Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Siegesmund. Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es hat sich aber zu Wort gemeldet die Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Funktionsbezeichnung der Ausländerbeauftragten der Thüringer Landesregierung in Integrationsbeauftragte sprechen Sie ein Thema an, das ausschließlich der internen Entscheidung der Landesregierung obliegt. Mit meinen Amtskolleginnen und Amtskollegen diskutiere ich bereits über die Änderung dieser Funktionsbezeichnung. Sollte hier ein

(Abg. Siegesmund)

Konsens erzielt werden, werden wir Sie unaufgefordert unterrichten. Ich kann sagen, wir haben ein vertrauensvolles Verhältnis innerhalb der Landesregierung. Insbesondere hat die Sozialministerin mit dem Innenminister ein sehr gutes Verhältnis, weil er links von mir …

(Heiterkeit und Beifall im Hause)

Ihr müsst nicht immer gleich so denken. Was sind denn das für Gedanken hier im Plenum? Alles dienstlich.

Er sitzt links von mir im Kabinett, insofern muss das natürlich klappen. Aber das ist natürlich ein Grund, da es sich in unserer Zuständigkeit befindet, dass wir so einen Antrag hier im Landtag nicht benötigen.

Meine Damen und Herren, ich verstehe die Aufgaben eines Beauftragten der Landesregierung so, dass er oder sie für die entsprechenden Bevölkerungsgruppen Lotsen- und Lobbyfunktion hat. Das gilt selbstverständlich auch für die Ausländer- bzw. Integrationsbeauftragte, unabhängig von ihrer Funktionsbezeichnung.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Es geht ja um die Funktionsbezeichnung, die Sie zunächst einmal ändern wollen. Sie wollen die Funktionsbezeichnung ändern und Sie wollen die Aufgabe ändern. Deswegen spreche ich von der Funktionsbezeichnung und denke, dass ich da auch korrekt liege.

In der konkreten Funktion versteht sich die Ausländerbeauftragte als Obfrau nicht nur für Ausländer, sondern für alle Menschen mit Migrationshintergrund. Dazu zählen auch bereits eingebürgerte Menschen oder Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die zwar nicht unter den Begriff der Ausländer fallen, bei denen jedoch die Integration in die Thüringer Gesellschaft als ein wichtiges Anliegen im beiderseitigen Interesse ist. Grundsätzlich ist aber nicht die Funktionsbezeichnung entscheidend, sondern die Kompetenz und das Engagement, mit dem die Ämter ausgefüllt werden. Ich habe heute gehört, dass hier im Plenum sich alle Personen einig sind, dass die neue Ausländerbeauftragte, Frau Heß, ihr Amt sehr engagiert ausführt und natürlich auch mit guten Voraussetzungen ins Amt gekommen ist. Sie können sich an die Diskussion erinnern, die damals geführt wurde. Sie hat, denke ich, in dieser kurzen Zeit bewiesen, dass sie gut vernetzt ist, dass sie sich rasch in ihr Aufgabenfeld eingearbeitet hat und dass sie für ihre Funktion eine sehr geeignete Person ist.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, die in dem hier vorgelegten Antrag in Ziffer 2 geforderte Erweiterung des Aufgabenspektrums der Ausländerbeauftragten wird weder von der Landesregierung noch von der Beauftragten selbst gewünscht.

Alle integrations-, asyl- und ausländerrechtlichen Fragen gehören daher auch in Zukunft in die Verantwortung des Thüringer Innenministeriums. Eine diesbezügliche Aufgabenverschiebung wäre auch der Funktion der Ausländer- oder - wenn Sie es halt umgenannt hätten - auch der Integrationsbeauftragten als Interessenvertreterin für Migrantinnen und Migranten abträglich. Eine Beauftragte muss die Möglichkeit haben, als Interessenvertreterin für einen bestimmten Personenkreis ihre Unabhängigkeit zu wahren, um wirksam deren Interessen vertreten zu können. Das ist und bleibt - wie eingangs bereits festgestellt - Sinn und Zweck von Beauftragungen.

Ich empfehle daher auch, sowohl die Ziffer 1, aber eben auch die Ziffer 2 abzulehnen. Ich will das auch noch einmal deutlich machen, Sie können nicht gleichzeitig eine Person persönlich beraten und auf der anderen Seite auch noch rechtliche Fragen klären. Ich denke, da sind Sie in Ihrem Antrag einfach ein Stück weit über das Ziel hinausgeschossen. Ich bin mir sicher, gleichgültig wie die heute als Ausländerbeauftragte in ihrer Funktionsbezeichnung arbeitende Kollegin arbeitet. Ich bin mir auch sicher, dass sie in Zukunft eine gute Arbeit leisten wird, dass wir unsere Personen, die wir integrieren wollen, auch integrieren werden. Ich will auch dazusagen: Sie hatten angesprochen, hatten ein Zitat gehabt aus anderen Bereichen, dass wir die Personen erreichen, die wir erreichen wollen, egal wie die Beauftragte heißt. Das ist eine schwere Arbeit, weil es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, Personen ausländischer Herkunft bei uns zu integrieren. Ich sehe auch, dass in Zukunft die Aufgaben wachsen werden, weil wir uns auch mit dem Thema Zuwanderung in Zukunft in einer anderen Form beschäftigen müssen - ich denke, auch das ist korrekt - und wir diejenigen sein müssen, auch der Freistaat Thüringen, der die Menschen aus dem Ausland willkommen heißt. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, allerdings wurde dabei nicht gesagt, an welchen Ausschuss - an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Frau Berninger, Sie hatten auch Ausschussüberweisung beantragt. Nur an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit? Dann stimmen wir jetzt über die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ab. Wer der Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/2394 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Ministerin Taubert)

Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, SPD und FDP. Gibt es Enthaltungen? Es gibt keine Enthaltung. Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in besagter Drucksache. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, SPD und FDP. Gibt es Enthaltungen? Es gibt 1 Enthaltung. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Mit Blick auf die Uhr und mit Blick darauf, dass wir gestern bei der Feststellung der Tagesordnung festgelegt haben, dass heute in jedem Fall noch der Tagesordnungspunkt 13 behandelt werden soll, rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 13

Position Thüringens zur zukünftigen Änderung des Glücksspielstaatsvertrags Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2400

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Nein, das ist nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nr. 1 des Antrags. Für die Landesregierung darf ich jetzt Frau Ministerin Walsmann das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung berichte ich auf den Antrag der Fraktion der FDP. Ich möchte eine kleine Vorbemerkung machen, denn die Landesregierung wurde mit Ihrem Antrag aufgefordert zu berichten, welche für Thüringen wesentlichen Entscheidungen zu den Zukunftsperspektiven des Lotteriemonopols etc. am 10. März 2011 getroffen wurden von den Regierungschefs. Ich gestatte mir, aufgrund des aktuellen Fortgangs der Dinge nicht auf den 10. März zu reflektieren, sondern auf die MPK am 6. April, weil wir wirklich damit auch aktuell darüber berichten können.

(Unruhe FDP)

Für die Länder besteht bei der Neuregelung des Glücksspielrechts Handlungsbedarf und deshalb will ich kurz auf die wesentlichen Gründe hierfür eingehen. Der geltende Glücksspielstaatsvertrag ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Eine schlichte Fortsetzung kommt nach den Entscheidungen des EuGH vom September 2010 nicht in Betracht. Das Glücksspielrecht muss neu justiert und insbe

sondere den unionsrechtlichen Anforderungen, wie sie der Europäische Gerichtshof aufgestellt hat, auch angepasst werden. Um bestehenden Missverständnissen an dieser Stelle vorzubeugen, möchte ich vorab klarstellen, dass der Europäische Gerichtshof in diesen Entscheidungen gerade nicht das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland gekippt hat, wie in den Medien zu lesen war. Der EuGH hat vielmehr lediglich seine bisherige Rechtsprechung wiederholt und damit bestätigt, dass staatliche Glücksspielmonopole mit dem europäischen Unionsrecht vereinbar sind und bleiben, wenn sie in kohärenter und systematischer Weise das Ziel des Monopols verfolgen.

Das Gericht hat dann den Ball - um das mal so zu sagen - an die vorlegenden deutschen Verwaltungsgerichte zurückgespielt. Ein nationales Gericht kann dann berechtigten Anlass zu der Schlussfolgerung haben, dass ein staatliches Monopol nicht mit Unionsrecht zu vereinbaren ist, wenn das geltende Glücksspielrecht nicht kohärent und systematisch ausgestaltet ist. Die Länder sind gehalten, das geltende Glücksspielrecht nach den Kriterien der Kohärenz und Systematik weiterzuentwickeln.

