Protokoll der Sitzung vom 15.06.2011

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

Arbeitsplätze sind bis spätestens 31.03.2011 zu schaffen und sind für fünf Jahre, beginnend ab der Besetzung des letzten Arbeitsplatzes, durchgängig zu besetzen. Wird der Zuwendungszweck, u.a. Schaffung der Arbeitsplätze, Erbringung der Dienstleistung im überregionalen Bereich, nicht erreicht, ist der gewährte Zuschuss zurückzuzahlen. Für mögliche Rückforderungen besteht ein öffentlichrechtlicher Schuldbeitritt der Muttergesellschaft D+S Europe AG.

Wenn es jetzt um diese Firma TELDAS geht, eine Förderung der Firma TELDAS ist innerhalb der GFAW nicht erfolgt. Um herauszubekommen, um welchen Teil es geht, müssen wir erst einmal nachforschen und nachfragen. Das sind unterschiedliche Unternehmungen.

Zu Frage 3: Rückzahlungsansprüche gegen die D+S communication center Gera GmbH bestehen derzeit nicht. Wir haben derzeit auch keine Anzeichen, dass die im Rahmen der GFAW geförderte Errichtung in der Hainstraße mit dem übernommenen Telekom-Call-Center in der Industriestraße im direkten Zusammenhang steht.

Zu Frage 4: Zu den Fragen 2 und 3 gab es keine Rückforderung, insoweit habe ich auch keine vergleichbaren Rückerstattungsfälle vorzutragen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich hätte noch eine Nachfrage, anerkenne natürlich Ihr Bemühen, sich jetzt mit der Sache weiter zu befassen und nehme das positiv auf. Sind Ihnen von der Unternehmensgruppe D+S Europe in Thüringen gegenwärtig noch andere ähnlich gelagerte Fälle bekannt?

Nein, sind mir nicht. Aber wir werden das sicherlich auch ansprechen, wenn wir dann diese Gespräche führen, inwieweit hier weitere Probleme an anderen Standorten oder in anderen Bereichen sind, wo wir auch als Land betroffen sind.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2882 auf.

Autostraßenrennen durch Wohn- und Naturschutzgebiete

In der Gemeinde Schalkau fand am 21. Mai ein Straßenrennen des ADAC statt, das diesmal erstmals auch mitten durch den Ort sowie durch sonst für den Kfz-Verkehr gesperrte Wege führte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Genehmigung von Straßenrennen und vergleichbaren Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen?

2. Welche Aussagen treffen diese Regelungen für die Genehmigung von Straßenrennen und vergleichbaren Veranstaltungen durch Ortslagen und Wohngebiete sowie durch Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder vergleichbare schutzbedürftige Gebiete?

3. Gibt es für solche Veranstaltungen Lärmobergrenzen oder vergleichbare immissionsrechtliche Bestimmungen, wenn ja, welche und wie werden diese überprüft, und wenn nein, hält die Landesregierung hier eine Regelung für notwendig?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Genehmigung von Straßenrennen auf öffentlichen Straßen erfolgt auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung, der StVO. Hierbei ist zwischen Rennen auf öffentlichen Straßen gemäß § 29 Abs. 1 StVO in Verbindung mit § 46 Abs. 2 StVO und der mehr als verkehrsüblichen Inanspruchnahme einer Straße gemäß § 29 Abs. 2 StVO in Verbindung mit § 44 Abs. 3 StVO zu unterscheiden. Für die 11. ADAC-Rallye rund um die Feste Coburg wurde nach Anhörung der Beteiligten am 16.05.2011 eine Sondernutzungserlaubnis gemäß § 29 Abs. 1 StVO durch die Stadt Neustadt bei Coburg erteilt.

Zu Frage 2: Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Regelungen enthalten keine materiellen Anforderungen an die Genehmigungserteilung. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt und in die Gesamtbewertung einbezogen. Die am 21.05.2011 stattgefundene 11. ADAC-Rallye rund um die Feste Coburg fand ausschließlich auf öffentlichen Kreis

(Staatssekretär Staschewski)

und Gemeindestraßen im Gemeindegebiet der Stadt Schalkau sowie in den Gemeindegebieten der Gemeinden Almerswind, Ehnes sowie Görsdorf statt. Wohngebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder vergleichbare schutzbedürftige Gebiete waren nicht betroffen.

