Protokoll der Sitzung vom 15.06.2011

LSR AG mit dem Bescheid vom 1. Juni 2011 erteilt und welche Teile der Anlagetechnik sollen im Einzelnen nachgerüstet werden?

4. Auf welcher rechtlichen Grundlage und auf Basis welcher Informationen über den Betrieb der LSR AG kam es zur Erstellung des Bescheides an die LSR AG?

Diese Mündliche Anfrage beantwortet jetzt der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Reinholz.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams im Namen der Landesregierung wie folgt:

Ich erlaube mir im Vorfeld den Hinweis, dass es schon zwei solche dicken Anfragen dazu gibt, eine von Herrn Meyer und eine von Herrn Adams, beide als Kleine Anfrage gestellt und auch umfänglich beantwortet. Aber ich will gern noch mal auf die neu aufgeworfenen Fragen hier eingehen.

Zu Frage 1: Zur Überprüfung der Ersatzbrennstoffanlage der LSR AG Recyclingzentrum in Dingelstädt auf Einhaltung der Genehmigungsauflagen sowie zur Überprüfung weiterer Parameter fanden vom 28. bis 31.03.2011 entsprechende Untersuchungen bzw. Beprobungen der Abluft und des Abwassers des zugehörigen Abluftfilters statt. Ausweislich des Messberichts des mit der Messung beauftragten Instituts wurden folgende Ergebnisse erzielt:

1. Summe der organischen Kohlenstoffverbindungen 62,6 mg/m³ bei einem Grenzwert gemäß Genehmigungsbescheid von 20 mg/m³;

2. Gesamtstaub 11,4 mg/m³ bei einem Grenzwert gemäß Genehmigungsbescheid von 10 mg/m³;

3. Styrol, 2-Ethylhexanol 0,3 mg/m³ bei einem Grenzwert nach TA Luft von 50 mg/m³, Phthalate und weitere Weichmacher, also Butylphthalat etc. ich spare mir das jetzt - 0,03 mg/m³ bei einem Grenzwert nach TA Luft von 20 mg/m³.

Die ermittelten Werte bei den übrigen Komponenten wie z.B. Benzpyren, Acrylamid, Benzol, Vinylchlorid etc. lagen unter der Nachweisgrenze des jeweiligen Analyseverfahrens. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.

Zu Frage 2: Durch die LSR AG Recyclingzentrum wurde unmittelbar vor Beginn der Messung ohne Kenntnis des Landratsamts Eichsfeld eine Aktivkohleschüttung in der Abwasserableitung am Abluftfilter der EBS-Anlage eingebracht. Damit wurden

(Minister Reinholz)

die Beprobungen vom 29. bis 31.03.2011 zur Ermittlung des Dioxingehalts im Wasserablauf des Filters hinter der Schüttung nachhaltig beeinflusst und waren damit zu verwerfen. Da zudem geplant war, eine Korrelation zwischen den Dioxinherden im Abwasserablauf und in der Abluft zu ermitteln, wurden auch die über diesen Zeitraum gewonnenen Luftproben zur Dioxinbestimmung nicht analytisch ausgewertet. Nach eingehender Bewertung der Betriebsbedingungen während des gesamten Messzeitraums durch das Landratsamt Eichsfeld wurden die während der Untersuchung von Luftschadstoffen am 28.03.2011 ermittelten Messwerte akzeptiert, da die eingebrachte Aktivkohleschüttung keinen Einfluss auf die Messung im Abgasstrom haben kann. Damit wären nur die Beprobung zur Bestimmung des Dioxingehaltes in der Abluft und im Abwasser des Filters der EBS-Anlage einschließlich analytischer Auswertungen zu wiederholen. Diese Messungen benötigen eine gewisse Vorbereitung einschließlich der erneuten Beauftragung einer nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegebenen Messstelle und wären bei Volllastbetrieb der Anlage durchzuführen, da der Zustand maximaler Immission zu erfassen ist. Im Übrigen verweise ich auf die nachfolgende Frage 3.

