Protokoll der Sitzung vom 15.04.2011

Wir haben das enorme Bedürfnis, diese Debatte heute hier führen zu müssen, weil wir in den Ausschüssen erlebt haben, dass uns Textbausteine vorgelesen werden, die nicht zur Erhellung beitragen. Das Parlament hat aber ein Recht darauf und auch die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, Herr Mohring, Antworten zu bekommen, und das will ich mit meinem Abstimmungsverhalten bewirken. Wenn Sie mich nicht stören würden, würde das auch viel schneller gehen, Herr Mohring.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ja, bitte schön, ein Geschäftsordnungsantrag.

Danke, Frau Präsidentin. Entsprechend § 12 Abs. 2 berufen die Ältestenratsmitglieder meiner Fraktion den Ältestenrat ein.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dann unterbrechen wir die Sitzung und ich lade zum Ältestenrat ein ins Ältestenratszimmer.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die Landtagssitzung fort. Ich kann Ihnen von dem Ergebnis der Ältestenratsitzung berichten: Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Redezeit aller Tagesordnungspunkte, die noch auf der Tagesordnung sind, auf 25 Prozent festzulegen, also die doppelte verkürzte Redezeit.

(Beifall DIE LINKE)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 1 in seinen Teilen

a) Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/29 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 5/2546

ZWEITE BERATUNG

b) Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Förderung des Mittelstandes (Thüringer Vergabe- und Mittelstandsförderungsge- setz - ThürVgMfG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1500 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 5/2542

dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2570

dazu: Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2568

ZWEITE BERATUNG

c) Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe (Thüringer Mit- telstandsfördergesetz)

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2302 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 5/2543

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Weber zur Berichterstattung aus dem Wirtschaftsausschuss. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne, ich bin guter Dinge, dass wir heute eine Sternstunde im Thüringer Landtag erleben werden, nicht nur, weil der zuständige Minister Geburtstag hat, sondern weil mit diesen Gesetzesvorlagen eine langjährige parlamentarische Diskussion ein Ende findet. Wir diskutieren jeweils in zweiter Beratung das von der Fraktion DIE LINKE am 20.11.2009 in der 5. Sitzung des Thüringer Landtags eingebrachte Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge, kurz Thüringer Vergabegesetz, mit der Drucksachennummer 5/29. Wir beraten außerdem das von der Landesregierung am 07.10.2010 in der 33. Sitzung des Thüringer Landtags eingebrachte Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Förderung des Mittelstandes, kurz das Thüringer Vergabe- und Mittelstandsförderungsgesetz, in der Drucksache 5/1500. Und wir beraten ebenfalls das von den Koalitionsfraktionen CDU und SPD am 24.02.2011 in der 46. Sitzung des Thüringer Landtags eingebrachte Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe, kurz Thüringer Mittelstandsfördergesetz, in der Drucksache 5/2302.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 20. November 2009 ist der Gesetzentwurf eines Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge der Fraktion DIE LINKE federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, den Gleichstellungsausschuss, den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, den Innenausschuss, den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat den Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 9. Dezember 2009, in seiner 9. Sitzung am 8. Juni 2010 und in seiner 12. Sitzung am 2. November 2010 sowie in seiner 15. Sitzung am 15. Februar 2011 und seiner 17. Sitzung am 5. April 2011 beraten. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und

Arbeit hat in seiner 14. Sitzung am 18. Januar 2011 ein mündliches Anhörungsverfahren sowie ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gleichstellungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 6. April 2011, der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 8. April 2011, der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 8. April 2011 und der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung am 8. April 2011 gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 Geschäftsordnung beraten.

Der federführende Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE.

Kommen wir nun zum TOP 1 b, dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Durch Beschluss des Landtags vom 7. Oktober 2010 ist der Gesetzentwurf federführend an den genannten Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, den Innenausschuss, den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, den Gleichstellungsausschuss und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 2. November 2010, in seiner 15. am 15. Februar 2011, in seiner 17. am 5. April 2011, in seiner 14. am 18. Januar 2011 ein mündliches Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung sowie ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gleichstellungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 6. April 2011 beraten, der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 18. Sitzung am 6. April 2011 beraten. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 8. April 2011 beraten. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat den Entwurf in seiner 24. Sitzung am 8. April 2011 beraten.

Der federführende Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit einer Reihe von Änderungen, auf die ich gleich zum Teil noch einmal kurz eingehe.

