Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2413 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/2731
Abgeordneter Eckardt aus dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat das Wort zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach erster Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung im Plenum vom 25. März 2011 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Der Ausschuss beschloss in seiner 23. Sitzung am 7. April 2011 eine schriftliche Anhörung, die er in seiner 24. Sitzung am 12. Mai 2011 ausgewertet und beraten hat und kam zu dem Entschluss, dem Plenum vorzuschlagen, dem Gesetzentwurf der Regierung zuzustimmen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das waren jetzt die letzten Recherchen am Rechner und die Absprache mit den Kollegen noch mal, das war jetzt notwendig.
Zum Hochschulzulassungsgesetz: Die Fraktion DIE LINKE, sage ich gleich vorweg, hat schon in der ersten Lesung angekündigt, diesem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen und ich mache Ihnen mal die Punkte auf, warum nicht.
Die erste Regelung, die getroffen werden soll, dass Mittel, die zusätzlich in den Hochschulbereich fließen, auch kapazitätsneutral eingesetzt werden können, was eigentlich einer Verbesserung der Lehre und Forschung dienen soll. Es gibt einen Ände
rungsantrag der GRÜNEN, der die Kritik der Anzuhörenden aufnimmt, die da sagen, es können nicht nur die Landesmittel sein oder es können auch die Landesmittel sein, wenn wir von staatlichen Mitteln sprechen. Was wir aber eigentlich wollen, ist ja, die Mittel, die der Bund zusätzlich an die Hochschulen gibt, auch kapazitätsneutral einzusetzen. Dem wird meine Fraktion zustimmen.
Die zweite Änderung: Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion so überhaupt nicht hinzunehmen und politisch vollständig abzulehnen ist der NC bzw. die Numerus-Clausus-Möglichkeit für Masterstudiengänge, die die Hochschulen noch dazu selbst regeln können. Es gab massive Proteste auch von Anzuhörenden, natürlich nicht von allen. Die Hochschulen selbst sind mit der Regelung einverstanden, was nicht weiter verwunderlich ist, aber gerade von Gewerkschaften, von Studierenden kamen da massive Proteste. Aus meiner Sicht ist es politisch vollständig abzulehnen, weil es nichts bringt, der dogmatischen Profilbildungsmöglichkeit hinterherzurennen und damit zu glauben, wenn man eine Verknappung des Angebots hat, dass man dann irgendwie ein Profil der Hochschule schaffen könnte. Nein, aus meiner Sicht wird dieser Glauben zurückschlagen und einen Fachkräftemangel herbeischaffen.
Der dritte Punkt deshalb auch hier: Es gibt einen Antrag der GRÜNEN, diese Änderung komplett zu streichen. Auch diesem Antrag wird meine Fraktion zustimmen. Der dritte Punkt ist im Grunde die Umsetzung des onlinebasierten Serviceverfahrens in Thüringen für die Hochschulzulassungen und -einschreibungen. Das lehnt meine Fraktion ab. Kritik gab es auch von Anzuhörenden, dass die Hochschulen mit diesem Gesetzentwurf die Kosten nicht ersetzt bekommen, wenn sie sich an dem Stiftungsverfahren beteiligen.
Es gab weiterhin Kritik der Anzuhörenden daran, dass die Rechtmäßigkeit bei der Vergabe der Bescheide an die Studierenden, an welcher Hochschule sie sich einschreiben können und an welcher nicht, ob das wirklich rechtmäßig ist, weil es eine Hoheitsentscheidung sei.
Eine kurze Anmerkung zum GRÜNEN-Antrag, der auch zu diesem Punkt erfolgt: Die GRÜNEN beantragen, dass sich die Hochschulen an den Verfahren beteiligen müssen. Die Landesregierung regelt das mit einer Kannregelung. Wir werden dem Antrag nicht zustimmen, unter anderem weil wir die Stiftungsgründung schon immer abgelehnt haben, weil wir fordern, dass es einen freien Zugang für alle zu den Studiengängen geben muss, die sie belegen wollen. Deswegen auch hier die Ablehnung zum GRÜNEN-Antrag.
Insgesamt, wenn wir davon ausgehen, im Moment zumindest, es gab keine anderen Signale, dass die GRÜNEN-Anträge auch abgelehnt werden, werden
wir dem Hochschulzulassungsgesetz der Landesregierung nicht zustimmen. Die GRÜNE-Fraktion hat den Entschließungsantrag eingebracht, dem wir auch folgen werden, wo es noch einmal darum geht, auch im Hochschulgesetz den freien Masterzugang zu sichern. Dem stimmen wir natürlich zu, grundsätzlich trotzdem Ablehnung. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, das vorliegende Gesetz ist ein wichtiges Gesetz für die weitere Profilierung der Thüringer Hochschullandschaft mindestens in drei Bereichen: Erstens bessere Qualität, zweitens ein transparenterer und schnellerer Zugang und drittens eine leistungsorientierte Profilbildung für die Hochschulen. Wenn wir uns diese drei Punkte anschauen - erstens Verwendung der Mittel des Bundesprogramms zur Verbesserung von Studienbedingungen und mehr Qualität -, liegt natürlich auf der Hand, dass wir ein Interesse daran haben, dass die Mittel auch sachgerecht verwendet werden. Das bedeutet, dass wir das Ziel, mehr Qualität in der Lehre zu erreichen, natürlich auch gesetzlich mit einem Grund und einem Boden versehen wollen. Deswegen ist nach jetzigem Stand, wo die Mittel auch bei der Berechnung der Studienplatzkapazitäten einbezogen werden können und damit die Kapazitäten, aber doch nicht die Qualität der Lehre erhöht werden können, es doch sachlogisch, dass wir hier die entsprechende Anpassung vornehmen. Es geht also um eine programmentsprechende Verwendung dieser Mittel. Das ist meiner Meinung nach gut so, denn die schafft mehr Qualität an den Hochschulen, erhöht die Attraktivität des Studienstandorts. Wenn ich nur daran erinnere, dass in der letzten Woche erst gerade darüber berichtet wurde, dass fünf Thüringer Hochschulen dafür ausgezeichnet wurden, zeigt es auch, dass es der richtige Ansatz ist.
Zum Zweiten die Verankerung des dialogorientierten Serviceverfahrens im Länderrecht: Die Stiftung für Hochschulzulassung soll die Hochschulen bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens unterstützen. Das dialogorientierte Serviceverfahren wird die Wünsche der Studienbewerber auf der einen Seite und die Auswahlentscheidung der Hochschulen auf der anderen Seite so miteinander vernetzen, dass es am Ende vor allen Dingen einen transparenteren und schnelleren Hochschulzugang geben wird. Denn das ist doch das, was wir hier auch in diesem Hohen Hause schon einmal bemängelt haben, dass es nicht dazu gekommen ist, dass
die Bewerber zeitnah wissen, wann und an welcher Hochschule sie landen. Dieses Verfahren soll das einfach beschleunigen und verbessern. Ich glaube, das ist ein richtiger Weg.
Bislang enthielt das Thüringer Hochschulzulassungsgesetz nur eine Erprobungsklausel und wir werden mit diesem Gesetzentwurf zu einer Verfestigung beitragen. Gleichzeitig - und das zeigt sich auch bei der Nachfrage an den Thüringer Hochschulen - bekundet ein Großteil der Thüringer Hochschulen auch ein hohes Interesse an diesem dialogorientierten Serviceverfahren.