Zu Frage 3: Bei der Genehmigungserteilung für solche Veranstaltungen ist die 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, die TA Lärm, zu beachten. Nummer 6.1 TA Lärm legt die Lärmgrenzen in Abhängigkeit von der Gebietseinstufung fest. Darüber hinaus ist durch die Genehmigungsbehörde die Möglichkeit zu prüfen, ob im Einzelfall die höheren Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse gemäß Nummer 6.3 der TA Lärm einzuhalten sind. Die Überwachung der Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte erfolgt entsprechend den Festlegungen in der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde.

Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Offen geblieben ist bei mir, welche Genehmigungsbehörden denn zuständig sind. Hat das Land Thüringen überhaupt keine Zuständigkeit, wer ist zuständig?

In das Genehmigungsverfahren waren an dieser Stelle eingebunden die Polizeidirektion Coburg, die Polizeiinspektion Neustadt bei Coburg und die Polizeiinspektion Sonneberg, das Landratsamt Coburg einerseits sowie das Landratsamt Sonneberg andererseits, das staatliche Bauamt Bamberg, die Städte Rödental und Schalkau sowie die Gemeinden Lautertal und Mäder.

Ich sehe keine weitere Nachfrage. Danke, Frau Staatssekretärin.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2884.

Behebung der Belastungsüberschreitungen bei Feinstaub und Stickstoffdioxid

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, äußerte gegen

über der Thüringer Allgemeinen vom 9. Februar 2011 seine Enttäuschung, dass sich Thüringen in Bezug auf den Schutz der Bevölkerung vor Feinstaub zum Schlusslicht in Deutschland entwickele, und betonte den Sinn von Umweltzonen. Außerdem lief im Mai die Frist der EU zur Behebung von Belastungsüberschreitungen bei Feinstaub und Stickstoffdioxid aus. Gegenwärtig halten neben Erfurt auch Mühlhausen und Weimar die geforderten Grenzwerte bei Feinstaub nicht ein. In Suhl, Gera und Jena sind die Belastungen durch Stickstoffdioxid zu hoch.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geeignet, die durch eine erhöhte Feinstaubbelastung betroffenen Städte bei der Verminderung dieser Belastungen zu unterstützen, und welche Fördermöglichkeiten können für die betroffenen Kommunen herangezogen werden?

2. Welche Maßnahmen, mit Ausnahme der Einrichtung von Umweltzonen, hat die Landesregierung vorbereitet?

3. Wie unterstützt die Landesregierung den Schutz der Bevölkerung vor Stickstoffdioxid, vor allem in den Orten, die die Grenzwerte überschreiten?

4. Welche weiteren Gebiete und Orte sind in Thüringen vorrangig von der Belastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid betroffen und welche Maßnahmen bereitet die Landesregierung zur Verminderung dieser vorwiegend durch Verkehr hervorgerufenen Umweltbelastung vor?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Reinholz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Falle der Überschreitung von Emissionsgrenzwerten, wie zum Beispiel denen für Feinstaub, sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz die Aufstellung von Luftreinhalteplänen vor. Im Zuge der Aufstellung legt die dafür zuständige Behörde, also das Thüringer Landesverwaltungsamt, die notwendigen Maßnahmen zur Belastungsminderung fest. Welche Maßnahmen das im Einzelnen sind, richtet sich nach den Belastungsursachen und den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen. Da der motorisierte Straßenverkehr in den betroffenen Thüringer Städten Hauptverursacher der Grenzwertüberschreitung ist, bilden diesbezügliche Maß

