Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

1. BAs sind Jobgaranten. 97 Prozent der Absolventen der Thüringer Berufsakademien haben nach dem Studium ein Arbeitsverhältnis.

2. Fachkräftesicherung für Thüringen: Über 80 Prozent der Studenten an der Berufsakademie bleiben in Thüringen und eine steigende Studentenzahl und eine steigende Zahl der Praxispartner aus Thüringen beweisen, dass die 750 Studenten in Gera und die 690 Studenten in Eisenach hervorragende Bildungsqualitäten hier in Thüringen vorfinden.

3. Ein dritter Fakt ist, dass es eine enge Kooperationsbereitschaft im Mittelstand gibt. Mit einem BAStudium sichern sich die Studenten eine eigene Zukunft in der Thüringer Industrie, in den Thüringer Unternehmen, aber auf der anderen Seite sichert sich auch der Mittelstand gut qualifizierte Absolventen. Ich habe selber drei BA-Studenten in meinem Unternehmen betreut und ich kann nur sagen, diese enge Bindung zwischen Unternehmen und Ausbildung ist ein wichtiger Jobgarant, aber es ist deswegen nicht nur ein reines Bildungs-, sondern auch ein Wirtschaftsthema.

4. Die Internationalität der Absolventen ist ein großes Plus. Die Akkreditierung ist erfolgt und die international anerkannten Abschlüsse sind da und mittlerweile studieren 20 bis 25 Prozent der BA-Studenten später an einer anderen Hochschule und schließen mit einem MA ab. Das ist, denke ich, ein guter Beweis auch für die Bindungsfähigkeit unserer Einrichtungen.

Die duale Qualifizierung ist also eine Stärkung der Thüringer Bildungslandschaft. Seit Beginn der Modellphase 1998 und der Einführung im Jahr 2000 tragen die Thüringer Berufsakademien in Eisenach und Gera zu einem breiten und praxisnahen Studium bei. Bei einer solchen Erfolgsgeschichte versteht es sich von selbst, dass eine Evaluierung und

Weiterentwicklung des Berufsakademiengesetzes nur graduell und bedacht zu erfolgen hat. In vier Bereichen wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf diese Fortentwicklung betrieben, erstens bei den breiteren Führungsstrukturen, zweitens bei schnelleren Studienkommissionen, drittens bei der internationalen Ausrichtung und viertens bei der Integration von privaten Initiativen.

Blickt man auf die Führungsstrukturen, dann kann man sagen, jawohl, es ist richtig, das Kollegium als oberstes Gremium der Staatlichen Studienakademie künftig zu erweitern, denn dadurch erfolgt natürlich eine breitere Führungsstruktur an den Akademien und eine stärkere Integration auch von externen Partnern. Zum Zweiten ist richtig, die Beratungsgeschwindigkeit innerhalb der Studienkommissionen zu erhöhen und zu straffen, denn Inhalte müssen schneller auch an die jeweiligen Studenten herangebracht werden. Drittens ist es richtig, Bologna auch an den Berufsakademien zu berücksichtigen und dafür auch die entsprechenden Prüfungsordnungen anzupassen. Viertens, natürlich ist es auch richtig, die staatliche Anerkennung von staatlichen Berufsakademien zu stärken. Private und staatliche Angebote in diesem wichtigen Verknüpfungsfeld zwischen Wirtschaft und Bildung müssen sich ergänzen, aber gleichzeitig im Wettbewerb stehen. Sie müssen vergleichbar und gegenseitig anerkennbar sein. Das ist etwas, was mit diesem Entwurf geschaffen wird.

Zwei Fragen sind unabhängig davon zu diskutieren:

1. Mit Blick auf die Anmerkungen des Thüringer Rechnungshofs geht es natürlich auch um die Frage der personellen und finanziellen Ausstattung. Mit Blick auf den aktuellen Haushalt kann man feststellen, dass wir die bisher höchsten Zuwächse seit Bestehen der Berufsakademien haben, und diese werden explizit auch dafür verwendet, neues Personal einzustellen. Das ist ein wichtiger und richtiger Weg.

