Protokoll der Sitzung vom 16.06.2011

Es ist nämlich so, dass der Schäferhund als häufigstes großes Tier, als häufigste große Art natürlich immer vorn vorkommen muss, sagt aber nichts über seine Gefährlichkeit, wenn dort prozentual nur wenige Tiere beißen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Lieber Herr Gentzel, hier will ich gleich noch mal mit einem Irrtum aufräumen. Koalition, die sollte schon einig sein. Aber wenn Sie uns entgegenrufen als Opposition, dass wir doch eigentlich einig sein sollten, dann habe ich eher den Eindruck,

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Ich habe festgestellt.)

dass es sich um das, was Psychologen eine Übertragung nennen, handelt, insofern würde ich Ihnen empfehlen, einfach für die Einigkeit in Ihrer Koalition doch selbst zu kämpfen.

(Abg. Kellner)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben hier eine lange Debatte um ein Gesetz zu führen und für uns Bündnisgrüne steht bei der Debatte um dieses Gesetz die innere Sicherheit, die innere Ordnung, die Ordnung im Freistaat Thüringen im Vordergrund, meine sehr verehrten Damen und Herren, und sie überwiegt in der Abwägung, die wir vorgenommen haben. Deshalb hat es mich sehr irritiert, Frau Berninger und auch Herr Bergner, dass in Ihren Beiträgen sehr wenig über die Frage des Schutzes von Leib und Leben gesprochen wurde. Ich glaube, diesen Aspekt darf man bei der Debatte einfach nicht zu geringschätzen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Reihe der Unglücke ist hier mehrfach zitiert worden. Ich will deshalb gar nicht weiter darauf eingehen. Allerdings, nach dem Mai hatten die Regierungsfraktionen angekündigt, wir bekommen ein neues Gesetz. Im Sommer konnten wir lesen in den Zeitungen in ganz Deutschland, in allen Regionalzeitungen, Thüringen bekommt durch Innenminister Huber das schärfste Hundegesetz überhaupt deutschlandweit. Was ist davon übrig geblieben, meine sehr verehrten Damen und Herren? Liebe CDU und liebe SPD, wenig, was an Ruhm grenzt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Oktober letzten Jahres dann ein erneuter Vorfall in Kindelbrück. Ende Oktober legt die Landesregierung endlich ein Gesetz vor, das sich elementar, so meine ich, von dem, was jetzt CDU und SPD hier im Thüringer Landtag mit Beschlussempfehlung des Innenausschusses vorlegen, unterscheidet, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Im Januar, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommt es wieder zu einem Beißvorfall, ein 10-jähriges Kind wird in Mühlhausen auf einem Schulhof von einem Schäferhund gebissen. Danach treten wir als Innenausschuss in die Anhörung ein. Die Anhörung, was hat sie eigentlich gebracht? Sie hat einen sehr abstrakten wissenschaftlichen Streit um die Frage von Beißstatistiken gebracht, aber sie hat natürlich auch, und das muss doch hier auch ganz deutlich gesagt werden, große Einigkeit und große Zustimmung bei drei Punkten gebracht. Alle Anzuhörenden sagen, ja, es ist richtig, wenn wir eine Haftpflicht für alle Hunde einführen. Das ist doch ein wichtiges Ergebnis dieser Debatte gewesen. Und wir bekommen ein Ja zur Sachkunde für gefährliche Tiere, auch für große Tiere, auch für große Hunde, das wir hier hören konnten. Und wir bekamen ein Ja und eine große Zustimmung zur Chippflicht. Das muss man einfach mal festhalten, um nicht darzustellen, dass diese gesamte Debatte von einem grundsätzlichen Widerspruch geprägt war, sondern sie war natürlich von einem Ringen

geprägt, hier etwas Ordentliches zustande zu bekommen. Deshalb ist es nicht richtig, was Herr Bergner gesagt hat, dass dieses Gesetz in keiner Weise irgendetwas zur Sicherheit beitragen wird. Das ist einfach nicht richtig, was da gesagt wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Dissens

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP)

ach wissen Sie, Herr Barth, Ihr Standardzwischenruf, der hat wirklich das Prädikat „ganz langer alter Bart“, Ihr Standardzwischenruf hat wirklich dieses Prädikat - besteht allerdings weiterhin bei der Rasseliste. Wir sagen den Skeptikern der Rasseliste, die sagen, es hat eben nichts mit dem Tier zu tun, sondern mit dem Halter, ja, das ist richtig. Wir sind als Bündnisgrüne ebenso wie Sie davon überzeugt, dass ein guter Halter oder eine gute Halterin mit hoher Sachkunde ein Tier so halten wird, dass dieses Tier auch nicht gefährlich werden wird. Deshalb war unser Vorschlag, bei jedem Tier, bei dem wir die Gefährlichkeit vermuten, abstrakt vermuten, hier konkret zu überprüfen, um festzustellen, ist denn dieses Tier auch wirklich gefährlich, also diese Widerlegbarkeit durch einen Wesenstest einzuführen. