Protokoll der Sitzung vom 25.03.2011

Aus Sicht der Unternehmen hat bereits der Abgeordnete Kubitzki vorhin einige Worte gesagt. Auch wenn ich mich mit Unternehmern unterhalte, gibt es da natürlich gerade im Hinblick auf einzelne Bewerber - das sollte man nicht so allgemein verfassen größere Bedenken. Da müssen wir eben auch ansetzen. Wir müssen auch die Anregungen, Anmerkungen der Unternehmen aufnehmen und auch entsprechend umsetzen. Angesichts der stark sinkenden Schülerzahlen in der dualen Ausbildung wird auch eine Neustrukturierung des Berufsschulnetzes in Thüringen immer wichtiger. Hier wurde auch schon an dieser Stelle darauf eingegangen. Wichtig ist, dass eben auch das Bildungsministerium weiter im Dialog mit den Schulträgern und den Betroffenen an Lösungsansätzen arbeitet.

Meine Damen und Herren, Sie sehen also, der Freistaat hat seit vielen Jahren mit verschiedenen Maß

nahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beigetragen. Wir haben natürlich noch große Aufgaben vor uns. Das habe ich in meinen Ausführungen dargestellt. Es ist natürlich wichtig, dass dieses Thema auch auf der Tagesordnung in Regelmäßigkeit beraten wird. Es ist auch wichtig, dass wir weiterhin im Gespräch mit allen Verantwortlichen bleiben. Ich denke auch, dass im Laufe der Debatte klar geworden ist bei den verschiedensten Fraktionen, außer den Antragstellern, dass dieser Antrag in dem Sinne überflüssig ist. Wir haben darüber geredet und werden auch weiterhin über das Thema sprechen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Kowalleck. Das Wort hat jetzt der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will vorab sagen, es gehört zu den zentralen Zielen dieser Landesregierung, dass wir möglichst allen jungen Menschen hervorragende Chancen bieten in diesem Land, eine gute Bildung zu genießen, eine Ausbildung absolvieren zu können. Dazu haben wir eine Reihe von Reformmaßnahmen auf den Weg gebracht.

Wir wissen, wir müssen, wenn wir jungen Menschen gute Startchancen geben wollen, sehr frühzeitig anfangen zu fördern. Deshalb war der erste Schritt der Blick auf das Kindergartensystem und die Verbesserung der Situation dort. Gute frühkindliche Bildung ist die Grundlage für den weiteren Bildungsweg. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass die Kindergärten personell besser ausgestattet werden und dass es einen Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag gibt. Das ist natürlich eine Maßnahme, die sich nicht nach zwei oder drei Jahren schon auszahlt, wenn man auf die Berufsausbildung schaut, aber zur Bildungspolitik gehören eben auch ein langer Atem und das Denken in längeren Zeiträumen.

Zum Zweiten gehört zu diesen Reformmaßnahmen, dass wir die individuelle Förderung ins Zentrum aller Bildungsanstrengungen stellen. Denn nur wenn wir Kinder und Jugendliche auf ihrem Lebensweg individuell begleiten, können wir auch dafür sorgen, dass jeder Schüler, jede Schülerin auch das Höchstmaß an Ergebnissen und Leistungen erreicht, was ihnen jeweils möglich ist. Das Ziel dabei ist, dass wir mittelfristig dazu kommen, dass kein Schüler und keine Schülerin mehr die Schule ohne Abschluss verlassen muss. Das ist ein hoher An

spruch, der wird sicher auch nicht zu 100 Prozent umzusetzen sein, aber wir müssen uns diesem Ziel so dicht wie möglich nähern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen - und das ist heute mehrfach deutlich gemacht worden -, dass neben der Betrachtung, welche Chancen geben wir jungen Menschen hier in Thüringen, auch die Frage stehen muss: Welchen Fachkräftebedarf haben wir? Was bestimmt die Wirtschaftsentwicklung in den nächsten Jahren? Hier wissen wir, dass der Fachkräftebedarf enorm anwachsen wird in den nächsten Jahren und dass wir auch deshalb in der Lage sein müssen, alle jungen Menschen so gut wie möglich auszubilden. Dazu gehört auch, dass wir mit allen infrage kommenden Partnern kooperieren. Ich will noch mal deutlich machen, wie sich die Zahlen entwickeln. Sie alle kennen die Bevölkerungsprognose, die davon ausgeht, dass wir bis zum Ende des Jahrzehnts eine Bevölkerung von knapp über 2 Mio. in Thüringen noch haben, das heißt noch mal ein Rückgang um etwa 200.000. An den Schülerzahlen können wir schon die Entwicklung in den letzten Jahren sehr klar und deutlich ablesen. Ich will Ihnen nur einige wenige Zahlen vor Augen führen, die eine Rolle spielen.

Im Jahr 2003 hatten wir in den Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen in Thüringen noch rund 34.000 Schülerinnen und Schüler. Im vergangen Jahr waren es noch 15.000, das heißt mehr als eine Halbierung der Zahl der Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen. Auch wenn wir auf die berufsbildenden Schulen schauen, sehen wir, dass jetzt der demographische Knick dort ankommt. 2003 hatten wir noch 80.000 Schülerinnen und Schüler an den berufsbildenden Schulen, im laufenden Schuljahr sinkt die Zahl auf 54.000.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann sich leicht ausmalen, was das für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutet. Natürlich ist der Fachkräftebedarf, von dem ich gesprochen habe, durchaus unterschiedlich verteilt. Wenn man sich die regionale Entwicklung anschaut, es gibt Regionen mit hohem Fachkräftebedarf in den nächsten Jahren und Regionen, in denen der Fachkräftebedarf nicht ganz so stark ist. Mittelthüringen, Südwestthüringen insbesondere, werden Regionen sein mit sehr hohem Fachkräftebedarf. Handlungsbedarf besteht auch beim Thema Ausbildungsabbrüche. Bundesweit liegt der Schnitt der Abbrecherquote in der Ausbildung bei rund 20 Prozent, in den neuen Ländern liegt der Durchschnitt bei 23 Prozent. Hier in Thüringen haben wir uns in den letzten Jahren zwischen 21 und 23 Prozent bewegt.

Was können wir konkret tun, um Jugendliche systematisch auf die Ausbildung, das Studium und das Berufsleben vorzubereiten. Auch hier kommt es

(Abg. Kowalleck)

darauf an, individueller zu werden bei der Förderung der Berufswahlkompetenz. Wir haben ein gutes und funktionstüchtiges System der Berufsorientierung und auch die Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft ist gut ausgebaut. Es gibt erfolgreiche Projekte wie das Qualitätssiegel berufswahlfreundliche Schule oder den Thüringer Berufswahlpass. Auch der Thüringer Wirtschafts- und Innovationsrat unterstützt diese Bemühungen. Aber wir wissen, dass wir noch zielgenauer arbeiten müssen, damit junge Menschen auch in dem für sie richtigen Beruf ankommen und den richtigen Beruf oder das richtige Studium wählen können. Deshalb wollen wir die Angebote und Konzepte der Berufsorientierung in Thüringen weiterentwickeln. Dazu hat die Universität Erfurt in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung und Lehrplanentwicklung ein Berufsorientierungsmodell entwickelt, das die Berufsorientierung genau auf die Interessen und Fähigkeiten der einzelnen Jugendlichen zuschneidet. Mit dieser neuen Form individueller Berufsvorbereitung nimmt Thüringen bundesweit eine Vorreiterstellung ein. Wir werden jetzt in den kommenden Jahren versuchen, dieses neue Konzept in den Schulen zu verankern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dazu ist auch notwendig, dass wir die Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern verstärken. Wir haben seit Februar 2003 das Weiterbildungsprojekt „BERUFSSTART plus“, das wird auch für das Schuljahr 2011/2012 mit entsprechender Weiterbildung fortgesetzt. Wir wissen auch und auch damit müssen wir uns beschäftigen, dass infolge des demographischen Wandels die Thüringer Ausbildungsstandorte in sehr unterschiedlicher Weise in Anspruch genommen werden. Die Berufsschulklassen sind in vielen Regionen unterfrequentiert. Eine Fachgrößenklasse umfasst eigentlich mindestens 15 Berufsschüler, trotzdem ist es so, dass in den Bildungsregionen auch um den Erhalt kleiner und kleinster Fachklassen gerungen wird, obwohl deren Sinnhaftigkeit nicht nur aus finanziellen Gründen oft nicht mehr wirklich darstellbar ist. Ich möchte Ihnen mal zwei Beispiele aus der Debatte erläutern, damit das ein bisschen plastisch wird. Nehmen wir mal die Konditorenausbildung, hier gibt es am Standort Erfurt, gestaffelt nach den drei Lehrjahren jeweils 12 Auszubildende, in Gera sind es gestaffelt nach den Lehrjahren 6, 8 und 12, also an beiden Standorten unterfrequentierte Klassen. Trotzdem kämpfen beide Standorte natürlich um ihre Ausbildung und wollen die an ihrem Standort erhalten wissen. Die Frage ist, ob man so etwas wirklich auf die Dauer durchhalten kann. Ich denke, nein. Ein zweites Beispiel - Dachdeckerausbildung. Da gibt es in Thüringen 32 Auszubildende, 18 in Erfurt, 6 in Meiningen, 10 in Gera. In Südthüringen wird demnächst ein Fachlehrer in Rente gehen. Ein Zuwachs an Auszubildenden zeichnet sich nicht ab. Natürlich steht auch hier die Frage: Kann man angesichts

dieser Zahlen und dieser Entwicklung alle Ausbildungsstandorte aufrechterhalten? Ich denke, eine Zusammenführung ist auch hier sinnvoll. Diese Meinung vertreten viele Vertreter der Wirtschaft, des Handwerks, der Kammern und Verbände, dass wir zusammenlegen müssen, dass wir größere Fachklassen schaffen müssen. Aber wenn es konkret wird, setzt wieder der Kampf um das lokale Interesse ein.

Vor diesem Hintergrund haben wir Vorschläge zur Weiterentwicklung des Schulnetzes der staatlichen berufsbildenden Schulen gemacht. Sie zielen im ersten Schritt darauf ab, die nicht vollständig ausgelasteten Berufsschulklassen zu identifizieren und darauf folgend Strukturvorschläge zu erarbeiten. Wir haben im Dezember den Schulträgern, den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern einen Schulnetzentwurf als Diskussionsgrundlage zugesandt mit der Bitte um Stellungnahme. Jetzt gilt es, genau zu prüfen, welche Berufsfelder an welchen Standorten künftig vorzuhalten sind. Es muss sicher auch um Übergangslösungen gerungen werden dort, wo das sinnvoll ist. Ernst zu nehmen sind natürlich auch Hinweise von Schulträgern, wo eine Abwanderung von Auszubildenden zu befürchten ist, wenn eine Berufsausbildung nicht mehr vor Ort angeboten werden kann. Hier müssen wir versuchen, Interessen zusammenzuführen und tragfähige Lösungen für die Zukunft zu finden. Am Ende muss es - damit komme ich zum Ausgangspunkt des Themas zurück - darum gehen, dass wir jungen Menschen gute Startchancen hier in Thüringen bieten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will in diesem Zusammenhang auch noch mal auf die Berufsausbildungen und die Berufsbilder eingehen. Frau Hitzing, ich habe vorhin eine Zwischenbemerkung gemacht, weil es in der Tat so ist, dass der Staat bei der Frage Berufsausbildung, bei der Bestimmung der Berufsbilder und der Ausbildungsinhalte eine ganz wesentliche Rolle spielt und auch spielen muss. Dabei ist es - und das sei in Richtung der Fraktion DIE LINKE gesagt - so, dass der allergrößte Teil der Berufsbilder nicht in Thüringen festgelegt wird, sondern dass das bundesweit festgelegte Berufsbilder sind mit entsprechenden Ausbildungsinhalten und Rahmenlehrplänen. Hier arbeiten die Kammern, das Bundesinstitut für Berufsbildung und das Bundesministerium für Bildung und Forschung eng zusammen bei der Festlegung solcher Berufsbilder und Ausbildungsinhalte. Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte darum, dass wir, wenn wir hier Vorschläge diskutieren, auch die bisherigen Strukturen im Blick haben und nicht Forderungen in den Raum stellen, die völlig losgelöst sind von den bisherigen Verfahrensweisen und Strukturen. Das macht keinen Sinn.

Ich nehme das Bemühen der Fraktionen ernst, dass wir hier gemeinsam darum ringen, gute Chan

(Minister Matschie)

cen für junge Menschen in Thüringen zu schaffen. Die Qualifikation ist sehr entscheidend für die individuelle Lebensgestaltung, aber eben auch wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Deshalb kann ich Ihnen versprechen, die Thüringer Landesregierung wird alles tun, damit junge Menschen hier in Thüringen hervorragende Bedingungen für den Start in das Berufsleben finden. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Es liegt mir jetzt kein Redewunsch mehr vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Es ist beantragt worden, diesen Antrag zu überweisen an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Ich frage Sie als Erstes: Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisung abgelehnt.

Wer möchte den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich bei der CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt.

Als Nächstes stimmen wir ab über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen? Die kommen aus der CDU und der SPD. Gibt es Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur eigentlichen Abstimmung des Antrags. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2380 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt 15.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17

Verstärkte Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2383

Die Fraktion DIE LINKE wünscht die Einbringung. Das Wort hat der Abgeordnete Kubitzki.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Europäische Union arbeitet seit Jahrzehnten daran, der grundrechtlich verbrieften Gleichstellung von Frauen und Männern Geltung zu verschaffen. Schon bei der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 im Vertrag von Rom wurden die Grundsätze der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den EG-Verträgen niedergelegt. Einen konkreten Auftrieb erhielt der Kampf um Lohngleichheit, als 1975 die belgische Flugbegleiterin Gabriel de Wreen eine Klage wegen ungleicher Bezahlung bei gleicher Arbeit gewann. In diesem Jahr wurde die Richtlinie in der EU über Lohngleichheit erlassen und im nächsten Jahr erfolgte der Erlass zur ersten Europäischen Richtlinie zur Gleichstellung. Seitdem wurden zahlreiche Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene erlassen, die sich u.a. auf den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt, auf Lohngleichheit, auf Diskriminierungsverbote und selbstständige Erwerbsarbeit beziehen. Hier spielt bei der Umsetzung dieser Richtlinie der Europäische Gerichtshof eine wichtige Rolle, indem er zahlreiche Urteile gegen die Benachteiligung wegen des Geschlechts erlassen hat, gleichzeitig aber dann auch die Bevorzugung erlaubt hat, wenn damit dauerhafte Diskriminierungen von Frauen bekämpft werden sollen. So sind beispielsweise in dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die sogenannten positiven Maßnahmen eingeflossen, die bestehende Nachteile verhindern und ausgleichen sollen.

Seit mittlerweile fast 30 Jahren gibt es Aktionsprogramme der EU zur Chancengleichheit. Das erste umfasste die Jahre 1982 bis 1985, das zweite die Jahre 1986 bis 1990 und seitdem folgen fünfjährlich neue Aktionsprogramme, in denen die Gleichstellung vorangebracht werden soll. Mit dem fünften Aktionsprogramm für die Jahre 2001 bis 2006 wurde ein Instrument geschaffen, das für die Umsetzung der von der EU-Kommission im Juni 2000 angenommenen Gesamtstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich ist. Wir sind uns hier im Hohen Hause bestimmt mehrheitlich darüber einig, dass wir immer noch Instrumente und Strategien zur Durchsetzung der Gleichstellung brauchen. Um jedoch die europäischen Richtlinien und Strategien mit Leben zu erfüllen, müssen wir hier in Thüringen konkrete Maßnahmen ergreifen. Wir wollen mit unserem An

(Minister Matschie)

trag zum einen erfahren, welche Maßnahmen vonseiten der Landesregierung ergriffen werden und zum anderen erreichen, dass es für unser Bundesland eine bessere Datenlage gibt, auf deren Grundlage zielgenauere Entscheidungen getroffen werden können.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kubitzki. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Pelke für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE möchte ich mich heute relativ kurz halten und möchte mich auch tatsächlich nur auf das beziehen, was im Antrag festgeschrieben ist.

(Beifall CDU)

Es geht hier darum, dass die Landesregierung aufgefordert wird, dem Landtag bis zum 31. Mai einen Bericht vorzulegen, in dem dargelegt wird, welche Schritte die Landesregierung bisher ergriffen hat, um die Strategie für Gleichstellung von Frauen und Männern im Zeitraum von 2010 bis 2015 umzusetzen. Sie haben dann auch mal gleich 13 Punkte angesprochen, die ich im Grundsatz - und das darf ich für meine Fraktion sagen - an vielen Punkten mit unterstützen kann, also die Frage, dass Frauen z.B. als Unternehmerinnen und als Selbstständige zu fördern sind, die Frage Fortschritte bei Kinderbetreuungseinrichtungen; auch dies haben wir schon an anderer Stelle diskutiert. Die Thematik „Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit“, ich glaube, das ist auch schon heute und auch im Bereich der Aktuellen Stunde Thema gewesen. Das sind alles Dinge, an denen wir überhaupt nicht auseinander sind. Ich glaube, das haben wir auch deutlich gemacht. Aber ich halte es für ein Stückchen vermessen, all diese 13 Punkte, die Sie hier aufgelistet haben, bis zum 31. Mai dieses Jahres umfassend beantwortet haben zu wollen. Dieses ist ein Prozess, glaube ich, den wir im Gleichstellungsausschuss schon diskutieren und den wir auch im Gleichstellungsausschuss weiter an den einzelnen Punkten besprechen sollten. Ich habe bei der Aktuellen Stunde noch einmal Wert darauf gelegt - und ich glaube, dass das nahezu alle in diesem Hause auch genauso sehen -, dass der Gleichstellungsausschuss als eigenständiger Ausschuss unverzichtbar ist.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn man das will, dann muss man natürlich bestimmte Schwerpunkte, die insbesondere wichtig für die Gleichstellung von Frau und Mann sind, insbesondere in diesem Ausschuss umfassend und in

tensiv diskutieren. Im Übrigen wird das auch so bereits getan. Die Sozialministerin - auch zuständig für die Frage der Gleichstellung - berichtet regelmäßig im Gleichstellungsausschuss und all die Dinge, die wir nachgefragt haben, haben wir, so glaube ich sagen zu können, umfassend beantwortet bekommen bzw. auch festgelegt, wann das eine oder andere Thema noch mal neu auf der Tagesordnung zu stehen hat. Im Übrigen, liebe Kollegen und Kolleginnen, ist auch nach Gleichstellungsgesetz § 13 festgelegt, dass eine Berichterstattung über den Fortgang der Gleichstellung in diesem Lande regelmäßig zu geben ist. Auch dieses ist nie in Abrede gestellt worden vom zuständigen Ministerium.

