Protokoll der Sitzung vom 19.01.2011

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Hör doch auf.)

Wenn das, was wir dort in diesem Gesetzentwurf als mittelstandsfreundlich geboten bekommen, dann möchte ich nicht wissen, wie das aussieht, wenn Sie einmal etwas tun, was mittelstandsfeindlich ist. Es ist in Ihrem Gesetzentwurf nichts geregelt, was nicht ohnehin bereits in zig Vorschriften, ich habe das hier bereits mehrfach vorgetragen, ausreichend und oft sogar mehr als ausreichend

(Abg. Lemb)

geregelt ist, außer - und das kommt neu dazu - der Gefährdung des Vergabeverfahrens, die Sie hier bringen, weil es nämlich richtig schwierig werden wird, erstens die Bindefristen einzuhalten und zweitens auch noch ein rechtssicheres Vergabeverfahren herbeizuführen.

Das ist das, was wir an Ihrem Gesetzentwurf kritisieren, aber was gar nicht der zentrale Gegenstand dieses Antrags war. Zentraler Gegenstand dieses Antrags war es, Daten zu erhalten, die uns Auskünfte darüber erteilen, wie Vergabe in diesem Land funktioniert. Ich sage Ihnen, wenn wir zum Beispiel davon hören, dass Kommunen in beschränkter Ausschreibung Internetseiten nach Baden-Württemberg vergeben, wenn wir davon hören, dass Kommunen in beschränkter Ausschreibung Möbel in einem Schullandheim in einer Stadt, die Möbel herstellt, nach Baden-Württemberg vergeben, dann meinen wir schon, dass das ein Hinweis darauf ist, dass einheimische Unternehmen benachteiligt werden könnten und genau deswegen sind diese Daten notwendig, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Deswegen möchte ich auch auf einen Satz zurückkommen, der vorhin gefallen ist. Selbstverständlich sichern wir ganz bewusst und ausdrücklich eine sachliche Debatte zu dem Thema „öffentliche Vergabe in Thüringen“ zu. Selbstverständlich sind wir bereit, uns dieser Debatte mit dem Ziel zu stellen, dass es dem Land etwas bringt, dass es den Menschen in diesem Land etwas bringt, und dass es vor allem auch den Unternehmen in diesem Land etwas bringt, die die Arbeitsplätze für die Menschen liefern sollen, damit Abwanderung ein weniger dramatisches Thema werden kann.

Das sind doch die Punkte, über die wir miteinander debattieren müssen. Das ist doch das, was auch Sinn dieses Antrags ist. Deswegen werbe ich, deswegen appelliere ich an Sie, nicht reflexartig hier abzubügeln, auch zuzugestehen, dass das Berichtsersuchen eben nicht erfüllt worden ist, sondern

(Beifall FDP)

ich werbe dafür, diesen Antrag an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, an den Innenausschuss zu überweisen, was ich, Frau Präsidentin, bitte auch als Antrag damit formuliert haben möchte namens meiner Fraktion und dort miteinander darüber zu debattieren, wie wir zu belastbaren Zahlen kommen, damit eben Vergabe in Thüringen im Sinne der Menschen erfolgen kann. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, danke ich Ihnen und würde mich sehr freuen, wenn wir zu einer inhaltlich fruchtbaren Diskussion kommen könnten. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Bergner. Die Rednerliste ist abgearbeitet. Mir liegt von der CDU- und auch von der SPD-Fraktion bereits die Signalisierung vor, dass das Berichtsersuchen damit erfüllt ist. Das habe ich schon gehört. Ich habe jetzt von der FDP-Fraktion gehört, dass es nach ihrer Meinung nicht erfüllt ist. Ich frage jetzt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht erfüllt? Die Fraktion DIE LINKE? Nicht erfüllt. Damit ist das Berichtsersuchen und der Bericht dazu nicht erfüllt.

(Unruhe CDU)

Mit meiner Rundfrage war das für mich erledigt. Dann machen wir das noch mal in einer formalen Abstimmung. Ist das Berichtsersuchen somit erfüllt? Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das widerspiegelt genau das Ergebnis von eben. Vielen Dank. Wer das Berichtsersuchen nicht als erfüllt ansieht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gibt es Enthaltungen? Das sind einige Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Berichtsersuchen mehrheitlich erfüllt.