2. Mit Blick auf Baden-Württemberg, die eine duale Hochschule als erste in Deutschland etabliert haben, stellt sich natürlich auch die Frage in Thüringen nach der Rolle der Berufsakademien im gesamten Hochschulsystem. Hier, glaube ich, gibt es ein Spannungsverhältnis zwischen Berufsakademien, Fachhochschulen, Universitäten, aber auch zwischen Berufsakademien und der beruflichen Bildung. Dieses in einem langfristigen Konzept zur Einbindung auch in die Hochschullandschaft und die berufliche Bildung weiterzuentwickeln, macht auch das vorliegende Gesetz einen wichtigen Schritt voran, was uns natürlich nicht von den zukünftigen Debatten, die wir auch über die Zukunftsfähigkeit der Thüringer Hochschullandschaft führen werden, entbindet.

Thüringer Berufsakademien sind Zukunftsakademien für junge Thüringer. Deswegen glaube ich, dass

(Abg. Hennig)

wir mit diesem Gesetz - und da bin ich mir sicher diese Position der jungen Thüringer stärken, und ich werbe um Ihre Zustimmung. Recht herzlichen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die FDP-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Hitzing.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, nach Durchsicht der Zuschriften muss man konstatieren und das ist gut so, dass die Mehrheit derer, die angehört wurden, in ihren Zuschriften dem Berufsakademiegesetz seine Daseinsberechtigung erstens bestätigt und zweitens auch mitgeteilt haben, dass sie mit diesen Änderungen im Gesetz einverstanden sind. Als Beispiel möchte ich den Studentenrat der staatlichen Berufsakademie Eisenach nennen, der ausdrücklich mitteilt, dass er keine Änderungen vornehmen würde und die Gesetzesvorlage so akzeptiert. Das Gleiche gilt für die IHK, für die LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände. Das sind für mich natürlich auch Vertreter von einem sehr breiten gesellschaftlichen Aspekt und Blickpunkt und da sage ich, wenn diese Experten, diese Anzuhörenden sagen, dieses Gesetz ist in Ordnung und es ist gut gemacht, dann muss man ihnen auch glauben. Das ist ja das originäre Ansinnen einer Anhörung. Die TU Ilmenau hat in der Anhörung genau das angemerkt, was Herr Abgeordneter Voigt gerade dargestellt hat, also die Thematik, ob nicht möglicherweise Zusammenlegungen machbar wären zwischen einer Ausbildung an einer Fachhochschule mit einem Praxisteil und den BAs. Das bedeutet, hier ist sehr deutlich erkennbar, dass es eine Diskrepanz zwischen den Arten der Bildungseinrichtungen gibt.

Zum Gesetz zurück, die Thüringer Firmen sind sehr begeistert von den Absolventen der BAs, wenn ich das mal so sagen darf. Die Absolventen haben gute Chancen, in einen Beruf zu kommen, auch hier in Thüringen. Wir haben andere Prozentzahlen, das liegt sicherlich immer an den Statistiken, die man so liest, ich spreche hier von 85 Prozent der Absolventen, die in Thüringen bleiben, nachdem sie eine Berufsakademie absolviert haben. Das ist sehr nennenswert und spricht natürlich auch für die Qualität der Berufsakademien. Wir wollen - das muss man jetzt ganz deutlich sagen - hier keine Veränderungen haben, das hat auch Kollegin Hennig vorhin schon einmal erwähnt. Es gibt keine Änderungsanträge, auch nicht vonseiten der LINKEN, es wird auch von der FDP keine geben, weil das Gesetz in Gänze ein gutes Gesetz ist. Das muss man an dieser Stelle einfach mal so sagen dürfen. Es gibt teilweise Verwaltungsvereinfachungen in den Ge

