Zweitens: Das Innenministerium hatte bereits vor fast einem Jahr die Bürger gebeten, Vorschläge und Anregungen einzubringen. Daraus wurden Eckpunkte entwickelt, die stufenweise bis zum Sommer weiter differenziert und verfeinert wurden.
Drittens: Bereits den ersten Entwurf, der dem Kabinett vorgelegt wurde, der sonst nur den Verbänden zugeht, konnten interessierte Bürger im Internet abrufen und sie konnten sich dazu äußern.
Ich selbst habe einige Gesprächsforen besucht, um Hinweise und Anregungen aufzunehmen und darüber zu diskutieren. Allerorts ist man voller Hochachtung über die Transparenz des Verfahrens. Herr Minister, ich bin gebeten worden, Ihnen nochmals dies zum Ausdruck zu bringen.
Meine Damen und Herren, uns ist allen die Problemlage bekannt. Das Innenministerium - und Sie haben es eben nochmals getan - hat die Lage ehrlich beschrieben. Einerseits hat ein Großteil der Kommunen bereits Beiträge erhoben und die Bürger haben gezahlt, andererseits demonstrieren Bürger gegen Beiträge und einzelne Kommunen tun sehr wenig dazu, sie handeln einfach nicht und auch die Kommunalaufsicht schaut zu. Dieser Zustand kann in einem Rechtsstaat nicht toleriert werden. Der Gesetzgeber muss handeln! Viele der auch von uns vorgeschlagenen und schriftlich übergebenen Anliegen und Petitionen fordern die grundsätzliche Abschaffung von Beiträgen. Nun gibt es zwei Wege, entweder der Freistaat schafft Gerechtigkeit, indem er die Belastung den ausstehenden Bürgern erlässt und diese zurückzahlt, oder der Gesetzgeber sorgt für den umgehenden Vollzug. Jeder von uns weiß, dass der Freistaat finanziell nicht in der Lage ist, diese gewaltige Finanzbelastung zu übernehmen. Also geht es darum, nun eine möglichst gerechte, individuelle Lösung zu ermöglichen. Erklärtes Ziel - und das wird im Gesetzesvorschlag deutlich - ist es, den Kommunen in Zukunft deutlich mehr Spielraum bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu gewährleisten und zu gewähren. Insbesondere sollen die Kommunen flexibler über die Höhe des gemeindlichen Eigenanteils entscheiden können. Das halte ich im Sinne der Subsidiarität für richtig. Die wesentlichen Eckpunkte sind und ich gehe nur kurz auf vier ein:
Erstens wird ein größeres Ermessen bei der Bestimmung des Gemeindeanteils eingeräumt. Das bedeutet, dass bei Anliegerstraßen der Gemeindeanteil von jetzt 20 bis 30 Prozent auf künftig 80 Prozent erhöht werden kann. Bei innerörtlichen Straßen kann der Gemeindeanteil von jetzt 40 bis 60 auf 85 Prozent angehoben werden und bei Straßen mit überörtlichem Durchgangsverkehr sogar auf 90 Prozent.
Zweitens gibt es die Möglichkeit, von der Beitragserhöhung im Ausnahmefall oder - wenn die finanziellen Möglichkeiten vor Ort dies zulassen - ganz abzusehen. Ich finde es richtig, den Ermessensspielraum auch hier ganz konkret mit einer Verschuldungsgrenze der Gemeinde zu benennen.
Drittens: Bezüglich der wiederkehrenden Beiträge kann in Zukunft das Verkehrsnetz des gesamten Gemeindegebiets als öffentliche Einrichtung bestimmt werden.
onskosten bei der Ermittlung der wiederkehrenden Beiträge innerhalb der zwanzig Jahre berücksichtigt werden können.
Ich möchte noch ein Fünftes hinzufügen, was, denke ich, auch sehr wichtig ist, nämlich die Forderung, die uns oft vorgetragen wurde, wir wollen mehr Einblick auf die Entscheidungskriterien haben, dass die Gemeinden aufgefordert werden, Alternativen beim Bau aufzuzeigen.
Meine Damen und Herren, um den vorhin beschriebenen Schwebezustand möglichst bald zu beenden, sollen die Gemeinden zügig handeln. Denn für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2007 beendet wurden, muss die Gemeinde nun innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes entscheiden, ob die Ausnahmetatbestände für den Verzicht auf eine Beitragserhebung vorliegen. Ansonsten muss innerhalb dieses Jahres eine Satzung beschlossen werden.
Meine Damen und Herren, es gibt noch zahlreiche Einzelthemen, die es zu beraten gilt. Lassen Sie uns im Innenausschuss dazu beraten und dies mit einer Anhörung verknüpfen und danach entscheiden. Mein Appell ist, auch wir sollten das Verfahren so transparent wie möglich in Anlehnung an das Verfahren und den Prozess des Innenministeriums durchführen. Ich beantrage die Überweisung an den Innenausschuss. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Eine Bemerkung sei mir jetzt erlaubt, und zwar in Bezug auf unsere Geschäftsordnung in § 28. Dort heißt es in Absatz 1: „Die Redner sprechen grundsätzlich im freien Vortrag.“ Und in Absatz 2: „Der Präsident hat den Redner zu mahnen, wenn dieser ohne seine Einwilligung eine im Wortlaut vorbereitete Rede liest.“ Ich lasse das mal so im Raum stehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch 31 TOPs bis Buffalo. Aber, liebe Frau Klaubert, keine Sorge, Geschichte wiederholt sich nicht und insofern können Sie ganz ohne Sorge sein und wir werden alle im Glück auseinandergehen. Wir haben jeden Tag die Chance, alles neu zu machen, und es wird dann auch gut, wenn wir nur optimistisch genug sind.
sion nicht nur im letzten Jahr, sondern auch im Wahlkampf des großen Wahljahres 2009 ist das Kommunalabgabengesetz ein bestimmendes Thema gewesen. Es war auch schon viele Jahre zuvor bei der letzten Landtagswahl ein wesentlicher Auseinandersetzungspunkt der politischen Parteien hier.
Es liegt eine lange Diskussion zugrunde. Wenn wir über das Kommunalabgabenrecht, über das Kommunalabgabengesetz in Thüringen sprechen, müssen wir immer zwei Aspekte in den Blick nehmen. Diskussionen in der Bevölkerung sind einmal der Teil Abwasser und einmal der Teil Straße. Zum Teil Abwasser sagt diese Reform gar nichts. Wir haben hier eine absolute Funkstille und keine Lösung.
Wenden wir uns den anderen 50 Prozent des Konfliktpotenzials zu, nämlich den Straßenausbaubeiträgen. Glückwunsch, Herr Minister Huber, Sie sind hier ein gutes Stück in die richtige Richtung gegangen.
Zunächst einmal heben Sie den generellen Zwang auf, diese Beiträge zu erheben. Das ist schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Sie ermöglichen die Einbeziehung weiterer Kreise und zeigen damit, dass Sie Solidarität ermöglichen wollen.
Weiterhin ermöglichen Sie viel leichter eine Schichtung über die Jahre und auch das ist ein Anliegen aus dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gewesen. Ich kann Ihnen eigentlich nur sagen, nur noch ein kleines Stück und Sie sind bei der Infrastrukturabgabe, die GRÜNE und LINKE zusammen auf den Weg bringen wollen.
Das sind wesentliche Elemente und das hat mir die Diskussion mit Ihnen auch immer wieder gezeigt, dass wir da gar nicht so weit voneinander weg sind. Insofern noch einen kleinen Schritt, ein wenig Mut und dann können wir an 50 Prozent der Konfliktlage, die wir im Kommunalabgabenrecht hier in Thüringen haben, einen Haken dranmachen. Der Nachfolger muss dann nur noch die anderen 50 Prozent lösen. Auch da sind wir zuversichtlich, dass wir mit unserer Anregung aus unserem Kommunalabgabenänderungsgesetz heraus eine gute Anregung gegeben haben, die irgendwann auch Realität werden wird - vielleicht nicht in dieser Legislatur, aber sicher in der nächsten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei dem vorliegenden Gesetzentwurf hat meines Erachtens die Landesregierung versucht, einen möglichst behutsamen Ausgleich zu finden in einer zweifellos sehr komplexen und sehr komplizierten Angelegenheit. Zum einen gibt es die Einnahmebeschaffungsgrundsätze der Kommunen, die es zu beachten gilt, also der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Freistaat zu bewegen hat, zum anderen natürlich die Interessen der Bürger, die letztlich jene sind, die die Straßenausbaubeiträge zu zahlen haben. Um das mal gleich vorwegzunehmen: Eine generelle Aufhebung der Beitragspflicht gibt es auch zukünftig nicht, Herr Adams. Das wird mit großer Sicherheit ein Hauptproblem sein bei der Vielzahl von Bürgerinitiativen und Aktionsbündnissen, die sich seit rund zwei Jahrzehnten dafür stark gemacht haben, und vielleicht auch bei einem meiner Nachredner, ich nehme an, bei Herrn Kuschel. Aber dreschen Sie nicht immer so auf den Innenminister ein. Ich denke mal, es ist einer der Besten, den wir je hatten. Es ist tatsächlich so, Herr Adams,
Herr Adams, Sie sagen, man geht damit ein Stück weit zu auf das, was Sie gemeinsam mit den LINKEN als Gesetzentwurf - ich denke, es war im September - imn den Landtag mit eingebracht haben. Ein solcher Gesetzentwurf ist von Ihnen auch vorgelegt worden. Ich will auf ihn nicht näher eingehen, weil das heute nicht Diskussionsgrundlage ist. Ich könnte das machen, ich habe noch nicht Abendbrot gegessen und bin deswegen auch ein bisschen angriffslustig. Aber dass das noch ein kleiner Schritt wäre bis zur Infrastrukturabgabe, da, glaube ich, haben Sie zum Beispiel auch nicht mal die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes gelesen zu Ihrem Gesetzentwurf. Der fängt genauso an wie das, was uns der Innenminister vorher auch schon erklärt hat, das Ganze ist nicht verfassungskonform. Also dieses Schiff, das Sie da bestiegen haben unter der Flagge der LINKEN, wird nicht einmal bis zur Hafenboje reichen. Diese Fahrt wird nicht lange dauern.
