Jetzt will ich der Abgeordneten gern eine Frage stellen, der Frau Abgeordneten Enders. Wir haben gestern zusammengesessen mit der Ministerpräsidentin, Ihnen und der Bürgerinitiative. Ich habe gestern angeboten, wie Sie wissen - das werde ich auch einhalten -, dass im Januar ein Gespräch mit der Bürgerinitiative stattfindet. Deswegen kann ich jetzt die Fragen beantworten. Ich möchte Sie nur fragen, ob es nicht einen größeren Sinn macht, das gemeinsame Gespräch miteinander zu führen. Ich bin dann gern bereit, auch danach gegenüber dem Parlament diese und weitere Fragen, die sich aus diesem Gespräch ergeben, hier zu beantworten. Ich glaube, das würde der Sache insgesamt guttun, aber das müssen Sie entscheiden. Ich beantworte die Fragen gern, nur, ich glaube, im Sinne eines Gesprächs und im Sinne auch des nochmaligen Suchens nach einer Lösung würde dieser Vorschlag, den ich gerade mache, mehr Sinn machen, aber das müssen Sie entscheiden, weil ich mich vor den Fragen nicht drücken möchte.
Eigentlich ist es unüblich, dass man in einer Fragestunde ein Zwiegespräch führt oder eine Debatte führt, aber nichtsdestotrotz. Erst einmal bedanke ich mich für das Angebot und das habe ich auch gestern schon mit den Bürgerinitiativen getan, dass wir noch einmal über die Energiepolitik, Energiefragen, 380-kVLeitung usw. sprechen werden. Nichtsdestotrotz läuft im Moment dieses Bauverfahren.
Entschuldigung, ich muss jetzt darauf hinweisen, dass wir uns in der Fragestunde befinden, also für beide Beteiligten.
Gut, dann beantworte ich die Fragen wie folgt: Die Errichtung der Südwestkuppelleitung ist sowohl von europäischer, als auch von nationaler Bedeutung. Im Zuge der Errichtung der Südwestkuppelleitung, deren Notwendigkeit im Bedarfsfall des Energieleitungsausbaugesetzes festgelegt ist, wird die Erweiterung des Umspannwerks Altenfeld erforderlich. Durch diese Erweiterung wird auch eine Erhöhung der Versorgungssicherheit in Thüringen erreicht.
An dieser Stelle weiche ich von meinem Text ab und will Folgendes ergänzen: Diese Planungen basieren auf den sogenannten dena-Netzstudien I und II. Im Rahmen dieser dena-Netzstudien, an denen die Energieversorger, die Deutsche Energieagentur, die Bundesnetzagentur, das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesumweltministerium und viele Experten beteiligt waren, ist der Bedarf zum Ausbau von bestimmten Leitungen festgestellt worden. Das gehört zur Frage, es ist nämlich eine erläuternde Feststellung. Deswegen können Sie davon ausgehen, diese Strecke ist von großer Bedeutung für die Energieversorgung. Der Vorhabenträger Vattenfall Europe plant die baulichen Maßnahmen zur Geländeplanierung, zur Errichtung einer Zufahrtsstraße, zur Erweiterungsfläche und die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen nach der Erlangung der Baugenehmigung bzw. der forstrechtlichen Genehmigung zu Beginn. Die Baumaßnahmen zur Erweiterung der 380 kV-Anlage Umspannwerk Altenfeld werden sich an die Fertigstellung der Geländeplanierung sowie der Zufahrtsstraße anschließen.
Zu Frage 2: Zur Erweiterung des bestehenden Umspannwerks Altenfeld wurden vom Freistaat Thüringen zweckgebunden insgesamt 5,03 ha Fläche zum festgestellten Wert von 3,30 € pro Quadratmeter zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 3: Im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens wurde ein Landschaftspflege-Begleitplan mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag erstellt. Dieser enthält die Erstaufforstung sowie weitere Maßnahmen am Gewässer und im Offenland als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der tatsächliche Umfang an Ausgleichsaufforstung wurde im Rahmen eines nach Vorliegen einer rechtsgültigen Baugenehmigung durchzuführenden forstrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 10 Abs. 3 Thüringer Waldgesetz in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde festgelegt.
Ich hätte jetzt doch noch eine Nachfrage. Sie haben gerade die Erweiterung des Umspannwerkes mit der 380 kV-Leitung begründet. Die 380 kV-Leitung ist allerdings überhaupt noch nicht planfestgestellt, also es ist überhaupt noch keine Baugenehmigung erteilt. Ich frage die Landesregierung, warum man jetzt in einem solchen Fall, ohne dass sich hier schon die Notwendigkeit ergibt, schon Grundstückskäufe tätigt und die Voraussetzungen schafft für ein noch nicht begonnenes und noch nicht einmal genehmigtes Bauvorhaben? Ich will noch einmal darauf hinweisen, es gibt über tausend Einwendungen von Städten, Gemeinden, Landkreisen, von Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen dieses Bauvorhaben aussprechen, die sagen, die Notwendigkeit dieser 380 kV-Leitung ist nicht gegeben, die sich dabei auf ein Gutachten stützen, die sich intensiv auch mit der dena-Studie - Sie haben sie vorhin angesprochen, auseinandergesetzt haben. Ich will Ihnen auch sagen, diese Studie hat viele Ecken und Kanten. Zu Ihrer Eingangsbemerkung möchte ich sagen, wer erneuerbare Energien will, der braucht eine ganz andere Energiepolitik in diesem Land, in diesem Bund...
Ich wiederhole meine Frage noch einmal. Sie haben gerade begründet, die 380 kV-Leitung ist der Anlass für den Ausbau bzw. die Erweiterung des Umspannwerks in Altenfeld. Ich frage, warum die Landesregierung, ohne dass eine Baugenehmigung bis jetzt erteilt ist, ohne dass überhaupt die Notwendigkeit dieser Leitung begründet ist, schon Flächen verkauft? Und das sind ja erhebliche Flächen, das sind weitere 5 ha, die an Waldflächen der Region, dem Thüringer Wald,
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich will Sie auf Folgendes hinweisen: Auch eine völlig veränderte Energiepolitik in Thüringen würde eines brauchen - Infrastruktur. Strom, der nicht irgendwohin geleitet werden kann, ist ein nutzloses Gut und deswegen brauchen wir Infrastruktur, damit der Strom, der produziert wird, auch dort geliefert und dort ankommt, wo er gebraucht wird. Im Übrigen ist diese Trasse nicht allein als Trasse für Thüringen zu begreifen, nein, sondern sie ist zu begreifen - und deswegen noch mal der Hinweis auf die dena-Netzstudie - als eine nationale, ich sage, sogar europäisch notwendige Ausbaumaßnahme zur Integration von neuen Kraftwerken und von erneuerbaren Energien in unsere Netze, um mehr Netzstabilität zu erreichen.
Sie wissen - jetzt halte ich mal die Karte hoch -, dass wir eine fertiggestellte Leitung haben bis Vieselbach, dass es für den Bereich Vieselbach bis Altenfeld ein Planfeststellungsverfahren gibt und dass für den anderen Teil ein Raumordnungsverfahren sich anschließen wird und danach ein Planfeststellungsverfahren. Ich habe Sie gestern auch darauf hingewiesen, das Energieleitungsausbaugesetz legt wie bei der Bundesverkehrswegeplanung Trassen fest, auch das ist hier geschehen. Das heißt, wir tun hier etwas in Umsetzung auch von Bundesgesetzgebung. Dabei muss eine Landesregierung natürlich eines tun, wenn man von der Realisierung dieser Trasse ausgeht, dann müssen auch die notwendigen Vorarbeiten geleistet werden. Das heißt, es muss begonnen werden, auch entsprechende Grundstücke zu erwerben.
Ich mache mein Angebot noch mal, was ich gestern auch gemacht habe, ich werde mich noch mal ganz gezielt mit der Bürgerinitiative auseinandersetzen, ich werde mich nochmals mit dem Gutachten von Herrn Jarras auseinandersetzen. Nur an der Stelle auch noch ein Hinweis: Zu dieser Frage gibt es nicht nur ein Gutachten, sondern es gibt weitere Gutachten, nicht nur aus der Landesregierung. Die gesamte dena-Netzstudie I und II basiert auf einer Vielzahl von Gutachten. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen und, ich denke, wir sollten im weiteren Gespräch prüfen und vertiefen die Fragen, die sich an das Projekt stellen. Dabei - das können Sie mir glauben - spielen für mich naturschutzfachliche Fragen eine wichtige Rolle. Ich will noch mal betonen, bei Eingriffen in die Natur sind wir aus naturschutzrechtlichen Gründen dazu verpflichtet, Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen zu realisieren. Das ist immer an solche Infrastrukturprojekte gebunden und wird in diesem Fall auch stattfinden.
Das können wir jetzt leider nicht tun. Herzlichen Dank. Ich schließe hiermit die Fragestunde. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen werden schriftlich innerhalb von drei Wochen ab dem Tag der Fragestunde, also ab heute, durch die Landesregierung gemäß § 91 der Geschäftsordnung beantwortet. Wir reden von 11 Anfragen, die noch fehlen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Die Fraktionen DIE LINKE, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben jeweils eine Aktuelle Stunde beantragt. Die Zeit für die einzelnen Themen beträgt je 30 Minuten. Die Redezeit für einen Redebeitrag eines Abgeordneten beträgt maximal fünf Minuten. Nach einmaliger Mahnung ist dem Abgeordneten das Wort zu entziehen. Mehrere Redebeiträge von fünf Minuten sind möglich. Die bei einzelnen Beiträgen nicht verbrauchte Zeit wird dann nicht hinzugerechnet. Die Auswahl der Redner obliegt mir.
a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Ursachen und Auswirkungen der nicht fristgemäßen Verabschiedung kommunaler Haushalte 2010 in Thü- ringen“ Unterrichtung durch die Präsiden- tin des Landtags - Drucksache 5/51 -
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Innenminister, die Situation, die Sie vorgefunden haben bei Ihrem Wechsel von Bayern hier nach Thüringen, müsste Ihnen ja besondere Bauch- und Kopfschmerzen bereiten, weil Sie eigentlich als Wissenschaftler und Jurist sehr exakt darauf achten, dass gesetzliche Vorschriften auch eingehalten werden. Sie haben heute schon in Beantwortung einer Anfrage die Position der Landesregierung hierzu dargelegt, haben im Wesentlichen dargestellt, dass die in der Kommunalordnung enthaltene Frist zur Beschlussfassung der Haushalte aus Ihrer Sicht als Soll-Vorschrift zu verstehen ist, als eine Soll-Vorschrift, die eben unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht eingehalten werden muss.
Ich will zunächst erst einmal darauf abstellen, welche Konsequenzen bei der kommunalen Ebene entstehen. Wenn am 01.01.2010 kein genehmigter Haushalt vorliegt, dann findet die sogenannte Haushaltsnotlage statt. Juristisch korrekt heißt das „vorläufige Haushaltsführung“. Die Konsequenzen sind, dass die Gemeinde im Wesentlichen nur gesetzliche oder vertragliche Leistungen noch erfüllen darf. Alle sogenannten freiwilligen Leistungen stehen auf dem Prüfstand und sind gefährdet. Das betrifft insbesondere die Zuschüsse an Vereine, Verbände, Institutionen. Die sind aber darauf angewiesen, weil diese kommunalen Zuschüsse oftmals als Eigenmittel anerkannt werden, um dann auf entsprechende Landeszuschüsse zurückgreifen zu können. Das führt zu einem hohen Maß an Verunsicherung bei den Vereinen, Verbänden und Institutionen, gefährdet sogar das eine oder andere Projekt; also Folgekosten oder Folgewirkungen sind nicht ausgeschlossen. Hinzu kommt natürlich, dass, wenn kein Haushalt vorliegt, neue Investitionen nicht begonnen werden dürfen. Im Regelfall werden nur begonnene Investitionen fortgeführt. Selbst Investitionen aus dem Konjunkturprogramm II, die insbesondere als ein Beitrag zur Abfederung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise dienen sollen, sind zunächst erst einmal blockiert, können dann erst zu einem späteren Zeitpunkt auf den Weg gebracht werden. Jeder, der in der kommunalen Praxis verankert ist, weiß, dass das zu höheren Kosten führt, weil Ausschreibungsergebnisse im I. Quartal meist günstiger sind. Das hat etwas mit der Auftragslage der Auftragnehmer zu tun. Erfolgen die Ausschreibungen im II. Quartal oder noch später, dann ist die Marktsituation meist eine andere und es führt immer zu höheren Kosten. Das heißt, es geht auch richtig um Geld, es geht darum, dass jetzt die Gemeinden zusätzliche Gelder aufbringen müssen, deshalb ist eine möglichst zeitnahe Haushaltsbeschlussfassung/-genehmigung von Bedeutung.
Aus unserer Sicht trägt das Land eine hohe Verantwortung für die jetzige Situation. Herr Innenminister, Sie haben darauf verwiesen, kein Landeshaushalt liegt vor. Das entbindet aber aus unserer Sicht die Landesregierung nicht von der eigentlichen Verpflichtung, über den sogenannten Haushaltserlass den Kommunen Eckwerte für die Erstellung der Haushalte zur Verfügung zu stellen. Wir wissen, darauf gibt es keinen Rechtsanspruch, aber es ist in Thüringen seit 1991 gängige Praxis, dass es diese Haushaltserlasse gibt mit Orientierung für die Steuereinnahmeentwicklung, aber auch die Eckwerte für den Kommunalen Finanzausgleich. Den gibt es ja auch nicht, den neuen; der jetzige Finanzausgleich läuft zum 31.12. aus. Nun könnte man sagen, neue Regierung, die können alle nichts dazu, aber dass am Jahresende der Finanzausgleich und der Doppelhaushalt auslaufen, ist seit mindestens zwei Jahren bekannt, denn die entsprechenden Beschlüsse haben wir hier im Haus bereits 2007 gefasst. Wir sind davon überzeugt, zumindest diese Eckwerte - das ist überhaupt nicht Aufgabe der Landesregierung, sondern das macht die Bürokratie, die Beamten gerade im Innenministerium, aber auch im Finanzministerium - sind bereits bekannt. Deshalb unsere Aufforderung: Stellen Sie schnellstmöglich diese Eckwerte zur Verfügung, so dass die Kommunen agieren können.
Ein letzter Verweis: Die jetzige Situation hat aus unserer Sicht auch eine demokratische Dimension, nämlich, wir halten es für nicht zulässig, dass Bürgermeister und Landräte einfach für sich allein entscheiden, keine Haushaltsentwürfe zur Diskussion zu stellen. Wir meinen, das ist das ausschließliche Recht der Vertretungen - der Gemeinderäte, Stadträte, Kreistage -, die müssten sagen, wir haben zurzeit nicht die Voraussetzungen, einen Haushalt zu beschließen.
In dem Sinne sind auch Sie gefordert, über die Rechtsaufsichtsbehörden hier die Bürgermeister an ihre Pflichten zu erinnern. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wissen, dass es nicht möglich sein wird, in Thüringen bis Anfang des nächsten Jahres einen Landeshaushalt zu verabschieden. Ursachen hierfür sind das Wahlergebnis und die Dauer der Regierungsbildung. Auch Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der kommunistischen Fraktion,
hätten dies nicht vollbracht, wenn Sie in Regierungsverantwortung gekommen wären. Dass dies nicht so gekommen ist, dafür bin ich meinen Kollegen von der SPD ausdrücklich dankbar.
Wir sprechen über die Ursachen und Auswirkungen der nicht fristgemäßen Verabschiedung kommunaler Haushalte 2010. Die kommunistische Fraktion, die sich „DIE LINKE“ nennt, hat wieder einmal ein vermeintliches Problemthema entdeckt, mit dem sie glaubt, sich profilieren zu können. Die heutige Debatte wird uns allerdings kein Stück näher an eine Lösung bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kommunisten müssen also nicht so tun, als ob nun ein plötzlich unlösbares Problem aufgetreten sei und sie die wahren Heilsbringer sind. Es ist eine Tatsache, dass den Kommunen die Haushaltsaufstellung erschwert wird, wenn die Kalkulationsgrundlage für 2010 noch nicht feststeht. Als Bürgermeister, aber auch als Finanz- und Innenpolitiker will ich nicht verhehlen, dass ich mit der derzeitigen Situation auch nicht glücklich bin.
Andererseits bedeutet dies nicht zwingend, dass es den Kommunen unmöglich ist, einen eigenen Haushalt aufzustellen. Das Haushaltsrecht ist ein Kernbestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Jede Kommune kann und muss daher in eigener Verantwortung eine entsprechende Veranschlagung ihrer erwarteten Einnahmen und Ausgaben vornehmen. Falls dies aufgrund der Unsicherheiten auf der Einnahmeseite nicht möglich sein sollte, gibt es noch den Zustand der vorläufigen Haushaltsführung entsprechend § 61 Thüringer Kommunalordnung. Auch wenn der Haushalt einer Kommune zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht beschlossen, genehmigt oder bekannt gemacht ist, muss die Kommune in der
Lage sein, die ihr obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Diesem Ziel dienen die Vorschriften des § 61 Thüringer Kommunalordnung, die den Grundsatz einer Fortführung der Haushaltswirtschaft auf der Basis des Vorjahres erlauben, hingegen den Beginn neuer Maßnahmen und Eingehen neuer Verpflichtungen im Regelfall untersagt. Entsprechend diesen Vorschriften können die Kommunen Ausgaben, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind, ebenso leisten wie Ausgaben, die zur Erfüllung unaufschiebbarer Aufgaben erforderlich sind. Hierzu zählen nicht nur die Ausgaben, die zur Wahrnehmung von Aufgaben unerlässlich sind, sondern auch die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen des Vermögenshaushalts. Schließlich behält die Verpflichtungsermächtigung des Vorjahres, soweit sie noch nicht ausgeschöpft ist, bis zum Erlass einer neuen Haushaltssatzung Gültigkeit.
Sofern der Zeitraum der sogenannten Übergangswirtschaft nicht zu lang ist, wird die kommunale Aufgabenerfüllung somit nicht wesentlich beeinträchtigt. Zur Finanzierung ihrer Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung können die Kommunen auf alle Einnahmen zurückgreifen, die ihnen kraft Gesetz und anderer Vorschriften zustehen oder auf die sie aufgrund vertraglicher Vereinbarungen einen Anspruch haben. Die Erhebung kommunaler Gebühren und Beiträge ist von der Haushaltssatzung ebenso unabhängig wie das Vereinnahmen privatrechtlicher Entgelte. Es bestehen im Rahmen der Übergangswirtschaft auch die begrenzten Möglichkeiten zur Kreditaufnahme. Sofern Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr übertragbar sind, kann die Kreditermächtigung des Vorjahres in der Höhe dieser Einnahmereste ausgeschöpft werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können meinen Ausführungen entnehmen, dass die Kommunen Möglichkeiten haben. Viele Kommunen nutzen sogar die vorläufige Haushaltswirtschaft, um Kosten zu sparen. Letztlich rate ich aber den Kommunen, nicht den Beschluss über den Landeshaushalt abzuwarten, da dies ihren Handlungsspielraum bis zu diesem Zeitpunkt weit einschränkt. Aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen: Es gibt zumeist Lösungsmöglichkeiten vor Ort, man muss sie nur wollen. Danke schön.
abschiedung der kommunalen Haushalte ist uns in diesem Haus bekannt und, wie ich weiß, bereits in den vorangegangenen Jahren hinlänglich erörtert worden. Aber es steckt ja, wie wir es vorhin auch schon bemerkt haben, eine ganze Menge an Schwierigkeiten mit drin. Wie wir nämlich alle vernommen haben, wird der Haushalt des Freistaats für das Jahr 2010 höchstwahrscheinlich erst im April nächsten Jahres verabschiedet werden. Das ist zumindest im Moment unser Kenntnisstand.
Ich stehe vor Ihnen als ein Abgeordneter, der als Finanzdezernent einer Thüringer Kommune beschäftigt war, bis ich das Mandat hier im Landtag angenommen habe. Mehrere meiner ehemaligen Kollegen in verschiedenen Städten und Gemeinden haben mittlerweile mit mir telefoniert und ihre Begeisterung über die recht späte Verabschiedung des Landeshaushalts hat sich in sehr engen Grenzen bewegt. Ihnen geht es dabei aber verständlicherweise um die Schlüsselzuweisungen des Landes, mit denen die Kommunen rechnen, und hierbei vor allem um die Höhe dieser Zuweisungen. Ich will ausdrücklich betonen, den meisten Kommunen geht es nicht vorrangig um eine planmäßige Verabschiedung ihrer Haushaltspläne noch im alten Jahr - da gibt es so eine Bestimmung -, denn gängige Praxis ist es mittlerweile, den vom Gesetzgeber vorgesehenen Zeitraum hierfür meist ohnehin nicht einhalten zu können. Ich sage das auch eher schmunzelnd, denn in sehr, sehr vielen Fällen - ich nehme da meine Kommune ausdrücklich nicht aus - ist das eben so.
Ich denke, bei der Debatte um dieses Problem gilt es eher, die Sorge der Kommunen zu verstehen, schnellstmöglich belastbare Zahlen zu erfahren, die absolut wichtig sind, die jeweiligen Haushalte zumindest einnahmeseitig festzurren zu können. Diese Form der Planungssicherheit der Städte und Gemeinden im Land ist in der Tat von elementarer Bedeutung und, ich glaube, es wäre vorteilhaft, hier schnell ein Signal seitens des Freistaats an die Kommunen zu senden. Dies müsste auch möglich sein aufgrund der jetzt vorliegenden Daten der aktuellen Steuerschätzung,