Protokoll der Sitzung vom 24.02.2011

(Abg. Lemb)

ganz knapp folgende Formulierung. Ich zitiere: „Für diese Zielsetzung bildet das Land Einrichtungen zur Wirtschaftsförderung und stellt Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung.“ Noch klarer kann man das nicht sagen, wie das Land diese Ziele erreichen will. Einen solchen klaren Satz sucht man in Ihrem Gesetz vergebens und findet dann Anhaltspunkte in § 3, einmal in Absatz 2 und auch in Absatz 3. Auch hier will ich ganz kurz zitieren: „Die finanziellen Leistungen des Landes nach diesem Gesetz bestimmen sich nach dem jeweiligen Landeshaushaltsplan und sind grundsätzlich als befristete Maßnahmen zu gestalten.“ Es gibt keinerlei Aussagen dazu, dass das Land in jedem Fall Mittel zur Verfügung stellt. Ich finde, das ist eigentlich eine Sache, die die Unternehmer beunruhigen wird, und ich bin sehr gespannt, wie die Unternehmensverbände das in der Anhörung quittieren werden. Ich sage auch noch etwas dazu. In Absatz 3 werden die Regelungen erfasst - oder, ich denke, dass Sie sie erfassen wollten - zum Bilden und zum Vorhandensein von Wirtschaftsfördereinrichtungen des Freistaats Thüringen. Es ist unendlich schwammiger. Ich will nicht so weit gehen, dass Sie damit die Rechtsgrundlage für Wirtschaftsförderinstrumente als Institutionen hier auflösen. Ich glaube, dass es Ihnen um einiges schwieriger fallen wird, dieses Gesetz zur Begründung und Grundlage für die Bildung und Veränderung von Wirtschaftsfördereinrichtungen so wie es, glaube ich, die FDP in einem Antrag, den wir noch im Verlauf der Plenarsitzung diskutieren werden, neu machen will. Bitte schauen Sie sich das noch einmal genau an. Wir werden in der Anhörung darauf großes Augenmerk legen.

Der Gesetzentwurf ist aber nicht nur hastig, er ist auch eine Mischung aus Hast und einem schlechten Kompromiss. Die SPD wird das mit den Gewerkschaften ausdiskutieren müssen, denn der § 4, er ist hier schon benannt worden, führt dazu, dass wir - ich bin wirklich ein Freund des Mittelstandes den Mittelstand auf die Ebene des Allerheiligsten heben. Das, finde ich, kann überhaupt nicht sein. Wenn man Formulierungen trifft, die vernünftige Abwägung zwischen allgemeinem Interesse und dem Interesse der mittelständischen Wirtschaft hier nahezu ausschließen, dann ist man komplett auf dem falschen Weg. Ich wünsche der SPD-Fraktion viel Freude bei der Fortentwicklung des Vergabegesetzes.

Das Schlimmste allerdings ist an diesem § 4, dass er suggeriert, es gäbe Regelungen, die zum Teil vollkommen klar mittelstandsfreundlich - und im Gegensatz dazu - oder mittelstandsfeindlich seien. Ich will Ihnen nur ein Beispiel aus der Diskussion um das Vergabegesetz nennen. Das Vergabegesetz ist aus der Wirtschaft häufig kritisiert worden, aber es gab den Verband der Busunternehmen und der Verkehrsunternehmen, die gesagt haben, dieses Gesetz hilft uns endlich einmal, als Unterneh

men etwas gegen diese Dumpingkonkurrenz zu machen. Mittelstandsfreundlich sehen die einen das,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die anderen sehen das mittelstandsfeindlich. Deshalb ist Ihr § 4 so irrgeleitet. Er unterstellt nämlich, dass es schwarz und weiß gibt und ignoriert, dass die Welt aus unendlich vielen grauen Tönen und Schattierungen besteht. Das sollten Sie auch wissen.

Der Gesetzentwurf ist meiner Meinung nach kein Gewinn, er ist Ausdruck dafür, dass die SPD sich hier in großer Schwäche, die auch mit viel Alsterwasser und Hamburgern nicht zu tilgen sein wird, der CDU weiter untergeordnet hat und sie ist gezeichnet von der Handschrift der CDU, die mit großer Wut darüber offensichtlich, dass sie in dieser Koalition ökologische Aspekte und soziale Aspekte in ihre Wirtschaftspolitik endlich aufnehmen muss, und deshalb hat sie versucht, dieses Gesetz zu machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Die Rednerliste der Abgeordneten ist nun abgearbeitet. Der Wirtschaftsminister hat um das Wort gebeten.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wirtschaftsminister in Thüringen ist Mittelstandsminister aus einem ganz einfachen Grund, 99,7 Prozent unserer Wirtschaft sind kleine und mittelständische Unternehmen. Ich will an dieser Stelle mal eines sagen: Diese Unternehmen haben im Unterschied zu sehr vielen gerade in der Wirtschafts- und Finanzkrise eines gezeigt, sie waren leistungsfähig, sie waren flexibel und sie haben sich auch sozial verantwortlich benommen, zum Beispiel dadurch, dass sie die Kurzarbeiterregelung