setzesvorlagen. Was ich wirklich sehr bemerkenswert finde - wir haben uns unter anderem mit dem Leiter der Berufsakademie in Eisenach unterhalten, der dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an dieser Stelle eine gute Zusammenarbeit attestiert hat und der ausdrücklich gesagt hat, dass sich die Berufsakademien in der Diskussion wohlgefühlt haben und dass die Anliegen berücksichtigt worden sind und dass die Berufsakademien auch unter Maßgabe der knappen Kassen in ihren Grundmodulen zum Beispiel Klassenzusammenlegungen machen mussten, aber nach wie vor die Ausbildung sicherstellen können und das auch bei Verwaltungskosteneinsparungen. Ich denke, der Blick in die Praxis ist ein wichtiger Blick. Bei aller gebotenen Kritik, dafür sind wir hier in der Legislative, im Parlament zuständig, dass die Regierung kontrolliert wird und auch kritisiert wird, und zwar konstruktiv kritisiert, der Blick in die Praxis ist trotzdem immer ein ganz wichtiger. Hier ist genau das gesagt worden, das ist in den Stellungnahmen auch zu lesen und bestätigt sich dort schwarz auf weiß, deshalb wird die FDP-Fraktion beim Zusammenfassen aller Fakten diesem Gesetz so zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion der SPD spricht der Abgeordnete Peter Metz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Frau König, ich werde jetzt nicht predigen, ich werde das Gegenteil tun. Denn wie Frau Hitzing schon richtigerweise sagte, die meisten Stellungnahmen lesen sich doch sehr unaufgeregt und positiv, auch hier herausgreifend die LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände, die bei den Berufsakademien noch einmal insbesondere die Verknüpfung von berufsnahen und akademischen Ausbildungen in den Sozialberufen hervorgehoben haben.

Die vorliegende Novellierung des Berufsakademiegesetzes zielt tatsächlich nicht auf größere inhaltliche Veränderungen des bisherigen Gesetzeswerks ab. Sie ist vielmehr vor allem dadurch notwendig geworden, dass die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen von vornherein befristet angelegt waren und somit am 31.12. in diesem Jahr außer Kraft treten. Dementsprechend geht es in dem von der Landesregierung erarbeiteten Gesetzentwurf im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen, aber auch juristische Präzisierung oder Anpassung an analoge Bestimmungen des Thüringer Hochschulrechts.

Inhaltlich hervorzuheben ist für die SPD-Fraktion daher lediglich die Änderung bei der personellen

(Abg. Dr. Voigt)

Zusammensetzung des Kollegiums, die Möglichkeit, in den einzelnen Studienbereichen künftig Obergrenzen bei den Studienplatzkapazitäten festlegen zu können, und die Tatsache - auch positiv hervorgehoben -, dass es nun erstmals gesetzliche Regelungen für die staatliche Anerkennung privater Bildungseinrichtungen geben wird, die den Titel Berufsakademie führen wollen. Das ist noch einmal von unserer Seite besonders hervorzuheben.

Von unserer Seite aus auch noch einmal ein kurzer Kommentar zu Frau Hennig: Ja, das Aufstocken der BA zur Sicherung der Qualität war vollkommen richtig. Wenn die Opposition jetzt im Haushalt an der Stelle nichts mehr zu meckern hat, sollte sie auch nicht schon zukünftigen Debatten vorausgreifen und uns schon einmal Unterstellungen geben. Wenn es nur ein Hinweis war und keine Unterstellung und keine hellseherische Fähigkeit aufgrund der aufgeregten Kritik, dann ist das sicherlich nett und angenehm und das berücksichtigen wir sicherlich.

Es gibt noch einen Änderungsantrag, der aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts vom 01.12.2009 notwendig geworden ist. Ja, Frau Hennig, die Situation für die an Berufsakademien Studierenden wird dadurch nicht besser, und es ist sicherlich etwas, was uns auch noch ein bisschen Kopfschmerzen bereiten wird. Wir werden da auch schauen, dass wir noch einmal eine Regelung finden. Jetzt brauchen wir erst einmal die Anpassung an das Urteil des Bundessozialgerichts. Von unserer Fraktion gibt es die Werbung zur Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Meyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erwarten heute eine längere Sitzung. Ich werde versuchen, mich kurzzufassen, obwohl wir noch die doppelt lange Redezeit hier haben, die werde ich nicht ausnutzen.

