Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

Zu Frage 4: Nein, die Ersatzbeförderung und die damit verbundenen Kosten sind ausschließlich Angelegenheit des Luftfahrtunternehmens. Bei Flugausfällen werden entsprechende Rückforderungen der vereinbarten Ausgleichszahlungen fällig, sofern eine Abweichung von der vertraglich geregelten Mindestleistung vorliegt und die Flugausfälle von der Fluggesellschaft zu vertreten sind.

Vielen Dank. Gibt es den Wunsch auf eine Nachfrage? Das ist nicht der Fall. Dann herzlichen Dank.

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Klaubert für die Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2602 und es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bitte, Frau Abgeordnete.

Erarbeitungsstand der Theater- und Orchesterfinanzierung ab 2013

Die Thüringer Theater und Orchester bangen zunehmend um ihre Zukunft, Intendanten und Geschäftsführer geben in den Medien bereits negative Prognosen für die Entwicklung der Häuser ab, sollten die Landeszuschüsse nicht an den gestiegenen Bedarf angepasst werden. Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit unterschiedlich zum Zeitrahmen der notwendigen Entscheidungen geäußert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Anhand welcher Kriterien entscheidet die Landesregierung über die zukünftige Vergabe der Fördermittel für die Theater und Orchester?

2. Gibt es Überlegungen oder konkrete Pläne, die derzeit vier Jahre umfassende Dauer der Förderperiode zu ändern?

3. Gibt es Überlegungen oder konkrete Pläne, die Gesamtförderhöhe für die Theater und Orchester zu verändern und die Finanzierung an den Kommunalen Finanzausgleich zu koppeln?

4. Gibt es einen konkreten Termin, an dem die Landesregierung die Daten für die zukünftige Theaterund Orchesterfinanzierung bekannt geben wird und falls ja, wann wird das sein?

Vielen Dank. Für die Landesregierung Herr Prof. Deufel.

Frau Präsidentin, werte Abgeordnete des Thüringer Landtags, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und unter Hinzuziehung externen Sachverstandes innerhalb einer Arbeitsgruppe Kriterien definiert, an denen sich zukünftige Förderprioritäten für die Theaterund Orchesterfinanzierung bestimmen sollen. Dabei werden mögliche kulturpolitische, künstlerische,

(Abg. Schubert)

gesellschaftliche, soziale und standortbezogene Zielsetzungen, die Standortprofile für die grundlegenden Tücken von Institutionen, also etwa überregionale Ausstrahlung, vorrangig in die Region gerichtete Ausstrahlung sowie solche Faktoren oder Kennzahlen wie die Kulturquote oder der Zuschuss pro Einwohner in den jeweiligen Trägerkommunen berücksichtigt. Die Kriterien, das darf ich der Ordnung halber anfügen, für die zukünftigen Förderprioritäten bedürfen innerhalb der Landesregierung natürlich noch einer Abstimmung.

Zu Frage 2: Über die Dauer der künftigen Förderperiode ist bisher keine Abstimmung innerhalb der Landesregierung erfolgt.

Zu Frage 3: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur befindet sich derzeit noch in Gesprächen mit den kommunalen Trägern der Theater und Orchester über deren Struktur und Finanzierung ab dem Jahr 2013. Konkrete Pläne sind innerhalb der Landesregierung noch nicht diskutiert.

Zu Frage 4: Die Landesregierung ist bemüht, die laufenden Gespräche baldmöglichst mit einer einvernehmlichen Vereinbarung der Finanzierung für die jeweiligen Einrichtungen abzuschließen.

Vielen Dank. Gibt es den Wunsch auf eine Nachfrage? Das ist der Fall.

Ich hätte viele Fragen, aber ich darf ja nur zwei stellen. Deswegen auf Ihre Antwort zu Frage 1 bezogen: Es gibt keine abgestimmten Kriterien für die zukünftige Vergabe von Fördermitteln für die Theater und Orchester, so dass die Arbeitsgruppe mehr oder weniger über Standards und Kulturquote philosophiert?

Die zweite Frage: Auf die Antwort auf Frage 4 bezogen: Es gibt keinen konkreten Termin? Wir hatten das ja des Öfteren, die Frage „baldmöglichst“ und „zeitnah“ ist ja ein prägender Zeitfaktor in Ihrem Hause, so dass die Theater und Orchester in die Sommerpause und damit auch in die neue Spielzeit hineingehen, ohne vorher etwas bekannt gegeben zu bekommen.

