Ich will auch einige Ausschnitte aus dem Gesetz zitieren - Mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und wirtschaftsfreundliche Verwaltungsstrukturen: Dort steht u.a., ich zitiere wörtlich aus dem Gesetz: „Insbesondere sollen Vorschriften, die investitionsund beschäftigungshemmende Wirkungen haben oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für die mittelständische Wirtschaft verursachen, abgebaut oder vermieden werden. Bestehende Vorschriften sind regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und auf die Möglichkeit der zeitlichen Befristung zu prüfen. Soweit möglich, sind Betriebe der Mittelständischen Wirtschaft durch die Einführung von Kleinbetriebsregelungen von unzumutbaren Belastungen freizustellen.“ Zum Vergabegesetz kommen wir ja noch einmal. Aber nach den Worten dieses Paragraphen ist es nicht zu beschließen.
Vorrang privater Leistung: Ich denke, auch das ist eine breite Diskussion, die auch mit dem Haushalt im Zusammenhang steht, wie wir in Zukunft staatliche Aufgaben sehen oder ob wir nicht privater mittelständischer Wirtschaft mehr Betätigungsmöglichkeiten geben wollen, um sich einzubringen und auch die öffentlichen Haushalte zu entlasten.
Wirtschaftsnahe Forschung, Kollege Günther hat es gesagt, auch das ist ein wirklich sehr nennenswerter Tatbestand, der hier festgeschrieben wird, und auch da hoffen wir, dass die zukünftigen Handlungen der Regierung sich daran messen lassen, dass
Revolvierende Fonds: Ich denke, das ist die richtige Konsequenz aus der sich umgestaltenden Förderpraxis in den nächsten Jahren, wir wissen, was 2013 passiert. Insofern hätten wir schon längst aber, ich glaube, die Bewegung geht in die richtige Richtung - uns bewegen müssen.
Ich komme zu § 12: Ich habe es gesagt, wir brauchen noch etwas Konkretes, hier steht es drin: Verschiedenste Organisationen und Kammern, Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, Freie Berufe und des Handwerks sowie Gewerkschaften können im Vorfeld konsultiert werden. Ich denke, sie sollten vor allem im Vorfeld bei gesetzgeberischen Initiativen befragt werden. Da können wir uns manche Anhörung ersparen oder erleichtern, denn die Bedenken, die dort geäußert werden, die würden uns auch im Vorfeld der Entstehung eines Gesetzes vorgehalten werden. Da brauchen wir nicht im Nachhinein immer aufwendig korrigieren.
Letzter Paragraph, den ich noch zitieren möchte Verpflichtung der öffentlichen Hand: Hier steht in Kürze zusammengefasst drin, dass eben diese Institutionen zu beteiligen sind, dass sich die öffentliche Hand nach diesen Maßgaben des Gesetzes zu verhalten hat. Was mir hier fehlt, ist ein konkreter Hinweis, was passiert, wenn eine Unterlassung erfolgt. Kollege Günther hat die Überweisung an die Ausschüsse beantragt, auf diese Diskussion im Wirtschaftsausschuss freue ich mich persönlich. Dieser Ausschussüberweisung stimmen wir zu, auch der an den Justizausschuss, der ja sein muss. Insofern denke ich, dass es auf jeden Fall auf einem guten Weg ist. Ob das bis April passieren kann, ich denke, auch hier sollten wir noch einmal mit Verbänden reden, was man machen kann. Ob sich der ehrgeizige Zeitplan halten lässt, das werden wir sehen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne, zu den einführenden Bemerkungen, zu der Kritik des Kollegen Hausold zu der Entwicklung erster Überlegungen eines Vergabegesetzes, dann zu einem Vergabe- und Mittelstandsfördergesetz und nunmehr wieder zu einem Vergabegesetz und zu einem Mittelstandsfördergesetz will ich sagen, ich hoffe, das gilt auch für eure Fraktion, für andere mag das zumindest gelten, dass
Diesen Erkenntnisgewinn würde ich zumindest auch mal für unseren Koalitionspartner in Anspruch nehmen.
Das ist in der Tat richtig, dass in der ursprünglichen Diskussion im Kabinettsdurchlauf zunächst einmal die Kolleginnen und Kollegen aus der Koalitionsfraktion der CDU darauf gedrängt haben, den Bereich der Mittelstandsförderung in das Vergabegesetz aufzunehmen. Daraus ist der Gesetzentwurf der Regierung eines Vergabe- und Mittelstandsfördergesetzes entstanden.