Der dritte Punkt - und sicherlich auch im Ausschuss der umstrittenste - war die Frage der Zulassungsbeschränkung bei Masterstudiengängen: Thüringen ist das einzige Bundesland, welches den Hochschulen bisher keine Möglichkeit von Zulassungsbeschränkungen in Masterstudiengängen einräumt. Dies ist aufgrund der begrenzten Ausbildungskapazitäten und der Häufung von Studienbewerbern in einzelnen Fächern, die besonders nachgefragt sind, unserer Meinung nach aber nötig. Denn es geht ja schließlich nicht um alle Masterstudiengänge, sondern es geht nur um die, die eine höhere Nachfrage als Kapazitäten haben. Das in die Hände der Hochschulen zu legen, halten wir für einen adäquaten Schritt, denn wir dürfen nicht nur abstrakt über Hochschulautonomie reden, sondern müssen sie dann auch praktisch den Hochschulen anbieten. Ich möchte noch einen Bericht der Anhörung aufgreifen von der FSU Jena, die darüber beschrieb, dass im Studiengang Psychologie sie 429 Bewerber hatte auf 100 kalkulierte Plätze. Am Ende nach Durchsicht aller Bewerbungen blieben noch 288 übrig, die diese Kapazität hätten aufnehmen können oder sich darauf beworben haben. Das ist ein fast dreifacher Wert. Das ist natürlich etwas, wo man sagen muss, wenn wir gute Qualität in der Thüringer Hochschullandschaft halten wollen und die auch finanziell so ausstatten, dass es auch gute Qualität ist, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass die Hochschulen keine Bedingungen haben, die sie am Ende nicht dazu in die Lage versetzen, so etwas auch zu bieten.
Masterstudiengänge tragen auch im Gegensatz zu grundständigen Studiengängen in einem hohen Maß zur Profilbildung der einzelnen Hochschule bei. Nun mag der eine oder andere das dogmatische Profilgläubigkeit nennen; ein Dogma ist eine Lehrmeinung, die in ihrem Wahrheitsanspruch unumstößlich ist, insofern ist es korrekt. Es ist dogmatisch, weil diese Profilbildung richtig ist. Diese Profilbildung bettet sich natürlich auch ein in eine Fragestellung, wie wir den Bologna-Prozess an sich sehen. Da muss man sagen, die Thüringer Hochschullandschaft ist ja kein abgekapselter Hochschulraum, sondern wir bewegen uns in einem internationalen Wettbewerb und wollen auch eine internationale Angebotsstruktur schaffen für unsere
Hochschulen. Da will ich sagen, Bologna-Prozess bedeutet starke Lehre, innovative Forschung, es bedeutet schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt, deswegen auch Bachelor als ein erster berufsqualifizierender Abschluss. Es bedeutet internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse, aber es bedeut vor allen Dingen auch Wettbewerb, Wettbewerb unter den Hochschulen, Wettbewerb unter den Studenten. Die Studenten sollen sich ihre Hochschulen auswählen können, aber natürlich auch die Hochschulen sollen sich ihre Studenten ebenso auch aussuchen können nach bestimmten Kriterien. Ich will sagen, wenn ich das mit dem angloamerikanischen Raum vergleiche, wo wir viele Spitzenuniversitäten haben, da muss es doch bitte schön auch unser Anspruch sein, dass wir Thüringer Hochschulen so profilieren, dass sie am Ende eben die Berkeleys von Deutschland werden, damit sie öffentliche Hochschulen werden, die eine hohe Qualität haben, national und international nachgefragt werden. Ich glaube, das ist ein wichtiger Weg, gerade auch hier den Hochschulen die Hand zu reichen und zu sagen, jawohl diesen Weg könnt ihr selber gehen und wir als Landesregierung bieten euch die Chance dazu. Deswegen, da sich der internationale und nationale Wettbewerb eben auch um die besten Köpfe streiten wird - ich sage nur das Stichwort „Doppelabiturjahrgangsstufen“ und dann die Frage der Bundeswehrreform, wo wir natürlich auch mehr Bewerber auf dem Markt haben -, geht es natürlich darum, eine gute grundständige Ausbildung in Thüringen zu etablieren, aber letztlich natürlich auch Profilierungsstrategien in den Graduate Schools zuzulassen. Das alles abwägend werben wir dafür, dass es auch in dieser dritten Fragestellung bei der Zulassungsbeschränkung von Masterstudiengängen zu einer Unterstützung des Gesetzesvorhabens kommt. Ich denke, wir haben im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ausführlich darüber beraten.
Den Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen wir im Namen meiner Fraktion ab. Hier zitiere ich nur aus einer Stellungnahme der FSU Jena, da heißt es wörtlich: „Die Vorschläge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehen an den Intentionen des Bachelor- und Mastersystems vorbei.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich werbe um die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Recht herzlichen Dank.
