Protokoll der Sitzung vom 15.06.2011

Die Frage kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten, wir reichen die Antwort nach.

Das wäre nett.

(Minister Reinholz)

Es gibt eine weitere und letzte Nachfrage durch die Fragestellerin.

Sehr geehrter Herr Minister, Sie erwähnten, dass die von Stickstoffdioxidbelastung gekennzeichneten Städte, wie Suhl, Jena, ebenfalls Maßnahme- und Luftreinhaltepläne erarbeiten sollten. Wie wird die Landesregierung die Erarbeitung bzw. die Kontrolle der schon vorhandenen Pläne realisieren? Übt sie überhaupt eine Kontrolle aus und wie funktioniert das Ganze, damit die Kommunen gegebenenfalls auf ihre Problemlagen, falls sie das nicht selber tun, aufmerksam gemacht werden?

Frau Dr. Lukin, wir messen und die Messdaten stehen den Städten natürlich zur Verfügung. Daraus können die auch selbst die Schritte ableiten, waren die Maßnahmen, die wir bis jetzt ergriffen haben, ausreichend oder nicht.

Danke, Herr Minister. Ich entlasse Sie gern, weil ich im Regieplan sehe, die nächsten drei Anfragen sind auch die Ihrigen.

Wir kommen zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Wolf von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2885.

Danke schön.

Schiefergas in Thüringen

Die Bedeutung des sogenannten unkonventionellen Gases ist in letzter Zeit deutlich gestiegen. Durch neue Bohr- und Fördertechniken ist es inzwischen möglich, dieses Erdgas zunehmend zu fördern. Gerade in Mitteleuropa sind die Vorkommen des sogenannten Schiefergases enorm. Zahlreiche Firmen erkunden diese inzwischen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie groß werden die Vorkommen des unkonventionellen Gases in Thüringen geschätzt?

2. Wo befinden sich in Thüringen die größten Vorkommen und welche Fördertechnik wäre zu erwarten?

3. Gibt es schon Forschungen/Erkundungen/Probebohrungen in Thüringen, wenn ja, wo und durch wen und wenn nein, gibt es schon Kontakte zu möglichen Firmen, welche diese erkunden wollen, wenn ja, zu welchen?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Nutzung von Thüringer Schiefergas?

Wie angekündigt, Herr Minister Reinholz.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Über die Größe eventueller Vorkommen von Schiefergas in Thüringen liegen der Landesregierung derzeit keine verlässlichen Erkenntnisse vor. Aufgrund der lithologischen Ausbildung der potenziell Schiefergas enthaltenden Gesteine in Thüringen kann nach heutigem Kenntnisstand von einem eher geringen Vorkommen ausgegangen werden.

Zu Frage 2: Zur genauen Lage möglicher Vorkommen von Schiefergas in Thüringen liegen der Landesregierung derzeit ebenfalls keine verlässlichen Erkenntnisse vor. Grundsätzlich wird Schiefergas wie auch Erdgas über Bohrungen gewonnen.

Zu Frage 3: Bisher gibt es in Thüringen weder Forschungen noch Erkundungen oder Probebohrungen auf Schiefergas. Durch das Thüringer Landesbergamt wurden allerdings zwei Erlaubnisse zur Aufsuchung von unkonventionellem Gas in Thüringen erteilt. Erlaubnisinhaber ist die Firma BNK Petroleum aus Kanada. Für die Aufsuchung, das heißt für die Erkundung von konkreten Vorkommen in den betreffenden Erlaubnisfeldern, liegen bisher jedoch keine Betriebspläne zur Zulassung vor. In der Deutschen Rohstoffagentur und an der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe beginnt aktuell ein mehrjähriges Forschungsprojekt unter dem Titel „Niko: Erdöl und Erdgas aus Tonsteinen Potenziale für Deutschland“, in das auch der geologische Landesdienst der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie einbezogen werden soll.

Zu Frage 4: Dem Energieträger Erdgas kommt beim Umbau des Energiesystems hin zu erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle zu. Die Integration eines hohen Anteils erneuerbarer Energien erfordert unter anderem den flexiblen Einsatz konventioneller Kraftwerke, Gaskraftwerke sind flexibel zu betreiben, zudem verursacht Gas vergleichsweise geringe CO2-Emissionen. Auch das unkonventionelle Erdgas wird bei der künftigen Energieversorgung eine wichtige Rolle spielen. In welchem Umfang die in Thüringen gegebenenfalls vorhandenen Ressourcen genutzt werden können, hängt wesentlich von den Förderkosten und damit den natürlichen Gegebenheiten ab. Für die Landesregierung kommt eine Gewinnung von Schiefergas

aus Thüringer Lagerstätten nur dann infrage, wenn dies im Einklang mit dem geltenden Umwelt- und Bergrecht steht.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die nächste Mündliche Anfrage, das ist die des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 2887.

Stellenabbau im Thüringen Forst ein „Aprilscherz“?

Am 1. und 2. April 2011 beschäftigten sich die Thüringer Medien mit dem Stellenabbau bei Waldarbeitern. Ausgangspunkt war die Aussage des Thüringer Forstministers Jürgen Reinholz, wonach von den 800 Waldarbeitern künftig nur ein Viertel oder maximal die Hälfte gebraucht würden. Nicht nur die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte diese Aussage, beim Hauptpersonalrat Forst war die Verärgerung über diese Ankündigung so groß, dass ein für den 1. April 2011 angesetztes Treffen der diesbezüglichen Arbeitsgruppe im Forstministerium kurzfristig abgesetzt werden musste.

