Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

Und, meine Damen und Herren, es gibt aus unserer Sicht keine nachvollziehbare Begründung, warum die Konzessionen ausgerechnet auf sieben beschränkt wurden. Wenn ich die merkwürdige Häufung der Zahl Sieben hier höre, dann fällt mir das Wort von der bösen Sieben ein. Die Konzessionen müssen, um den stetig wachsenden Schwarzmarkt einzudämmen und um hohe Anforderungen an die Seriosität der Anbieter zu gewährleisten, an persönliche und sachliche Kriterien gebunden werden und nicht an eine fiktive Zahl, meine Damen und Herren. Der aktuelle Entwurf verfehlt diese Ziele. Er verstößt gegen die EU-Rechtsprechung aus unserer Sicht ganz eindeutig und sorgt für Unsicherheit bei den Anbietern.

(Beifall FDP)

Ich kann Ihnen sagen, was passiert, wenn sieben private Wettanbieter zugelassen werden. Man wird sich die Frage gefallen lassen müssen: Wie kommt man auf die Zahl Sieben, ich sagte es soeben, und was sagt man dann dem Achten? Ich bin sicher, dass der Achte ganz eindeutig vor Gericht ziehen wird. Wir rechnen deshalb mit einer breiten Klagewelle, wenn der Entwurf so in Kraft tritt, und sind der Auffassung, dass wir damit richtig was gekonnt haben.

(Beifall FDP)

Auch ist mir nicht klar, wie man andere Anbieter ausschließen will. Wenn das über die Einführung von Internetsperren erfolgen soll, kann ich Ihnen jetzt schon versprechen, dass wir das nicht mitmachen werden.

(Beifall FDP)

Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich für ein Modell einzusetzen, das die Liberalisierung des Online- und Sportwettenmarkts für seriöse Anbieter vorsieht, aber zeitgleich das Lottomonopol aufrechterhält. Das ist eine Auffassung, die, denke ich, also auch von unseren ursprünglichen Auffassungen her ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft zeigt und wo ich denke, dass man aber noch weiter nicht gehen sollte. Eine Aufrechterhaltung des Lottomonopols sollte über die Begründung der Betrugsbekämpfung legitimiert werden, wie es aus dem Santa-Casa-Urteil zu entnehmen ist, und nicht, wie es der jetzige Entwurf vorsieht, über die Suchtbekämpfung.

(Beifall FDP)

Weiterhin, meine Damen und Herren, soll das Modell dafür Sorge tragen, dass der Jugend- und Spielschutz sowie eine wirksame Suchtprävention auf einem hohen Niveau gesichert und zusätzliche Einnahmen zur Förderung öffentlicher, gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke verwendet werden.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stabilisierung der Einnahmen würde dazu führen, dass wir den Sozialverbänden und dem Sportbund Planungssicherheit ermöglichen können. Dies ist bei einer weiteren Reduzierung der Einnahmen, wie es derzeit von Jahr zu Jahr geschieht, aus unserer Sicht nicht möglich. Deswegen, um bei dem Bild zu bleiben, was auch in den entsprechenden Diskussionen des Öfteren kommt von einem Schiff, das man kennt und das auf Fahrt ist, wenn man merkt, dass das Schiff untergeht, ist es Zeit, sich ein neues zu beschaffen.

(Beifall FDP)

Auch der vorgeschlagene Entwurf verspricht keine Verbesserung, da bei der Höhe der Konzessionsabgabe kein Unternehmen attraktive Sportwetten anbieten kann und somit nicht mit erheblichen Mehreinnahmen zu rechnen ist. Wir sind der Auffassung, dass dieses von uns vorgeschlagene Modell der derzeitigen Situation rechtlich und finanziell am gerechtesten wird. Zum einen könnte man durch strenge Regelungen eine kontrollierte Zulassung ermöglichen, zum anderen würde der illegale Markt verschwinden und es würden nun mehr Steuereinnahmen durch die mögliche Besteuerung des Glücksspiels resultieren. Dass das hier nicht alles unumstritten ist, das gebe ich Ihnen gern zu, aber ein Weiterso wird nicht funktionieren, Frau Ministerin. Die Weiterentwicklung des staatlichen Glücksspielmonopols unter der Monopolbegründung der Suchtbekämpfung birgt für uns weitaus größere rechtliche und finanzielle Risiken.

