio. € zu entlasten, genau das wird auch nicht erreicht, denn die Verpflichtungen bleiben.

In dem Zusammenhang darf ich auf die Stellungnahme des Beamtenbundes verweisen. Er schreibt: „Weiterhin sollen die vorgesehenen Rücklagen für die Teilfinanzierung zukünftiger Versorgungslasten eher auf- und ausgebaut werden.“ Da haben die vollkommen recht. In ihrer Begründung schreiben sie: „Das im Gesetzentwurf beschriebene Vorhaben ist eine Verlagerung von Finanzproblemen in die Zukunft.“ Genau das ist es.

(Beifall FDP)

Sie wollen die Zuführung zum Pensionsfonds aussetzen. Es geht hier nicht um die 8 Mio. €, denn dem Betrag nach ist das ein verhältnismäßig geringer Betrag im Verhältnis zu der tatsächlichen zukünftigen Verschuldung, zu den tatsächlichen Lasten, die das Land zu tragen hat. Es geht dabei um nichts weniger als um Nachhaltigkeit. Die Nachhaltigkeit lässt sich auch an anderer Stelle bei der Landesregierung vermissen.

Die Lasten für Pensionen sind enorm und sie sind heute schon bekannt. Nötig wären nicht 8 Mio. €; wahrscheinlich reichen auch 80 Mio. € nicht aus. Vielleicht sind es eher 200 Mio. €, die wir jedes Jahr zuführen müssten, um die Pensionslasten, die heute schon bestehen, von denen wir heute schon sicher wissen, dass sie kommen, annähernd auszufinanzieren.

Hessen hat es vorgemacht mit der Aufstellung einer kaufmännischen Bilanz. Für das Land wurden zweistellige Milliardenbeträge ausgewiesen und offengelegt. Das ist vielleicht unbequem, das ist auch bei der Aufstellung von Haushalten ganz besonders unbequem, aber gleichwohl ist es die Wahrheit; es stellt dem Bürger gegenüber die Situation ungeschminkt dar.

Frau Finanzministerin, bitte legen Sie die Zukunftsverbindlichkeiten für die Thüringer Beamten offen. Die lassen sich errechnen nach versicherungsmathematischen Regeln. So fair sollten wir gegenüber den Bürgern und gegenüber den Steuernzahlern tatsächlich sein. Sie haben einmal gesagt, die Ausgleichszahlungen, die im Versorgungslastenstaatsvertrag vorgesehen sind, im Mittel etwa 20 Prozent der laufenden Besoldung, würden Sie für ausrei

(Abg. Kowalleck)

chend halten, um Pensionslasten auszufinanzieren. Da haben wir doch einen Wert, den wir tatsächlich nehmen können. Ich höre immer wieder das Argument, das Land möge keine Schulden aufnehmen, um Rücklagen zu bilden. Das ist auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar. Ich möchte Ihnen da entgegenhalten, die Anlage in mündelsichere Papiere, wie sie im Pensionsfondsgesetz vorgesehen ist, könnte zum Beispiel durchaus auch Schuldverschreibungen des Landes betreffen. Das würde uns unter dem Strich praktisch nichts kosten, es hätte aber den wesentlichen Vorteil, dass wir die Lasten offenlegen und dass wir den Beamten zeigen, jawohl, wir sorgen dafür,

(Beifall FDP)

