Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Gäste auf der Tribüne, liebe Schwule und Lesben hier in diesem Haus und in Thüringen.
Dieser 10. Dezember ist ein guter Tag. Frau Stange sagte es schon, nach neun Jahren beenden wir hier in Thüringen einen Sonderweg. Grundlage dafür ist das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahre 2001.
Es war eine gute Stunde für unser Land. Es hat vielen Menschen die Möglichkeit gegeben, zu ihrer sexuellen Identität zu stehen und das ist gut, weil es ein Stück mehr an Freiheit für diese Menschen gibt.
Aber schauen wir noch einmal zurück in das Jahr 2001. Die FDP, die CDU und die CSU hatten damals im Bundestag gegen dieses Gesetz, das uns heute so viel Freude macht, wie ich aus allen Reden gehört habe, gestimmt. Es war der Freistaat Thüringen, der mit einer Verfassungsklage nach Karlsruhe zog. Aber das ist alles Schnee von gestern. Heute ist frischer Schnee da. Wir können uns darüber freuen, dass die Sonderrolle hier in Thüringen beendet wird. Wir beenden damit eine Doppelstruktur, die wir vorgehalten haben. Wir beenden damit Diskriminierung, das ist gut. Aber wir dürfen nicht stehen bleiben dabei, sondern wir müssen in das Beamtenrecht des Freistaats schauen, um hier eine diskriminierungsfreie Behandlung aller Männer und Frauen zu ermöglichen.
Wir möchten die Landesregierung bitten, im Bundesrat aktiv zu werden, um auch das Einkommensteuergesetz hier anzugleichen und diskriminierungsfrei zu machen.
Ein dritter Wunsch: Wir würden uns wünschen, dass der Artikel 3 des Grundgesetzes - das Diskriminierungsverbot - erweitert wird auch um den Sachverhalt der sexuellen Identität. Wenn wir das geschafft haben, dann haben wir wirklich viel erreicht. Ein langer Weg liegt vor uns genauso wie in der Beratung des heutigen Tages. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Adams. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Pelke von der SPDFraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Holzapfel, liebe Kollegen, es kann vielleicht auch noch ein bisschen flotter gehen, weil wir haben uns eigentlich schon bei der ersten Beratung sehr intensiv ausgetauscht, was das Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz angeht. Die Anhörung - auch das wurde schon aus
geführt - hat noch mal gezeigt, dass wir mit diesem Gesetz auf dem richtigen Weg sind. Es ist auch schon deutlich geworden - das habe ich auch in der letzten Sitzung gesagt, als wir das erste Mal hierüber beraten haben -, es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich kann mich anschließen an das, was Kollege Adams gesagt hat, es ist noch eine ganze Menge zu tun, aber ein erster Schritt im Diskriminierungsabbau für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften ist damit gegangen. Insofern freue ich mich sehr, dass man sich letztendlich auch im Gleichstellungsausschuss nach der Diskussion um den Entwurf der Fraktion DIE LINKE und dessen Ablehnung darauf geeinigt hat, gemeinsam den Gesetzentwurf der Regierung zu unterstützen. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen, das wir in diesem Hause geben können.
Ich habe in der letzten Diskussion schon deutlich gemacht, dass es nicht unbedingt des Entwurfs der Fraktion DIE LINKE bedurft hätte, wir haben uns als Koalitionsfraktionen darauf geeinigt; das war der erste Punkt. Ansonsten haben sich die beiden Gesetzentwürfe nahezu zeitlich verfolgt; insofern war das Angebot, das Frau Holzapfel erwähnt hat, sich gemeinsam auf einen Text einigen zu können, ein Schritt in die richtige Richtung.
Letztendlich glaube ich, dass wir heute alle gemeinsam diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. Ich halte das für gut. Ich hoffe, dass wir uns dem Thema auch weiterhin in dieser sachlichen Art und Weise widmen können. Wenn ich mir am frühen Morgen noch eine spaßige Bemerkung erlauben darf, ohne dass man mir gleich wieder böse ist: Ich freue mich sehr, dass dieser Gesetzentwurf der Landesregierung heute eine große Zustimmung erhalten kann und erhalten wird, unabhängig davon, ob die LINKE würgt oder wirkt. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Pelke. Als Nächster spricht für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Kemmerich.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Heterosexuelle! Mit dem heutigen Gesetzentwurf der Regierung, der, ich denke, eine breite Mehrheit in diesem Hause finden wird, kehren wir einfach zu einem Stück Normalität zurück. Die liberale Partei, denke ich, stand zu keinem Zeitpunkt im Geruch, Diskriminierungen, Herabsetzungen oder Zurückstufungen zu unterstützen. Insofern ist es nur folgerichtig, hier auch die Zurücklegung der Kompetenzen bei der Eintragung einer Lebenspartnerschaft
in die Standesämter vorzunehmen und, wie gesagt, ein Stück Normalität und Gleichberechtigung herzustellen. Wir haben es breit diskutiert, auch im Gleichstellungsausschuss.