Die Landesregierung hat bei den Verhandlungen stets das übergeordnete Ziel verfolgt, den - wie das von Fachleuten beschrieben wird - natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen sowie zu vergleichsweise ungefährlichen Spielformen zu lenken. Wir wollen das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht verhindern. Wir wollen den Jugend- und Spielerschutz gewährleisten und die Spieler vor betrügerischen Machenschaften schützen. Das kann nur gelingen, wenn das legale Glücksspielangebot ausreichend attraktiv ist und damit den grassierenden Schwarzmarkt nicht zuletzt über das Internet als Vertriebsweg bekämpft und austrocknet.

Es gibt einen weiteren übergeordneten Aspekt. Es ist im Rahmen einer Neujustierung des Glücksspielrechts sicherzustellen, dass alle angebotenen Glücksspiele, gleich ob von einem staatlichen Anbieter oder einem privaten, ordnungsgemäß durchgeführt werden. Insbesondere im Sportwettenbereich ist sowohl die Integrität der sportlichen Veranstaltung als auch des eigentlichen Wettgeschehens sicherzustellen.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich bereits im Oktober 2010 für die Erhaltung und die Sicherung des Lotteriemonopols für alle Länder ausgesprochen. Im März 2011 haben sie ein Konzessionsmodell zur Regulierung der Sportwetten befürwortet. Die Ausgestaltung des Konzessionsmodells war lange Zeit offen. Einige Länder hielten es für geboten, im Bereich der Sportwetten die Vergabe einer oder mehrerer Konzessionen so auszugestalten, dass kein Wettbewerb zwischen einzelnen

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

Konzessionären stattfindet. Die Regulierungsziele des Staatsvertrags stünden einem auf die Expansion des Sportwettenmarkts angelegten Wettbewerbsmodell entgegen. Ungeklärt war auch, ob dies Gebiets- oder Strukturmonopole sein sollten. Andere Länder sprachen sich dafür aus, für Sportwetten deutschlandweit eine begrenzte Anzahl von Konzessionen zu erteilen. Die Landesregierung hat stets einen Konsens mit allen anderen Ländern angestrebt, denn der EuGH betrachtet die Bundesrepublik insgesamt, so dass die Verabschiedung eines Staatsvertrags ohne Zustimmung aller Länder europarechtlich risikobehaftet ist.

Eine Arbeitsgruppe auf der Ebene der Chefs der Staats- und Senatskanzleien hat zu der Sonderkonferenz der Regierungschefs der Länder am 6. April 2011 einen Staatsvertragsentwurf erarbeitet. Die Ministerpräsidenten haben sich am 6. April auf ein Konzessionsmodell für Sportwetten mit folgenden Maßgaben geeinigt - das ist der aktuelle Stand: Im Sportwettenbereich sollen im Rahmen einer Experimentierklausel sieben bundesweite Konzessionen vergeben werden. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Konzessionssystems sollen deren Wirkungen im Hinblick auf die Zielsetzung des Glücksspielstaatsvertrags kontrolliert werden. Die Experimentierklausel läuft nach sieben Jahren aus, wenn nicht mindestens 13 Länder das Fortgelten beschließen. Der Vertrag läuft insgesamt bis Ende 2020. Die Konzessionsnehmer sollen verpflichtet werden, keine anderen, nicht legalen Glücksspielangebote auf dem deutschen Markt zu vertreiben. Diese Verpflichtung wird durch Vertragsstrafen bzw. Entzug der erteilten Konzession abgesichert. Um eine Mehrbelastung inländischer gegenüber ausländischen Anbietern zu verhindern, soll die Konzessionsabgabe 16,66 Prozent des Spieleinsatzes betragen. Lifewetten sollen nur auf das Endergebnis zulässig sein. Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten sollen erlaubt werden, Werbung für Sportwetten im Fernsehen im Umfeld von Sportsendungen dagegen nicht. Diese Regelung wird nach fünf Jahren evaluiert. Internetangebote von Casinospielen sind nur bei realen Spielen, wie sie im Spielsaal einer terrestrischen konzessionierten Spielbank und nur von ihr angeboten werden, zulässig. Diese Regelung wird ebenfalls nach fünf Jahren evaluiert.

Im Staatsvertrag werden auch für Spielhallen rechtliche Regelungen vorgesehen. Der Bund hat seinerseits in Aussicht gestellt, die Spielverordnung, in der die Geldgewinnspielgeräte geregelt sind, so anzupassen, dass das Spielen unattraktiver wird und damit den Suchtgefahren stärker als bislang vorgebeugt wird.

Noch keine abschließende Einigung konnte über die Zuständigkeiten nach dem Staatsvertrag erzielt werden. Der Staatsvertragsentwurf wird nun entsprechend dieser Maßgaben überarbeitet. Das Vorsitzland wurde beauftragt, unverzüglich eine ergän

zende Anhörung zum Staatsvertragsentwurf durchzuführen und den gegebenenfalls im Lichte der Anhörung überarbeiteten Staatsvertrag unverzüglich vorzulegen.

Ferner soll der Staatsvertragsentwurf der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden. Die Landesregierung wird den Landtag in Kürze über den Entwurf des Staatsvertrags unterrichten. Die Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrags soll im Sommer erfolgen, danach wird die Landesregierung voraussichtlich am Anfang des IV. Quartals dieses Jahres das Zustimmungsgesetz in den Landtag einbringen. Das gesamte Verfahren soll, ich muss mal sagen, das muss bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden. Der Kompromiss wurde von allen Ländern, auch von Thüringen, mitgetragen. Lediglich Schleswig-Holstein sieht noch einen Prüfbedarf hinsichtlich der Experimentierklausel für Sportwetten.

Ich hoffe, dass es mit den Regelungen gelingt, der Ausweitung des illegalen Glückspiels und den Kriminalitätsgefährdungen entgegenzuwirken sowie der Suchtprävention ausreichend Rechnung zu tragen. Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin.

Ich frage, wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags? Ich sehe, es gibt den Beratungswunsch aus allen Fraktionen. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich daher die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags und gleichzeitig auch die Aussprache zu Nummer 2 des Antrags.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Bergner für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, und auch vielen Dank, Frau Ministerin, für die Berichterstattung und auch dafür, dass Sie eigenständig auf die veränderte Terminkette abgestellt haben. Das entsprach voll und ganz unserer Intention. Der Antrag war natürlich in der vergangenen Plenarsitzung schon auf der Tagesordnung und leider war es nicht gelungen, die Tagesordnung abzuarbeiten. Wir hätten es uns schon gewünscht, das auch beim letzten Mal bereits behandelt zu sehen.

Wir haben alle mitbekommen, dass sich seit der Sondersitzung natürlich etwas verändert hat mit Blick auf den 6. April, Sie haben es gerade selbst gesagt, Frau Ministerin. Obwohl auf unserem Antrag noch die Sondersitzung vom 15. März genannt ist, denke ich, dass er inhaltlich nicht an Brisanz verloren hat. Auf der Sondersitzung am 6. April ha

(Ministerin Walsmann)

ben Sie sich für eine sogenannte Experimentierklausel entschieden. Das heißt, dass sieben bundesweite Konzessionen für Unternehmen mit Sitz in Deutschland vergeben werden sollen. Nach fünf Jahren soll eine Evaluierung erfolgen und die Experimentierklausel soll nach sieben Jahren auslaufen. Die Konzessionsabgabe soll 16,67 Prozent des Spieleinsatzes betragen. Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland läuft - auch das haben Sie gesagt - mit Ablauf des vierten Jahres nach seinem Inkrafttreten, also Ende 2011 aus. Nach dem jetzigen Stand könnte der Vertrag aus unserer Sicht auf der Ministerkonferenz am 9. Juni sicherlich unterzeichnet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, dass das staatliche Glücksspielmonopol ein wenig aufgeweicht wird, ist zwar eine Verbesserung, doch der Entwurf ist aus unserer Sicht nicht zu Ende gedacht.

(Beifall FDP)

Nach unserer Auffassung wird die Chance verfehlt, klare Regeln für einen freien Glücksspielmarkt festzulegen inklusive der nötigen Bedingungen zur Gefahrenprävention.

(Beifall FDP)

Und, meine Damen und Herren, es gibt aus unserer Sicht keine nachvollziehbare Begründung, warum die Konzessionen ausgerechnet auf sieben beschränkt wurden. Wenn ich die merkwürdige Häufung der Zahl Sieben hier höre, dann fällt mir das Wort von der bösen Sieben ein. Die Konzessionen müssen, um den stetig wachsenden Schwarzmarkt einzudämmen und um hohe Anforderungen an die Seriosität der Anbieter zu gewährleisten, an persönliche und sachliche Kriterien gebunden werden und nicht an eine fiktive Zahl, meine Damen und Herren. Der aktuelle Entwurf verfehlt diese Ziele. Er verstößt gegen die EU-Rechtsprechung aus unserer Sicht ganz eindeutig und sorgt für Unsicherheit bei den Anbietern.