Wir haben uns jetzt entschieden, diese beiden Bereiche zu trennen. Meine Fraktion war schon immer der Auffassung, dass das der richtige Weg ist. Wir haben damit jetzt auch die Möglichkeit, sowohl im Bereich des Vergabegesetzes klare Positionen gesetzlich zu regeln, im Bereich der Tariftreue, im Bereich der Berücksichtigung ökologischer, sozialer Kriterien, im Bereich der ILO Kernarbeitsnormen und im Bereich der beruflichen Erstausbildung und Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit ab einer Betriebsgröße für das letztgenannte von 25 Beschäftigten. Damit haben wir auf der einen Seite eine klare Botschaft, wenn das im April verabschiedet wird, dass wir neue, in Thüringen bisher nicht dagewesene Regelungen zu Vergaberichtlinien haben.
Zum Teil der Mittelstandsförderung: Auch das halte ich für richtig, dass wir jetzt einen getrennten Gesetzentwurf von unseren beiden Fraktionen heute das erste Mal beraten. Dieser Gesetzentwurf, Kollege Kemmerich, heißt in der Tat „Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe“. Er heißt bewusst nicht nur „Thüringer Mittelstandsfördergesetz“, weil wir in den Vorberatungen der Auffassung waren, dass wir genau z.B. die freien Berufe in dieses Gesetz mit einbinden sollten und insofern auch der Situation der Thüringer Klein- und Kleinstunternehmen und der freien Berufskultur in Thüringen mit diesem Gesetzentwurf Rechnung tragen. Worum geht es in diesem Gesetzentwurf? Einige Dinge sind ja bereits angesprochen worden. Im Kern geht es natürlich darum, das alte Gesetz aus dem Jahr 1991 den aktuellen, den notwendigen, den zukunftsfähigen Rahmenbedingungen anzupassen und damit die weitere Entwicklung des Mittelstandes in Thüringen, aber auch der freien Berufe in Thüringen den aktuellen Erfordernissen und den zukünftigen Herausforderungen anzupassen.
Wir haben sicherlich die Ausgangsbedingung festzustellen, dass wir einen äußerst erfolgreichen Mittelstand in den letzten 20 Jahren in Thüringen haben. Aber dieser Mittelstand, diese Klein- und Kleinstunternehmen stehen auch künftig vor völlig neuen Herausforderungen. Es geht um den Strukturwandel zur wissensbasierten, aber auch - das war ja gestern Thema im Rahmen des parlamentarischen Abends mit dem Handwerk zur ressourcenschonenden ökonomischen Entwicklung. Es geht vor allen Dingen um die Stärkung der Innovationskraft der kleineren Unternehmen. Es geht vor allem auch um die Bewältigung des demographischen Wandels, also Stichwort Fachkräfteentwicklung in den nächsten fünf bis zehn Jahren, es geht auch darum, welche politischen Rahmenbedingungen wir mit dem neuen Mittelstandsfördergesetz im Bereich der politischen Rahmenbedingungen, der Unterstützung im Hinblick auf neue Fördergrundsätze machen können und hierbei auch die Weiterentwicklung der Unternehmen entsprechend unterstützen können.
Es geht in dem Bereich - und das habe ich eben mit Interesse zur Kenntnis genommen vom Kollegen Kemmerich - um sehr konkrete Maßnahmen. In den Eingangsausführungen sind Sie ja darauf eingegangen, dass Sie in der Presse von „Mittelstandslyrik“ gesprochen haben. In Ihren Ausführungen eben haben Sie im Zitat der einzelnen Bestimmungen des Gesetzes selber sehr deutlich gemacht, dass dieser Entwurf eines Mittelstandsfördergesetzes einzelne sehr konkrete Punkte beinhaltet, die sich beispielsweise auf die unternehmensbezogenen Förderbereiche beziehen. Hier geht es im Wesentlichen um die Regelungen im Bereich der Produktund Prozessinnovation. Es geht um die Frage der Nachfolgesicherung. Auch da sollten Sie vielleicht noch mal genauer im Gesetz lesen oder im Moment ein bisschen zuhören. Es geht zum Zweiten um die Entwicklung der Fachkräfteproblematik - das habe ich eben schon angesprochen. Es geht in § 8 insbesondere auch um die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten haben wir als Thüringer Landesregierung, welche Unterstützungsmöglichkeiten können wir geben im Bereich der Betriebsübernahmen und der Sicherung der Unternehmensnachfolgen. Auch hier wird deutlich geregelt, dass das Land sich zu der entsprechenden Förderung in dieser notwendigen Nachfolgefrage für die Klein- und Kleinstunternehmen bekennt.