Niemand von den Vorrednerinnen und Vorrednern hat sich im Wesentlichen auf die Inhalte des vorliegenden Entwurfs bezogen, weil sie sehr unspektakulär sind. Das werde ich auch nicht tun. Ich denke, die meisten Regelungen darin sind tatsächlich einfach notwendig und der Tatsache geschuldet, dass das Gesetz zum 31.12. ausläuft. Aber ich will wenigstens auch etwas zu den Strukturproblemen sagen, die bei der Gelegenheit gleich mitdiskutiert werden. Das ist ja in diesem Hohen Hause so üblich.

Die Berufsakademie zur Hochschule zu erklären, kann man sicherlich tun, muss man aber sicherlich auch nicht tun, vor allem deshalb nicht, weil nach meinem Verständnis der Bologna-Prozess dafür sorgt, dass wir hier nicht nur über die Frage reden, ob wir eine Fachhochschule vor uns haben, eine Universität oder meinetwegen eine Berufsakademie, sondern welche sogenannten Credit Points miteinander vergleichbar sind und zu welchen Abschlüssen führen können. In diesem Prozess vorwärtszukommen, das ist natürlich sehr vernünftig. Irgendwann einmal wird Bologna ja bis auf die Lehrausbildung runtergehen, dann werden wir auch dort das Thema Vergleichbarkeit haben. Ich wage das auch noch hinzuzufügen zum letzten Tagesordnungspunkt, irgendwann wird auch die Erwachsenenbildung mit Bologna in Verbindung gebracht werden können. Auch in der Volkshochschule wird man Credit Points bekommen können, die für berufliche Aufstiegs- oder Weiterbildungsangebote anerkannt werden. Das ist auch sehr gut so. Da kann man nur hoffen, dass das bald passiert.

Insofern ist meiner Ansicht nach die Debatte, ob eine Berufsakademie wie in Baden-Württemberg zu einer dualen Hochschule gemacht werden soll, zurzeit nicht wirklich aktuell. Nach unserem Dafürhalten sind Berufsakademien heute in Thüringen Standard, und zwar guter Standard im bundesweiten Vergleich. Man braucht sie, und dass sie gebraucht werden, sieht man auch an den Studierendenzahlen und an den erfolgreichen Abschlüssen.

Allerdings werde ich jetzt mal hier vorn als Haushälter ein bisschen grundsätzlich: Wenn man neue Studiengänge haben möchte, was ich auch sehr begrüße, ist sicherlich das Stichwort „neue Standorte“ nicht mehr aktuell. In einer demographischen Situation, in der wir zwar wollen, dass mehr Leute studieren, wir aber trotzdem insgesamt einen Rückgang von Menschen aus Thüringen, die studieren möchten, egal ob Berufsakademie oder Hochschule, zu verzeichnen haben, in den nächsten Jahren neue Standorte zu diskutieren, ist meiner Ansicht nach kontraproduktiv. Das tut mir leid für die Südthüringer; die Debatte war vor zehn Jahren aktuell, heute meiner Ansicht nach nicht mehr. Das ist, glaube ich, keine Frage, die wir heute noch diskutieren können.

In dem Zusammenhang an Frau Ministerpräsidentin die Frage gerichtet, ob denn die Frage, wie die Berufsakademien in den Kanon der Hochschulen eingeplant werden, auch durch die Strukturkommission bewertet wird. Das Thema der Hochschule, ihrer Standorte und Studiengänge ist eine der wesentlichen Fragen auch bei der Frage, wie mit unserem Haushalt umzugehen ist. Da spielt natürlich die Berufsakademie auch eine Rolle. Das würde mich mal interessieren, ob da auch eine Planung vorliegt.

(Abg. Metz)

Dass private Berufsakademien auch möglich sein sollen, ist richtig und vernünftig, gerade wenn es um neue Studiengänge geht. Das können wir nur unterstützen.

Abschließend meine Bemerkung dazu: Insgesamt gesprochen möchte ich auch gern ein Entwicklungskonzept für die Berufsakademien sehen, gerade was die Studierendenzahlen angeht, die man erwartet, oder beispielsweise auch die Tatsache, dass es nicht nur eine Einbahnstraße gibt von unseren Berufsakademien in das Ausland, sondern durchaus auch die Frage gestellt werden kann, welche Rolle die Berufsakademien spielen können für Studierende, die aus dem Ausland in Thüringen studieren wollen. Wenn wir das nicht tun, werden wir in allen Hochschulen in Thüringen in den nächsten Jahren Probleme bekommen, das wissen wir alle ganz genau, seien es auch nur quantitative Probleme, ich behaupte aber auch, qualitative. Wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich auch zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion DIE LINKE erhält Frau Abgeordnete Leukefeld das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe mich als Arbeitsmarktpolitikerin hier noch mal zu Wort gemeldet und auch als Abgeordnete aus Suhl, aus Südthüringen. Herr Abgeordneter Meyer, ich will jetzt hier auch keine Standortdiskussion machen, wenngleich ich es schon für sinnvoll gehalten hätte, wenn man an die Novellierung des Gesetzes herangeht, tatsächlich qualitative, inhaltliche Fragen viel grundsätzlicher zu diskutieren. Insofern sage ich, diese Chance ist vertan - auch im Kontext der Ministerien, also des Kultus- und des Wirtschaftsministeriums -, das bedauere ich sehr.

Ich will mich auf Herrn Voigt beziehen, ich könnte das alles unterschreiben, was Sie gesagt haben. Erfolgsmodell Berufsakademie, das ist eines für die Jugendlichen, die da gewinnen und für die Wirtschaft. Ich würde sogar noch eines ergänzen, es fliegt Know-how in kleine und mittelständische Betriebe zurück. Durch diese Verbindung und mit dem Blick auf die Unternehmensnachfolge, die ein großes Problem ist, Fachkräfte, die wir dringend brauchen, wäre es aus meiner Sicht, gerade unter dem Gesichtspunkt, auch neue Fachkräfte und neue Berufsbilder zu entwickeln, dringend geboten gewesen, diesen Gedanken der Novellierung sehr umfassender und nicht so im Schnellverfahren nur hinsichtlich der organisatorischen Fragen hier zu diskutieren, sondern einfach einen Schritt weiterzugehen.

Wir sagen, Thüringen soll ein modernes Bildungsland sein, Berufsakademien sind attraktiv. Wir hätten hier Chancen gehabt, gerade mit dem Blick auf angrenzende Bundesländer auch vielleicht zu einer Zuwanderung zu kommen. Das einfach so schnell auch in den Ausschüssen abzutun mit demographischer Entwicklung und finanzieller Frage und da geht nichts weiter, ich denke, da wird das Land Thüringen, die Landesregierung diesen Zukunftsfragen nicht gerecht. Das muss dringend nachgeholt werden. Deswegen kann es trotz einer Zustimmung zu Berufsakademien von unserer Seite nur eine Enthaltung geben. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Aus den Reihen der Fraktionen liegen mir jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor. Für die Landesregierung Minister Matschie.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist jetzt 36 Jahre her, als die ersten Berufsakademien in Baden-Württemberg gegründet wurden. Damals war das ein bildungspolitisch durchaus umstrittenes Thema. Aber, ich glaube, die heutige Debatte hat auch gezeigt, es ist ein Erfolgsmodell geworden. Es steckt eine anspruchsvolle Idee dahinter, nämlich das in der Berufsausbildung bewährte System einer dualen Ausbildung auch auf die Hochschulbildung zu übertragen. Die Thüringer Berufsakademie ermöglicht Abiturienten und Inhabern der Fachhochschulreife den Zugang zu einer beruflichen und gleichzeitigen akademischen, also im besten Sinne, dualen Qualifizierung. Die Zahlen sind von Herrn Voigt vorhin schon genannt worden. Beide Studienabteilungen der Berufsakademie Thüringen, Gera und Eisenach, werden gut angenommen. Das gilt für Studierende, das gilt aber auch für Unternehmen der jeweiligen Region und wir wissen, das mit den Unternehmenspartnern zusammen entwickelte Studienangebot und von ihnen mitfinanzierte Studium bietet die Gewähr für eine genaue Bedarfsabstimmung der Berufsakademie, ebenso wie für qualifizierte Arbeitsplätze der Absolventen.