(Staatssekretärin Dr. Eich-Born)

nahmen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben den Schwerpunkt. Das Spektrum reicht dabei vom Ausbau des ÖPNV-Angebots bis zur Optimierung des Verkehrsflusses. Ergänzende Maßnahmen richten sich beispielsweise auf die Minderung von Feinstaubemissionen aus Verbrennungsprozessen. Zur kontinuierlichen Verbesserung der Belastungssituation trägt dabei auch die normgerechte Modernisierung von industriellen und gewerblichen Anlagen, aber auch von Kleinfeuerungsanlagen bei. Das Land unterstützt die Kommunen bzw. die kommunalen Aufgabenträger insbesondere bei der Finanzierung attraktiver Angebote im ÖPNV durch Bereitstellung anteiliger Finanzhilfen. Darüber hinaus werden umfangreiche ÖPNV-Investitionsmittel zur Verbesserung der ÖPNV-Infrastruktur und zur Beschaffung neuer emissionsarmer Linienbusse und Straßenbahnen zur Verfügung gestellt.

Die Fragen 2 und 3 beantworte ich gemeinsam wie folgt: Für die Stadt Erfurt wurde bereits im Jahr 2005 ein Luftreinhalteplan aufgestellt. Gegenwärtig wird dieser Plan fortgeschrieben. Für die Städte Weimar und Mühlhausen wurden Luftreinhaltepläne in den Jahren 2008 bzw. 2010 aufgestellt. Für Städte mit Überschreitung des Stickstoffdioxidgrenzwerts werden gegenwärtig Luftreinhaltepläne erarbeitet. Bezüglich der darin enthaltenen Maßnahmen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 4: Die Messergebnisse der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie für das Jahr 2010 weisen Überschreitungen des Kurzzeitgrenzwerts für Feinstaub in Erfurt, Mühlhausen und Weimar aus. Dagegen wurde der Jahresgrenzwert für Feinstaub in ganz Thüringen eingehalten. Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid wurde in Erfurt, Jena, Weimar, Mühlhausen, Gera und Suhl überschritten. Der Kurzzeitgrenzwert für diese Luftschadstoffe wurde thüringenweit eingehalten. Für diese Städte liegen entweder Luftreinhaltepläne vor, die Schritt für Schritt umgesetzt werden, oder es werden gegenwärtig Luftreinhaltepläne zur Belastungsminderung aufgestellt.

Es gibt zunächst eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe zur Beantwortung der Frage 1 eine Frage. Sie hatten erwähnt, dass zusätzliche Mittel zur Verbesserung des ÖPNV zur Verfügung gestellt werden. Sind das jetzt über die bereits normal geplanten Mittel hinausgehende oder wird gehofft, dass mit den bereits vorgeplanten Mitteln eine Verbesserung der Feinstaubbelastung erreicht werden könnte?

Das Zweite ist der Fall.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Meyer.

Vielen Dank. Herr Minister, man kann feststellen, dass die beiden Luftreinhaltepläne für Weimar und Mühlhausen ihren Zweck bislang nicht erfüllt haben. Diese Pläne enthalten Vorsorgemaßnahmen, die bislang teilweise durchgeführt worden sind, wie beispielsweise die Anschaffung von bestimmten neuen Bussen, Fahrverbot respektive Fahrbeschränkung. Sehen Sie seitens der Landesregierung die Notwendigkeit, die bislang nicht in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen oder dort gar nicht vorgesehenen, aber notwendigen Maßnahmen im Rahmen einer Ersatzmaßnahme durch das Land zu veranlassen und die rechtlichen Möglichkeiten dafür zu schaffen, sofern die Kommunen selbst dem Schutz der Bevölkerung keine größere Aufmerksamkeit widmen?

Das war jetzt ein bisschen sehr kompliziert und komplex. Wir gehen erst einmal davon aus, dass die Luftreinhaltepläne im vollen Umfang umgesetzt werden. Danach wird sich ergeben, ob aus den Messergebnissen Verbesserungen oder keine Verbesserungen entstehen, und dann muss man weitere Schritte diskutieren.

Es gibt eine Nachfrage durch die Abgeordnete Schubert.

Ich frage noch einmal nach: Welche Fristen haben denn die Kommunen, wenn es welche gibt, die entsprechenden Grenzwerte einzuhalten?

Die Frage kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten, wir reichen die Antwort nach.