Zum ersten Punkt - gesonderte Mittel zur Erhöhung der Qualität der Lehre und nicht der Kapazität: Eine Ergänzung des § 5 Abs. 2 finden wir, so wie er hier vorgeschlagen ist, sehr sinnvoll, weil eine Erhöhung der Mittel, staatliche und auch private, muss zwingend für die Qualität der Lehre eingesetzt werden und nicht für die Erhöhung der Aufnahmekapazität.
Zu den Zulassungsbeschränkungen im Masterstudiengang: Die Begrenzungen der Zulassungsbeschränkungen in den Materstudiengängen sind eine sinnvolle Maßnahme, um den Hochschulen Planungssicherheit zu geben und nur so können die Hochschulen auch eine qualitativ hochwertige Lehre anbieten. Wird ein Studiengang beispielsweise mit 100 Plätzen für Studierende geplant, dann sieht die neue Regelung auch vor, dass die Hochschulen auch nur 100 Studierende immatrikulieren. Bisher war das so, dass sich ein Vielfaches an Bewerbern allein aufgrund der sich aus den Studien- und Prüfungsordnungen ergebenden Kriterien bewerben konnte, einschreiben konnte. Was dann passiert, das wissen wir, wenn mehr als 200 Leute für 100 vorgeplante Plätze immatrikuliert sind, dann haben wir es natürlich mit überfüllten Hörsälen zu tun. Alles, was dann passiert, geht natürlich zulasten der Qualität der Ausbildung oder die Hochschulen verlagern eventuell Lehrkapazitäten aus den grundständigen Bachelorstudiengängen in den Masterstudiengang, dann zulasten der BA-Studiengänge. Eine solche Entwicklung kann nicht die richtige Richtung sein, kann auch nicht das Ziel sein und es entbehrt einfach jeder realpolitischen Grundlage, wenn die Kollegen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN an dieser Stelle fordern, Zulassungseinschränkungen komplett aufzuheben.
Es ist aus unserer Sicht entbehrlich an dieser Stelle. Wie soll es dann an den Hochschulen zugehen, wenn ohne Leistungskriterien studiert wird, egal mit welchem BA-Abschluss, und die Hochschulen in ihrer Autonomie eingeschränkt sind und nicht Zulassungskriterien festlegen können.
Eine Zulassungsbeschränkung ist in jedem Falle im Sinne der Qualität der Lehre wichtig und liegt deshalb letztendlich auch im Interesse der Studierenden.
Der Errichtung einer Stiftung, die freiwillig durch die Hochschulen bei der Vergabe der Studienplätze in Anspruch genommen werden kann, nicht muss, steht aus unserer Sicht nichts entgegen. Ich bin jetzt gespannt auf die Verordnung zur Verfahrensbeschreibung, denn die Verfahrensbeschreibung
wird ja per Verordnung vom Ministerium gemacht. Ich wünsche mir diesmal keine Proteststürme und darf Ihnen an dieser Stelle sagen, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden, weil das Anliegen der Landesregierung hier die Sicherung der Qualität der Lehre voll unterstützt und manifestiert. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz ist ein weiterer Baustein zur Gestaltung der Hochschullandschaft in Thüringen. Die Einführung und Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens soll - und da bin ich mir ziemlich sicher - unter anderem verhindern, dass Studienplätze auch unbesetzt bleiben. Das ist bisher noch nicht angesprochen worden. In Thüringen ist das weniger ein Problem, in anderen Bundesländern eher. Wenn dem so ist, dass das Verfahren technisch hochkomplex ist, braucht das nun auch seine Zeit. Das Gesetz soll vermitteln, dass die Mittel aus dem HSP 2020 der Kapazitätsneutralität unterliegen und das ist auch verständlich. Die Gelder, die wir haben, müssen in die Verbesserung der aktuellen Studiensituation gesteckt werden und das ist auch absolut richtig. In Zeiten knapper Kassen muss es darum gehen, die aktuelle Situation zu verbessern und zu stabilisieren.