Im Herbst vorigen Jahres brachte die Bundesregierung das sogenannte Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz in den Bundestag ein, wobei der Gesetzentwurf weit hinter der Beschlusslage des Bundesrats vom 4. April 2009 in der Bundesratsdrucksache 180/09 zurückblieb. So ist die Stellungnahme des Bundesrats zu diesem Gesetz vom 5. November 2010 mit 27 Seiten vergleichsweise umfangreich. Der Beschluss des Bundesrats zeigt detailliert und auch für den Laien nachvollziehbar, an welchen Stellen die Bankenlobby die erforderlichen gesetzlichen Regelungen bis zur Ineffizienz entschärft hat. Sie können es in der Bundesratsdrucksache 584/10 nachlesen.
Schon vor einiger Zeit hat der Bundesrat die Bundesregierung darum gebeten, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die Offenlegung jener Provisionen zwingend vorgeschrieben wird, die der Verkäufer des Produkts bei Vertragsabschluss kassiert. Konkret geht es dabei um die Forderung nach Streichung der Ausnahmevorschrift des Artikels 26 der Richtlinie 2006/73/EG, die die Offenlegung der beim Kauf eines Finanzprodukts anfallenden Nebenkosten nur in zusammengefasster Form vorsieht. Wenn diese Ausnahme gestrichen wird, gilt die in der Finanzmarktrichtlinie fixierte Regel, wonach die Nebenkosten eines Geschäfts detailliert und verständlich aufzuschlüsseln sind. Dass die Bundesregierung keinerlei Interesse zeigt, auf die Streichung dieser gesetzlichen Nebelkerze hinzuwirken, dokumentiert einmal mehr das Primat des Bankenschutzes.
ßigen Abständen an die Beschlusslage des Bundesrats zu erinnern. Dies ist in verbraucherschutzrelevanten Gesetzgebungsverfahren ohne eigene Vollzugskompetenzen der Länder die einzige Möglichkeit, langfristig Erfolge zu erzielen.
Meine Damen und Herren, in der Ziffer 5 des Antrags wird die Landesregierung gebeten, die Kontinuität der Arbeit der Thüringer Verbraucherschutzzentrale zu gewährleisten. Einen wesentlichen Beitrag zur Kontinuität der Arbeit der Verbraucherzentrale haben Sie geleistet, meine Damen und Herren, hier im Plenum, indem Sie die notwendigen Finanzierungsmittel in den Haushalten 2010 und 2011 bereitgestellt haben. Dafür auch von meiner Seite herzlichen Dank.
Die inhaltliche Kontinuität der Tätigkeit der Verbraucherzentrale wird durch eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Fachreferat meines Hauses und dem Vorstand der Verbraucherzentrale Thüringen garantiert. Regelmäßig werden die Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit abgestimmt, wobei zum einen politische Themen auf Bundes- und Länderebene berücksichtigt werden - dies ist der Part des Fachreferats meines Hauses -, zum anderen finden die Themen besondere Berücksichtigung, die verstärkt in den Beratungsgesprächen der Verbraucherzentrale nachgefragt werden. Deutlich wurde die enge konzeptionelle Zusammenarbeit meines Hauses mit der Verbraucherzentrale u.a. anlässlich der gemeinsamen Pressekonferenz zur Evaluation des Gesetzes gegen unlautere Telefonwerbung. Die Impulse der Ergebnisse dieser Untersuchung werden in die Überlegungen zu einer Verschärfung der geltenden Regelungen Eingang finden.
Meine Damen und Herren, letztlich wird in Ziffer 6 des Antrags gefordert, Handlungsmöglichkeiten zu prüfen, um sich auf Bundes- und europäischer Ebene für die Einführung einer transparenten, normierten und verbraucherschutzfreundlichen Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Organismen einzusetzen.
Zunächst einige Vorbemerkungen zur Situation des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen in Thüringen. Es gibt Ängste und Befürchtungen in der Bevölkerung zur Anwendung der Gentechnik, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft. Diese Bedenken werden von der Thüringer Landesregierung ernst genommen. Daher und weil es eine Aufgabe des Verbraucherschutzes ist, setze ich mich für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Thüringen ein.