und dass wir den Bürgern zeigen, jawohl, uns ist die Belastung für die Zukunft durchaus bekannt. Es hätte noch einen weiteren Vorteil, es würde nämlich als Disziplinierungsinstrument bei der Haushaltsaufstellung für zukünftige Haushalte dienen, weil die Zahl der Beamten tatsächlich die finanziellen Lasten der Zukunft bestimmt. Es wäre dann auch endlich möglich, einen fairen und rechnerisch stimmigen Vergleich zwischen Personalkosten einerseits von Tarifangestellten und andererseits von Beamten durchzuführen. Auf all das verzichten Sie. Auf all das müssen wir offenbar noch weiter warten. Ich finde, Chance verpasst, schade.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Recknagel. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Pidde für die SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist schon darauf hingewiesen worden, dass es sich um ein Artikelgesetz handelt. In Artikel 1 geht es um die Änderung des Besoldungsgesetzes und in Artikel 2 um die Änderung des Pensionsfondsgesetzes. Was den Artikel 1 angeht, so sehe ich den auch weniger problematisch. Die Details können wir dann durchaus auch im Hauhalts- und Finanzausschuss besprechen. Da geht es einmal um die Neuregelung der Auslandsbesoldung und zum anderen um die schon erwähnte Abschaffung der leistungsorientierten Besoldung. Da kann ich Herrn Meyer so nicht folgen, denn hier erfolgt lediglich eine Übertragung des Tarifergebnisses auf die Thüringer Beamten. Da sollte man schon schauen, dass dort auch Gleichklang herrscht.

Was nicht unmittelbar mit dem Gesetz zusammenhängt, aber worauf ich hinweisen möchte, ist, dass Thüringen das einzige Bundesland ist, in dem gegenwärtig für die Beamten noch die 42-StundenWoche gilt. Die unterschiedlichen Arbeitszeiten von

Angestellten und Beamten führen zu Frust und Demotivation innerhalb der Mitarbeiterschaft.

(Beifall SPD)

Deshalb hier auch noch einmal der Hinweis, dass die Arbeitszeitverordnung durch die Landesregierung noch aussteht. Die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche für die Thüringer Beamten war eine wesentliche Forderung der SPD in den Koalitionsverhandlungen. Das sollte man jetzt im Zusammenhang mit den Fragen zum Pensionsalter klären. Wir sollten dem bald Taten folgen lassen.

(Beifall SPD)

Die Beamten sind das Rückgrat unserer Landesverwaltung, unserer Landesbehörden. Sie leisten eine gute Arbeit und sie haben ein Recht auf eine zügige Regelung.

Zu Artikel 2, zum Pensionsfonds: Die Finanzministerin hat mit dem, was sie eingangs gesagt hat, vollkommen recht. Pensionen sind eine Rechtsverpflichtung. Sie müssen aus der Landeskasse beglichen werden. Der Pensionsfonds dient als Unterstützung. Da nicht mehr drin ist, können damit nur Spitzen abgedeckt werden. Ich hätte mir gewünscht, dass dort viel mehr Geld drin ist, dass dort in früheren Jahren schon Geld zugeführt worden wäre. Insofern sehe ich die Einstellung der regelmäßigen Zuführung kritisch und melde für die SPDFraktion bei diesem Punkt schon einmal erheblichen Diskussionsbedarf an.

Wenn Herr Kowalleck das Argument bringt, Zinsen für angelegtes Geld im Pensionsfonds und Zinsen für aufgenommene Kredite, so muss ich Ihnen sagen, das Argument haben wir schon zigmal gehört. Es hinkt aber. Wenn man die Kredite mit den Pensionsfondszuführungen vergleicht, dann wäre das so; dann müssten aber in der Realität auch die entsprechenden Millionen im Haushalt gespart werden. Wenn man das aber nicht tut und das einfach nutzt, um die verbliebene Lücke im Haushalt zu decken, dann stimmt das Argument nicht mehr. Neben dem Bund und zahlreichen Ländern, die auch Kredite aufnehmen, wird dort für alle neuen Beamten eine versicherungsmathematisch berechnete Versorgungsrücklage gebildet. Das halte ich für den richtigen Weg. Diese Länder tun das trotz Kreditaufnahme. Wenn Ihr Argument, Herr Kowalleck, stimmen würde, dann müsste man sofort den ganzen Pensionsfonds auflösen, das Geld nehmen und Kredite zurückzahlen, weil das ökonomisch am besten wäre. Man müsste auch alle bestehenden Stiftungen auflösen und wieder in eine Haushaltsveranschlagung bringen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das wäre ökonomisch gesehen am besten. So ist es aber nicht.

