Die haben doch auch die Demonstration beantragt. Auch da gilt wieder das Schlüsselwort Kooperationsgespräche. Auch da spielen wieder polizeitaktische Fragen eine große Rolle. Da spielt eine ganz große Rolle die Frage des Hausrechts. Insofern funktioniert das schon in der Praxis. Wir müssen nur noch eins machen, wir müssen die Praxis auf dieses Haus übernehmen. Da kommen wir ganz schnell zu dem Ergebnis, wie in den anderen neuen Bundesländern auch, wir brauchen diese Bannmeile nicht. Wir kriegen das anders hervorragend hin, ohne dass Abgeordnete in ihrem Ruf oder das Haus Schaden nehmen. Ich freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss. Ich danke Ihnen.
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Mehrere Redner haben Ausschussüberweisung für die beiden Gesetzentwürfe beantragt. Deswegen kommen wir zur Abstimmung erst über den Entwurf der SPD. Beantragt wurde hier die Überweisung an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.
Stimmen wir zuerst über den Innenausschuss ab. Wer damit einverstanden ist, dass der Antrag der SPD an den Innenausschuss überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag mit Mehrheit an den Innenausschuss überwiesen worden.
Kommen wir zum Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer dafür ist, dass dieser Antrag der SPD an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist dieser Antrag - 1 Gegenstimme - an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden.
Wir müssen jetzt die Federführung festlegen. Ich habe in einer Rede gehört, die Federführung für den Innenausschuss. Gibt es andere Vorschläge? Dann würde ich vorschlagen, stimmen wir über die Federführung für den Innenausschuss ab. Wer dafür ist, dass dieser Antrag federführend im Innenausschuss beraten wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Ich sehe keine Stimmenthaltung. Damit liegt die Federführung beim Innenausschuss.
Kommen wir zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. Hier ist ebenfalls Überweisung an den Innenausschuss und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt worden. Zuerst die Abstimmung zum Innenausschuss. Wer dafür ist, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE an den Innenausschuss überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Antrag an den Innenausschuss überwiesen worden.
Beantragt ist ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer dafür ist, dass der Antrag im Ausschuss für
Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beraten wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Die gibt es ebenfalls nicht. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.
Beantragt wurde die Federführung für den Innenausschuss. Gibt es weitere Anträge? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir darüber ab. Wer dafür ist, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE federführend im Innenausschuss beraten wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Die sehe ich ebenfalls nicht. Damit ist die Federführung für den Innenausschuss festgelegt.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalver- tretungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/26 - ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion DIE LINKE die Begründung zum Gesetzentwurf? Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Rednerliste mit dem Abgeordneten Hey von der SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, neben etlichen anderen Kolleginnen und Kollegen bin auch ich neu im Thüringer Landtag dabei und stehe deshalb heute das erste Mal vor Ihnen am Mikrofon.
Als neuer Abgeordneter - diese persönliche Anmerkung sei mir gestattet - habe ich in den ersten Tagen hier in Erfurt viel Neues lernen dürfen. Ich habe gelernt, wie ich zu meinem mir zugewiesenen Stellplatz in der Tiefgarage komme und ich gewöhne mich gerade daran, dass bei Redebeiträgen von Kollegen hier vorn laute Worte ins Plenum gerufen werden. Ich weiß jetzt, dass das Essen in der Landtagskantine leider teurer geworden ist, dass im Landtag augenzwinkernd zwischen Arbeits- und Erlebnisausschüssen
unterschieden wird und ich dahin gehend offensichtlich keine gute Wahl getroffen habe. Ich lerne gerade, dass man zu allen möglichen und unmöglichen Dingen sogenannte Kleine Anfragen stellen kann und ich habe nun auch gelernt, dass man Gesetzesänderungen nicht nur einmal in diesem Hause einbringen muss, sondern gleich mehrfach. Um genau einen solchen Fall handelt es sich hier heute.
Bereits in der letzten Legislaturperiode und dort so ziemlich am Ende wurde diese vorliegende Gesetzesänderung hier im Hause diskutiert und das ist noch gar nicht so lange her. Am 19.06., also vor ziemlich genau fünf Monaten, hat die Linkspartei bereits den zweiten Anlauf genommen, um das Thüringer Personalvertretungsgesetz zu ändern. Heute beschäftigen wir uns nun zum dritten Mal damit und dies aus gutem Grund. Es ist nämlich Ist-Stand, dass 2001 das Thüringer Personalvertretungsgesetz im Freistaat vom Gesetzgeber in weiten Teilen geändert wurde, richtiger wäre zu sagen, das Thüringer Personalvertretungsgesetz wurde verschlimmbessert.