Wir haben im Moment die Diskussion zu führen, was die Fortführung, Verbesserung und Verbreiterung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes ist. Ich glaube, da haben wir auch noch einiges zu tun, weil ich schon auch an dieser Stelle sagen will, dass im Bereich des Vergabegesetzes nicht all das, was wir aus Frauensicht notwendigerweise eingebunden wissen wollten, eingebunden worden ist. Insofern haben wir im Bereich des Gleichstellungsgesetzes noch Hausaufgaben abzuleisten und dieser Aufgabe sollten wir uns auch stellen.

Was die Frage angeht, Gleichstellung in den eigenen Bereichen im Landesdienst abzuarbeiten bzw. dahin gehend einer Vorbildfunktion gerecht zu werden, was die Einbindung von Frauen in Führungspositionen angeht in den Bereichen, wo wir selbst Verantwortung tragen, auch darüber haben wir bereits im Gleichstellungsausschuss umfassend diskutiert. Im Übrigen auch einer der dreizehn Punkte, was die Frage von Quotierung in Aufsichtsräten und anderen Bereichen ist, ich glaube, da waren wir uns so nah wie noch nie und das haben wir in diesem Hause auch schon festgestellt, so dass ich auch denke, dass wir hier im Gleichstellungsausschuss vieles zu diskutieren hätten, aber nicht in einem Bericht, der bis Mai vorliegt bzw. jetzt noch mal heute dieses Thema, was Sie uns vorgegeben haben, so umfassend zu beraten, wo wir genau wissen, dass wir kontinuierlich mit der Thematik beschäftigt sind und da auch einzelne Aufgaben abzuleisten haben. Ich sage allerdings sehr deutlich auch für meine Fraktion -, wenn man Gleichstellung, wenn man Quotierung an anderer Stelle einfordert, auch gegenüber Unternehmern, was ich für richtig halte, dann hat der öffentliche Dienst, also der Bereich, in dem wir Verantwortung tragen, eine Vorreiterrolle einzunehmen und dieser ist er bislang nicht nachgekommen. Das muss man auch so deutlich sagen.

(Beifall CDU, SPD)

Zu Punkt 3 in Ihrem Antrag: Die Landesregierung wird aufgefordert, neben der Mitarbeit im bundesweiten Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland zusätzlich einen eigenen

(Abg. Kubitzki)

Atlas für Thüringen zu erstellen. Da denke ich, auch das haben wir im Gleichstellungsausschuss schon andiskutiert, dass dieser Gleichstellungsatlas aufgrund der Zuarbeit aus den Ländern erstellt wird, so dass wir im Prinzip Zuarbeiten und Inhalte leisten, die in diesen Bericht Eingang finden. Ich glaube, wir sind nicht unbedingt im Moment und an dieser Stelle - ich habe es mal hier im Landtag so formuliert -, dass wir das Berichtsunwesen noch weiter fördern wollen. Nur Berichte und nur festzulegen, dass wir uns jetzt mal eine Überschrift als Thema genommen haben und dass es dazu einen Bericht oder ein Papier oder eine Erklärung geben soll, das hilft oftmals tatsächlich nicht weiter. Insofern sollten wir erst mal sehen, was die Zuarbeiten angeht, was den Gesamtbericht angeht. Wir können dann zu einem gegebenen Zeitpunkt darüber nachdenken, ob wir Ableitungen aus diesem Gesamtbericht auch für Thüringen für notwendig erachten und daraus auch unsere eigenen Anforderungen für uns selber, für die Landesregierung, für den Ausschuss und damit natürlich auch für das Parlament stellen.

In diesem Sinne darf ich noch mal sagen, wir sind überhaupt nicht weit auseinander, was die Inhalte angeht. Die wollen Sie aber heute nicht diskutieren, Sie wollen zusätzliche Berichte. Demzufolge werden wir diesen Antrag ablehnen, rein aus formalen Gründen, aus Zeitgründen und aus den Gründen, die ich Ihnen hier geschildert habe. Wir sollten unsere Hausaufgaben in den Bereichen machen, die uns zustehen. Ich möchte gern eine weitaus intensivere und breitere Diskussion im Gleichstellungsausschuss und da gehören die Themen hin. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.