(Beifall FDP)

Natürlich wird es als Frevel angesehen, wenn man beim jetzigen Monopol die finanzielle Sicht mit ins Spiel bringt. Die Gewinnerwartung auch nur als unterschwelliges Ziel zu betrachten, macht das derzeitige Monopol aber gerade so angreifbar und davor, meine Damen und Herren, dürfen wir die Augen nicht verschließen.

(Beifall FDP)

Unseres Erachtens wird man das Monopol mit dieser Argumentation nicht rechtlich halten können.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag, der die Landesregierung auffordert, sich für eine Liberalisierung einzusetzen, stellt nach unserer Auffassung eine rechtlich vertretbare und auch für die Zukunft vernünftige Alternative dar. Wenn wir heute sehen, wie in der Presse das Vorgehen SchleswigHolsteins reflektiert wird, dann sage ich, ich halte dieses Vorgehen genau für richtig. Wir werden sehen, dass Schleswig-Holstein einen richtigen Weg geht.

Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Danke schön.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Knut Korschewsky für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Ministerin, herzlichen Dank erst einmal für den Sofortbericht. Ich glaube, wir sind hier in einer sehr schwierigen Frage unstrittig. Wenn man sich auch die öffentliche Meinungsbildung an dieser Stelle betrachtet sowohl in den letzten Monaten als auch in den letzten Tagen, als auch heute wieder in den Medien dargestellt und vor allen Dingen auch in einer Situation, in der die betroffenen Verbände und Vereine, wie schon angesprochen vom Kollegen Bergner, wie der Landessportbund oder aber auch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege auf Mittel aus dem Glücksspielstaatsvertrag angewiesen sind, so sind wir in einer Situation, wo es viele Fragen gibt, die heute noch nicht beantwortet werden können, aus meiner Sicht zumindest noch nicht beantwortet werden können und die auch mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag nicht beantwortet werden können. Im Gegensatz zum Kollegen Bergner kann ich im Moment noch nicht sagen, was passiert, wenn der jetzt vorgelegte Entwurf in Kraft gesetzt wird spätestens zum 31.12., wie Sie ja berechtigterweise an der Stelle sagten, weil es schlicht und ergreifend im Moment nicht absehbar ist, ob mit der leichten Liberalisierung, mit der Konzessionierung der sieben deutschlandweiten Anbie

ter, den drei Zielen, die Sie auch nannten, nämlich Eindämmung des illegalen Glücksspiels, Bekämpfung von Suchtgefahren und Erhöhung finanzieller Mittel aus den Einsätzen, Rechnung getragen werden kann. Bei allen dreien gibt es sicherlich ein Fragezeichen daran und trotzdem wissen wir, dass wir eine Veränderung an der Stelle vornehmen müssen.

Ich will an der Stelle zu den drei Zielen noch einmal kurz etwas sagen. Eindämmung des illegalen Glückspiels ist, glaube ich, eine der herausgehobenen Positionen, denen wir uns dort tatsächlich stellen müssen. Ich hoffe, dass dort an dieser Stelle auch etwas dagegen getan werden kann. Das bedeutet allerdings auch ganz klar, dass die Frage Netzsperren gegen Online-Anbieter, die nicht in Deutschland Steuern bezahlen bzw. die über verschlungene Wege hier sind, auch deutlich angesetzt werden muss und hier Positionen bezogen werden müssen.

Zur Frage Bekämpfung der Suchtgefahren: Da habe ich allerdings ein riesengroßes Problem an dieser Stelle, weil aus meiner Sicht heraus die Suchtgefahren in erster Linie nicht aus Lotto-Toto und aus den Sportwetten herrühren, sondern aus der Frage der Automatenindustrie. 80 Prozent aller Suchtabhängigen kommen aus den Automatensälen. Genau diese Frage ist zwar leicht angedeutet, aber aus meiner Sicht muss die viel stärker in Betracht gezogen werden, dass die Automatenindustrie eingedämmt wird an dieser Stelle

(Beifall Die LINKE)

und es keine weitere Öffnung der Automatenindustrie geben kann. Da muss noch etwas getan werden, weil auch in Erfurt selber, die Spielsäle, die Automatensäle wie Pilze aus der Erde wachsen. Da muss es eine Einschränkung geben und hier muss etwas getan werden, dass jungen Menschen hier vor allem auch diese Dinge nicht laufende Meter vor Augen geführt werden.