Meine Vorredner haben es gesagt, nur in aller Kürze: Auch wir werden dem Entwurf der Landesregierung zustimmen, er ist weitergehend und detaillierter. Den Antrag der LINKEN bitten wir abzulehnen, nicht der Zielrichtung wegen, sondern auch, wir haben es lange diskutiert, um dem Parlament zu zeigen, wir müssen uns hier nicht mit uns selber befassen, wenn damals Herr Huber zum Ausdruck gebracht hat, dass ein Gesetzentwurf kommt. Wir haben dem vertraut, es war ihm zu vertrauen. Der Gesetzentwurf liegt vor und ist zustimmungsfähig. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kemmerich. Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Möchte die Regierung noch sprechen? Bitte sehr, Herr Innenminister.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir, dass ich den von Herrn Abgeordneten Adams beschriebenen langen Weg dadurch abkürze, dass ich auf meine ausführliche Begründung von der Einbringung am 18. August hier im Hohen Hause verweise. Ich bitte Sie namens der Landesregierung, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen und den Gesetzentwurf der LINKEN abzulehnen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen als Erstes ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1306 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Ablehnung bei den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf der LINKEN abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Abgestimmt wird über die Drucksache 5/1408 in zweiter Beratung. Wer ist für den Gesetzentwurf der Landesregierung? Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung und ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen möchten. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zugestimmt worden.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1506 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/1929
Das Wort hat der Abgeordnete Kowalleck als Berichterstatter aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wurde durch Beschluss des Landtags vom 8. Oktober 2010 an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Der Haushaltsund Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 19. Sitzung am 25. Oktober 2010 und in seiner 24. Sitzung am 2. Dezember 2010 beraten. Der Ausschuss beschloss, gemäß § 79 Abs. 1 Geschäftsordnung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/1506, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Neben den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen und dem Thüringischem Landkreistag wurde der Verein „Mehr Demokratie in Thüringen“ in den Kreis der Anzuhörenden aufgenommen. Die Anzuhörenden wurden gebeten, ihre schriftlichen Stellungnahmen bis zum 22.11.2010 dem Thüringer Landtag zuzusenden. Den Fraktionen wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 26.10.2010 der Landtagsverwaltung Fragen zum Beratungsgegenstand einzureichen, die den Anzuhörenden zugeleitet wurden. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hatte zum vorliegenden Gesetzentwurf keine Hinweise oder Änderungsvorschläge. Der Thüringische Landkreistag nahm Stellung zur Frage 3 zum Thema
„Pauschalierte Widerspruchsgebühr“ des Schreibens der Fraktion DIE LINKE in Vorlage 5/739. Eine ausführlichere Stellungnahme kam vom Verein „Mehr Demokratie in Thüringen“.
Nachfolgend die wesentlichen Ansichten der Auskunftspersonen: Der Thüringische Landkreistag hinterfragt grundsätzlich eine pauschalierte Widerspruchsgebühr bei sogenannten Massenwidersprüchen. Es sollte nicht außer Acht bleiben, dass die Erhebung von Widerspruchsgebühren auch eine Lenkungswirkung dahin gehend beinhaltet, dass einer unüberlegten Einlegung von Widersprüchen, die ohne Zweifel zu einem erhöhten Personal- und Verwaltungsaufwand führen würde, entgegenzuwirken ist, so der Thüringische Landkreistag.
2. Die Kostenfreiheit für öffentliche Leistungen, wie sie in § 2 Abs. 1 Nr. 13 Thüringer Verwaltungskostengesetz für die direkte Demokratie auf Landesebene festgeschrieben ist, solle auch für sämtliche Leistungen und Angelegenheiten der direkten Demokratie in den Thüringer Kommunen, also für Einwohneranträge sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide eingeführt werden. Der Thüringer Landtag solle sich mit der Frage befassen, ob und in welcher Weise Initiatoren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden nach § 17 Thüringer Kommunalordnung ebenso Kosten zu erstatten sind, wie dies für Initiatoren von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene in § 29 Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid vorgesehen ist. Wie bereits erwähnt, hatte der Gemeinde- und Städtebund keine Hinweise oder Änderungsvorschläge zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner 24. Sitzung am 2. Dezember 2010 den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Vorlage 5/840 mehrheitlich abgelehnt. Der Haushalts- und Finanzausschuss beschloss in seiner 24. Sitzung am 02.12.2010 mehrheitlich bei 6 Stimmenthaltungen die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes“ in Drucksache 5/1506 zu empfehlen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Änderungen des Verwaltungsfachhochschulgesetzes und des Personalvertretungsgesetzes sind notwendig, aber keine Themen für große Debatten. Wir haben heute hoffentlich die Möglichkeit, alle unsere Gesetzesvorlagen abzuarbeiten. Ich glaube, niemand von uns hat Spaß daran, etwas anderes hier noch vorzustellen. Deshalb nur zwei Sätze.
Das Verwaltungsfachhochschulgesetz jetzt generell zu entfristen ist richtig. Es hat sich, glaube ich, nicht bewährt, es zu tun. Das Personalvertretungsgesetz hätte eigentlich heute verabschiedet werden müssen. Schade, dass diese Baustelle in der Koalition noch offengeblieben ist. Ich wünsche vor allem einer Fraktion der Koalition nächstes Jahr neuen Schwung und dafür zu sorgen, dass dieses Personalvertretungsgesetz dann auch so ist, dass man es als eines ansehen kann, das nicht verhindert, sondern Personalvertretung auch möglich macht. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich weiß jetzt nicht, zu welchem Tagesordnungspunkt Sie gesprochen haben. Wir sind bei Tagesordnungspunkt 4 Verwaltungskostengesetz. Ich dachte, Sie waren bei Tagesordnungspunkt 7. Kann das sein?