Für ganz wesentlich halte ich den § 9, nämlich die Kooperation mit Netzwerken und den Ausbau von Netzwerken zur wirtschaftsnahen Forschung und Entwicklung. Ich glaube, dass das ein ganz zentraler Punkt ist für die weitere Entwicklung des Thüringer Mittelstands. Auch hier wird in dem Gesetz sehr konkret deutlich gemacht, dass das Land Thüringen bereit ist, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen zu unterstützen, anwendungsorientierte For
schungsvorhaben zu unterstützen, also sehr gezielt einzelne Unternehmen zu fördern, aber eben auch Forschungsverbünde und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen.
Zu dem Stichwort „Revolvierende Fonds“ ist bereits etwas gesagt worden, insofern will ich das durchaus unterstützen, was mein Kollege Gerhard Günther an der Stelle ausgeführt hat. Uns allen ist, glaube ich, die Entwicklung ab den Jahren 2013 und 2014 bewusst. Insofern werden wir in vielen Bereichen umstellen müssen auf revolvierende Fonds, damit der notwendige Spielraum für die Landesregierung, für das Wirtschaftsministerium vorhanden ist.
In Bezug auf § 12 nehme ich die Anregung des Kollegen Kemmerich gern mit. Dies sollten wir dann auch in den Beratungen im Wirtschaftsausschuss noch einmal aufgreifen, wenn Ihrerseits kritisiert wird, dass dieser Begriff der Beteiligung - also die Institutionen, Verbände, Gewerkschaften können beteiligt werden - zu unbestimmt und zu weich ist und wir da eine verbindliche Formulierung treffen sollten. Darüber kann man sicherlich in den weiteren Beratungen im Wirtschaftsausschuss auch noch einmal reden. Insofern will ich diese Anregung gern aufgreifen.
Abschließend zum weiteren Verfahren: Ich glaube, wir sollten beide Gesetzesvorhaben jetzt weiter zügig, ohne uns zeitlich unter Druck zu setzen - das, glaube ich, wird aber auch nicht der Fall sein und erforderlich sein - in den nächsten Wochen beraten. Es gab eine umfassende Anhörung zum Vergabegesetz. Diese Anhörung wird jetzt noch einmal im Rahmen einer schriftlichen Anhörung auf der Grundlage der eingebrachten Änderungsanträge fortgesetzt. Es wird eine erneute getrennte Anhörung zum Mittelstandsfördergesetz geben. Ich glaube deshalb, dass beide Gesetzesvorhaben sehr zielgerichtet in der weiteren Beratung diskutiert werden können und dann gemeinsam hoffentlich mit einer großen Zustimmung des gesamten Parlaments spätestens in der Parlamentsberatung im April verabschiedet werden können. Damit würden wir gute, richtige und notwendige, teilweise auch überfällige Weichenstellungen sowohl im Hinblick auf die Vergaberegelung öffentlicher Aufträge treffen können, aber auch mit diesem Mittelstandsfördergesetz die notwendigen Rahmenbedingungen zur weiteren Entwicklung des Thüringer Mittelstandes treffen und die notwendigen Rahmenbedingungen beschließen können. Insofern beantrage ich ebenfalls namens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie sowie an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Ich bitte dafür um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ich will, bevor ich direkt auf das Gesetz eingehe, ganz kurz zu meinen Vorrednern noch etwas sagen.
Ich finde, Herr Günther hat etwas gleich am Anfang herausgestellt, das man in diesem Zusammenhang hier immer wieder ganz deutlich betonen muss: Die Anhörung hat ergeben, dass die Unternehmensverbände gesagt haben, bitte trennt Vergaberegelungen von den Mittelstandsförderregelungen. Meiner Erinnerung nach - das werden wir dann, wenn wir das Protokoll haben, genau nachlesen können hat niemand gesagt, bitte macht ein hastiges Gesetz. Das, denke ich, wird hier noch einmal deutlich in der Debatte. Wichtig finde ich auch, dass Sie schon noch einmal dem Parlament erläutern - da Sie ja, Herr Günther, bei der Einbringung des Vergabe- und Mittelstandsfördergesetzes hier bei der ersten Lesung vor der Anhörung sehr deutlich das unterstützt und gesagt haben, das ist eine tolle Idee, dass wir das so gemacht haben -, warum Sie das damals so wollten. Wir müssen doch in der Debatte jetzt erkennen können, wenn wir ein Gesetz erst zusammenführen, dann wieder auseinandernehmen, wo der Stand Ihrer Debatte ist, um dann auch abschätzen zu können, wie lange diese Position von Ihnen vorhalten wird.