(Abg. Recknagel)

(Beifall SPD)

Artikel 2 des Gesetzentwurfs hat in der SPD-Fraktion erhebliche Fragen aufgeworfen. Bis zur Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses sind noch einige Tage Zeit und ich bin mir sicher, dass sich die Koalition auf eine vernünftige Position verständigen wird. Zur Vorbereitung auf diese Diskussion werde ich mir schon einmal den Koalitionsvertrag unter das Kopfkissen legen. Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Pidde. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ramelow für die Fraktion DIE LINKE.

Werte Kolleginnen und Kollegen, jetzt ist die Finanzministerin leider rausgegangen, ich habe mich aber wegen ihr zu Wort gemeldet. Die freundliche Formulierung zu dem Vorgang mit dem Pensionsfondsgesetz wäre: Es handelt sich um unredliches Vorgehen. Die unfreundliche Formulierung von mir ist der Hinweis auf den Versuch eines Rechtsbruchs, mindestens jedoch eines sehr seltsamen Umgangs mit den Staatsdienern dieses Landes, denen man eine bestimmte Zusage gemacht hat, denen man eine bestimmte Grundlage geschaffen hat. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn Frau Finanzministerin sagt: Die bekommen ja gar keine Kürzung. Das sind Taschenspielertricks und das sind Argumente von Taschenspielern. Sie bekommen keine Erhöhung, die ihnen zustehen würde, Herr Kowalleck. Die Beamtenbesoldung entwickelt sich analog dem Angestelltentarifvertrag, der von den Gewerkschaften erstritten worden ist, und anschließend wird die Beamtenbesoldung daran ausgerichtet und so aufgesetzt. 1999 wurde das System durchbrochen mit dem Hinweis, dass für die Beamten eine Pensionsrücklage geschaffen werden soll. Da, werter Kollege Recknagel, könnten wir inhaltlich dann mal die Diskussion führen. Ich finde Ihren Hinweis richtig, dass das System der Pensionen und der Rücklagenbildung für Pensionen in den Haushalt transparent eingestellt sein müsste, damit man überhaupt weiß, was kostet die gesamte Finanzierung eines Bediensteten im öffentlichen Dienst,

(Beifall DIE LINKE)

und zwar transparent nach Angestellten, Arbeitern, also Rentenversicherung, Angestelltenversicherung bzw. Deutsche Rentenkasse oder Pensionsrücklage, die gebildet werden muss. Man kann sie bilden in Form eines Fonds, man kann sie aber auch bilden durch Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, indem man sie als Risikogröße immer wieder

in den Haushalt hineinstellt, damit man sieht, der Bedienstete ist nicht ad persona gemeint, sondern im Gesamtvolumen, kostet eben nicht die Nettosumme, die jährlich ausgezahlt wird über den Haushalt, sondern sie rechnet sich auch über das, was wir an Anwartschaften garantieren müssen. Insoweit wurde 1999, Kollege Kowalleck, durch den Deutschen Bundestag das Pensionsfondsgesetz geschaffen. Schon im Deutschen Bundestag - und das können Sie nachlesen - haben die Redner darauf hingewiesen, dass man bei dieser seltsamen Zwitterfunktion, die man jetzt führt, nämlich keine Haushaltsklarheit, wie es Kollege Recknagel gefordert hat, aber auch keine Pensionsabbildung der gesamten Pensionslast hat. Man hat einfach einen Zwischenfonds geschaffen und hat gesagt, dieser Zwischenfonds soll dann Spitzen der Pensionslasten ausgleichen. Dafür sind im Schnitt, ich glaube, 40 € pro beamteten Bediensteten nicht weitergegeben worden. Das heißt, sie sind nicht erhöht worden. Diese Nichterhöhung hat jährlich um den gleichen Betrag zu der Einzahlung geführt. Man bringt und deswegen nenne ich das Taschenspielertricks und ich habe das in meiner Rede schon zur Ministerpräsidentin gesagt - das Haushaltsgesetz hier in den Landtag ein und hat da schon die Kürzung eingerechnet. Man legt diesem Parlament eine Kürzung von Rechtsgrundlagen vor, die noch gar nicht verändert sind. Damit man es dann hinterher passend macht, schafft man dann eine Gesetzesänderung und bringt diese ein paar Wochen später hier ein. Das nenne ich Taschenspielertricks.