Sehr verehrte Damen und Herren, außerdem liegt mir der Antrag vor auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und an den Innenausschuss. Gilt das auch für die Weiterdiskussion zum Sofortbericht? Gut. Ich frage Sie, wer für die Überweisung dieses Antrags in der Drucksache 5/1556 an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit seine Zustimmung geben kann, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU und der SPD. Ich muss zählen; ich bitte die Gegenstimmen, noch mal die Hand zu heben. Gut, damit ist es die Mehrheit. Damit gibt es keine Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.

Zweite Frage: Es besteht der Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss. Wer diesem Antrag zustimmen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und, wenn ich das richtig gesehen habe, mehrere Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU und der SPD. Enthaltungen - haben wir in den Reihen der LINKEN. Damit ist dieser Antrag auch abgelehnt und es gibt keine Überweisung.

Jetzt kommen wir zum eigentlichen Antrag und zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/1556. Wer für den Antrag ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Das sind die

(Abg. Bergner)

Stimmen der CDU, SPD und der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Enthaltungen? Die kommen aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag abgelehnt. Vielen Dank. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 in seinen Teilen

a) Würdevolle, bedarfsgerechte und verfassungskonforme Regelsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1557 - 2. Neufassung

b) Menschenwürdige soziale Grundsicherung anstelle der nach Medienberichten von Sozialverbänden und Betroffenen als „Verhöhnung“ empfundenen Neufestsetzung des Regelbedarfs Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1562 - Neufassung

Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Das sehe ich nicht. Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Ja. Frau Abgeordnete Leukefeld hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag hat eine längere Geschichte. Eingereicht im September, der Warteschleife im Landtag sozusagen bis zum heutigen Tag zum Opfer gefallen, aber nichts an Brisanz verloren. Denn die letzte Meldung, die ich lesen konnte zu dem heute tagenden Vermittlungsausschuss, war von Reuters und lautet: „Keine rasche Einigung bei Hartz IV in Sicht“. Deswegen, denke ich, ist es richtig, heute noch einmal hier oder überhaupt hier im Landtag über diese Dinge zu sprechen, denn immerhin ist es so, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar vergangenen Jahres - ich wiederhole vom 9. Februar - nicht umgesetzt wurde. Das zeugt meines Erachtens davon, dass die schwarzgelbe Bundesregierung unfähig ist, den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts

(Beifall DIE LINKE)

in einem Dreivierteljahr zu erfüllen, nämlich bis zum 31.12. das soziokulturelle Existenzminimum für Hartz IV-betroffene Erwachsene und auch die Regelsätze für Kinder entsprechend festzusetzen. Es

ist aus unserer Sicht eine Schande, wie dieser Kuhhandel und diese Schacherei hier stattgefunden hat.

(Beifall DIE LINKE)

Deswegen haben wir den Antrag eingereicht und wollen heute dazu debattieren und die Landesregierung auffordern, alles Mögliche zu tun - Sie sind nicht Herr des Verfahrens, das ist klar, es liegt am Vermittlungsausschuss -, um schnellstmöglich für Betroffene eine angemessene Klärung zu erzielen. dafür zu sorgen, dass die Menschen rückwirkend Leistungen erhalten, dass die 5 € Erhöhung Regelsatz verbessert wird und dass etwas getan wird, dass die Regelsätze für Kinder und auch das Bildungs- und Teilhabepaket so umgesetzt werden, damit es bei den Kindern und Jugendlichen auch tatsächlich ankommt.

Darüber wollen wir hier diskutieren und, ich denke, da werden wir auch zu einem entsprechenden Ergebnis kommen. Ich bedanke mich.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete Leukefeld. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu den Nummern I und III des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gleichzeitig zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Ich erteile das Wort dem Herrn Staatssekretär Schubert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung erstatte ich zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 1557 einen Sofortbericht. Im Übrigen nehme ich wie folgt zu den Antragsinhalten Stellung, beziehe dabei aufgrund des engen Sachzusammenhangs auch den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1562 mit ein.

Die Anträge wurden am 18. Januar - also gestern aktualisiert und datieren ursprünglich vom 29. September 2010, standen bereits in drei Sitzungen auf der Tagesordnung, konnten aber nicht abgearbeitet werden - nur noch einmal zur Historie.

Im September - also zu dem Zeitpunkt, als die Anträge eingebracht worden sind - gab es erst einen Referentenentwurf zu dem Vorhaben. Zwischenzeitlich ist das Gesetzesvorhaben weit vorangeschritten, wie Sie wissen. Am 3. Dezember erfolgte die Beschlussfassung im Deutschen Bundestag. Nach Zustimmung zur Verkürzung der Fristen wurde am 17. Dezember 2010 darüber im Bundesrat beraten, das Gesetz fand dort keine Zustimmung, übrigens auch durch Stimmenthaltung des Frei

(Vizepräsidentin Hitzing)

staats Thüringen. Es war ja eine Mehrheit erforderlich gewesen.

Zurzeit befindet sich das Gesetz im Vermittlungsausschuss. Frau Leukefeld hat es schon gesagt. Heute hat dieser von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr getagt und beschlossen, sich zu vertagen auf den 27. Januar.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ah, immerhin. Welches Jahr?)

Ich weiß nicht, Herr Kuschel, ob Sie sich dann selber noch melden wollen, aber die Bemerkungen stören hier einfach nur.

Ich muss dazu sagen, dass dieses Wort oder diese Bemerkung von dem „Geschacher“ natürlich zurückgewiesen werden muss. Es geht darum, ein ordentliches und für die Betroffenen gutes Gesetz hinzukriegen. Deshalb ist es notwendig, dass man auch Veränderungen an dem jetzigen Gesetz vornimmt und dass die Bundesländer, die vor allem dazu eine andere Position haben, das einbringen. Natürlich ist die Verhandlung kompliziert, weil die Vorstellungen doch etwas auseinanderliegen. Der Vermittlungsausschuss hat drei Arbeitsgruppen eingesetzt, das sind auch die drei Arbeitsgruppen, die die Punkte zu bearbeiten haben, die entscheidend sind. Das eine ist das Thema „Regelsätze“, dass diese verfassungskonform werden. Das Zweite ist das Thema „Bildung und Teilhabe“ und drittens geht es um das Thema „Mindestlöhne“. Auch das ist wichtig, denn Mindestlöhne sind die Voraussetzung dafür - wenn sie denn erweitert eingeführt werden -, um zumindest einigermaßen angemessene Bezahlung für Arbeit zu bekommen und dann auch aus dem Bereich herauszukommen.

Klar ist natürlich, dass das Gesetz demzufolge nicht in Kraft treten konnte am 1. Januar 2011, sondern dass es vermutlich rückwirkend in Kraft treten wird. Der Zeitplan war insgesamt sehr eng gewesen. Natürlich wäre es günstiger gewesen, die Bundesregierung hätte zu einem früheren Zeitpunkt das Gesetz vorgelegt, um dort mit den Ländern entsprechende Verhandlungen zu führen. Das ist nun einmal nicht erfolgt und deshalb müssen wir jetzt sehen, wie die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss ausgehen. Ich denke, dass es dann im Februar, spätestens im März, zu einem Beschluss kommen wird. Im Gegensatz zu den Ankündigungen, die noch im Dezember von der Bundesregierung gemacht wurden, erfolgt die Auszahlung des vorgesehenen neuen Regelsatzes mit der Erhöhung um 5 € vorerst nicht, sondern sie müsste dann rückwirkend erfolgen. Für den Bereich des SGB XII, wo die örtlichen Sozialträger zuständig sind, die unserem Geschäftsbereich unterliegen, haben wir als Ministerium die Sozialhilfeträger über den derzeitigen Sachstand informiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was bedeutet nun all dies für die vorliegenden Anträge? Leider können eben nicht alle Länder in den Arbeitsgruppen, die eingerichtet wurden, mitarbeiten. Thüringen ist dieses Mal nicht Mitglied einer Arbeitsgruppe. Gleichwohl wird sich Thüringen natürlich auf verschiedenste Weise in den Prozess einbringen, sei es in den Abstimmungsrunden zwischen den Ländern. Im Übrigen ist die Interessenlage in Mecklenburg-Vorpommern oder anderen Ländern ähnlich wie in Thüringen. Wir wissen, dass die Kollegen dort die gleichen Interessen einbringen, wie wir sie vorbringen würden. Deshalb, glaube ich, ist es nicht so dramatisch, wenn Thüringen in den Arbeitsgruppen nicht vertreten ist. Zum heutigen Zeitpunkt ist natürlich jetzt überhaupt nicht absehbar, was konkret unterm Strich herauskommt. Deswegen ist es auch schwierig, da jetzt etwas zu sagen zur Höhe der Grundsicherungsleistung, wie genau das Bildungs- und Teilhabepaket aussehen wird und ob es dazu parallel noch zu Regelungen im Mindestlohnbereich kommt. Deshalb kann man natürlich jetzt dazu auch keine Aussagen machen. Für uns war es auch schwierig, die im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderten Aussagen zu vorhandenen Sozialpässen und Sozial-Cards und Ähnliches zu ermitteln und das in Zusammenhang mit dem Inhalt des Gesetzes zu stellen. Erst einmal hätte das einer Abfrage bei über 900 Kommunen bedurft. Natürlich wissen wir auch, dass in den ganz kleinen Kommunen dann so was eher nicht infrage kommt. Trotzdem wäre es ein riesiger Aufwand gewesen. Wir wissen überhaupt nicht, ob es zu einer Kartenform kommen wird. Wir haben erhebliche Bedenken, dass diese Karte, die eingeführt werden sollte, der richtige Weg ist, weil es ein riesiger bürokratischer Aufwand wird und die Einführung dieser Chipkarte natürlich auch erst einmal einen riesigen technischen Aufwand voranstellt und alle Vereine usw. dann mit Lesegeräten auszurüsten sind. Wir haben da erhebliche Bedenken, deshalb sehen wir den Zusammenhang mit den Sozialkarten, die wir in den Kommunen eingeführt haben, nicht und wir denken, jetzt müssen wir erst einmal abwarten, was am Ende rauskommt, ob es überhaupt zu so einer Karte kommt. Das ist ja eher auch eine technische Ausführung, ob es letztendlich bei Geldleistungen bleibt oder ob es ein Gutscheinsystem geben wird. Ob das dann in Form von Karten oder von Gutscheinen ausgegeben wird, das ist dann eine relative Sache. Es ist immer die Frage, ob man den Familien vertraut und sagt, sie werden das Geld richtig einsetzen, oder ob man es mit Gutscheinen regelt. Das ist eher die Frage, wo die Meinungen doch sehr weit auseinandergehen.