Aber Sie wissen auch, dass ein generelles Anbauverbot nur auf der Basis von Bundes- bzw. Europarecht erfolgen kann. Um in diesem Bereich nicht alleinzustehen, sondern gemeinsam mit anderen
auch Druck ausüben zu können, trat Thüringen dem Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen bei.
Auf europäischer Ebene soll es gemeinsam mit anderen Regionen Europas ermöglicht werden, selbstbestimmt und rechtsverbindlich gentechnikfreie Zonen zu definieren.
Lassen Sie mich kurz die derzeitige Situation hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht skizzieren. Die einschlägigen EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht, mit dem eine hohe Transparenz in der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion garantiert wird. Faktisch bedeutet das, alle GVO und alle Produkte, die aus GVO bestehen oder GVO enthalten, müssen gekennzeichnet werden. Gekennzeichnet werden müssen auch alle Lebensmittelund Futtermittelprodukte, die im Verlauf ihres Herstellungsprozesses mit GVO in Berührung kamen. Ein Produkt, das der so definierten positiven Prozesskennzeichnung unterfällt, muss selbst dann gekennzeichnet werden, wenn die gentechnische Veränderung durch Analysemethoden nicht nachweisbar ist. Aus praktischen Erwägungen ist vorgeschrieben, Lebensmittel, die Lebensmittelzutaten und Futtermittel erst dann zu kennzeichnen, wenn der zufällige Anteil an zugelassenen GVO 0,9 Prozent überschreitet. Nicht zugelassene GVO dürfen auf keinen Fall in Lebensmitteln vorhanden sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir zu einem Lebensmittelbereich, in dem es diese gesetzliche Kennzeichnungspflicht nicht gibt. Es ist der Bereich der tierischen Produkte, die unter Verwendung von GVO hergestellt werden. Dazu zählen z.B. Milch, Eier und Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert oder mit gentechnisch veränderten Arzneimitteln behandelt wurden. Hier ist es wünschenswert, gleichsam eine Prozesskennzeichnung einzuführen.
Meine Damen und Herren, eine Möglichkeit durch den Bund wurde jedoch bereits umgesetzt. Es ist die Negativkennzeichnung von Lebensmitteln, die weitgehend ohne GVO produziert wurden. Ein Beispiel ist die Definition der Voraussetzung für die Verwendung des Logos „Ohne Gentechnik“ durch das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz. Dieses Logo „Ohne Gentechnik“ ist ein hilfreiches Kennzeichnungselement, das Verbraucherinnen und Verbrauchern die Wahlfreiheit eröffnet, auch zwischen tierischen Produkten zu unterscheiden, die ohne GVO-Futter bzw. mit GVO-Futter produziert wurden.
Meine Damen und Herren, ebenso wesentlich wie das Ziel, die vollständige Kennzeichnungspflicht in Zukunft zu erreichen, ist es, den Verbraucher für
diese Kennzeichnungen zu sensibilisieren und ihn über deren Bedeutung aufzuklären. Hierin sehe ich eine originäre Aufgabe des Landes und der mit ihm zusammenarbeitenden Organisationen. Gemeinsam mit unseren Partnern, der Verbraucherzentrale Thüringen und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, haben wir schon vor einigen Jahren mit dieser Aufklärung begonnen. Die bisherigen Informations- und Beratungsangebote dieser Organisationen wurden und werden gut angenommen. So konnten z.B. interessierte Leserinnen und Leser im Verbraucherschutzbericht des Jahres 2009 über Biolebensmittel informiert werden, über Produkte also, die GVO vermeiden und mit „Bio“ oder „Öko“ gekennzeichnet sind. Ich bin zuversichtlich, dass wir diesen Weg weiterhin erfolgreich beschreiten können.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mit meinem Bericht gemerkt, dass das Thema Verbraucherschutz sehr weit gefasst ist - das sind jetzt hier auf meiner Uhr 43 Minuten -, und trotzdem haben wir das eine oder andere möglicherweise nicht einmal gestreift. Deswegen ist es gut, dass sich der Thüringer Landtag sowohl hier im Plenum als auch in den Ausschüssen, die ich genannt habe, weiter mit der Thematik Verbraucherschutz beschäftigt, auch dezidiert mit einzelnen Themen. Auch wenn ich vorhin den Bundesverband Verbraucherschutz für die Kriterien kritisiert habe, so will ich Sie natürlich alle auffordern, auch weiter sowohl hier im Plenum als auch in den Ausschüssen gemeinsam zum Thema Verbraucherschutz zu wirken, weil die Bürgerinnen und Bürger das von uns erwarten. Danke schön.
Ich frage zunächst in die Richtung der Fraktionen. Wer wünscht die Aussprache zu diesem Bericht? Ich frage in Richtung Fraktion DIE LINKE? Ja, also alle Fraktionen wünschen die Aussprache zu diesem Bericht. Ich rufe nun die Aussprache zum Sofortbericht und zu den anderen Nummern aus den Anträgen auf. Als Erstes in dieser Debatte rufe ich Frau Abgeordnete Sedlacik für die Fraktion DIE LINKE auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es überrascht mich, dass ich gleich als Erste drankomme. Ich hätte mir lieber erst einmal die anderen angehört.
Nichtsdestotrotz bin ich froh, dass wir heute den Bericht gehört haben, denn, Frau Ministerin Taubert, mit einem Blick in der Vorbereitung meines
Redebeitrags auf die Internetseite habe ich nicht entdecken können, was denn nun die Ziele, die verbraucherpolitischen Ziele sind. Im Referat 54 des Ministeriums werden Grundsatzangelegenheiten des Verbraucherschutzes und der Verbraucherpolitik für den Freistaat bearbeitet, aber unter dem Link finde ich nur folgende Thesen: „Thesen, die den Verbraucherschutz in Thüringen prägen.“ Von verbraucherpolitischen Zielen kann da keine Rede sein, denn zwischen Zielen und Thesen sehe ich schon einen Unterschied. Ich denke, vom Grundsatzreferat wären aber eher formulierte Ziele zu erwarten. Es scheint die Ziele zusammengefasst nicht zu geben. Ich frage mich, wie will das Parlament die verbraucherpolitischen Ziele kontrollieren, wenn es sie gar nicht öffentlich gibt.
Ihr Bericht heute hat uns etwas Auskunft dazu gegeben, aber ich denke, die Diskussion heute wird dazu beitragen, noch weitere Anstöße zu geben. Ich hoffe natürlich, dass die Anträge heute hier nicht weggestimmt oder abgestimmt werden, sondern dass wir in den Ausschüssen dazu weiter intensiv berichten und diskutieren.
Ich möchte Frau Ministerin Taubert noch einmal anfangs zitieren. Im Sommer 2010 hörte ich von Frau Taubert folgende Sätze, ich möchte gern drei zitieren. Erstes Zitat: Frau Taubert schlägt vor, „den Verbraucherschutzindex in seiner Erhebung methodisch neu auszurichten.“ Ja, wir wissen die Hintergründe. Das zweite Zitat: „Wie Verbraucherschutzpolitik wirklich bei den Menschen ankommt, darüber ist bisher keine Aussage möglich.“ Und das dritte Zitat: „Der Verbraucherschutzindex solle sich künftig mehr an der Methodik des bayerischen Verbrauchermonitors orientieren.“ Gut, das sind drei Sätze, die ich jetzt für meine Rede mit zum Anlass nehme, auch Fragen zu stellen, und die Fragen, hoffe ich, werden wir in den Ausschüssen beantworten oder ich muss eine Kleine Anfrage nachschieben.
Mich würde interessieren, Frau Ministerin, wann ist für Thüringen ein Verbrauchermonitor geplant? Die Pressemitteilung stammt vom Sommer 2010, genug Zeit, Maßnahmen einzuleiten. Eine weitere Frage: Wer wird das Verbrauchermonitoring durchführen? Welches Ministerium wird federführend sein? Welche Schwerpunkte sollen in das Verbrauchermonitoring einfließen? Aus welchen Mitteln soll der geplante Verbrauchermonitor finanziert werden? Eine weitere Frage: Wurden die vorliegenden Ergebnisse der Verbrauchermonitore der anderen Bundesländer ausgewertet? Welche Handlungsfelder ergeben sich daraus für Thüringen? Werden die Ergebnisse in einem verbraucherpolitischen Konzept Thüringens - welches, wie Sie ja jetzt gerade sagten, in Erarbeitung ist -, werden dort Handlungsschwerpunkte einfließen? Ich denke, das ist eine Diskussion in den Ausschüssen wert.
Meine Damen und Herren, wir unterstützen den Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einer verbraucherpolitischen Strategie für Thüringen. Ich möchte einige Gedanken noch dazu erwähnen. Die Schwerpunkte der verbraucherpolitischen Strategie sollen nicht nur vorgelegt oder auch hier vorgetragen werden, wir sind der Meinung, sie sollten auch vom Landtag beschlossen werden.
Ich gehe noch einen Schritt weiter: Wenn wir hier im Landtag wirklich die Kontrolle dieser Strategie auch ordnungsgemäß ausführen wollen, bin ich der Meinung, sollten wir darüber nachdenken und prüfen, ob es nicht dazu auch einen Ausschuss für Verbraucherpolitik im Landtag geben sollte. Der Verbraucherschutz ist eine Querschnittsaufgabe und bedarf jeweils einer Abstimmung mit den jeweiligen Ressorts bzw. den Ausschüssen. Ich wiederhole: Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Schwerpunkte werden von uns unterstützt, sie sind jedoch nicht abschließend.
Einige ergänzende Hinweise zu einigen Punkten, denn über die, denen wir zustimmen, muss ich jetzt nicht reden.
Zur Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter versorgt wurden: Frau Ministerin beklagte gerade, für Lebensmittel, auch für Futtermittel gibt es mit einer EU-Verordnung die Kennzeichnungspflicht, aber für tierische Produkte von Tieren, die mit genmanipulierten Pflanzen gefüttert wurden, wie z.B. Milch, Fleisch, Eier, gibt es diese Kennzeichnungspflicht noch nicht. Aber seit 1. Mai 2008 können Produkte wie Milch, Fleisch und Eier gekennzeichnet werden mit der Aufschrift „ohne Gentechnik“ und dazu gibt es auch seit August 2009 ein einheitliches Siegel. Hier ergibt sich doch die Frage an den Landwirtschaftsminister: In welchem Umfang wird diese Möglichkeit von Thüringer Agrarbetrieben und der Lebensmittelindustrie genutzt? Sie haben es gerade beniest, vielleicht bekommen wir dazu auch eine Antwort.
Meine Damen und Herren, zum Stichwort „unabhängige Finanzberater“: Die Bitte der CDU- und der SPD-Fraktion bzw. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Umsetzung einer unabhängigen Finanzberatung beim Bund ist uns zu eng gefasst. Es sollte ein Gesamtkonzept für einen Anlegerschutz auf Bundesebene umgesetzt werden. Dabei sollten folgende Forderungen Berücksichtigung finden, die ich von der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Anlegerverbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen vom 25.11.2010 entnommen habe. Dort - deshalb habe ich die Quelle ausführlich genannt - gibt es 12 Forderungen der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes, die ich bitte, hier mit in die Diskussion ein
fließen zu lassen. Ich möchte nur drei davon nennen: Erstens, die Aufsichtsziele der Finanzaufsicht sind um den kollektiven Verbraucherschutz in allen Sparten zu erweitern oder den Verbraucherschutzverbänden sollte ein formelles Beschwerderecht gegenüber der Finanzaufsicht eingeräumt werden. Die dritte von den 12 Forderungen: Der Vertrieb von Finanzprodukten muss unabhängig von der Art des Finanzprodukts einheitlichen und klaren Verhaltens- und Haftungsregelungen und einer wirksamen staatlichen Kontrolle unterliegen. Der letzte Punkt von den 12: Die unabhängige Finanzberatung der Verbraucherzentrale ist auszubauen, um Verbrauchern eine unabhängige Anlaufstelle bei komplizierten und komplexen Entscheidungen zu Geldanlagen, Altersvorsorge, Krediten und Versicherungen zu gewähren.
Ich bitte darum, diese Vorschläge ernsthaft mit in die weitere Arbeit einzubeziehen. Von der Landesregierung erwarten wir deshalb, dass sie den beteiligten Ministerien für Finanzen, für Wirtschaft und für Soziales/Verbraucherschutz einen verbindlichen Auftrag für die Abstimmungen und Konsultationen auf Bundesebene erteilt. Im Bundesrat sollten wir diese Position auch ernsthaft vertreten.