(Beifall CDU, DIE LINKE)

genutzt und damit sichergestellt haben, dass Beschäftigung in den Betrieben aufrechterhalten worden ist. Damit haben sie klargemacht, sie stehen zu ihrer Verantwortung und sie stehen zu einem starken Wirtschaftsstandort Thüringen. Ich war gerade einige Tage in den USA, ich kann eines sagen, wenn man eines mitbringen kann, dass man den amerikanischen Weg gerade im Bereich von nicht vorhandener Industriepolitik nicht gehen darf, die Abhängigkeit z.B. von der Finanzbranche dort unerträglich ist. Deswegen ist es für uns von entscheidender Bedeutung, dass wir die industrielle Substanz und Basis hier in Thüringen halten.

(Abg. Adams)

89.800 Unternehmen, das ist der Stand 2010, hat Thüringen. Damit werden 650.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gegründet, ein Umsatz von 40 Mrd. € erzielt, und das Entscheidende, und das ist auch der Strukturunterschied zwischen Thüringen und dem Rest der Wirtschaft, ist das Folgende: 76 Prozent aller steuerpflichtigen Umsätze in Thüringen werden in kleinen und mittelständischen Unternehmen erwirtschaftet; bundesweit sind das nur 36 Prozent.

(Beifall CDU)

Das heißt, unsere Wirtschaft ist in einem hohen Maße abhängig von der Leistungskraft dieser Unternehmen. Sie sind Rückgrat unserer Wirtschaft und deswegen muss alles, was wir tun, auch darauf ausgerichtet sein, diese Unternehmen zu unterstützen.

Jetzt zum Gesetzentwurf: Zunächst einmal, ich bin an einer Stelle bekennender Anhänger von Helmut Kohl, nur an einer Stelle, ich sage auch an welcher.

(Beifall CDU)

Entscheidend ist, das wusste schon Helmut Kohl, was hinten rauskommt.

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)

Und ich sage, entscheidend ist, dass diese Koalition beim Thema Vergabegesetz und Mittelstandspolitik ihre Handlungsfähigkeit gezeigt hat. Das ärgert viele hier in diesem Saal,

(Beifall CDU, SPD)

trotzdem ist das die Wahrheit. Und entscheidend, was ist hinten herausgekommen? Zwei Dinge sind herausgekommen. Erstens - auch das gilt, das kann man von Gerhard Schröder im Übrigen lernen, Gerhard Schröder war ein lernendes System -: Diese Koalition ist auch ein lernendes System. Und das lernende System hat Folgendes zur Kenntnis genommen - ihr müsst noch viel mehr lernen, bevor ihr regierungsfähig seid, das dauert noch ein paar Jahre. Deswegen sage ich hier eines mit großem Nachdruck: Es war richtig, diese beiden Gesetze zu trennen. Ich sage mal offen, ich sehe das …

(Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das gibt es doch wohl nicht.)

Habt ihr es jetzt oder soll ich noch ein bisschen warten? Ich sage noch einmal, warum das richtig ist. Das war im Übrigen auch immer meine Position, damit es da kein Missverständnis gibt. Was richtig ist, dass in den jeweiligen Gesetzen das geregelt werden soll, was geregelt werden muss. In einem Mittelstandsgesetz muss etwas anderes geregelt werden als in einem Vergabegesetz. Trotzdem gehören Mittelstands- und Vergabegesetz zusammen,

weil - und das ist entscheidend - Mittelstands- und Vergabegesetz zwei Seiten der gleichem Medaille sind. Sie sind beide Seiten, die eines sagen, sie sind soziale Marktwirtschaft konkret auf sehr unterschiedlichen Feldern und das will ich begründen. Sie wissen nicht, was soziale Marktwirtschaft ist, Sie leben in einer anderen Welt, das weiß ich. Jetzt will ich aber begründen, warum wir ein solches Gesetz brauchen und was das Gesetz eigentlich ist.

Das, was wir heute verabschieden - und ich bin den Fraktionen sehr dankbar für Ihre Initiativen -, ist das Grundgesetz der Thüringer Wirtschaft, das wir heute verabreden. Dieses Grundgesetz ist ein Rahmengesetz, in dem Prinzipien, Grundsätze der Wirtschaftsförderung in den nächsten Jahren verabschiedet werden. Und nur das kann das Gesetz. Ich mache eines gern mit, ich weiß nicht, ob meine Kollegen aus der Landesregierung das mitmachen und ob der Gesetzgeber das mitmacht, wir können gern eines tun: Alle Förderprogramme meines Hauses qua Gesetz in das Mittelstandsfördergesetz. Dann brauche ich keine Haushaltsverhandlungen mehr zu führen, dann weiß ich, was wir in den nächsten Jahren an Geldern bekommen. Ich bin dazu gern bereit. Ich weiß nicht, ob das Parlament dazu bereit ist. Ich mache das gern, also ich warte auf entsprechende Änderungsanträge z.B. von Ihnen, Herr Adams. Dann bin ich gern bereit, die aufzunehmen. Dann können die Wirtschaftspolitiker während der Haushaltsverhandlungen etwas anderes machen und haben uns viel Arbeit gespart, weil - und das ist der große Unterschied, das haben Sie gar nicht verstanden - wir nicht Mittelstandspolitik allein über das Mittelstandsfördergesetz machen, sondern das Mittelstandsfördergesetz hat einen Auftrag, es soll den Rahmen definieren und diesen Rahmen müssen wir dann ausfüllen durch entsprechende Gesetzgebung.

Jetzt will ich mal ein paar Beispiele sagen. Die Thüringer Gründerinitiative z.B. - die haben wir aus der Taufe gehoben, da stellen wir seed capital zur Verfügung für junge Unternehmensgründungen. Wir haben Technologiescouts auf den Weg gebracht, die z.B. helfen sollen, dass sich technologieorientierte Unternehmen am Markt richtig präsentieren und identifizieren können, welche technologischen Herausforderungen kommen. Wir haben PET-2Fonds, wir haben Liquiditätshilfen, wir machen Technologieförderung, wir helfen über die GRWFörderung usw. Dazu will ich Ihnen mal die Zahlen sagen. Damit Sie ein bisschen auch wissen, worüber Sie an der einen oder anderen Stelle geredet haben. Wir haben in den letzten Jahren 20.000 Investitionsprojekte der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen gefördert, 20.000, mit Mitteln aus der GRW und EFRE in der Größenordnung von 7,5 Mrd. € und haben darüber 35 Mrd. € an Investitionen ausgelöst. Das heißt, 1 € den ich über den Landeshaushalt einsetze, bringt 5 € private Investi

(Minister Machnig)

tion. So macht man Wirtschaftspolitik und nur so macht man Wirtschaftspolitik. Das heißt, wir brauchen Mittel, die auch private Investitionen in den nächsten Jahren anschieben. Das hat zu 260.000 Arbeitsplätzen geführt. Auch das hätten wir in das Gesetz schreiben können, dass wir das so weitermachen wollen. Ob die Mittel allerdings in der Höhe in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen, das ist dann die Frage, die es zu entscheiden gilt.

70 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens, 73 Prozent der GRW- Zuschüsse und 80 Prozent der Arbeitsplätze sind über diese Wirtschaftspolitik bei kleinen und mittelständischen Unternehmen entstanden. Das ist das Volumen und da lasse ich mir eines nicht sagen, dass hier nicht mittelstandsfreundliche Politik gemacht worden ist. Genau diesen Rahmen definiert das Gesetz und das halte ich auch insgesamt für richtig. Das ist auch die Aufgabe eines solchen Gesetzes.

Jetzt will ich noch mal zu zwei, drei Bemerkungen etwas sagen, die mich schon ein bisschen erstaunt haben. Ich habe dann von Herrn Adams gelesen, wir müssen jetzt Sorge haben vor den Gewerkschaften wegen § 4. Ich weiß nicht, ob Sie Gewerkschaftsmitglied sind. Ich bin eins und ich habe vor der Debatte überhaupt keine Angst, denn was steht in § 4? Da steht nur eines drin, dass wir natürlich nicht nur in der Gesetzgebung, sondern bei den Richtlinien überprüfen müssen, ob denn jede einzelne Formulierung in jeder Richtlinie eigentlich notwendig ist, wir produzieren doch an der einen oder anderen Stelle Vorgaben, von denen wir wissen, dass sie eine Einzel- und eine Detailregelung vornehmen, die natürlich zu Bürokratie führt.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist eine Selbstverständlich- keit.)