Herr Kemmerich hat etwas zur Mittelstandslyrik gesagt. Ich persönlich habe gar nichts gegen Mittelstandslyrik. Manchmal ist es auch wichtig, in einem Gesetz deutlich zu machen, wo man steht. Dieses Gesetz - da, denke ich, sind wir uns sehr einig macht deutlich, dass der Landtag Thüringen an der Seite der Mittelständler steht und sehr deutlich weiß,
was man hier zu verdanken hat. Ich habe, wie gesagt, kein Problem mit solcher Mittelstandslyrik, aber ein ganzes Gesetz darf daraus nicht bestehen. Es muss mehr darin sein.
Dann wende ich mich Herrn Lemb zu. Herr Lemb, Sie haben gesagt, Sie hätten in diesem Gesetz irgendwelche innovativen Regelungen getroffen, um die Nachfolge in den Unternehmen zu verbessern. Sie haben einfach nur gesagt, in einem bunten Potpourri, dass Sie auch da fördern wollen. Aber was der innovative Ansatz ist, die Nachfolge, die ein großes Problem in vielen mittelständischen Betrie
ben ist, wie Sie das jetzt neu regeln wollen oder wo der innovative Ansatz ist, das vermisse ich in diesem Gesetz komplett.
Einmal noch zu Herrn Kemmerich, Sie haben gesagt: Das ist ein ziemlich großer unnützer Teil im Vergabegesetz von der Mittelstandsförderung gewesen. Wir müssen aber auch wahrnehmen und akzeptieren, dass die meisten Unternehmensverbände in der Anhörung gesagt haben: Wir finden das gut. Ich finde, wenn die das gesagt haben …
Lesen Sie es einfach nach, BVMW, in dem wir beide uns engagieren, sie haben ganz deutlich gesagt … Sie erzählen Quatsch, Herr Kemmerich.
Die Unternehmen haben alle ganz deutlich gesagt, dass sie diese Regelung begrüßen, dass sie diese Regelung brauchen, aber sie möchten sie nicht in diesem Gesetz haben. Das ist Fakt, das kann man auch in dem Protokoll nachlesen. Ich weiß jetzt gar nicht, warum Sie sich aufregen. Wichtig ist aber, dass wir das ernst nehmen, was uns die Unternehmensverbände ins Stammbuch geschrieben haben. Dennoch, dieses Gesetz gibt viele Fragen auf, ganz besonders viele Fragen daher, - ich habe einmal nachgeschaut, wie oft in den eineinhalb Jahren dieser neuen Legislatur das vorgekommen ist -, dass wir ein Gesetz hier haben, das gar keine Begründung hat. Sie haben 16 Paragraphen zusammengestellt, zum Teil auch relativ stark untergliedert, und es wäre sehr wichtig gewesen für die Beratung, später auch für die Ausführung dieses Gesetzes, wenn die Fraktionen CDU und SPD uns ein wenig daran hätten teilhaben lassen, was sie eigentlich mit diesen Regelungen bewirken. Das muss man in die Begründung schreiben.
Das wäre wichtig gewesen und bleibt offen. Im Nebel bleibt auch die Motivation, warum erst zusammenführen, jetzt auseinandernehmen. Es ist das Ergebnis der Anhörung. Das wollen wir gern akzeptieren. Das war auch unsere Forderung, das auseinanderzunehmen, aber es ist auch unsere Forderung, ganz klar zu sagen: Dieses Gesetz ist zu hastig gemacht und es ist einfach schwammig.
Da will ich ein kleines Beispiel, um es noch ein bisschen deutlicher zu machen, ausführen. Wir nehmen uns einmal das jetzt geltende, wenn man so will, alte Mittelstandsfördergesetz hier im Freistaat, § 1 Abs. 2 hat in einem Satz in zwei Zeilen