Wir kommen jetzt zur Überweisung des Antrags in Nummer II an den Ausschuss, das ist mehrfach beantragt worden. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Zustimmung bei der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag in Nummer II auch an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.
Klimaschutz-Gebäudegesetz für den Bestand auf den Weg bringen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2283
Wünscht die Fraktion eine Begründung? Ich sehe keinen Wunsch zur Begründung. Die Landesregierung hat einen Sofortbericht angekündigt. Das Wort hat Minister Carius. Bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, rund 40 Prozent des Endenergieverbrauches und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen entfallen auf den Gebäudebereich. Wie Ihnen allen bekannt ist, ist dabei der Anteil des Altgebäudebestands im Vergleich zum Neugebäudebestand deutlich größer. Ein Großteil dieser Energie könnte durch moderne Gebäudetechnik und fachgerechte Sanierung eingespart werden, denn Altbauten verbrauchen oft die drei- bis vierfache Energiemenge wie Neubauten. Die Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung sind also enorm, insbesondere im Gebäudebestand. Im Bereich des Bauwesens können sich Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel positiv ergänzen. Maßnahmen, die den Endenergieverbrauch reduzieren, dienen dem Klimaschutz und stellen damit auch eine Vorsorge für ein sich veränderndes Klima dar. Damit kann die energetische Gebäudesanierung auch einen ganz
wesentlichen Beitrag zur CO2-Minderung leisten. Man muss aber regional differenzieren. Drei Viertel des bundesweiten Altbaubestandes wurden noch vor der Wärmeschutzverordnung 1979 errichtet. Diese Gebäude sind gar nicht oder kaum energetisch saniert. Daher wird derzeit durch den Bund ein Energiekonzept erarbeitet, das die energetische Sanierung des Gebäudebestandes als wichtigste Maßnahme zur nachhaltigen Minderung des Verbrauchs fossiler Energieträger herausstellen wird.
Der langfristige Sanierungsfahrplan sieht zwei Hauptkomplexe vor. Zum einen wird im Rahmen der Modernisierungsoffensive für Gebäude ein klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 angestrebt. Dies wird sich unter anderem in der Novelle der Energieeinsparungsverordnung 2012 niederschlagen, mit der die Standard-Null-Emission bis 2050 für alle Gebäude auf der Basis von Kennwerten für den Primärenergieverbrauch eingeführt wird. Der zweite Schwerpunkt ist eine Verstärkung von Fördermaßnahmen. Hierzu werden zusätzliche Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sowie das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien bereitgestellt. Außerdem wird die Einführung steuerlicher Anreize für die Sanierung im Gebäudebestand geprüft. Weitere Maßnahmen sind ein kommunales Förderprogramm „Energetische Städtebausanierung“, eine Novellierung des Mietrechts, die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für Wärmeliefercontracting sowie eine Verbesserung der Ausbildung und regelmäßige Fortbildung von installierenden Unternehmen. Diese Bestrebungen werden auch von der Landesregierung mitgetragen. Darüber hinaus hat der Freistaat Thüringen, vertreten durch mein Haus, mit der Bauhaus-Universität Weimar am 8. Februar einen Kooperationsvertrag zur Gebäudeeffizienz in Thüringen unterzeichnet. Ziel ist es, die öffentlichen Einrichtungen an die zukünftigen Aufgaben des Landes anzupassen. Das heißt, Energieeffizienz bedeutet, alle baulichen Vorhaben und Eingriffe folgen grundsätzlich dem Prinzip der Energieeffizienz im Hinblick auf die Reduzierung des Energieverbrauchs bei Strom, Wärme, bei Lüftung und auch bei Kühlung; eine Aufgabe, der wir uns auch zunehmend stellen müssen.
Im Vordergrund stehen CO2-neutrale Energieerzeugung, Biomasse, Photovoltaik und energieeinsparende Haustechnik. Auf der Grundlage des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat die Landesregierung bereits im Dezember 2007 eine Thüringer Energie- und Klimastrategie bis zum Jahr 2015 beschlossen, die unter anderem folgende Zielvorgaben enthält:
Erstens: Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch soll in Thüringen bis 2015 auf 22 Prozent steigen. Dabei ist anzu
merken, dass die Zielsetzung Thüringens für das Jahr 2010 von 18 Prozent bereits der Zielvorgabe der Europäischen Union für Deutschland für das Jahr 2020 entspricht. Hier sind wir Vorreiter.