(Beifall DIE LINKE)

Ich finde, so kann man mit Bediensteten nicht umgehen, die die höchsten Staatsdiener in diesem Land sind oder die für Recht und Ordnung sorgen sollen. Der Kollege Pidde hat darauf hingewiesen, schon die unterschiedliche Behandlung - 40 Stunden zu 42 Stunden - führt zu einem erheblichen Frustpotenzial unter den Bediensteten.

(Beifall DIE LINKE)

Da haben wir ein Klassensystem in den öffentlichen Amtsstuben, was durch nichts gerechtfertigt ist. Jetzt gibt es die unterschiedliche Betrachtung: Die FDP würde sagen Haushaltsklarstellung, Haushaltsdarstellung, da gehört es rein. Wir als LINKE wären auch sehr einverstanden. Der Vorschlag der FDP wäre nur die private Vorsorge durch den Einzelnen. Wir kämen zu einem anderen Ergebnis und sagen: Eine einheitliche moderne Bürgerversicherung, in die jeder Mensch in diesem Land aus jeder Einkunftsart, die er hat, einzahlt, das würde endlich einen Gleichklang zwischen allen Menschen in diesem Land ermöglichen und wäre ein geradliniger Weg. Der gewählte Weg ist eine, wie wir finden, Krücke, denn es ist ja nichts Ganzes und nichts Halbes.

(Abg. Dr. Pidde)

Jetzt könnte man in der Tat sagen: Wir schaffen den Pensionsfonds in Gänze ab. Das wäre ein Weg, der wäre mit uns zu diskutieren. Dann müsste er nur in Gänze abgeschafft werden, aber dann muss das Geld den Bediensteten zurückgegeben werden. Das ist den Bediensteten vorenthalten worden, sie haben es nicht bekommen. Ich habe auch nicht gesagt, Frau Walsmann, dass es ihnen jetzt gekürzt wird. Insoweit interpretieren Sie etwas und wehren etwas ab, was überhaupt niemand gesagt hat. Ich sage nur, Sie geben es Ihren Bediensteten nicht und sagen aber, Sie erwarten von denen eine vernünftige Arbeitsleistung. Aber im Gegenzug sagen Sie: Das Geld, was wir euch nicht geben, das stellen wir auch nicht ein. Das nenne ich Taschenspielertricks. Insoweit sage ich, das Vergreifen am Pensionsfondsgesetz, indem man einfach sagt, in einem Jahr wird nicht eingezahlt, ist unredlich, ist unfair und entspricht auch nicht § 14 a. Da ist klar geregelt, ich zitiere: „Um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen, werden Versorgungsrücklagen als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen nach Absatz 2 gebildet.“ „Aus der Verminderung“ - das heißt, es ist im Text klar geregelt, ihr bekommt etwas nicht und das, was ihr nicht bekommt, stellen wir treuhänderisch ein. Natürlich haben Sie recht, dass das Geld, über das Sie als Finanzministerin verfügen, das Geld des Parlaments ist, nämlich dem Haushaltsbeschluss unterliegt. Aber Sie haben einem Zweiten, nämlich dem, der für Sie Dienst tut, vorher in einer Pensionszusage gesagt: Monatlich bekommst du nicht mehr als dein neben dir sitzender Angestellter. Insoweit vergreifen Sie sich tatsächlich moralisch an dem Geld der Bediensteten, derjenigen, die im öffentlichen Dienst tätig sind. Ja bitte, schütteln Sie den Kopf! Jeder Richter und jeder Staatsanwalt wird sich jetzt darüber Gedanken machen müssen, wie dieses Parlament mit seinem ganz persönlichen Rechtsanspruch umgeht, nämlich seinem Rechtsanspruch, dass er entweder diese Versorgungszusage, die er nicht ausgezahlt bekommt, ausgezahlt bekommt, dann wäre die Ehrlichkeit allerdings, dass man das Geld nicht in den Pensionsfonds einstellt. Wie gesagt, darüber kann man mit uns reden. Man kann auch wegen uns den ganzen Pensionsfonds in Gänze auflösen, dann muss man aber die Gegenleistung denjenigen übergeben, die einen Anspruch darauf haben. Damit sind wir bei der Besoldungsleistung für jeden einzelnen Mitarbeiter, der im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.