Zu Frage 3: Die Auflagen im Bescheid des Landratsamtes Eichsfeld vom 01.06.2011 sind im Wesentlichen wie folgt zusammenzufassen: Für die EBS-Anlage ist eine dem Stand der Technik entsprechende Abgasbehandlungsanlage, die geeignet ist, die Einhaltung der im Genehmigungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes genannten Emissionsbegrenzungen für die Summe der organischen Kohlenstoffverbindungen und Gesamtstaub zu gewährleisten, innerhalb von drei Monaten nach Vollziehbarkeit des Bescheides nachzurüsten. Ebenfalls innerhalb von drei Monaten nach Vollziehbarkeit des Bescheides ist dem Landratsamt schriftlich darzulegen, in welcher Weise diesen Vorgaben entsprochen werden soll. Die genannten Fristen können im begründeten Fall verlängert werden. Zudem ist gegenüber dem Landratsamt binnen eines Monats nach Vollziehbarkeit des Bescheids die Beauftragung eines Sachverständigen für die Auswahl einer geeigneten Abgasbehandlungsanlage nachzuweisen. Nach erfolgter Nachrüstung ist durch eine kontinuierliche Messung über die Dauer von sechs Monaten durch eine nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegebene Messstelle nachzuweisen, dass bei Volllastbetrieb der Anlage mit vier Akkumulatoren der vorgegebene Emissionswert für die Summe der organischen Kohlenstoffverbindung von 20 mg/m³ eingehalten wird.

Zweitens: Bis zum Erfolg des Nachweises der Funktionstüchtigkeit der nachzurüstenden Abgasbehandlungsanlage darf die EBS-Anlage nur eingeschränkt betrieben werden. Es dürfen während die

ser Zeit nur so viele Akkumulatoren gleichzeitig betrieben werden, wie die Einhaltung des vorgegebenen Grenzwertes für die Summe der organischen Kohlenstoffverbindungen zulässt. Diese Teilstilllegung der EBS-Anlage hat zwei Monate nach Vollziehbarkeit des Bescheids zu erfolgen. Während des eingeschränkten Betriebs ist durch kontinuierliche Messung durch eine - wie gesagt - nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz bekanntgegebene Messstelle nachzuweisen, dass der Grenzwert für die Summe der organischen Kohlenstoffverbindungen eingehalten wird. Durch das Landratsamt wurde die sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet.

Zu Frage 4: Die Anordnung der Nachrüstung mit einer dem Stand der Technik entsprechenden Abgasreinigungsanlage erfolgt auf der Grundlage des § 17 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die zeitweilige Teilstilllegung der EBS-Anlage basiert auf § 20 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese Anordnung gründet sich auf den eingangs genannten Messbericht und die nachgewiesene Grenzwertüberschreitung, insbesondere bei der Summe der organischen Kohlenstoffverbindungen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Adams.

Vielen Dank, Herr Präsident. Darf ich gleich zwei Fragen stellen? Die Nachfrage zu Frage 1 ist: Müssten diese Messwerte nicht nach dem Umweltinformationsgesetz öffentlich zugänglich gemacht werden und sind sie zugänglich gemacht worden?

Zu Frage 2 will ich noch einmal nachfassen. Da haben Sie gesagt auf meine Frage hin, warum nicht umgehend die Messung wiederholt wurde in Bezug auf Dioxin, dass das eine längere Zeit braucht. Welche Information hat denn die Landesregierung, wann diese Messungen nun nachgeholt werden sollen?

Zu beiden Fragen kann ich Ihnen von hier aus dem Stegreif keine Antwort geben. Ich weiß nicht, ob das Landratsamt die Daten veröffentlicht hat. Ich gehe mal davon aus; ich weiß es aber nicht. Den Zeitpunkt, bis wann das nachgeholt werden soll, da ja die Verantwortung beim Landratsamt liegt, kann ich auch nur erfragen beim Landratsamt und Ihnen nachliefern.

(Minister Reinholz)

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Meyer.

Hätten diese beiden Fragen nicht in Vorbereitung auf die Beantwortung der vier gestellten Fragen eruiert werden können oder müssen?