Zweitens: Eine Steigerung der energetischen Effizienz von Gebäuden soll eine Senkung der CO2Emission von 5 Prozent bis 2015 bewirken.
Drittens: Eine Erhöhung der solaren Ausstattungsrate im Gebäudebestand soll um 5 Prozent bis 2015 erfolgen, eine Erhöhung des Anteils der Solarthermie sowie des Einsatzes von Biomasse zur Wärmeversorgung auf insgesamt 20 Prozent.
Meine Damen und Herren, die Notwendigkeit der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes ist wohl über alle Fraktionsgrenzen hinweg unbestritten. Zur Frage, welche ordnungs- und förderpolitischen Maßnahmen geeignet und angemessen sind, dieses Ziel zu erreichen, gibt es aber sicher hinreichend unterschiedliche Vorstellungen. Ich denke, dass wir trotzdem gut beraten wären, einen gemeinsamen Weg zu finden.
Lassen Sie mich kurz die Ausgangssituation in Thüringen schildern. Das ist der regionale Aspekt, den ich eingangs erwähnte. Der Unterschied ist gravierend. Anders als im Bundesdurchschnitt weist unser Wohnungsbestand aufgrund der Sanierungen nach 1990 einen vergleichsweise guten Standard auf. Durch den notwendigen Nachholprozess bildet die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum in fast allen neuen Ländern den Hauptschwerpunkt der sozialen Wohnraumförderung. Dazu gehört auch die energieeffiziente Sanierung. Im Ergebnis dieser Entwicklung nehmen die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen im Vergleich Spitzenpositionen ein, wenn es um den niedrigsten durchschnittlichen Energieverbrauch je Quadratmeter Wohnfläche geht.
Diese vergleichsweise kurz zurückliegenden umfassenden Sanierungsmaßnahmen haben jedoch auch zur Folge, dass insbesondere bei den Wohnungsgesellschaften, also den institutionellen Wohnungsunternehmen, die finanzielle Situation immer noch angespannt ist. Zusätzliche Maßnahmen können also nicht ohne Weiteres verkraftet werden. Auch sind die Folgen für die Mieten zu berücksichtigen, die insbesondere in strukturschwachen Gebieten eine erhebliche Härte bedeuten können.
Vor diesem Hintergrund ist die Meinungsbildung der Landesregierung noch nicht abgeschlossen, ob für Thüringen ein EE-Wärmegesetz sinnvoll ist. Im Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich, dem EE-Wärmegesetz des Bundes, ist der Grundsatz von „Fordern und Fördern“ festgelegt. Der Teil „Fördern“ gilt insbesondere für die Nutzung von erneuerbaren Energien im Altbaubestand. Durch eine verpflichtende Landesregelung für den Altbaubestand könnte unter Umständen die
ser Grundsatz konterkariert werden mit der Folge, dass eine Unterstützung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien nur noch in geringem Maße durch Bundesmittel möglich wäre. Andere Länder hingegen, in denen keine rechtliche Verpflichtung für den Gebäudebestand besteht, kämen auch weiterhin in den Genuss der Bundesförderung.
Auch die Landesregierung unterstützt die energetische Sanierung des Gebäudebestandes mit finanziellen Mitteln. Neben den primär auf städtebauliche Ziele ausgerichteten Programmen ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten für anteilige Förderungen von Baumaßnahmen an privaten und öffentlichen Gebäuden. Die Palette reicht hierbei von der Kulturförderung bis hin zur Förderung von Energieeinsparung und CO2-Reduktion bei Altbausanierung. Eine zielgerichtete Kopplung von passenden Förderprogrammen für einzelne Teilmaßnahmen kann so auch die Gesamtkosten einer Altbausanierung erheblich reduzieren.