Herr Pidde, Sie können doch darüber erregt sein, Sie sind doch in der Koalition, Sie sagen dann immer, am Schluss müssen Sie sich beugen, was ich unredlich finde. Ihre Partei hat mal die moderne Bürgerversicherung vertreten. Nur tun Sie gar nichts dazu, dass die moderne Bürgerversicherung

kommt. Sie haben sich im Bundestag beschwatzen lassen zu einer Fondslösung, sowohl bei dieser Regelung als auch in der Sozialversicherung. Jetzt wissen Sie nicht mehr, welchen Weg Sie eigentlich gehen wollen. Das Problem ist, Sie müssen sich mal entscheiden, liebe sozialdemokratischen Freunde, wollen Sie nun Fisch oder Fleisch sein.

(Beifall DIE LINKE)

Ich habe nur das Gefühl, dass das, was man jetzt mit den Bediensteten macht - und das ist eine relativ kleine Summe -, aber die Moral, die dahintersteht, heißt, wir greifen euch in eure Tasche, liebe Beamtinnen und Beamten des Freistaats Thüringen. Und wenn ein Landtag so etwas mitmacht und wir sind der Haushaltsgeber, deswegen appelliere ich an alle Kolleginnen und Kollegen, sich genau zu überlegen, ob man bei diesem Hütchenspielertrick mitmacht, so lange, bis er zum Rechtsbruch führt, mindestens jedoch das moralische Ansehen dieses Parlaments bei jedem Beamten in diesem Land mit Füßen tritt. Machen Sie da nicht mit!

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter Ramelow. Es liegt mir jetzt keine Redemeldung weiter vor. Die Finanzministerin, bitte.

Keine Sorge, ein einziger Satz, Herr Ramelow, oder vielleicht zwei. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Übernahme von Tarifvergütung für den Beamten. Das ist schlicht und einfach die Crux, die alles erklärt. Es gibt diesen Rechtsanspruch nicht, den Sie hier konstatieren. Ob Sie hier in moralischen Kategorien irgendwas auslegen wollen oder versuchen, das zu umschreiben, es gibt es schlicht und einfach nicht. Die Beamten haben für ihren Dienst und für ihre Leistungen, die sie erbringen, den Anspruch darauf, dass sie ihre ordentlichen Pensionen bekommen, das heißt, dass sie ihre ordentliche Versorgung erhalten. Diese Versorgung besteht, das müssen wir aus dem Haushalt heraus leisten, das tun wir auch. Deshalb sind die Pensionen sicher und deshalb ist die Versorgung sicher und sie ist zu leisten. Über das, was Sie gerade beschreiben oder drum herumranken, können wir trefflich hoch und runter diskutieren, es ändert aber nichts an dem Prinzip, dass es diesen Rechtsanspruch, den Sie hier konstatieren, einfach so nicht gibt.

Danke, Frau Ministerin. Ich habe keine weiteren Redner auf meiner Rednerliste, aber es gibt den Wunsch auf Überweisung an folgende Ausschüsse, und zwar an den Haushalts- und Finanzausschuss,

(Abg. Ramelow)

an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.