Die Berufsakademie in Thüringen ist eine Erfolgsgeschichte. Das Berufsakademiegesetz hat sich in seiner Grundstruktur, glaube ich, bewährt. Wir haben ein Gesetz, das auf Ende Dezember dieses Jahres befristet war. Wir haben die Situation genutzt, um die Regelung zu überprüfen. In einigen Bereichen hat sich Änderungsbedarf ergeben. Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt diesen Änderungsbedarf auf. Ich will angesichts der engen Tagesordnung auf die Details verzichten, aber eins noch einmal betonen, dieser Gesetzentwurf bringt

(Abg. Meyer)

der Thüringer Berufsakademie organisatorische Entlastung, stärkt sie und macht sie zukunftsfähig. Die Anhörung hat gezeigt, dass es eine breite Zustimmung zu dem Gesetzentwurf gibt. Die Debatte hier im Haus hat es auch deutlich gemacht. Bis auf die Linksfraktion, die sich enthalten will, haben die anderen Fraktionen hier Zustimmung signalisiert.

Ich möchte trotzdem noch einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Wir haben im Koalitionsvertrag ganz klar erklärt, wir wollen die Berufsakademien weiter stärken. Sie sind für die Bildungslandschaft in Thüringen ein wesentlicher Punkt. Wir wollen in den anstehenden Gesprächen zur weiteren Ausgestaltung der Hochschul- und Bildungslandschaft hier in Thüringen auch die Debatte um die Berufsakademien weiter führen. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Debatte haben wir im vergangenen Jahr auch haushaltswirksame Maßnahmen ergriffen, um die Leistungsfähigkeit der Berufsakademie zu sichern und diesem Ziel dienen auch die Änderungen im vorgelegten Gesetzentwurf. Wie Sie wissen, hat sich der Landesrechnungshof mit der Situation der Berufsakademie im Jahre 2008 beschäftigt. Der Bericht wurde vor Kurzem veröffentlicht und kommentiert. Dort ist insbesondere kritisiert worden, dass es an einer langfristig tragfähigen Struktur- und Entwicklungsplanung mangele und das 40-Prozent-Kriterium nicht erfüllt sei. Dieses Kriterium besagt, dass mindestens 40 Prozent der Lehrstunden von hauptamtlichem Personal erteilt werden sollen.

Ich kann heute feststellen, dass diese Einschätzung aus der Vergangenheit inzwischen überholt ist. Wir haben in den letzten beiden Jahren eine erfreuliche Entwicklung und damit sind Schwachstellen, die im Prüfbericht, der sich auf die Jahre 2005 bis 2008 bezieht, ausgeräumt. Ich sage es ganz klar, der Fortbestand der Berufsakademie ist gesichert durch die finanzielle Stärkung und gesetzliche Regelungen, die sich auf der Höhe der Zeit bewegen. Wir haben mit den zusätzlichen Mitteln, die wir zur Verfügung stellen, die Möglichkeit geschaffen, die Personalsituation zu verbessern. Ich will noch einmal kurz die Zahlen nennen. Im Jahre 2010 stellen wir 7,3 Mio. € zur Verfügung, ein Plus von 0,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr und von 1,2 Mio. € gegenüber 2008. Das sind die höchsten Zuwächse seit Bestehen der Berufsakademie und wir haben sehr bewusst hier einen Schwerpunkt gesetzt. Dieser deutliche Zuwachs fließt in die Einstellung von neuem Personal, allein die Mittel für fest angestelltes Personal werden von rund 3,2 Mio. € auf rund 4,1 Mio. € aufgestockt. Der Personalbestand an Professoren soll von 35 auf 41 steigen. Ich finde, angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage, die wir in den nächsten Wochen noch weiter zu diskutieren haben, ist das ein beachtlicher Schritt, den wir hier gemeinsam angepackt haben. Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln und den Professo

renstellen ist sichergestellt, dass das 40-ProzentKriterium erfüllt werden kann und damit die angebotenen Studiengänge 2011 dann auch erfolgreich reakkreditiert werden können.