Bei der energetischen Modernisierung bzw. Sanierung von Baudenkmalen ist vorrangig allerdings die sachgemäße Behandlung und Erhaltung der historischen Bausubstanz zu beachten. Ein Gebäude energetisch zu sanieren bedeutet, Maßnahmen zur Minderung des Energieverbrauchs zu treffen. Darunter fallen beispielsweise auch der Austausch bzw. die Aufrüstung einfachverglaster Fenster, eine Optimierung der Heizungsanlage und Dämmmaßnahmen an Wänden, Dächern, Decken und Böden. Vor dem Hintergrund sich verknappender Ressourcen und der Folgen des Klimawandels sind energetische Sanierungen ohne Zweifel ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung der Klimaschutzziele. Die Gebäudesubstanz und das äußere Erscheinungsbild von Denkmälern und sonstigen baukulturell wertvollen Altbauten dürfen jedoch davon nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Stellen Sie sich eine wunderschöne Fachwerkstadt in Thüringen vor, wie die aussieht, wenn Sie überall Styroporplatten ankleben. Das sieht nicht ganz so toll aus. Deshalb sieht der Bund sowohl im Entwurf des novellierten EE-Wärmegesetzes als auch in der Energieeinsparungsverordnung Ausnahmeregelungen für Denkmäler vor. So soll einerseits die Energiebilanz optimiert und andererseits die historische Bausubstanz erhalten werden können.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Bestrebungen für ein Berliner Klimaschutzgesetz auf der Grundlage eines Stufenmodells sind genauso wie das baden-württembergische EE-Wärmegesetz eine Antwort auf die Frage nach dem Weg aus dem energetischen Sanierungsstau im Gebäudebestand. Bei der abweichenden Ausgangslage in Thüringen muss aber gefragt werden, ob die gleiche Antwort auch in Thüringen die richtige ist. Thüringen hat eine andere - ich habe es geschildert -, bessere Ausgangslage. Hält man sich dann noch
vor Augen, dass die Thüringer Wohnungsunternehmen bis 2007 ca. 88 Prozent ihres Wohnungsbestandes mit erheblichen Eigenmitteln, aber auch staatlicher Förderung saniert haben, wird klar, dass bereits vieles erreicht ist. Die Fortsetzung der Förderung halte ich deshalb für ein wichtiges Ziel zur weiteren Verbesserung des Klimaschutzes an den Gebäuden. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich frage: Wird die Beratung zum Sofortbericht gewünscht? Ja, von allen Fraktionen. Dann eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht. Als Erstes hat sich Frau Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Carius, vielen Dank für den Bericht. Ihre Bemerkung, die Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen, nehme ich doch mal zum Anlass, festzustellen, es ist etwas in Gang gekommen. Allerdings, wenn ich mich daran erinnere, dass wir schon vor einem Jahr im Ausschuss darüber gesprochen haben, dann sind Sie leider nicht so viel weiter.
Ich stelle erst einmal fest, dass auch der Koalitionsvertrag schon eine Vorgabe macht, die Sie vielleicht einfach noch einmal zur Kenntnis nehmen sollten. Darin steht, dass die Landesregierung ein Energieeffizienzprogramm entwerfen wird, das Effizienzpotenziale in Gebäuden ausschöpfen soll. Dass Sie dann ein Gesetz vorlegen, könnte genau die Erfüllung dieses Punktes des Koalitionsvertrags sein.
Es ist falsch, was Sie gesagt haben. Der eine Punkt ist immer noch falsch. Wir haben das im Ausschuss, ich glaube, das ist fast ein Jahr her, beraten. Wenn ein Land ein Klimaschutz-Gebäudegesetz auf den Weg bringt, dann heißt das eben nicht, dass dann keine Fördermittel mehr genutzt werden können. Schauen Sie nach Baden-Württemberg, dort ist der Antrag übrigens von CDU, FDP und GRÜNEN eingebracht und auch mit Erfolg in ein Gesetz überführt worden.
Sobald die gesetzlichen Vorgaben eines Klimaschutz-Gebäudegesetzes in einem Bundesland übererfüllt werden, können Fördermittel zum Beispiel aus dem Marktanreizprogramm in Anspruch genommen werden. Wenn man mal ein Beispiel nimmt aus Baden-Württemberg, dort war eine Vorgabe, im Altbaubestand 10 Prozent des Energieverbrauchs durch regenerative Energien zu ersetzen, dann heißt es in der Praxis, machen sie einfach 11 Prozent und schon können sie Fördermittel in Anspruch nehmen. Alle Erläuterungen, die Sie dann dazu finden, sagen, diese Übererfüllung ist eigentlich fast immer möglich und dann können Sie Fördermittel in Anspruch nehmen.