Wissen Sie, Herr Meyer, was Sie alles noch nachfragen können, das können wir im Vorfeld auch nicht ahnen, aber Sie können es ja nachgereicht bekommen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen und ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 2886.

Ausschilderung der Wartburg an der A 4

Nach der Umverlegung der Autobahn A 4 in den Hörselbergen kam es zu einer Verschlechterung bei der Ausschilderung des Weltkulturerbes Wartburg und der Werbung für diese. Burghauptmann Schuchardt stellte fest, dass gerade in den Abschnitten der Autobahn, an welchen eine gute Blickbeziehung zur Wartburg bestehe, kein Hinweis auf sie zu finden sei. Außerdem schlug er vor, den „Parkplatz Hainich“ nach der Wartburg zu benennen, da diese von dort gut sichtbar sei. Es sei seit der Umverlegung zu einem Rückgang der Besucherzahlen gekommen. Dies sei auch der schlechten Ausschilderung geschuldet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation?

2. Ist eine bessere Ausschilderung geplant?

3. Wird es zu diesem Sachverhalt ein Gespräch mit dem Burghauptmann geben, um eine Lösung zu finden, oder gab es dieses schon und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Für diejenigen, die es gemerkt haben, wir haben die zwei letzten Mündlichen Anfragen getauscht in der Reihenfolge.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zur Beschilderung des Weltkulturerbes Wartburg sind für die Aufstellung von touristischen Unterrichtungstafeln Zeichen 386.3 Straßenverkehrs-Ordnung auf Bundesautobahnen die rechtlichen Vorgaben der StVO und die Richtlinien für die touristische Beschilderung 2008 zu beachten. Gemäß dieser Richtlinien dienen touristische Unterrichtungstafeln als Hinweis auf touristisch bedeutsame Ziele, die entweder von der Autobahn aus sichtbar sind oder nicht weiter als 10 Kilometer Luftlinie von einer Autobahnanschlussstelle entfernt liegen. Eine Sichtbeziehung zum touristischen Ziel ist nicht zwingend erforderlich. In diesem Zusammenhang ist die Frage erlaubt, ob ein Hinweis auf ein touristisch bedeutsames Ziel nicht zweckmäßigerweise an solchen Stellen stehen sollte, an denen gerade keine Sichtbeziehung zum touristischen Ziel besteht. Das Regelwerk jedenfalls lässt beide Varianten zu. Im Übrigen haben touristische Unterrichtungstafeln nur hinweisende und keine wegweisenden oder werbenden Funktionen. Die Klassifizierung touristisch bedeutsamer Ziele erfolgt durch die Thüringer Tourismus GmbH. Infolge des Neubaus der Bundesautobahn 4 im Raum Eisenach, der sogenannten Hörselbergumfahrung, war eine Neubeschilderung der touristischen Ziele mit dem Zeichen 386.3 StVO erforderlich. Dies betraf neben dem Weltkulturerbe Wartburg auch die touristischen Ziele Japanischer und Rosengarten Bad Langensalza, Nationalpark Hainich, Bachhaus Eisenach, Altstadt Mühlhausen und Creuzburg. Die bisherige Ausschilderung des Weltkulturerbes Wartburg an der Anschlussstelle Eisenach-West in Fahrtrichtung Dresden verblieb am bisherigen Standort. In Fahrtrichtung Frankfurt am Main wurde an der neuen Anschlussstelle Eisenach-West ein neuer Standort für die Ausschilderung des Weltkulturerbes Wartburg festgelegt. Im Vorfeld der verkehrsrechtlichen Anordnung der Zeichen 386.3 wurden die Betroffenen durch die untere Straßenverkehrsbehörde, das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, beteiligt. Am 1. März 2010 erging die verkehrsrechtliche Anordnung der Zeichen im Bereich der Hörselbergumfahrung. Gegen die Anordnung wurden seitens der Antragsteller keine Einwände erhoben. Zur Wahl der Bezeichnung von Rastanlagen im Zuge von Autobahnen ist anzumerken, dass hier ein landschaftsbezogener Name der näheren Umgebung zu wählen ist. In den Markierungs- und Beschilderungsplänen für die Hörselbergumfahrung wurde die unbewirtschaftete Rastanlage mit der Arbeitsbezeichnung „Kindel“ aufgeführt. Im Jahr 2005 wurde hierzu ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen der Anhörung