Herr Staatssekretär.

Waren das jetzt eine oder zwei ?

Das waren beide Fragen.

Frau Klaubert, Sie haben mir da an Erfahrungen viel voraus, aber ich muss dann doch noch mal versuchen, Ihnen die Abfolge der Abstimmung zu Entscheidungsprozeduren innerhalb der Landesregierung, damit meine ich die gesamte Landesregierung, darzustellen. Selbstverständlich, ich habe Ihnen dargestellt, auf der Basis welcher Kriterien wir in den jetzt laufenden Verhandlungen mit den Trägern der Theater und Orchester in die Fördersystematik einsteigen. Die Befassung der Landesregierung mit dem, was dort verhandelt ist, kann erst erfolgen, wenn diese Verhandlungen zu Ende geführt und wir das, was wir verhandelt haben, der Landesregierung zur Abstimmung und Beschlussfassung vorlegen. Zu diesem Zeitpunkt werden wir selbstverständlich auch die Kriterien innerhalb der Landesregierung zu diskutieren und abzustimmen haben. Insofern kann ich Ihr Erstaunen über meine Antwort jetzt nicht wirklich verstehen, weil eines völlig klar ist, wir haben uns über die Kriterien verständigt, die wir brauchen, um zu verhandeln, und wir verhandeln und wir sind mitten in diesen Verhandlungen. Das ist meine Überleitung zur Frage 2, was den Prozess von Verhandlungen betrifft, wird man eins sicher nicht tun: Während man hier miteinander verhandelt, öffentlich ständig Verhandlungspositionen, Termindrucke und ähnliche Dinge hier auszubreiten. Wir sind hier, das muss ich an der Stelle auch sagen, bei aller gemeinsamen Verantwortung für die Entwicklung der Thüringer Theater und Orchester, die das Land und die Träger prägt, natürlich auch auf zwei verschiedenen Seiten. Jeder muss - ich sage es mal etwas platt - die Hand auf der Tasche halten und ich werde mich hier sicher nicht dazu verleiten lassen, aus diesen, wie gesagt, aus meiner Sicht sehr konstruktiven, aus meiner Sicht an wenigen Stellen wirklich fundamental problembehafteten Verhandlungen hier Details darzulegen, die unsere Verhandlungsposition sicher nicht stärken können.

(Zwischenruf Abg. Klaubert, DIE LINKE: Ziel- zeit war mal März.)

Verhandlungen werden nicht dadurch besser, dass man sie unter Zeitdruck stellt. Wir werden, das garantiere ich Ihnen, ein zufriedenstellendes Ergebnis so rechtzeitig erhalten - Sie wissen, dass die Verträge dieses Jahr und im Jahr 2012 noch fortgelten -, dass die Theater ordentlich damit planen und arbeiten können.

Wir haben den Wunsch auf eine weitere Nachfrage. Frau Abgeordnete Sojka bitte.

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

Passen Sie eigentlich die noch nicht zu Ende abgestimmten Kriterien den Verhandlungsergebnissen an oder ist es nicht umgedreht so, dass die Kriterien Grundlage für Verhandlungen sind und können sich dann die Träger darauf verlassen, dass die Verhandlungsergebnisse für die nächsten vier Jahre dann auch Ergebnis sind?

Frau Abgeordnete Sojka, ich habe den Prozess der Verhandlungen dargestellt, um festzuhalten, unser Haus, wie das auch in der Vergangenheit regelhaft so erfolgt ist, führt diese Verhandlungen zu einem Ergebnis. Selbstverständlich werden Sie uns zubilligen wollen, dass wir nicht nur Interesse daran haben, sondern auch die Verhandlungen so führen werden, dass wir dieses Ergebnis in der Landesregierung auch zu einer zielführenden Beschlussfassung führen können. Das, denke ich, ist in allen anderen Aktivitäten innerhalb der Regierung in ähnlicher Weise üblich.

Und jetzt kommt die letzte Frage zu dieser Frage Nummer 3.

