Protokoll der Sitzung vom 08.12.2010

Eine Rückfrage zu Ihrer Antwort zu Frage 4 zur Sanierung: Inwiefern wird die energetische Sanierung bei solchen Sanierungsvorhaben berücksichtigt bzw. plant die Landesregierung hier Standards? Man kann ja Standards im Rahmen der Ausreichung dieser Mittel abfordern, die über das hinausgehen, was zurzeit gefördert ist.

Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Förderprogramme hier zu koppeln, also auch solche Programme, die auf energetische Sanierung hinauszielen.

Danke, Frau Staatssekretärin. Ich sehe keinen weiteren Nachfragebedarf. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/1858.

(Abg. Sedlacik)

Bietet die Landesentwicklungsplanung einen verlässlichen Rahmen zur Erreichung der Klimaziele der Landesregierung?

In der Koalitionsvereinbarung ist das Ziel festgeschrieben, bis 2020 in Thüringen 35 Prozent des Stroms in Thüringen erneuerbar zu produzieren und zu nutzen. Die regionalen Raumordnungspläne und das Landesentwicklungsprogramm sind wichtige Grundlagen, um einen angemessenen Ausbau der Stromproduktion aus Windkraft zu gewährleisten. Derzeit gibt es in Ostthüringen keinen genehmigten Regionalplan. Die Arbeit der Planungsstellen und der Planungsversammlung wird durch fehlende Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm beeinträchtigt. Windkraftbetreiber mit Investitionsvorhaben können diese nicht umsetzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Zeitplan sieht die Landesregierung für die Genehmigung der Regionalpläne und die Erstellung des Landesentwicklungsprogramms vor?

2. Welche Rolle spielen Potenzialstudien zur Nutzung erneuerbarer Energien im neuen Landesentwicklungsprogramm?

3. Inwieweit plant die Landesregierung, verbindliche Ziele zur Nutzung erneuerbarer Energien im Landesentwicklungsprogramm festzuschreiben?

4. Was unternimmt die Landesregierung, um die Verfahren bei der Aufstellung von Regionalplänen zu objektivieren und zu beschleunigen, Rechtssicherheit zu schaffen und den Zustand nicht genehmigter Regionalpläne wie z.B. Ostthüringen zu beseitigen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatsekretärin Dr. Eich-Born.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, erlauben Sie mir zunächst einmal eine Vorbemerkung: Ihre Einschätzung, dass die Arbeit der regionalen Planungsversammlung und regionalen Planungsstellen durch fehlende Vorgaben im derzeitigen Landesentwicklungsprogramm 2004 beeinträchtigt wird, teile ich nicht. Richtig ist, dass nicht jeder Windenergiebetreiber an jeder Stelle in Thüringen Windenergieanlagen errichten darf. Der Landesentwicklungsplan bietet eine verlässliche Planungsgrundlage für eine gesteuerte Errichtung von Windenergieanlagen. Dies soll auch in Zukunft so sein.

Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Zeitablauf für die Genehmigung der Regionalpläne ist vom Zeitpunkt der Vorlage zur Genehmigung und von der Qualität der eingereichten Unterlagen abhängig. Beides ist Angelegenheit der regionalen Planungsgemeinschaften in Thüringen als Träger der Regionalplanung. Die Koalitionsvereinbarung sieht eine Fertigstellung des Landesentwicklungsprogramms bis zum 30. Juni 2012 vor.

Zu Frage 2: Die Ergebnisse des Thüringer Bestands- und Potenzialatlas für erneuerbare Energien werden bei der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms auf jeden Fall berücksichtigt. Erste Ergebnisse sollen Anfang 2011 vorliegen; die Fertigstellung ist wohl für Mitte 2011 gedacht.

Zu Frage 3: Die Verwendung von Zielen der Raumordnung als verbindliche Vorgabe zur Nutzung erneuerbarer Energien wird derzeit geprüft. Dabei sind einerseits der Rechtsrahmen, den die Landesplanung einzuhalten hat, und andererseits die Belastbarkeit der Vorgaben zu berücksichtigen. Bei der Landesplanung und damit auch im Landesentwicklungsprogramm muss es sich um fachübergreifende, überörtliche und raumwirksame Aspekte handeln.

Zu Frage 4: Die Aufstellung der Regionalpläne in einem angemessenen Zeitraum wird durch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sichergestellt; diese sind das Raumordnungsgesetz des Bundes und das Thüringer Landesplanungsgesetz. Es ist beabsichtigt, die Arbeitsaufträge für die Regionalplanung mit dem neuen Landesentwicklungsprogramm noch präziser und konkreter zu formulieren. Da auch der Landtag bei der Erarbeitung des Landesentwicklungsprogramms beteiligt sein wird, können auch Sie daran mitwirken. Für die Umsetzung des Landesentwicklungsprogramms und die Durchführung der Regionalplanverfahren sind aber die regionalen Planungsgemeinschaften selbst verantwortlich. Das Landesentwicklungsprogramm und die Regionalpläne sollen unter intensiver Beteiligung der Kommunen, aller betroffenen Stellen und der Öffentlichkeit aufgestellt werden. In allen vier Planungsregionen in Thüringen liegen seit 1990 genehmigte regionale Raumordnungspläne vor. Der regionale Raumordnungsplan Ostthüringen ist lediglich für den Bereich Windenergie für unwirksam erklärt worden. Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen und unser Haus als das für Raumordnung zuständige Ministerium sind sich einig, dass diese Regelungslücke schnell geschlossen werden muss. Der Regionalplanentwurf Ostthüringen wurde am 26. Oktober 2010 beim Thüringer Landesverwaltungsamt zur Genehmigungsprüfung

vorgelegt. Der weitere Zeitplan ist von den Ergebnissen der Genehmigungsprüfung abhängig.