Ich muss deswegen den Vergleich zwischen dem Gesetzentwurf, den Sie gemeinsam mit den LINKEN eingebracht haben, und dem jetzt vorliegenden doch zumindest einmal bemühen, um feststellen zu können, inwieweit sich das Innenministerium Ihrer Meinung nach zubewegt hat auf die Forderung der Bürgerallianz, auf Ihre Forderung in dem
Gesetzentwurf und auf viele andere Menschen, die seit mehr als zwei Jahrzehnten dafür kämpfen, dass es eine Reformierung des Beitragsrechts gibt. Der erste Punkt ist schon mal, dieser Gesetzentwurf ist juristisch einwandfrei und rechtssicher. Herr Kuschel und Herr Adams, das ist immer ganz praktisch bei Gesetzen, das ist Ihrer nämlich nicht.
Ich habe zum Beispiel die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes gelesen. Wenn Sie der Überzeugung sind …
Herr Adams, ich habe mich mit Ihnen dazu auch an anderer Stelle am Rande des Plenums mal unterhalten. Ich habe gesagt, ich habe so das Gefühl, weil ich aus der Steuerverwaltung komme, das, was Sie da wollen, ist eine Steuer, das riecht stark danach. Der Innenminister hat das gesagt, der Gemeinde- und Städtebund hat das gesagt. Es kann sein, dass wir alle irren. Es könnte sein, ich glaube es aber nicht.
Wir wissen es noch nicht, Herr Kuschel. Es ist noch nicht gesetzlich in der Form so überprüft. Aber sollte dieses Gesetz demnächst in diesem Hause mehrheitlich verabschiedet werden, Herr Kuschel. Sie haben es so gewollt, ich sage Ihnen mal: Kolumbus hat Amerika entdeckt. Das ist schon mal richtig. Er hat gedacht, es ist sehr wichtig - da gab es damals die Diskussion über den Seeweg über Indien -, als er in Amerika ankam, dass er in Indien war, und hat deswegen auch die Einwohner „Indianer“ genannt. So ein bisschen - Herr Adams und Herr Kuschel, es tut mir leid, wenn ich das hier sagen muss; dieser Vergleich sei mir gestattet - sind Sie mit diesem Gesetzentwurf, den Sie im September vorgelegt haben, wie Kolumbus.
Der fuhr los und wusste nicht, wohin. Der kam an und wusste nicht, wo er war. Der kam zurück und wusste nicht, woher. Das alles mit fremder Leute Geld.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber er hat Großes für die Zivili- sation geleistet.)
Also, Herr Gumprecht hat schon darauf verwiesen, dass wir mit diesem neuen Gesetz auch Rechtssicherheit schaffen werden für die Kommunen, die von der Beitragserhebung bislang abgewichen sind. Im Moment gibt es stellenweise so was wie gallische Dörfer, die in den vergangenen Jahren anders gehandelt haben, als es laut geltender Rechtslage eigentlich möglich war, und das wird dann nicht mehr so sein. Das heißt, es ermöglicht außerdem eine deutliche Entlastung der Beitragszahler bei bestimmten Voraussetzungen in den Kommunen bis zur Möglichkeit des Verzichts auf Beitragserhebungen. Mich freut insbesondere auch, dass das Problem der Grundstücke geklärt wird, die kleingärtnerisch genutzt werden.