Das zu überprüfen ist eine Selbstverständlichkeit. Es hat ganze Kommissionen gegeben im Bund und in den Ländern, die über Bürokratiekosten gesprochen haben. Warum wir darüber nicht auch nachdenken müssen, dass jede einzelne Regelung auch mal auf die Frage hin geprüft werden soll, ob sie denn notwendig ist, ist für mich nicht nachvollziehbar. Deswegen sage ich, nichts davon war hastig, überhaupt gar nichts. Das haben wir in aller Ruhe vorbereitet und in aller Substanz haben wir Ihnen einen Gesetzentwurf vorgelegt.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nur für die Begründung hat es nicht gereicht.)

Wenn etwas schwammig war, dann war es nicht das Gesetz, sondern dann waren es Ihre Ausführungen. Denn außer Allgemeinplätzen habe ich von Ihnen in dieser Debatte hier nichts gehört.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erklären Sie doch bitte mal Ihre Grundlagen.)

Ich habe Ihnen auch zugehört. Ich könnte Ihnen die einzelnen Förderprogramme, da wird aber meine Redezeit noch länger, hier gern erläutern. Aber das möchte ich auch gern im Wirtschaftausschuss tun, denn darüber machen wir dann Wirtschaftspolitik konkret. Deswegen komme ich zu dem Schluss, das ist ein gutes Gesetz.

Jetzt will ich noch mal die Handlungsfelder sagen, die über das Gesetz definiert werden, das ist nämlich das Entscheidende. Wir fordern einen Vorrang für Investitionen in dem Gesetz. Darum geht es. Wir brauchen in den nächsten Jahren gerade angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise Investitionsoffensiven. Wir brauchen Innovation, die wir anschieben müssen. Dazu brauchen wir sehr unterschiedliche Instrumente. Wenn man das alles in das Gesetz hätte schreiben wollen, wäre das ein umfassendes Werk geworden, da hätte ich wahrscheinlich meine Arbeit aufgeben müssen, weil dann darin alles geregelt wäre. Es wird über Fachkräfte, über die Beratung und die Professionalisierung von Beratung geredet und wir definieren auch Grundsätze der Standortpolitik. Deswegen komme ich zu dem Schluss, dass das richtig war, dass das gut war, dass das gezeigt hat, dass wir in der Lage sind, Dinge aufzunehmen aus der Diskussion und vor allen Dingen, dass wir immer nur das regeln, was auch geregelt werden muss. Auch das ist ein ganz wichtiger Grundsatz, den man zur Kenntnis nehmen sollte.

Ich will mich ausdrücklich bedanken, das will ich an dieser Stelle auch tun, bei den Fraktionen, ich will mich bei dem Kollegen Günther bedanken, beim Kollegen Lemb, beim Kollegen Heym und beim Kollegen Weber, das muss ich mal sagen, die Zusammenarbeit war beispielhaft,

(Beifall CDU)

denn da wurde nicht viel gegackert, da wurde gearbeitet, und zwar so, dass es nicht jeden Tag in den Zeitungen stand, sondern am Ende wurde ein gutes Ergebnis präsentiert. Ich glaube, so kann man Politik machen, dafür will ich mich ganz herzlich bedanken.

Zum Schluss will ich einen Firmenchef zitieren, der mal den folgenden Satz gesagt hat, den ich für richtig halte: „Ein Unternehmer ist kein Unternehmer, sondern ein Verwalter, wenn er nicht den Mut hat, Fehler zu machen.“ Das stimmt. Das gilt im Übrigen auch für die Politik. Deswegen sage ich, wir können Unternehmer nur ermutigen, unternehmerisch tätig zu werden mit allen Risiken, die damit auch verbunden sind. Politik hat eine Aufgabe, das kann sie tun, Rahmenbedingungen zu definieren, unter denen Unternehmer ihre Geschäftsinteressen und ihre

(Minister Machnig)

Geschäftsmodelle entwickeln können. Dabei muss es sowohl unternehmerisches als auch soziales Denken in der Sache geben. Beides tun wir mit einem Mittelstandsgesetz und mit einem Vergabegesetz. Damit sind zwei wichtige Grundlagen für die Wirtschaftspolitik in den nächsten Jahren in Thüringen geschaffen und ich hoffe, dass wir in den weiteren Beratungen alle miteinander noch klüger werden, dass die Gesetze so gut sind, dass wir sie durchs Parlament bringen und damit eine gute Basis haben für die weitere Arbeit hier in Thüringen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Werte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch, es gibt eine Wortmeldung des Abgeordneten Adams.

(Zwischenruf aus der Fraktion der CDU)