Doch zunächst noch zum Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen CDU und SPD für ein neues Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe. Der Gesetzentwurf ist durch Beschluss des Landtags vom 24. Februar 2011 federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 5. April 2011 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren

(Präsidentin Diezel)

zum Gesetzentwurf durchgeführt. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 8. April 2011 beraten.

Der federführende Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit einer Änderung, die sich auf eine Konkretisierung in § 1 - den Zweck des Gesetzes - bezieht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat alle drei Gesetzentwürfe ausführlich und unter Zuhilfenahme vieler externer Sachverständiger beraten. Der federführende Ausschuss hat sich für die Annahme der Gesetzentwürfe in Drucksachen 5/1500 und 5/2302 entschlossen. Damit wurden zentrale Fragen aus den Anhörungen aufgenommen und berücksichtigt. Die ursprünglich in einem Gesetzentwurf zusammengefassten Regelungsgegenstände der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Mittelstandsförderung wurden getrennt und - so sie heute beschlossen werden - in zwei getrennte Gesetze aufgesplittet. Damit liegt in Drucksache 5/1500 nach Wunsch des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit nunmehr das Thüringer Gesetz für die Vergabe öffentlicher Aufträge vor. Neben dem Herauslösen der Mittelstandsförderung wurden in Auswertung der Anhörung weitere Änderungen vorgenommen. Die Kriterien „Berufliche Erstausbildung“ und „Förderung der Chancengleichheit“ werden in die Vergabeentscheidungen nur einbezogen, wenn der Bieter 25 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Ökologische und soziale Belange werden berücksichtigt, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit der Auftragsleistung stehen. Erforderliche Nachweise können Unternehmen in einem Präqualifizierungsverfahren führen, das um Zertifizierung in den Bereichen Ökologie, Chancengleichheit und Nachwuchsförderung erweitert werden soll. Verankert wurde ebenso eine zentrale Vergabeplattform. Beschwerden gegen die Vergabe kleinerer Aufträge werden nunmehr doch durch die Vergabekammern nachgeprüft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich ersuche Sie, verehrte Abgeordnete, um Zustimmung zur ablehnenden Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE unter 1 a der Tagesordnung, Zustimmung zur positiven Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung unter 1 b der Tagesordnung und Zustimmung zur positiven Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD unter 1 c der Tagesordnung. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich frage die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wünschen Sie

das Wort zur Begründung zu Ihrem Entschließungsantrag?

(Zuruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Nein.)

Nein. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Hausold von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Weber, ob wir wirklich eine Sternstunde heute hier erleben in den genannten Punkten, das möchte ich doch aus meiner Sicht zumindest relativieren. Was ich sagen will: Ja, wir haben insgesamt heute zur Beschlussfassung Papiere, Gesetzentwürfe vorliegen, die sich allesamt in eine richtige Richtung bewegen, aus unserer Sicht aber, was die Entwürfe der Regierungskoalition oder Landesregierung betreffen, immer noch nicht weit genug. In einigen Fragen ist es wirklich so, dass wir dem nicht ohne Vorbehalte zustimmen können. Darauf werde ich noch kommen.

Es ist richtig, Herr Weber hat das aus dem Ausschuss berichtet, nach eineinhalb Jahren parlamentarischen Beratens setzen wir heute den Schlusspunkt in den Fragen Vergabegesetz. Da ist noch einmal notwendig, dass wir ein paar Bemerkungen verlieren zum ganzen Hergang. Erfreulich war, dass sich die Koalitionsfraktionen auch im Koalitionsvertrag - wenn auch ein Stück weit durchaus vage - im Jahr 2009 auf die Fahnen geschrieben haben, in Thüringen ein modernes Vergaberecht auf den Weg zu bringen. Ich will gar nicht darauf eingehen, dass wir das alles - wir haben das schon mehrfach hier beraten - schon Jahre vorher in der zurückliegenden Legislaturperiode erörtert haben, dass wir immer wieder auf die Notwendigkeit als Fraktion DIE LINKE aufmerksam gemacht haben, dass es aber erst des Wahlkampfs des Jahres 2009 bedurfte, dass eine Landesregierung in dieser Richtung aktiv wird.