Danke. Es gibt einen Wunsch auf Nachfrage durch die Fragestellerin.

Halten Sie aus Sicht der Landesregierung die Tatsache, dass es in Ostthüringen beim Regionalplan diese Einschränkung gibt zur Windkraft, im Moment keine Grundlage da ist, auf der Windkraftbetreiber investieren können, für eine Bremse beim Zubau von Windkraft?

Grundsätzlich kann trotzdem eine Beantragung erfolgen; dazu wäre dann aber ein Raumordnungsverfahren erforderlich, um die Genehmigung letztendlich erteilen zu können.

Ich sehe keinen weiteren Nachfragebedarf. Danke, Frau Staatssekretärin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1861.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Abschiebungen nach Griechenland

Nach geltendem Asylrecht können Flüchtlinge, die aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen, hier keinen Asylantrag mehr stellen. Bereits mehrfach stoppte das Bundesverfassungsgericht Abschiebungen nach Griechenland auf der Grundlage des Dublin-II-Abkommens, weil erhebliche Zweifel darüber bestehen, ob Griechenland angesichts der dort vorzufindenden erheblichen Defizite im Asylverfahren und der damit verbundenen Verletzung von Menschenrechten noch länger als sicherer Drittstaat anzuerkennen ist und damit Abschiebungen nach Griechenland gegen das Grundgesetz verstoßen. Nach Mitteilung von Pro Asyl stoppen europaweit Gerichte Abschiebungen nach Griechenland.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Flüchtlinge wurden jeweils in den Jahren 2005 bis 2010 aufgrund des Dublin-II-Abkommens aus Thüringen nach Griechenland abgeschoben und wie viele waren davon zuvor wie lange in Abschiebehaft?

2. Wie lange war jeweils die Aufenthaltsdauer der Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland?

3. Wie viele Abschiebungen aus Thüringen wurden jeweils durch Gerichte für unzulässig erklärt und ausgesetzt?

4. Wird die Landesregierung aufgrund der in Griechenland vorzufindenden erheblichen Defizite im Asylverfahren die Ausländerbehörden im Freistaat informieren, dass Griechenland nicht als sicherer Drittstaat anzusehen ist, und anweisen, Abschiebungen nach Griechenland zu unterlassen, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Zeitraum 2005 bis 2010 wurden auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung von Thüringen nach Griechenland überstellt: 2005 6 Personen, 2006 7 Personen, 2007 1 Person, 2008 4 Personen, 2009 3 Personen, 2010 bislang 5 Personen. Davon verbrachte 1 Person 84 Tage in Abschiebehaft.

Zu Frage 2: Die Aufenthaltsdauer der in der Antwort zu Frage 1 genannten Personen in Deutschland betrug nach Mitteilung des Landesverwaltungsamts zwischen 47 und 539 Tagen.

Zu Frage 3: Rücküberstellungen nach der Dublin-IIVerordnung werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeordnet. Die Ausländerbehörden des Landes sind am verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht beteiligt. Statistische Angaben liegen hierzu nicht vor.

Zu Frage 4: Die Zuständigkeit für Entscheidungen nach der Dublin-II-Verordnung liegt ausschließlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Thüringen ist nicht befugt, in diesem Bereich Anweisungen zu erteilen.

Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch die Fragestellerin.

Herr Rieder, zu den Zahlen, die Sie auf Frage 1 genannt haben, hätte ich eine Nachfrage. Sind dort Familien mit Kindern dabei gewesen? Wissen Sie das? Zum letzten Teil, die Zuständigkeit, es sind Thüringer Behörden, die Abschiebungen vollziehen. Da hat doch das Ministerium auf jeden Fall eine Kompetenz, anzuweisen.

(Staatssekretärin Dr. Eich-Born)

Das ist im Fall des Dublin-II-Abkommens so nicht richtig. Die Verfahrensherrschaft liegt ausschließlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nach der Aufstellung, die ich habe, kann ich nicht erkennen, dass Familien dabei sind. Ich kann es allerdings auch nicht gänzlich ausschließen. Doch ich habe es hier und ich kann es Ihnen sagen. Nach der Einzelaufstellung, die ich habe, dürften keine Familien dabei sein.

Ich sehe keinen weiteren Fragebedarf. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Renner von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1868.

Versagen des vermeintlichen Frühwarnsystems Verfassungsschutz?

Das Unternehmen "Leitbild Medien - Marketing und mehr" erhielt Fördermittel über das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Inhaber des Unternehmens ist der NPD-Funktionär Sebastian Reiche. Laut einem MDR-Bericht vom 22. November 2010 habe die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen GmbH (GFAW) sich vor Bewilligung des Förderantrages mit einer Anfrage an das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz gewandt, von dort aber keine Antwort erhalten. Das Landesamt widersprach dieser Darstellung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann hat sich die GFAW an das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz mit einer entsprechenden Anfrage gewandt und welchen Inhalt hatte die Anfrage?

2. Wann hat das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz die Anfrage der GFAW beantwortet und welchen Inhalt hatte die Antwort?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Fragestellerin, dass eine immer wieder behauptete Funktion des institutionalisierten und mit nachrichtendienstlichen Befugnissen ausgestatteten Verfassungsschutzes als notwendiges Frühwarnsystem im Falle des Zutreffens der Darstellung der GFAW dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz nun endgültig nicht mehr zugerechnet werden kann und wie begründet sie ihre Auffassung?

Das Wort hat das Innenministerium, Herr Staatssekretär Geibert. Rieder - auch ich muss mich erst an den neuen Namen gewöhnen, das passiert im In

nenministerium so soft, da verliert man die Übersicht.

(Heiterkeit im Hause)