Die Position unseres Hauses ist ja zu den ganzen Themen auch oft in Pressemitteilungen der Ministerin zu lesen gewesen. Ich denke, daran hat sich nichts geändert. Ich denke, dass es jetzt hier das

(Staatssekretär Dr. Schubert)

Ziel sein muss, möglichst schnell überparteilich das gemeinsame Ziel der Sicherstellung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu regeln. Dies ist nicht zuletzt in Verbindung mit der Grundsatzforderung Armut, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, nachhaltig zu bekämpfen oder künftig gar nicht erst entstehen zu lassen - Stichwort Mindestlohn. Zu erwähnen wäre noch, dass der Gesetzentwurf - das war ja auch eine Frage die mit gestellt worden ist - u.a. zu erheblichen Kostenverschiebungen zulasten der Kommunen führen kann, weil natürlich die enthaltenen Regelungen zur Regelleistung und zum Hinzuverdienst nach § 11 Abs. 4 SBG II und zum Verhältnis der Grundsicherung für Arbeitsuchende Sozialleistungen anderer Träger nach § 12 a SBG II eben letztendlich auch bei den Kommunen zu Mehrkosten führt. Wie hoch die ausfallen, wird natürlich von den Rahmenbedingungen abhängen, die dann gesetzt werden. Leider sieht das Gesetz aber keinen Ausgleich bisher vor, der zu einer Kostenverschiebung zugunsten der Kommunen führt. Die derzeitigen Regelungen zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung vermag die Kostenverschiebung dort nicht abzufedern. Man muss also sehen, dass man auch hier noch einmal nachverhandelt, dass wir da eine Verschiebung zugunsten der Kommunen - das ist dann das Interesse der Länder - durchkriegen, wobei man natürlich die Sonderbedarfszuweisungen für die neuen Länder, die nicht unerheblich sind, unbedingt erhalten muss, weil in den neuen Ländern ja noch einmal ganz andere Zahlen vorhanden sind. Soweit vielleicht erst einmal zu dem derzeitigen Stand. Ich kann jetzt keine genaueren Auskünfte geben, weil das mitten in der Verhandlung ist. Ich denke, dass das so weit auch erst einmal ausreichend ist und die Landesregierung wird sich, wie ich schon gesagt habe, auch weiterhin im Vermittlungsverfahren in der Weise einbringen, dass wir mit anderen Bundesländern uns über den Stand informieren und auch unsere Interessen mit einbringen. Ich hoffe, dass das dann auch im Februar zu einem guten Ergebnis führt. Danke.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Staatssekretär. Gibt es den Wunsch auf Beratung des Sofortberichts? Ja, das sehe ich und ich habe auch eine Rednerliste. Das Wort hat die Abgeordnete Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank Herr Staatssekretär für den Sofortbericht. Ich muss sagen, ich habe vermisst, dass Sie zum Punkt I a, b, c in irgendeiner Form