Die Voraussetzungen dafür waren lange gegeben und haben sich noch verstärkt in diesem Zeitraum. Denn mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/ 18/EG durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 24. April 2009 hat die Bundesregierung rechtliche Grundlagen dafür geschaffen, dass öffentliche Einrichtungen soziale Umweltstandards in ihren Kriterienkatalog für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen aufnehmen können. Das ist natürlich eine Kannbestimmung, meine Damen und Herren, aber gerade deshalb ist es wichtig, dass auch der Thüringer Gesetzgeber dieser Landtag - ein solches Gesetz mit entsprechenden Richtlinien für Thüringen verabschiedet. Insofern ist das wirklich überfällig.

(Abg. Weber)

Im Bereich der untersten Absicherung, das wird auch klargestellt, kann der Staat tatsächlich als öffentlicher Auftraggeber ebenso den Markt beeinflussen wie im Bereich der Tariflöhne. Öffentliche Investitionen und Beschaffungen sind eine durchaus relevante Größe, das - und das muss man immer wieder verdeutlichen - bei unserer Gesamtsituation, bei der Haushaltssituation, bei der wirtschaftlichen Situation und den Kommunen, bei der wirtschaftlichen Situation in unserem Land, bei der Unternehmensstruktur, die wir hier in Thüringen vorfinden. Wie diese Nachfrage nun konditioniert ist, bleibt den gesetzlichen Regelungen über das Vergaberecht vorbehalten und es geht schon darum und deshalb ist dieses Vergaberecht - und das sage ich insbesondere immer wieder den Kritikern eine wirtschaftlich enorm wichtige Komponente für unser Land, weil es darum geht, Nachfragestärke an positive Standards zu binden. Meine Damen und Herren, das ist eine ganz zentrale wirtschaftspolitische Frage.

(Beifall DIE LINKE)

Wir alle wissen, dass es sich letztlich bei öffentlichen Aufträgen um Steuergelder handelt. Deshalb, das sagen wir als LINKE auch deutlich, ist der Staat und sind wir insgesamt mit einem Thüringer Vergaberecht wirklich in der Verantwortung, da aber auch in der sozialen Verantwortung, aber auch in einer Verantwortung für einen fairen Wettbewerb und das Vermeiden von Lohndumping, meine Damen und Herren. Wir haben in den letzten Tagen wiederholt über die Lohnproblematik in diesem Land hier in diesem Hause debattiert und das Vergabegesetz ist ganz ursächlich damit zusammenzubringen, dass wir hier ein Instrumentarium haben, für bessere Löhne in Thüringen zu sorgen, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Die soziale Frage und die wirtschaftliche Frage dehnt sich weiter im Zusammenhang mit dem Vergaberecht aus. Da geht es logischerweise auch um versicherungspflichtige Beschäftigungen und damit auch um die Frage der Stabilisierung unserer Sozialsysteme im Land. Auch aus diesen Gesichtspunkten ist die Frage weit mehr als nur eine enge Frage von vergaberechtlichen Kriterien. So weit noch einmal aus meiner Sicht zu einigen Hintergründen unserer gesamten Beratung.

Ja, uns war dies schon länger wichtig. Wir haben, wie gesagt, in der zurückliegenden Wahlperiode, aber auch im November 2009 einen eigenen Entwurf für ein Vergabegesetz im Parlament zur Beratung vorgelegt, was auch heute zur Abstimmung steht. Ab diesem Zeitpunkt, das will ich eigentlich auch noch einmal an der Stelle erwähnen, zeigte die Koalition leider, dass offensichtlich Parteiräson und parteipolitische Überlegungen - wieder auch in der neuen Regierung - zumindest teilweise vor den

Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Unternehmen in diesem Land und letztlich natürlich vor allen Dingen auch der Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen, stehen. Denn wie anders, meine Damen und Herren, kann man sich erklären, dass wir von diesem Zeitpunkt 2009 an anderthalb Jahre gebraucht haben, bis wir heute hier zur endgültigen Beratung kommen, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Das laste ich aus meiner Sicht vor allen Dingen der CDU-Fraktion an. Ich komme vielleicht auf einige Dinge zurück.

Der jetzt vorliegende Entwurf enthält durchaus viele Gesichtspunkte, die auch unser Entwurf aus dem Herbst 2009 vorsieht, meine Damen und Herren. Man hätte, das will ich noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, viel schneller auf der Grundlage dieses Entwurfs zu einer Beratung und einer Entscheidung kommen können.

(Beifall DIE LINKE)