Ich werde mal die Hoffnung vorwegschicken, dass ich vielleicht eine Antwort bekomme. Bisher ist es zumindest im Bereich des Nichtbeantwortens für mich. Aber dennoch, ich knüpfe noch einmal an meine Vorfragestellerin an, die gesagt hat, normalerweise geht man in Verhandlungen hinein, indem man Eckpunkte hat, ob das eine Linie ist, zu sagen, wir streben Kooperation an, Fusionen oder wir machen Kürzungen in Größenordnungen von 10 Mio. wie auch immer. Das scheint zumindest jetzt Ihre Position zu sein, sich nicht zu äußern, was der Ausgangspunkt dieser Frage ist.

Dennoch - und jetzt meine Fragestellung - wie sollen die kommunalen Einrichtungen und Träger ihre entsprechenden Planungen vornehmen, wenn, und damit verbunden ihre eigenen Positionen, im Grunde genommen entsprechende Richtlinien, Konzepte, Vorgaben Ihrerseits zumindest nicht vorhanden sind?

Ich werde immer gern sorgfältig zitiert und ich habe das, was Sie gerade sagten, nicht so gesagt. Ich habe nicht gesagt, dass wir keine Konzepte haben, ich habe dies auch zu keinem Zeitpunkt sagen können, weil es nicht stimmt, dass wir denen, mit denen wir verhandeln, die Grundlagen, auf denen wir verhandeln, nicht kommuniziert haben. Ich werde

nur eines nicht tun, ich werde nicht hier und ich werde auch anderswo nicht unsere Verhandlungspositionen veröffentlichen, die Gegenstand vertraulicher Verhandlungen mit Trägern sind. Dass andere das tun, um ihre Verhandlungspositionen vermeintlich aufzubessern, das kann ich nicht ändern, das gehört zum Geschäft. Ich werde es nicht tun. Das wird auch nicht zielführend sein. Tatsache ist, wir sind in laufenden vertrauensvollen Verhandlungen mit den Trägern. Das wird Ihnen jeder Träger so bestätigen können und wir sind in diesen Verhandlungen durchaus mit - aus unserer Sicht - wohl begründeten und wohl strukturierten Positionen aufgetreten und es ist das natürliche Geschick von Verhandlungen, dass man sich anfangs nicht einigen kann, aber dass man sich am Ende einigen soll. Genau dabei sind wir gerade.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich komme zur Mündlichen Anfrage der Frau Abgeordneten König für die Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 2631 und es antwortet für die Landesregierung das Innenministerium. Bitte, Frau Abgeordnete König.

Danke, Frau Präsidentin.

Geplante Änderung des Glücksspielstaatsvertrags

Am 6. April 2011 hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin über eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags verständigt. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 8. April 2011 ist zu entnehmen, dass dieser Staatsvertrag in der Neufassung Internetsperren als Sanktionsmechanismus enthalten soll. Mehreren Veröffentlichungen in Internetblogs und -foren zufolge, soll insbesondere durch Bestimmungen in § 9 eine Sperrung des Zugangs zu unerlaubten Angeboten und damit eine Einschränkung des Grundrechts des Fernmeldegeheimnisses möglich sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Position vertritt die Landesregierung zu Internetsperren und wie begründet sie diese?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Haltung der Bundesregierung, auf Netzsperren generell zu verzichten und stattdessen auf den Grundsatz "Löschen statt Sperren" zu bauen?

3. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass im Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags Internetsperren als Sanktionsmittel enthalten sind? Wenn nein, warum nicht?

4. Sind im Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags Regelungen enthalten, die auf eine Überwachung der Inhalte des Netzverkehrs abzielen, um in

Deutschland nicht konzessionierte Glücksspielangebote zu unterbinden?

Herr Staatssekretär Rieder bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König wie folgt.

Zu Frage 1: Ziel der Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Staatsvertragesentwurfs ist es, unerlaubte Glücksspielangebote zu untersagen. Damit dient die Bestimmung den Zielen des Staatsvertrags, die insbesondere darauf abzielen, Spiel- und Wettsucht zu verhindern und den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten.

Zu Frage 2: Mit der Frage werden Sachverhalte miteinander verglichen, die schlichtweg nicht vergleichbar sind.

Zu Frage 3: Durch § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Entwurfs kann Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern, die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten untersagt werden. Diese Regelung entspricht der bisherigen Rechtslage.