Zur Frage der finanziellen Mittel aus den Einsätzen: Sie wissen alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten zu jeder Haushaltsdebatte die Diskussionen über die Frage der Deckelung der Mittel und wir werden sie auch wieder haben. Das waren für den Landessportbund in diesem Jahr 8,81 Mio. €, für die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege 4,92 Mio. € in jedem Jahr, das brauchen wir auch wieder. Wir wissen, das wurde vom Kollegen Bergner richtigerweise gesagt, dass es Rückgänge bei den eingesetzten Spieleinsätzen gab und dass, wenn wir diese Deckelung nicht gehabt hätten an der Untergrenze, sowohl der LSB als auch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege schon heute weniger Mittel zur Verfügung gehabt hätten. Ich bitte Sie einfach, Frau Ministerin, an dieser Stelle unabhängig davon, dass es das Eigentliche gar nicht direkt berührt, mit dafür Sorge zu tragen, dass wir auch in diesem Hause

(Abg. Bergner)

wieder eine untere Deckelung für die Zuwendungen für den Landessportbund und für die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege einziehen, unabhängig davon, wie die Mittel sich entwickeln aus den Lottoeinsätzen heraus, ob sie steigen, ob sie gleich bleiben oder ob sie möglicherweise weniger werden. Ich glaube, wir würden damit ein Signal setzen.

Am vergangenen Wochenende tagte der Hauptausschuss des Landessportbundes. Ministerin Taubert war dort auch anwesend und hat dazu gesprochen und hat das auch in Aussicht gestellt, das will ich gleich dazusagen. Aber es gibt eine große Verunsicherung: Wie geht es weiter? Gibt es die finanziellen Mittel noch in den nächsten Jahren an dieser Stelle?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine letzte kurze Bemerkung: Schleswig-Holstein schließt sich im Moment dort aus. Ich glaube, sie überlegen nicht nur, ob sie dem beitreten, aus meiner Sicht sind sie im Moment wild entschlossen, dem nicht beizutreten, weil sie die 16,66 Prozent Steuern als viel zu hoch ansehen. Ich halte sie nicht für zu hoch, ich finde sie genau angemessen. Sie wollen 2 bis 2,5 Prozent, wenn ich richtig informiert bin, ausschließlich an Steuern nur haben. Ich glaube aber, dass diese Veränderung des Glücksspielstaatsvertrags unweigerlich eine Notwendigkeit ist. Sie ist aber nicht unumstritten, sie ist auch in unserer Fraktion nicht unumstritten. Es gibt durchaus Befürworterinnen und Befürworter, beim eigentlichen Monopol zu bleiben ohne eine Liberalisierung und es gibt auch in meiner Fraktion Befürworterinnen und Befürworter für das jetzige Modell. Ich glaube aber, wir sollten darüber durchaus die Diskussion noch weiterführen. Wir sollten diese Testphase machen. Es wird eine Testphase sein. Mir wäre lieber, eine Testphase von drei Jahren wäre hier eingezogen worden. Die fünf Jahre sind mir ein bisschen zu lange, aber vielleicht lässt sich an dieser Stelle noch etwas verändern. Wir werden uns dem Antrag der FDP nicht anschließen, das will ich schon einmal sagen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Korschewsky. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dr. Pidde für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die allgemeine Liberalisierungswelle der letzten 20 Jahre hat auch vor dem Glücksspielbereich keinen Halt gemacht. Auch durch die Möglichkeiten des Internets drängen immer mehr Glücksspielanbieter auf den Markt und wollen ein Stück vom Kuchen abbekommen. Vor diesem Hintergrund muss man die

Gerichtsurteile der Europäischen Union sehen, insbesondere dass die Glücksspielregeln in Deutschland in diesem Jahr, im Jahr 2011, zu überarbeiten sind. Eine Länderarbeitsgruppe hat zügig die Arbeit aufgenommen und sie zu einem Kompromiss geführt, nämlich zur Teilliberalisierung, die auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. April beschlossen worden ist.