Gewerkschaftsverbände und die SPD stehen nach wie vor Teilen dieses Gesetzes äußerst kritisch gegenüber. Ich kann das von unserer Seite her vornehmlich an vier, in der Sache sehr entscheidenden Punkten festmachen.
Erstens, die damaligen Änderungen gingen weit über die Notwendigkeiten zur Sicherung des vom Gericht geforderten Letztentscheidungsrechts des Dienstherrn hinaus.
Zweitens, Anzahl und Dauer von Beteiligungsverfahren wurden aus unserer Sicht unverhältnismäßig eingeschränkt.
Drittens, durch die Verkleinerung der Personalvertretungen sind Repräsentativität und Vor-Ort-Kenntnisse weitgehend verloren gegangen.
Viertens - das ist auch sehr wichtig -, die Verkleinerung der Personalräte stand völlig im Gegensatz zu den wachsenden Anforderungen, vor allem im Zusammenhang mit zum Teil recht tiefgreifenden Strukturmaßnahmen, die auf die Beschäftigten zugekommen sind.
Demnach bleibt festzustellen, die aktuellen Regelungen sind nur noch bedingt zeitgemäß. Das derzeitige Personalvertretungsgesetz, damals gegen die Gewerkschaften und gegen die Interessen der Beschäftigten beschlossen, ist alles andere als mitbestimmungsfreundlich. Im Jahr 2001 wurden vom Gesetzgeber erhebliche Absenkungen der Beteiligungsstandards durchgesetzt, die bis heute fortgelten. Durch
das aktuelle Personalvertretungsgesetz ist eine angemessene Mitbestimmung der Personalräte bei den innerdienstlichen sozialen und personellen Angelegenheiten aus unserer Sicht nicht ausreichend gewährleistet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um es also ganz deutlich auszusprechen, Thüringen hat aus unserer Sicht eines der restriktivsten und rückständigsten Personalvertretungsgesetze in ganz Deutschland. Weil die SPD dies erkannt hat, wurden auf unser Drängen folgende Formulierungen in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Ich finde das gut, dass man das auch einmal zitiert. „Motivierte Mitarbeiter“, steht da drin, „sind das Fundament des öffentlichen Dienstes.“ So weit, so gut. Dann heißt es weiter: „Die Koalitionspartner sehen es daher als eine der dringlichsten Aufgaben der jeweiligen Behördenleitungen an, dass diese mit ihren Mitarbeitern eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Um dies zu sichern, wird das Personalvertretungsgesetz im öffentlichen Dienst in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen novelliert. Die Rechte der Personalvertretungen werden gestärkt. Ziel ist ein zukunftsorientiertes und flexibles Personalvertretungsrecht für Thüringen. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass im Zuge der Gesetzesnovelle auch Zeitarbeiter dem Personalvertretungsrecht des öffentlichen Dienstes unterfallen.“ So steht das da drin; so weit, so gut.
Um dies deutlich klarzustellen, die Ungeduld, mit der nicht nur vonseiten der Linkspartei auf ein modernes Personalvertretungsrecht in Thüringen gewartet wird, ist verständlich und nachvollziehbar. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich diese Debatte. Sie gestatten mir jedoch, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN anzumerken, dass der von Ihnen eingebrachte Vorschlag zur Gesetzesänderung nicht wesentlich anders ist als jener, der vor exakt fünf Monaten hier bereits diskutiert werden sollte. Demzufolge sind auch die Kritikpunkte seitens der unterschiedlichen Gewerkschaftsverbände und der SPD, die es damals schon gab, nicht hinlänglich berücksichtigt worden. Das macht aber nichts, dazu wird nun in der nächsten Zeit noch genügend Gelegenheit sein. Ich möchte aus diesem Grund auch nicht so detailliert auf einzelne Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs eingehen, sondern lassen Sie uns besser in den hierfür zuständigen Ausschüssen dafür sorgen, die dringend erforderlichen Änderungen des Thüringer Personalvertretungsgesetzes gemeinsam zu diskutieren und dann endlich auf den Weg zu bringen. Schließlich hat es lange genug gedauert und dies sind wir den Beschäftigten draußen im Land schuldig.
Frau Präsidentin, namens der Fraktion der SPD beantrage ich die Überweisung dieses Gesetzentwurfs federführend an den Innenausschuss und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Ich danke für das Zuhören.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Fiedler von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es muss nicht immer gleich früh, wenn es richtig losgeht, dann so weitergehen. Es kann ja auch ruhig bleiben.