Was das dann für die Bundesebene heißt, die muss wahrscheinlich am Ende ihre Fördermittel weiter ausweiten. Das hat auch unsere Bundestagsfraktion mehrmals schon gefordert, aber das steht auf einem anderen Blatt. Dass Sie, wenn es um die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden geht, auf die Styroporplatten zu sprechen kommen, ist etwas plakativ. Trauen Sie dem Handwerk doch mehr zu. Bei unserem Fachgespräch zum Denkmalschutz hat sich gezeigt, dass auch da die Diskussion schon sehr viel weiter ist. Es gibt inzwischen so viele gute Lösungen auch für denkmalgeschützte Gebäude für die energetische Sanierung, auch für die Dämmung, da braucht man nicht mit Styroporplatten ankommen. Ich glaube, das Handwerk hätte dazu eine dezidierte Meinung gehabt, hätte man vorgestern darüber gesprochen. Das Berliner Stufenmodell hat gerade den Charme, dass man denkmalgeschützte Gebäude, wo ein Dämmen schwierig ist, dort auf eine der zwei Säulen abheben kann, nämlich die CO2-Einsparung, das heißt, man dämmt nicht oder man dämmt wenig - das, was eben geht -, aber man ersetzt den Energieverbrauch komplett durch regenerative Energien. Das ist gerade der Charme, so dass wir hier quasi alles abdecken können.
Vielleicht noch einmal kurz zur Erläuterung: Das Stufenmodell ist Ihnen vielleicht nicht bekannt. Wenn Sie das anklicken - stufenmodell.de - dann haben Sie alle Informationen, die Sie auch dann als Grundlage für Thüringen nehmen können. Die zwei Säulen dieses Stufenmodells sind einmalig abzustellen auf den Endenergieverbrauch. Das könnte dann heißen, Sie dämmen. Oder Sie stellen ab auf die CO2-Einsparung. Das heißt, Sie könnten einfach die Wärmequellen ersetzen. Sie können auch kombinieren. Das ist gerade der Charme. Sie haben für die Eigentümer einfach die Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Mittel. Man nennt es auch
Der zweite wichtige Punkt ist, dieses Stufenmodell ist moderat formuliert. Einmal als Beispiel: Bis 2015 sollen die Gebäude bei 200 kWh pro Quadratmeter landen; Sie haben gerade schon ausgeführt, dass wir in Thüringen möglicherweise schon darüber liegen, die Durchschnittszahlen haben Sie ja gerade nicht genannt, und erst in 2030 bei 80 kWh pro Quadratmeter. Das heißt, man kann damit erreichen, dass man erst die schlimmsten Energieschleudern angehen muss, während für viele andere Hausbesitzer erst einmal sehr lange Jahre nichts passieren muss. Die können sich aber darauf einstellen, dass es irgendwann eine Erhöhung in den Standards gibt. Das ist der zweite Punkt, der den Charme des Modells ausmacht. Damit will ich gar nicht sagen, dass wir das Berliner Modell einfach für Thüringen übernehmen können. Aber das war ja gerade unsere Frage in unserem Antrag. Was sagt denn die Landesregierung dazu? Was ist denn besser geeignet von den beiden Modellen?
(Zwischenruf Carius, Minister für Bau, Lan- desentwicklung und Verkehr: Ich habe im- merhin keine Absage erteilt.)
Keine Absage erteilt, das habe ich auch lobend erwähnt am Anfang. Vielleicht erinnern Sie sich daran. Wir werden auf dieses Thema zurückkommen. Ich bin gespannt, ob Sie sich hier einigen können. Herr Machnig ist wohlweislich auch nicht hier, wahrscheinlich hätte es ihn sonst vom Sitz gerissen. Er hatte bei der Energiekonferenz auf das Stufenmodell Bezug genommen bzw. die Vertreter des Wirtschaftsministeriums. Ich erwarte, dass Sie sich an dieser Stelle zusammentun, Herr Carius und Herr Machnig. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind uns sicherlich hier im Hause einig, Klimaschutz ist eine der zentralen Aufgaben für die Zukunft. Das haben bis auf wenige Ausnahmen auch die einzelnen Bundesländer und die Politiker über Parteigrenzen hinweg erkannt. Die Herangehensweise, diese Aufgabe zu lösen, ist dabei durchaus unterschiedlich und die vorhandenen Gegebenheiten auch. Die GRÜNEN haben in ihrem Antrag den Vergleich nachgefragt zwischen Berlin