Dieser Beschluss hat gute und schlechte Seiten. Wir sehen, dass diese Teilliberalisierung der Anfang vom Ende des Lottomonopols des Staates sein kann. Die Politik muss präventiv gegen die Spielsucht vorgehen. Die EU hat in ihrem Urteil klare Vorgaben gemacht; je höher das Suchtpotenzial, desto stärker darf der Staat regulieren, je geringer das Suchtpotenzial, wie etwa beim Lotto-Spiel, desto höher sind die Anforderungen an die Rechtfertigung. Das Lotto-Monopol des Staates lässt sich nur mit der Spielsuchtprävention begründen. Wenn aber mit den Sportwetten ein Markt liberalisiert wird, in dem die Suchtgefahr sogar noch größer ist als bei den Lotterien, dann ist es nur eine Frage der Zeit, wann eine Klage gegen das verbleibende Lotto-Monopol erfolgreich ist und damit auch das Monopol fällt. Das sind unsere Sorgen.

Positiv sehen wir, dass es bei der Konzessionsvergabe im Bereich der Sportwetten eine Experimentierklausel gibt, die zeitlich befristet ist. Dass die Bundesländer damit ihre Erfahrungen sammeln können und in einigen Jahren ihre Konsequenzen ziehen können, das ist das Gute an diesem Kompromiss.

Es ist schon angesprochen worden, meine Damen und Herren, es ist auch eine Frage von enormer finanzieller Auswirkung. Der Erhalt des Glücksspielmonopols erfordert Regelungen. Weniger Werbung, Einschränkung des Casino- oder Automatenspielbetriebs bringen natürlich auch weniger mittelbare und unmittelbare Lotterieeinnahmen für den Staat, das ist klar. Das haben wir auch in den letzten Jahren gemerkt, dass sie rückläufig waren. Wenn aber das Lotteriemonopol fällt oder fallen würde, dann gehen uns dauerhaft riesige Einnahmen verloren wir haben die Gelder verwendet für Sport-, Kulturund Umweltförderung -, dann müssten wir schauen, wie wir das wieder ausgleichen können.

Natürlich versprechen die privaten Sportwettenbetreiber jetzt, dass durch die Liberalisierung des Sportwettenmarktes riesige Einnahmen für Sportvereine durch Werbung und Sponsoring realisiert würden. Aber davon profitieren in der Regel die Vereine und die Sportarten, die medial interessant sind. Der Breitensport und auf der anderen Seite die freie Wohlfahrtspflege bleiben auf der Strecke und wir müssten schauen, wie wir sie als Staat anderweitig finanzieren.

Meine Damen und Herren, die Liberalisierung des Sportwettenmarktes führt zu zusätzlichen Ausga

(Abg. Korschewsky)

ben des Staates. Der Schutz der Spieler und der Gesellschaft vor den Folgen des pathologischen Spiels muss finanziert werden. Es kommt hinzu der Schutz vor Folge- und Begleitkriminalität bei Sportwetten. Europol hat im jüngsten Bericht zu diesem Thema einen engen Zusammenhang hergestellt von Sportwetten und organisierter Kriminalität. Das deutsche Sportwetten- und Glücksspielmonopol, was wir gegenwärtig haben, ist dafür verantwortlich, dass es keinen Wildwuchs bei privaten Anbietern gab, dass es nachweislich in Deutschland weniger Spielsüchtige gab als in anderen Ländern der Europäischen Union und dass es weniger Kriminalität im Bereich des Gewinnspiels in Deutschland gab. Mit der Liberalisierung des Sportwettenmarkts, wenn das Ganze vollkommen aufgemacht wird, werden wir als Länder die Suchtprävention mit ansteigenden Kosten bezahlen müssen und Private verdienen das große Geld. Deshalb sage ich, es ist ein Kompromiss. Ich hätte mir gewünscht, dass das Staatsmonopol erweitert wird. Aber es hätte natürlich auch noch schlimmer kommen können. Zwischen Taube und gar nichts zu haben haben wir mit dem Kompromiss halt den Spatz in der Hand. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Pidde. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Pidde hat als Einziger, der bis jetzt gesprochen hat, vor allen Dingen die Frage der sozialen Folgen des Glücksspiels unterstrichen und ich möchte mich diesem Aspekt ausdrücklich anschließen. Herr Barth sieht sich wieder zu einem Zwischenruf bemüht. Nein, gut. Ich möchte damit einsteigen, genau das mit Argumenten zu unterstreichen. Laut einer Studie der Universitäten Greifswald und Lübeck sind fast eine halbe Million Menschen in der Bundesrepublik krankhaft spielsüchtig. Wir können uns alle vorstellen, was das für Auswirkungen auf die Betroffenen, ihre Familien, Freunde und natürlich auf die gesamte Gesellschaft hat. Da gibt es nicht nur den monetären Aspekt, da gibt es ja auch ganz andere Dinge. Deswegen ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der Debatte um den Glücksspielstaatsvertrag vor allen Dingen wichtig, dass es einen kompromisslosen Schutz vor Spielsucht gibt. Der steht in unserer Debatte im Mittelpunkt. Warum betone ich das? Ich betone das, weil das der zentrale Punkt ist, den man nicht genug unterstreichen kann, vor allen Dingen, wenn man aus haushalterischen Gesichts