wurde durch das Landratsamt Wartburgkreis um eine Änderung der Bezeichnung der unbewirtschafteten Rastanlage „Kindel“ in „Hainich“ gebeten. Seitens der Stadtverwaltung Eisenach wurde keine Änderung vorgeschlagen. Aus diesem Grund wurde dem Änderungsvorschlag des Landratsamts Wartburgkreis gefolgt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat dieser Bezeichnung gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 des Bundesfernstraßengesetzes zugestimmt.

Zu Frage 2: Die touristische Beschilderung entspricht den rechtlichen Vorgaben und den Ergebnissen der Anhörungen. Grundsätzlich ist, wie von der Wartburgstiftung gewünscht, ein Tausch der Schilder untereinander möglich. Hierzu muss die Wartburgstiftung einen Antrag beim Landesamt für Bau und Verkehr stellen. Im Vorfeld zum Tausch der Schilder müsste durch den Antragsteller das Einvernehmen mit dem jeweiligen Tauschpartner hergestellt werden.

Zu Frage 3: Zum Sachverhalt gibt es bereits ausführlichen Schriftverkehr, unter anderem mit dem Oberbürgermeister der Stadt Eisenach, in dem die notwendigen Schritte seitens der Wartburgstiftung dargelegt wurden. Sollte sich die Wartburgstiftung entschließen, Verhandlungen mit potenziellen Tauschpartnern aufzunehmen, ist unser Haus sehr gerne bereit, diese Gespräche moderierend zu begleiten. Die Initiative hierzu kann aber nur von der Wartburgstiftung ausgehen.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Oder doch? Es gibt eine weitere Nachfrage.

Der Zug ist weg, genau. Das war kein Vorwurf. Alles ist gut.

Ich habe es nicht ganz verstanden.

(Heiterkeit im Hause)

Ich danke für die ausführliche Antwort. Es war ausgesprochen spannend, einen kleinen Einblick in den Thüringer Schilderwald zu erhalten. Wie kompliziert das Verfahren ist, war mir bis dahin nicht bekannt, das gebe ich zu. Eine Nachfrage habe ich einfach verständnishalber. Ich möchte ausdrücklich nicht kritisieren, dass es ein Hinweisschild auf Mühlhausen und Bad Langensalza gibt, aber Sie haben gesagt, auf touristische Ziele in zehn Kilometern Entfernung. Beide Orte befinden sich aber in deutlich größerer Entfernung.

Dazu kann ich jetzt im Moment nichts sagen, weil die Schilderaufstellungen, wie gesagt, vor meiner Zeit erfolgt sind.

Gut, dann wird geklärt, ob die Entfernung nun zehn Kilometer beträgt oder nicht. Meine Damen und Herren, der Höhepunkt der heutigen Sitzung, wir kommen nämlich zur letzten Mündlichen Anfrage und das ist die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert und Renner von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2889 und sie wird vorgetragen von der Abgeordneten Renner.

Danke, Herr Präsident.

Zukunft von Schloss Friedrichswerth

Das Barockschloss Friedrichswerth gehört als Baudenkmal zu den herausragenden Kulturschätzen Thüringens. Nach Aussagen von Kunsthistorikern ist hier Barock in einer für Deutschland einzigartigen Weise über mehr als 320 Jahre erhalten geblieben. Bisher blieben allerdings verschiedenste Anstrengungen, das Schloss für die Öffentlichkeit begehbar zu machen, ergebnislos. Das Schloss ist seit längerer Zeit durch das Land zum Verkauf ausgeschrieben.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Gibt es neue Pläne oder Entwicklungen, wie das Schloss zukünftig genutzt werden soll?

2. Woran ist ein Verkauf der Immobilie bisher gescheitert?