Anlässlich der Tagung des Thüringer Forstvereins e.V. am 12. April 2011 im Waldhaus Erfurt griff der Fragesteller die Problematik in seinen Grußworten auf. Der ebenfalls anwesende zuständige Abteilungsleiter im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz nahm in seinem Beitrag dazu Stellung und bezeichnete die Aussagen des Ministers vom 1. April 2011 als „Aprilscherz“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Handelte es sich bei den beschriebenen Äußerungen vom 1. April 2011 um einen „Aprilscherz“?

2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird: Hält die Landesregierung die Problematik eines haushaltsbedingten Abbaus von Arbeitsplätzen in einem arbeitsintensiven Bereich wie dem Forst für ein geeignetes Thema für einen „Aprilscherz“?

3. Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wird: War dem zuständigen Abteilungsleiter zur o.g. Tagung nicht bekannt, dass es sich bei den Äußerungen des Ministers nicht um einen „Aprilscherz“ handelte?

Das Wort hat Herr Forstminister Reinholz.

Verehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Die von Ihnen, Herr Dr. Augsten, in der Mündlichen Anfrage aufgestellte Behauptung, dass ich in einem Pressegespräch geäußert hätte, dass nur ein Viertel oder maximal die Hälfte der Waldarbeiter gebraucht würden, ist nicht richtig und wurde so explizit auch nicht vorgetragen. Bei dieser Angabe zu den Waldarbeitern handelt es sich um eine Presseente und nicht um einen Aprilscherz, daher erübrigt sich die Beantwortung der Fragen 2 und 3. Was meinen Forstamtsabteilungsleiter geritten hat zu sagen, es war ein Aprilscherz, weiß ich nicht, aber ich denke, es ist eher mit einem Augenzwinkern geschehen.

Wussten die alle, dass im Forst auch geritten wird aber es gibt trotzdem noch eine Nachfrage vom Fragesteller.

Zunächst freue ich mich, dass ich wieder zur Klarstellung eines Sachverhalts beitragen konnte, das war ja beim letzten Mal schon so, Herr Minister. Herr Minister, trotzdem noch mal die Nachfrage: Nicht explizit - ging es da um andere Zahlen oder welche Aussage haben Sie bezüglich des Stellenabbaus tatsächlich getroffen in diesem Gespräch? Zweite Frage, wenn das gestattet ist: Können Sie sich vorstellen, dem Abteilungsleiter Herrn Prof. Thöne mal den Unterschied zwischen einer Zeitungsente und einem Aprilscherz klarzumachen?

Zu Frage 2 werde ich das gern tun.

Zu Frage 1: Natürlich sind auch noch andere Zahlen genannt worden. Es sind Zahlen genannt worden zu den zukünftigen Sonderzuführungen, es sind Zahlen genannt worden zum Altersdurchschnitt der Waldarbeiter, zum Altersdurchschnitt der Forstamtsleiter. Es sind auch Zahlen genannt worden, wie sich die perspektivische Entwicklung gerade im Arbeitskräftebereich vollziehen soll, vor allem bezogen auf den Umstand, dass wir gerade in den meisten Forstämtern das Problem haben, dass viele Stellen nicht besetzt sind. Wir haben nur ein richtig voll besetztes Forstamt, das ist Leinefelde, darüber ist diskutiert worden. Aber dem heute und hier vorzugreifen, bevor wir das Gesetz morgen

(Minister Reinholz)

überhaupt eingebracht haben, halte ich nicht für angebracht. Das sollte man dann auch im Rahmen der Anhörung im Ausschuss noch mal miteinander diskutieren.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kummer.

Welche Zahl von Waldarbeitern halten Sie denn im Landesforst für angebracht, Herr Minister?

Herr Kummer, das wird die Entscheidung des Vorstands der Anstalt öffentlichen Rechts sein und nicht meine Entscheidung.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2888.

Messergebnisse und Nachrüstung beim Recyclingunternehmen LSR AG in Dingelstädt

Laut Berichten der Eichsfelder Allgemeine und der Thüringischen Landeszeitung wurden vom 28. März 2011 bis 31. März 2011 bei der LSR AG Komplexbeprobungen von Luft und Abwasser durchgeführt. Dabei kam es zu Manipulationen an den Probenahmestellen durch die LSR AG. Daraufhin wurden die Messungen durch das Umweltamt des Landkreises Eichsfeld abgebrochen. Zudem wurde am 3. Juni 2011 über einen Bescheid des Landratsamtes Landkreis Eichsfeld an die LSR AG berichtet, welcher die LSR AG zur Nachrüstung der Anlage verpflichtet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche absoluten Werte bzw. Grenzwertüberschreitungen wurden bei der oben genannten Messung - insbesondere bei der Dioxin- und Furanmessung - im Wasser und in der Abluft festgestellt?

2. Welche Veränderungen an der Anlage wurden durch die LSR AG im Umfeld der Komplexbeprobung im Einzelnen vorgenommen, welche Auswirkungen hatten diese auf die Auswertbarkeit der Daten und warum wurde dann die Komplexbeprobung nicht umgehend wiederholt?

3. Welche Auflagen hat das Umweltamt des Landkreises Eichsfeld dem Recyclingunternehmen

LSR AG mit dem Bescheid vom 1. Juni 2011 erteilt und welche Teile der Anlagetechnik sollen im Einzelnen nachgerüstet werden?