Ich möchte auf die Drucksache 5/26 der LINKEN noch einmal kurz eingehen. Ich wollte vorab sagen, wir haben ja damals 2002 diesen Gesetzentwurf hier im Hohen Hause behandelt. Ich war auch dabei. Wir haben damals das, so wie es hier aufgeschrieben steht, dann am Ende auch mit der entsprechenden Mehrheit abgeschlossen. Ich will noch einmal daran erinnern, dass der Gesetzentwurf damals darauf abzielte, nein der jetzige … Damals haben wir dem Bundesverfassungsgerichtsurteil entsprechend Folge geleistet und haben das geändert. Ich gebe zu, ich sage das gleich ausdrücklich, weil ich damals Beteiligter war, wir waren auch intern nicht mit allen Punkten einverstanden, die dort hineingeschrieben wurden. Man muss auch einmal etwas zugeben können, was damals gemacht wurde - Gustav Bergemann und einige -, wir waren und sind heute noch der Meinung, wenn ein Behördenchef, wer auch immer das ist, mit seinen Leuten vernünftig umgeht, muss man nicht par ordre du mufti zu viel hineinschreiben, ich sage bewusst, zu viel. Ich entsinne mich noch, da kam ein Staatssekretär aus Sachsen hierher nach Thüringen und er meinte ganz forsch, wir müssen jetzt einmal richtig loslegen und da haben wir damals im Vorfeld, als es um Behördenstrukturen und ähnliche Umwandlungen ging, ist dieses Ganze passiert. Ich kann mir vorstellen, denn der Gesetzentwurf wird natürlich von uns federführend an den Innenausschuss überwiesen werden und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten begleitend. Aber ich sage gleich dazu an die Adresse der Fraktion DIE LINKE, Sie werden es nicht schaffen, dass Sie jetzt,
weil Sie ganz einfach schnell so bestimmte Dinge aus dem Computer herausziehen und meinen, wenn Sie die in den Landtag einbringen, sind wir dann gezwungen, dem auch sofort zu folgen und über Nacht die Ministerien dann Gesetze vorlegen - das wird es nicht geben, aber die Landesregierung wird in der gebührenden Zeit, die notwendig ist, ihren Gesetzentwurf vorlegen. Frau Ministerpräsidentin, habe ich das richtig so aufgefasst?
Danke. Ja, ab und zu muss man ja auch mal fragen. Es ist so besprochen. Das ist immer gut, da weiß man gleich, es funktioniert auch, so dass am Ende der Gesetzentwurf der Landesregierung und der der Fraktion DIE LINKE der Beratung natürlich in den Ausschüssen zugrunde liegen und wir das dann, denke ich mal, ordnungsgemäß beraten.
Kollege Hey, Sie sind ja noch jung und neu hier im Landtag. Kollege Hey, Sie haben uns ja heute nun einiges schon erzählt, von der Kantine angefangen usw. Ich denke aber, Sie sollten aufpassen, das geht uns allen so, dass man natürlich, wenn man zitiert - ich hoffe, dass ich dieses Mal recht habe -, auch richtig zitiert. So heißt es im Koalitionsvertrag: „Motivierte Mitarbeiter sind das Fundament des öffentlichen Dienstes. Die Koalitionspartner sehen es daher als eine der vornehmsten Aufgaben der jeweiligen Behördenleitungen an, dass diese mit ihren Mitarbeitern eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten“. Nicht „dringlichen“ Aufgaben, sondern „vornehmsten“. Da muss man schon ein bisschen aufpassen.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Es gibt wahrscheinlich zwei Ausgaben des Koa- litionsvertrags, eine für euch und eine für die SPD!)
Ich glaube es eher nicht, aber man kann sich doch mal freundlich untereinander darauf aufmerksam machen. Man muss genau lesen. Ich glaube, es gibt - da das gestern mal fiel - nur eine Ministerpräsidentin im Freistaat Thüringen und es gibt auch nur einen Koalitionsvertrag im Freistaat Thüringen. Ich denke, das wird dann schon ordnungsgemäß laufen. Mir geht es einfach darum, manchmal können so kleine Wörter sofort das Ganze anders aussehen lassen.
Wir sind uns bewusst, dass wir dieses gemeinsam als Koalitionsfraktionen mit der Landesregierung natürlich durchziehen werden. Es steht auch drin und Sie haben es richtig zitiert, dass, um dies abzusi
chern, das Personalvertretungsgesetz im öffentlichen Dienst in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften und den Personalvertretungen novelliert wird. Es ist sowieso unsere Pflicht, dass wir entsprechend die Zuständigen anhören. Das wird natürlich selbstverständlich passieren. Wir werden die entsprechende Anhörung dazu durchführen und werden dann in der gebotenen Schnelligkeit das Ganze abarbeiten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE.