Protokoll der Sitzung vom 19.01.2011

Und sich jetzt hierher zu stellen und zu sagen, Frau Ministerin kontrolliere mal die Kontrollen und hier mach mal das und mach mal da. Und da, wo man selber Verantwortung trägt

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Wer war denn das, sagen Sie doch mal den Namen.)

zurückzurudern und aus Feigheit vor der Lobby dann einzuknicken, das ist einfach unehrlich. Ich meine, das muss man ja einfach mal wissen. Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Die Rednerliste hat sich nicht erschöpft. Der Abgeordnete Kubitzki hat noch einmal um das Wort gebeten.

Wissen Sie, meine Damen und Herren, nur einen Satz was diese kreisfreie Stadt betrifft. Ach lassen wir das weg, sonst denken die noch hier, es sind persönliche Sachen. Genau aber weil vielleicht solche Sache passieren können und solche Sachen vorkommen, genau deshalb unser Antrag, genau aus dieser Stelle. Weil wir nämlich - und das hat der Sozialausschuss bewiesen - hier im Land,

(Beifall DIE LINKE)

in der Landesregierung keinen Überblick über den Inhalt der Kontrollen bzw. über die Ergebnisse haben. Es geht doch nicht darum, dass hier erfasst wird, wie viele Kontrollen sind hier durchgeführt worden, sondern was sind die Ergebnisse der Kontrollen. Wo wurden Mängel festgestellt? Welche Mängel wurden festgestellt und wie werden diese Mängel abgestellt? Darum geht es. Jetzt wurde ein Beispiel geliefert, dafür bin ich sogar dankbar, wie notwendig unser Antrag ist.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Ich versuche es noch einmal. Die Rednerliste ist erschöpft. Dem ist jetzt so. Ich schließe die Beratung und wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Ausschussüberweisung. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, ist die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit gefordert worden.

Da stelle ich jetzt auch die Abstimmungsfrage. Wer dafür ist, den Antrag in der Drucksache 5/1530 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesund

heit zu überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Mit Befürwortung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Von den Fraktionen der SPD und der CDU. Stimmenthaltungen? Von der Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung abgelehnt.

Ich komme deshalb zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1530 so folgen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Jastimmen vonseiten der Fraktion DIE LINKE. Neinstimmen? Von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenquote bei Landtagsund Kommunalwahlen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1532

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Ja. Wer? Dann hören wir jetzt die Begründung.

Herr Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute steht im Landtag mal wieder das Thema Frauen und das ist gut so.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir diskutieren hier im Plenum also mal wieder die mangelnde Beteiligung von Frauen in Gesellschaft und Politik. Es ist nicht lange her, da hatten wir die Debatte um Frauenquoten in Aufsichtsräten und wir alle wissen, die wir hier im Saal sind, dieses Thema ist noch keineswegs abgeschlossen.

Erst gestern wurde eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung veröffentlicht, die belegt, dass die Chefetagen der größten deutschen Unternehmen für Frauen unerreichbar bleiben, so Spiegel Online. In den Vorständen der 100 wichtigsten Konzerne in Deutschland lag der Frauenanteil im Jahr 2010 bei 2,2 Prozent. Nimmt man die 200 größten Unternehmen, so stieg der Anteil auf ganze 3,2 Prozent. Konkret heißt das, nur 29 von 906 Vorstandsposten der 200 größten Unternehmen sind von Frauen besetzt, nur acht mehr als im Vorjahr.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Werden die bei Landtagswahlen gewählt?)

Im gleichen Zeitraum erhöht sich die Zahl der Männer um 65 auf 877. Kollege Barth, hören Sie mir zu und Sie werden gleich erfahren, wohin die Reise

(Abg. Dr. Hartung)

geht. Dabei hat die deutsche Wirtschaft bereits vor zehn Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass die freiwillige Verpflichtung von Unternehmen nichts bringen wird und somit die Führungsetagen auch nicht zunehmend weiblicher werden. Diese Erfolglosigkeit dokumentiert einen Widerstand der Männer, dem nicht mehr mit Appellen und wirtschaftlicher Vernunft und schon gar nicht mit gesellschaftlicher Gerechtigkeit beizukommen ist.

Helge Holst, DWI-Expertin, kommentierte gestern in Spiegel Online dies wie folgt: „Dies ist ein deutliches Zeichen, dass freiwillige Selbstverpflichtungen wie bisher nicht reichen.“ Und nun, meine Kollegen von der CDU und der FDP, stellen Sie die Frage und die will ich Ihnen auch beantworten: Was hat dies alles mit Landtags- und Kommunalwahlen zu tun? Auf der einen Seite nichts und auf der anderen Seite alles. Denn ein Vorstandsposten bei Adidas, bei der Allianz oder bei BASF sind nur drei Unternehmen, die ich nennen will, die natürlich nicht mit Kreistagsmandaten oder Landtagsmandaten verglichen werden können. Aber auch hier handelt es sich um die fehlende Repräsentanz von Frauen, wenn es darum geht, für politische Mandate bereitzustehen. Nach wie vor sind Frauen also in politischen Gremien unterrepräsentiert und dies wollen wir mit unserem Antrag heute noch einmal beleuchten. Diese Unterrepräsentanz gelingt uns als LINKE und auch den GRÜNEN, obwohl wir Quoten haben, leider auch ab und zu. Denn nicht überall konnten in den zurückliegenden anderthalb Jahren bei Kommunalwahlen die offenen Plätze für Frauen in den Kommunalparlamenten besetzt werden. Wir wissen also, worum es sich handelt, wenn Frauen nicht bereit sind zu kandidieren. Das hat mehrfache Gründe. Unter anderem liegt es natürlich auch an familienunfreundlichen Zeiten, wenn Sitzungen durchgeführt werden in Kommunalparlamenten, aber auch in Landtagen; es liegt natürlich auch daran, dass die Debatten oft männerdominiert sind; und es liegt natürlich auch daran, dass Männer andere inhaltliche Strukturen für ihre politische Arbeit oft nutzen, um Frauen von Mandaten auszuschließen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aus diesem Grund haben wir unseren Antrag heute vorgelegt. Wir wollen eine Analyse und wir wollen, dass Ursachenforschung betrieben wird, damit bei zukünftigen Kommunalwahlen, aber auch Landtagswahlen eine Besetzung der zu vergebenden Mandate mit Frauen von über 50 Prozent erreichbar ist. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank für die Begründung des Antrags. Die Landesregierung hat signalisiert, dass sie zur Num

mer I einen Sofortbericht erstattet, und den wird der Herr Minister Geibert geben.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Fraktion DIE LINKE wünscht in ihrem Antrag Darlegungen zu den jetzigen Anteilen weiblicher Mandatsträgerinnen bei der Besetzung von Mandaten auf Landes- und kommunaler Ebene. Zu den Landtagswahlen teilte das Thüringer Landesamt für Statistik folgende Zahlen für die Anteile von Frauen an Bewerbern und gewählten Abgeordneten mit: Im Wahljahr 1994 wurden 90 Bewerberinnen aufgestellt, das entspricht einem Anteil von 23,3 Prozent. 31 gewählte Abgeordnete waren Frauen, das entspricht 35,2 Prozent. Im Wahljahr 1999 wurden 103 Bewerberinnen aufgestellt, das entspricht einem Anteil von 24,7 Prozent. 27 Abgeordnete waren Frauen, das entspricht 30,7 Prozent. Im Wahljahr 2004 wurden 108 Bewerberinnen aufgestellt, das entspricht einem Anteil von 26,1 Prozent. 31 gewählte Abgeordnete waren Frauen, das entspricht 35,2 Prozent. Im Wahljahr 2009 wurden 112 Bewerberinnen aufgestellt, das entspricht einem Anteil von 24,9 Prozent. 34 gewählte Abgeordnete sind Frauen und das entspricht 38,6 Prozent, jeweils bezogen auf den Anteil der Bewerber.

Für die kommunale Ebene sind mehrere Wahlarten zu berücksichtigen, die Kreistags-, Gemeinderats-, Landrats- und Bürgermeisterwahlen. Zudem handelt es sich um eine Vielzahl von einzelnen Wahlen in den jeweiligen Landkreisen und Gemeinden, deren differenzierte Betrachtung in diesem Rahmen nicht möglich ist. An landesweiten Gesamtzahlen der aufgestellten weiblichen Bewerber und Mandats- und Amtsträgerinnen übermittelte das Thüringer Landesamt für Statistik für die Kreistags- und Gemeinderatswahlen am 7. Juni 2009 folgende Zahlen. Es wurden 780 Kreistagsmitglieder gewählt, davon sind 176 Frauen. Das sind etwa 22,6 Prozent. In den kreisfreien Städten wurden 256 Stadtratsmitglieder gewählt, davon sind 65 Frauen. Das sind etwa 25,4 Prozent. Von den insgesamt 2.246 Stadtratsmitgliedern in den kreisangehörigen Städten sind 483 Frauen, das sind etwa 21,5 Prozent. Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder in den kreisangehörigen Gemeinden beträgt 7.062, davon sind 1.326 Frauen, das sind etwa 18,8 Prozent. Ergänzend teilte das Thüringer Landesamt für Statistik mit, dass in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden insgesamt 19.372 Bewerber zur Wahl aufgestellt wurden, davon waren 4.434 weiblich, also 22,9 Prozent. Für die Wahlen der Kreistagsmitglieder und Stadtratsmitglieder in den kreisfreien Städten wurden insgesamt 4.502 Bewerber aufgestellt, davon waren 1.148, also 25,5 Prozent, Frauen. Von den 17 Landratsämtern werden drei durch Landrätinnen geführt. Die sechs Oberbürger

(Abg. Stange)

meister der kreisfreien Städte sind alle männlich. Von den gegenwärtig 943 Bürgermeistern in den 945 kreisangehörigen Gemeinden sind 162 weiblich, das sind etwa 17,2 Prozent. Zu den Kreistagswahlen können Sie die näheren Informationen zum Aufstellungsverhalten der Parteien und Wählergruppen der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 113 der Abgeordneten Tasch der CDU vom 07.01.2010 in der Drucksache 5/298 entnehmen.

Alle diese Zahlen belegen letztlich insbesondere, dass der Frauenanteil bei öffentlichen Mandaten und Ämtern regelmäßig weit unter dem Frauenanteil an der Gesamtbevölkerung liegt. Unabhängig von solchen Untersuchungen steht fest: Die Wahlgesetze differenzieren in den Voraussetzungen der Wählbarkeit nicht nach dem Geschlecht. Alle Bürgerinnen und Bürger sind gleichermaßen berechtigt, als Bewerber für Landtags- und alle kommunalen Wahlen aufgestellt zu werden. Es gibt keine rechtlichen Hindernisse für Parteien und Wählergruppen, den Frauenanteil auf ihrem Wahlvorschlag besonders hoch zu gestalten oder im Wahlkampf hervorzuheben. Bei den Kommunalwahlen können die Wählerinnen und Wähler sogar aufgrund der Instrumente des Kumulierens und Panaschierens Frauen auf den hinteren Plätzen einer Liste gezielt nach vorn bringen. Tatsächlich zeigt aber der Vergleich mit der Landtagswahl, die einen etwas höheren Anteil an gewählten weiblichen Abgeordneten aufweist, dass Wählerinnen und Wähler diese Möglichkeit offenbar nicht nutzen. Aufgrund des Wählerverhaltens scheinen sich gebundene Listen eher günstiger auf die Erhöhung des Frauenanteils an den Mandaten bei Vertretungswahlen auszuwirken.

In ihrer Begründung des Antrags weist die Fraktion DIE LINKE selbst darauf hin, dass parteiinterne Quotierungen keine spürbare Veränderung herbeigeführt hätten. Inwieweit und in welcher Form dann aber wahlrechtliche Normierung von Frauenquoten das Aufstellungsverhalten der Frauen und Männer als Mitglieder von Parteien und Wählergruppen beeinflussen können soll, lässt die Antragstellerin im Dunkeln. Solange sich am Verhalten der beteiligten Personen nichts ändert, würden solche gesetzlich erzwungenen Aufstellungsquoten lediglich zu unterbesetzten Vertretungen führen. Das Thüringer Landeswahlgesetz und das Thüringer Kommunalwahlgesetz enthalten auch aus guten politischen Gründen keine Quotenvorgaben für die Besetzung von Wahlvorschlägen und Mandaten mit Frauen.

Den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, das Thema der politischen und demokratischen Partizipation von Frauen zum Gegenstand der Studie „Politische Kultur im Freistaat Thüringen - Thüringen-Monitor 2011“ zu machen, hat die Landesregierung zur Kenntnis genommen. Sie wird zu gegebener Zeit über die Einbeziehung der Problemstellung ent

scheiden. Überdies berührt die Forderung der Fraktion DIE LINKE eine, wenn man so will, alte verfassungsrechtliche Problematik.

Gestatten Sie mir dazu einige kurze Anmerkungen. Erstens: Die Förderung von Frauen bei der Kandidatenaufstellung im Vorfeld von Wahlen betrifft nicht das Gleichheitsgrundrecht in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes wie im Antrag aufgeführt, sondern als lex specialis den Artikel 38 Abs. 1 des Grundgesetzes in Gestalt der passiven Wahlrechtsgleichheit. Diese Norm gilt entweder direkt oder über Artikel 21 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes für die kommunale Ebene.