Meine Damen und Herren, folgende Bereiche bitten wir noch zu berücksichtigen und zu erweitern, um somit den Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch mit folgenden Hinweisen zu verstärken: Wir sind der Meinung, Verbraucherrechte müssen um die Schaffung oder Herbeiführung von rechtlichem Schutz vor Täuschung, Übervorteilung sowie Abwehr von Gefahr für Sicherheit, Leben und Gesundheit ausgebaut werden. Wir sind auch der Meinung, Verwaltungshandeln im Freistaat sollte verbraucherfreundlich ausgerichtet werden, Unterstützung der Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes, Nutzung länderspezifischer Handlungsspielräume zugunsten der Verbraucher. Auch dem Jugendverbraucherschutz muss mehr Aufmerksamkeit zukommen, dem Verbraucherschutz der Generation 60 Plus unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und - Frau Ministerin nannte es bereits - dem Verbraucherschutz im Umgang mit Daten und Medien heute aktuell zum Tag des Datenschutzes.
Worauf kommt es weiter an aus unserer Sicht? Wir sind dafür, die Kontinuität der Arbeit der Verbraucherzentralen zu stärken. Das heißt mit anderen Worten, Verbraucherzentralen brauchen Planungssicherheit bei der Finanzierung auch in Thüringen. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Parlament darzulegen, wie die Finanzierung der Verbraucherzentrale Thüringen im Zeitraum 2011 bis 2014 eingeordnet ist, so dass die Anzahl der vollbeschäftigten Mitarbeiter mindestens erhalten bleibt. Ziel muss es sein, eine langfristige Vereinbarung zwischen Regierung und Verbraucherzentrale zur Finanzierung abzuschließen. Ministerin Taubert
sagte, das ist Aufgabe des Parlaments mit der Haushaltsbeschlussfassung. Jawohl, aber ich erwarte auch, dass uns Ihrerseits hier entsprechende Vereinbarungen unterbreitet werden. Ich kann Ihnen versichern, Frau Ministerin, die Unterstützung der LINKEN dazu haben Sie. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich danke der Ministerin für Ihren wirklich sehr ausführlichen Bericht und ich glaube, mehr als eine Dreiviertelstunde zu dem Thema Verbraucherschutz ist lang, aber es ist wichtig, denn es ist ein Thema, dem werden wir uns auch weiterhin stellen müssen und auch werden. Von daher noch einmal vielen Dank, Frau Ministerin.
Ihrem Bericht war anzumerken, dass das Ministerium den Verbraucherschutz ernst nimmt. Gerade in Zeiten von Verbraucherverunsicherung durch belastete Grundstoffe der Futtermittelindustrie sollte dies aber aus unserer Sicht auch selbstverständlich sein.
Verbraucherschutz ist gut und Verbraucherschutz ist wichtig. Daher möchten wir den Antrag der Regierungsfraktionen gern im zuständigen Sozialausschuss weiter intensiv beraten. Mit dem Alternativantrag der GRÜNEN habe ich dagegen so meine Probleme. Sie fordern hier für alles und jedes Thema die Landes- oder Bundesregierung auf, eine bessere Information der Verbraucher sicherzustellen, aber Sie vergessen dabei auch, dass die Landesregierung selbst bei bestem Willen auf das Mitwirken des interessierten Verbrauchers angewiesen ist. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie sich Verbraucher bereits heute schon umfassend informieren können, beginnend von Internetseiten, über Telefon-Hotlines zu den örtlichen Verbraucherschutzzentralen oder Bürgergruppen, die sich dem einen oder anderen Thema verpflichtet fühlen. Einige Ihrer Forderungen zeigen mir auch, wie wenig Sie eigentlich dem Bürger zutrauen. Sobald die Materie etwas komplexer wird, nehmen Sie den Verbrauchern die Mitwirkungspflicht ab. Wir haben da ein ganz anderes Verständnis vom mündigen Bürger.
Wir glauben auch nicht an einen fürsorgenden Staat. Wir hatten bereits zwei auf deutschem Boden; ich glaube, das reicht.