punkten daherkommt und sagt, uns betrifft das an dieser Stelle nicht. Es betrifft uns haushalterisch sehr wohl.

Worum geht es genau? Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2010 wurden insbesondere zwei Aspekte kritisiert, zum einen die intensive Werbetätigkeit der staatlichen Lotterieunternehmen, die immer noch in erster Linie wie bei wirtschaftlichen Akteuren ausgestaltet ist, und zweitens der weitgehend unbeschränkte Bereich der Spielautomaten in Kneipen und Spielhallen, die trotz ihres hohen Suchtpotenzials kaum Maßnahmen zum Spielerschutz bieten. Das sind die zwei Punkte, die der Europäische Gerichtshof besonders moniert hat. Dass diese Glücksspielarten unterschiedlichen Gesetzgebern in Bund und Ländern unterstellt sind, spielt bei der Kohärenz zunächst erst einmal keine Rolle, maßgeblich ist ausschließlich, so der Europäische Gerichtshof, das Suchtpotenzial des Glücksspiels. Das unterstreicht auch noch einmal unsere Position: Glücksspiele mit starkem Suchtpotenzial dürften daher nicht lascher geregelt werden als ungefährlichere Spielarten.

Meine Damen und Herren, genau deswegen haben wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sozialausschuss der letzten Sitzung einen Selbstbefassungsantrag eingebracht, die Landesregierung, dort namentlich Frau Ministerin Taubert, um einen Sofortbericht gebeten und haben den Zwischenstand und eine Zwischenposition der Landesregierung erfahren. Parallel dazu gibt es jetzt diesen FDP-Antrag und jetzt reden wir noch einmal im Plenum darüber. Gut, dann tun wir das. So gesehen haben wir die Information bekommen, aber Frau Ministerin Walsmann hat heute noch einmal auch in diesem Forum die Position der Landesregierung dargestellt. Das kann man machen, auch an dieser Stelle das zweite Mal darüber zu sprechen.

Da lassen Sie mich noch einmal an dieser Stelle, wie bereits im Ausschuss geschehen, unsere Position deutlich machen. Schätzungen privater Wettanbieter zufolge werden 94 Prozent der Sportwetten bei illegalen Anbietern platziert. Von diesen 7,8 Mrd. €, die 2009 in Deutschland mit Sportwetten umgesetzt worden sind, entfällt die Hälfte auf Online-Sportwetten, weitere 2,4 Mrd. € auf Wettbüros, 1 Mrd. € auf den sonstigen Schwarzmarkt und gerade mal 0,2 Mrd. € werden bei staatlichen Anbietern umgesetzt. Private Wettanbieter erwarten also für Deutschland weitere erhebliche Wachstumsraten und haben daher ein starkes finanzielles Interesse an einer Liberalisierung. Das muss man so deutlich sagen, weil das auch die Position der Vorredner hier deutlicht macht, wer sozusagen welche Interessen hier verfolgt.

Private Anbieter haben ein legitimes Interesse daran, auch Gewinn zu erwirtschaften. Das ist nicht nur durch die Neugewinnung von Kunden oder eine