Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einmal deutlich machen, lebenslanges Lernen und Weiterbildung gehören zu den Bedingungen einer erfolgreichen Entwicklung unserer Gesellschaft, denn diese Gesellschaft verändert sich mit immer größerer Geschwindigkeit. Nicht nur im Arbeitsleben, sondern auch in vielen Anforderungen im privaten Leben, dort wo ehrenamtliches Engagement zu leisten ist, dort wo Sprachkompetenz gefragt ist. Deshalb bin ich dankbar, dass wir ein stabiles Netz der Erwachsenenbildung in Thüringen haben. Wir stärken es mit diesem Gesetz und ich würde mich freuen, wenn Sie diese Entwicklung auch in den Haushaltsberatungen der nächsten Jahre mit unterstützen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine weitere Wortmeldung, Frau Abgeordnete Dr. Klaubert aus der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, Sie sprechen ja immer von dem großen Schrittmaß, welches die Sozialdemokraten in dieser Regierungskoalition aufmachen.

(Beifall SPD)

Ich behaupte, wenn wir Ihnen nicht ab und zu Beine machen, da sind Sie ziemlich langsam.

(Beifall DIE LINKE)

Vor diesem Hintergrund möchte ich folgenden Antrag nach § 59 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung stellen. Nach dieser inhaltlich begründeten Debatte im Plenum, die ich mir eigentlich im Ausschuss gewünscht hätte - Frau Rothe-Beinlich hat es ja gesagt, dass es dort beantragt wurde -, dass wir diesen Änderungsbedarf am Gesetz noch einmal im Ausschuss beraten und gegebenenfalls zu Veränderungen an der einen oder anderen Stelle kommen. Ich will es nur an drei Dingen begründen. Zum einen haben wir uns vorhin, insbesondere nach dem Redebeitrag des Abgeordneten Meyer, noch einmal versucht, zu verständigen, wie wir uns verhalten zu dem Antrag der Anhebung der sogenann

ten Pflichtstunden, die eine Volkshochschule erbringen muss, damit nicht der Kämmerer in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die Volkshochschule auf ein Minimum begrenzt. Das würden wir gern noch einmal intensiv miteinander beraten und gegebenenfalls diese für uns im Moment sehr verständlich klingende Lösung in das Gesetz hineinschreiben. Und die Regierungskoalition hätte, glaube ich, keinerlei Schwierigkeiten, weil das nicht von finanzieller Auswirkung ist, diesem Antrag zuzustimmen.

Zum Zweiten, Sie sind bereits darauf eingegangen, auch das Problem des bedarfsgerechten Angebots für Alphabetisierungskurse und auf der anderen Seite für niederschwellige und bezahlbare Angebote für Kurse zum Erwerb externer Schulabschlüsse. Thüringen ist dort kein Leuchtpunkt in der bundespolitischen Erwachsenenbildungslandschaft. Vor diesem Hintergrund müsste genau dieser Paragraph noch einmal genau angeschaut werden und gegebenenfalls sogar darüber gesprochen werden, ob man noch einmal unterschiedliche Sachverhalte, nämlich den Erwerb externer Schulabschlüsse und die Alphabetisierungskurse, die durchaus kürzer und prägnanter auf Bedarfe zielen, auseinandernehmen müsste.

Und drittens, aus demokratiepolitischer Erwägung heraus muss ich eines sagen: Das Ministerium kann, soll und muss mit jedem vom einem Gesetz Betroffenen reden. Es ist auch sehr freundlich, wenn Sie uns die Ergebnisse zur Verfügung stellen. Aber wir sind in der Legislative. Die Legislative entscheidet im Gesetzgebungsverfahren nach Anhörungen. Anhörungen dienen dazu, einen Gesetzentwurf zu qualifizieren. Meine Kollegin Sojka ging darauf ein, wie viele Zuschriften wir zu diesem Gesetzentwurf erhalten haben. Wollen Sie es wirklich verantworten, dass nicht eine der Anregungen aus den vielen Zuschriften in das Gesetzgebungsverfahren einfließt, weil auf der Seite des Ministeriums ja alles wohlbedacht sei. Wenn Sie diesen Gedanken fortsetzen, kommen Sie am Ende zum Schluss, die Regierung macht schon alles richtig und das Parlament können wir auflösen. Daran kann keinem gelegen sein in diesem Haus.

Vor diesem Hintergrund wiederhole ich diesen Antrag des Zurücküberweisens des gesamten Problembereichs an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Weil wir vorhin von Sprüngen und Hüpfern gesprochen haben, sage ich, wenn wir diesen Gesetzentwurf als Grashüpfer auf der bildungspolitischen Ebene bezeichnen wollen, dann können wir wenigstens sichern, dass der Hüpfer noch als Hüpfer bezeichnet werden darf.

(Beifall DIE LINKE)

(Minister Matschie)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Da die Rücküberweisung an den Ausschuss von der Fraktion DIE LINKE nach § 59 unserer Geschäftsordnung beantragt worden ist, stimmen wir zuerst über diesen Antrag ab. Wer für diesen Antrag ist, den gesamten Gesetzentwurf noch mal an den Ausschuss zurückzuüberweisen einschließlich der Änderungsanträge, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE, bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP. Wer gegen diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das sind Gegenstimmen bei der SPD und bei der CDU, damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung der Änderungsanträge. Als Erstes stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/1813 ab. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer gegen diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Das sind Gegenstimmen bei den Fraktionen SPD, CDU. Enthaltungen? Enthaltung der FDP. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/1814. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Antrag? Danke. Gegenstimmen bei den Fraktionen der SPD und der CDU. Wer enthält sich? Es enthält sich die FDP. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 1815. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Erneut Zustimmung von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Ablehnung bei der CDU, SPD und bei der FDP. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/1816. Wer ist für diesen Änderungsantrag? Zustimmung bei den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer ist dagegen? Gegenstimmen bei den Fraktionen CDU und SPD. Und wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 1817. Wer ist für diesen Änderungsantrag, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Zustimmung bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Ablehnung bei den Fraktionen CDU, FDP, SPD und DIE LINKE. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltung. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/1820 gemeinsam mit dem Änderungsantrag - die beiden Antragsteller haben dem zugestimmt - der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/1821. Wer für diese Änderung im Gesetz ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist Zustimmung bei der FDP und bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Das sind Gegenstimmen bei den Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1820. Wer ist für diesen Änderungsantrag? Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Ablehnung seitens der Fraktionen der FDP, CDU und SPD. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Alle Änderungsanträge wurden abgelehnt. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf direkt, denn der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs. Wer für den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/1534 ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen der SPD, CDU und FDP. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind Gegenstimmen bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. Danke schön. FDP, CDU und SPD. Wer stimmt dagegen? Ablehnung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit haben wir in der Schlussabstimmung auch diesen Gesetzentwurf angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsakademiegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1560 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/1784

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Kowalleck aus dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wurde durch Beschluss des Landtags vom 8. Oktober 2010 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 14. Sitzung am 8. Oktober 2010 und in seiner 15. Sitzung am 4. November 2010 beraten sowie eine schriftliche Anhörung durchgeführt.

Die Fraktion DIE LINKE beantragte in der 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Behandlung des Gesetzentwurfs im Dezember-Plenum. Als Grund wurde angeführt, dass am Tag der Sitzung des Ausschusses am 4. November 2010 die letzten Stellungnahmen eingegangen sind. Aufgrund der Fülle der Aufgaben durch parallel laufende Ausschüsse habe die Fraktion noch keine qualifizierte abschließende Bewertung vornehmen können. Frau Rothe-Beinlich ist auch im vorherigen Tagesordnungspunkt auf diesen Sachverhalt eingegangen. Abgabetermin für die schriftliche Anhörung war der 28. Oktober 2010. Die Mitglieder des Ausschusses beschlossen mehrheitlich bei 1 Stimmenthaltung, diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Der überwiegende Teil der Anzuhörenden hatte zum vorliegenden Gesetzentwurf keine Hinweise oder Änderungsvorschläge. Die wesentlichen Punkte lagen in den Bereichen Bologna-Prozess, Aspekt des Kollegiums, Studienkommission und Erweiterung um private Angebote. Eine der ausführlicheren Stellungnahmen kam von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen, die auch entsprechend in den einzelnen Punkten im Ausschuss beraten wurden.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stimmte in seiner 15. Sitzung am 4. November 2010 mehrheitlich bei 5 Stimmenthaltungen den Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU und der SPD in Vorlage 5/760 zu. Der Ausschuss beschloss in seiner 15. Sitzung am 4. November 2010 mehrheitlich bei 4 Stimmenthaltungen, die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsakademiegesetzes“ in Drucksache 5/1560 unter

Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in Vorlage 5/760 zu empfehlen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Hennig von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, einige Bemerkungen vorab: Ich glaube, der Volldampf, den der Minister in der Bildungspolitik sieht, ist eher ein kleiner Pups gewesen, aber von Volldampf in der Bildungspolitik kann man nicht reden.

(Unruhe CDU, SPD)

Noch ein kleiner Hinweis dazu: Gesundbeten hilft auch nicht, um Bildungspolitik besser zu machen.

Aber nun zum Gesetz: Das Ausbildungsmodell der Berufsakademien hat sich ohne Zweifel bewährt, zumindest wenn man sich die Studierendenzahlen und ein anhaltendes Interesse an einer entsprechenden Ausbildung betrachtet. Berufsakademien sind ein Weg, um Fachkräfte zu gewinnen und vor allem sind sie ein Weg, um Fachkräfte im Land zu halten. Die Stärkung der Berufsakademien ist daher zu begrüßen, aber erfordert aus unserer Sicht mehr Mut und weitreichendere Entscheidungen. Mich hat es schon verwundert, dass es nur marginale Veränderungen am Berufsakademiegesetz gibt, auch wenn diese Anpassungen an bestehende Realitäten durchaus notwendig sind. Auch Staatssekretär Prof. Dr. Deufel hat im Bildungsausschuss bestätigt, dass es sich seiner Auffassung nach um eine bescheidene Maßnahme handelt, die einige aktuelle, aber kleine Problematiken aufarbeitet. Auch bei diesem Gesetz, der Berichterstatter hat es schon erwähnt, peitschen die Koalitionsfraktionen die Beratung durch den Landtag, als ob nichts aufzuhalten wäre oder es nichts zu besprechen gäbe. Aus meiner Sicht haben Sie damit ein klares Zeichen gesetzt, dass die Oppositionsparteien an der Erarbeitung nicht wirklich teilnehmen sollen - aus welchen Gründen auch immer. Ich kann nur sagen, erst dann wäre es ein gelungenes Gesetz geworden.

Der Landesrechnungshof hat der Staatlichen Studienakademie mit seiner Kritik an fehlender Entwicklungsplanung und zu geringer Zahl an festangestellten Dozenten über viele Jahre hinweg vermutlich zum Aufstocken des Haushalts der Berufsakademien und sechs weiteren Festangestellten verholfen. Das ist natürlich erst einmal begrüßenswert, aber zukünftige Haushalte werden zeigen, ob die Landesregierung den Haushaltsansatz nur 2011 aufstocken will, um die Akkreditierung der Studien

(Präsidentin Diezel)

gänge an den Berufsakademien zu sichern, die auch an die 40-Prozent-Marke an Festangestellten in Bezug auf die Lehrveranstaltungen geknüpft sind, oder ob es eine dauerhafte Besserstellung ist. Bisher ist die Marge laut Landesrechnungshof nicht erreicht worden. Wir haben gestern gehört auf meine Mündliche Anfrage hin, dass die Berufungsverfahren laufen. Trotzdem ist die Frage schon, wie es sich dann mit der Akkreditierung verhält, wie die Wertigkeit der Abschlüsse ist und wie Abschlüsse generell zu bewerten sind.

Werte Abgeordnete, zurück zum Gesetz: Was fehlt uns, was können wir nicht so teilen? Ihnen ist sicher aufgefallen, dass die Fraktion DIE LINKE keine Änderungsanträge eingebracht hat, weil sie das Gesetz grundsätzlich berühren würden und ich habe es eben schon ausgeführt, die Koalition aber nicht den Willen zeigt, sich ernsthaft mit der Novellierung des Berufsakademiegesetzes auseinanderzusetzen und auf die Stellungnahmen der Anzuhörenden einzugehen. An dieser Stelle muss ich einfach konstatieren - so leid es mir tut -, dass Ihre Stimmen dafür notwendig wären. Grundsätzliche Fragen sind nicht geklärt, die zumindest im Gesetzgebungsverfahren 2006 noch eine massive Rolle gespielt haben und auch jetzt nicht irrelevant sind.

Die erste Frage: Sind die Berufsakademien in den Rang einer Hochschule, möglicherweise einer dualen Hochschule zu erheben, wie es Baden-Württemberg getan hat? Wir halten diese Frage für existenziell und sie kann nur gemeinsam mit den Berufsakademien, mit den Hochschulen und vor allem mit dem Parlament entschieden werden. Da die Landesregierung bisher keinen Landeshochschulentwicklungsplan vorgelegt hat, sind sie an dieser Stelle sehr defizitär und können solche Fragen natürlich nicht diskutieren, geschweige denn entscheiden. Berufsakademie als Hochschule deklariert, hätte natürlich auch ganz praktische Konsequenzen. Dann wären Studierende an Berufsakademien in ihrem Status Studierende und könnten auch z.B. bei einer Krankenversicherung den studentischen Tarif in Anspruch nehmen, der ihnen jetzt verwehrt wird. Die Koalition heilt diesen Zustand, indem sie Studierende vom Studium ausschließen, wenn sie keine Krankenversicherung nachweisen; aus meiner Sicht eine sehr paradoxe und nicht wirklich an der Ursache angreifende Lösung. Studienplätze der Berufsakademien könnten im Hochschulpakt 2010 und gleichzeitig wäre man so konsequent, wie es notwendig wäre, wenn man einen Hochschulabschluss vergibt, sollte man die entsprechende Einrichtung auch als Teil einer Hochschullandschaft begreifen. Diese Diskussion erfordert natürlich etwas mehr als vier Wochen Beratungszeit, die uns zur Verfügung stand. An dieser Stelle nützt es mir wenig, wenn das Ministerium verkündet, dass es über diese Perspektive noch nachdenke und uns irgendwann wissen lasse, zu welchem Ergebnis sie

gekommen sind. Ich hätte mir eine grundlegendere Bearbeitung des Gesetzes gewünscht.

Weitere Fragen möchte ich nur anreißen. Sie sollen Ihnen zeigen, dass es mehr zu klären gegeben hätte als die Marginalien, die geklärt worden sind. Ist der Bachelor-Abschluss an einer Berufsakademie mit dem an einer FH gleichwertig? Sind Theorieund Praxisanteile einer akademischen Ausbildung genügend? Diese Frage wurde zumindest im Gesetzgebungsverfahren 2006 ausführlich auch im Ausschuss diskutiert. Die Koalition hat daran keinerlei Interesse. Will man Studierendenausschüsse so zahnlos belassen, wie sie sind, will man sie irgendwie finanzieren? Diese Frage ist nicht geklärt. Wann bekommen die Fraktionen im Thüringer Landtag den Struktur- und Entwicklungsplan der Landesregierung zu den Staatlichen Studienakademien zu sehen? Keine Antwort. Die Regelungen zu Studienplatzkapazitäten sollten eine hohe Variabilität zulassen und nicht über Begrenzungen geregelt werden, wie das jetzt vorgesehen wird. Entgelten für Eingangsprüfungen können wir nicht zustimmen. Jede einzelne zukünftige Fachkraft wird in Thüringen gebraucht und darf nicht abgeschreckt werden. Ganz ehrlich, in dem Umfang, in dem diese Entgelte zum Tragen kommen, ist es fast lächerlich, dass allein dieser Tatbestand im Gesetz geschaffen werden soll. Ich möchte es nur noch einmal kurz verdeutlichen. Wir reden über 5 bis 10 Personen im Semester, die eine Eingangsprüfung machen, weil sie die Voraussetzungen von vornherein nicht erfüllen, die Kosten sind mit etwa 70 € kostenneutral. Wir reden hier von 500 € im Semester und ich glaube, das würde auch dem Land Thüringen zustehen, den Staatlichen Studienakademien einfach die finanziellen Mittel in die Hand zu geben, um damit die Notwendigkeit von kostenpflichtigen Eingangsprüfungen nicht als Tatbestand zu erheben.

Was mich ein wenig traurig stimmt ist die Tatsache, dass eine wirkliche Zukunftsorientierung für die BAs im Moment nicht erkennbar ist. Zwar sind nach Auskunft des Ministeriums von gestern - auch eine Antwort auf meine Mündliche Anfrage - keine Studiengänge gefährdet. Wir wissen aber, dass es Interessenbekundungen, z.B. aus Südthüringen, gibt, Kapazitäten auch im Bereich der erneuerbaren Energie zu schaffen. Dazu muss man wissen, dass Solartechniker und Tätige im Windkraftbereich vorwiegend in Weiterbildungsstätten weitergebildet werden in und aus Thüringen. Mit einem Studiengang zum Thema „erneuerbare Energien“ hätte Thüringen in der Berufsakademieausbildung durchaus ein Alleinstellungsmerkmal. Aber das Thema einer dritten Berufsakademie scheint im Moment in Thüringen vom Tisch zu sein. Kein Geld zu haben und die demographische Entwicklung vorzuschieben, sind zwar formal gute Argumente, aus meiner Sicht aber zu kurzsichtig. Kurzum: Die Be

rufsakademien sind durchaus ein Erfolgsmodell, die Arbeit der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen CDU und SPD an diesem Gesetz ist es nicht. Meine Fraktion wird sich zu diesem Gesetzentwurf enthalten.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Mario Voigt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Thüringer Berufsakademien sind ein Erfolgsmodell. Die Thüringer Berufsakademien sind Zukunftsakademien für junge Thüringer und das ist ein echtes Qualitätssiegel in der Thüringer Bildungslandschaft. Mindestens vier Fakten belegen das.

1. BAs sind Jobgaranten. 97 Prozent der Absolventen der Thüringer Berufsakademien haben nach dem Studium ein Arbeitsverhältnis.