Zweitens: Nach Artikel 21 Abs. 1 Satz 3 des Grundgesetzes ist es grundsätzlich Sache der Parteien, ihre Ordnung selbst und autonom, unbeeinflusst vom staatlichen Einfluss unter Beachtung von demokratischen Grundsätzen zu regeln. Hierbei haben Sie auch die Grundsätze des Artikels 38 Abs. 1 des Grundgesetzes zu beachten, also auch die passive Wahlrechtsgleichheit.

Drittens: Das im vorliegenden Antrag geforderte aktive Handeln des Staates bzw. des Landes zur Erhöhung des Frauenanteils bei der Kandidatenaufstellung ist vor diesem Hintergrund - vorsichtig formuliert - verfassungsrechtlich bedenklich. Entsprechende Maßnahmen wären ein Eingriff in die durch Artikel 21 Grundgesetz gewährleistete Organisations- und Betätigungshoheit politischer Parteien. Darüber hinaus würde eine entsprechende Förderungspolitik einen faktischen Eingriff in die durch Artikel 38 Abs. 1 Grundgesetz gewährleistete passive Wahlrechtsgleichheit darstellen. Kurz gesagt, es ist nicht Sache des Staates bzw. des Landes, in die Willensbildung von Parteien steuernd und lenkend einzugreifen.

Viertens: Die Festschreibung einer Quote weiblicher Mandatsträger ist auf einfachrechtlicher Ebene nicht zu regeln. Sie wäre wohl selbst durch eine Verfassungsänderung nicht zu erreichen, weil sie die im Demokratieprinzip verankerte und insoweit änderungsfeste prinzipielle Gleichheit aller Staatsbürger infrage stellen würde. Im Übrigen ist zu beachten, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Recht der politischen Parteien besitzt; von der hat er durch Erlass des Parteiengesetzes auch Gebrauch gemacht. Den Ländern fehlt hier jegliche eigene Regelungskompetenz. Zielführender als rechtlich und politisch zweifelhafte Wahlrechtsänderung erscheint es mir daher, gesellschaftliche Ansätze zur Behebung der Unterrepräsentation von Frauen zu suchen. Es steht auch Ihnen frei, solche Untersuchungen zu initiieren. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

(Minister Geibert)

Danke, Herr Innenminister, für den Sofortbericht.

Ich gehe mal aufgrund der mir vorliegenden Rednerliste davon aus, dass alle Fraktionen die Aussprache zum Sofortbericht möchten. Ich sehe da auch keinen Widerspruch. Deshalb eröffne ich auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht unter Nummer I im Antrag und gleichzeitig eröffne ich auch die Aussprache über die Nummer II des Antrags.

Zu Wort hat sich gemeldet der Abgeordnete Worm von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Stange, also wenn Sie zur Begründung Ihres Antrags „Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenquote bei Landtags- und Kommunalwahlen“ schon die Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen herholen müssen, dann kann es mit den Gründen nicht allzu weit her sein. Aber dazu später.

Werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, beim Lesen Ihres Antrags musste ich mir zugegebenermaßen mehrfach verwundert die Augen reiben. So beantragen Sie unter I, ich zitiere auszugsweise: „Insbesondere sind Möglichkeiten der Wahlrechtsänderungen, hier z.B. die Festschreibung einer Quote für weibliche Mandatsinhaber, … hinsichtlich ihrer Geeignetheit, zu bewerten.“ Zwei Absätze später in Ihrer Begründung schreiben Sie dann, dass in Ihrer Partei trotz hoher Frauenquote von selbiger meist abgewichen wird. Als Grund hierfür nennen Sie anschließend, ich zitiere: „in Ermangelung von Bewerberinnen“. Damit geben Sie an dieser Stelle eigentlich die Antwort auf die Frage Ihres Antrags doch schon selbst; nur scheinbar bemerken Sie das nicht. Die Antwort, die Sie nämlich richtiger- und unbewussterweise in Bezug auf die Geeignetheit einer Frauenquote geben, lautet: Eine gesetzliche Frauenquote hat mit der Quote von Frauen in politischen Ämtern in der Praxis genauso viel zu tun wie Windbeutel mit Wind. Wo nämlich gar keine Frauen als Kandidaten sind, da kann ich auch keine Frauen in die Verantwortung eines politischen Amts bringen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Völliger Blödsinn.)

Da können Sie die gesetzliche Quotenbrechstange noch so ansetzen, das funktioniert nicht. Nur, damit ich nicht missverstanden werde; ich plädiere an dieser Stelle nicht gegen mehr Frauen in politischer Verantwortung - ganz im Gegenteil. Zweifellos erkenne ich die Unterrepräsentanz der Frauen in der politischen Arbeit durchaus als Problem. Es ist jedoch kein Problem der Diskriminierung, wie Sie uns das hier darstellen wollen.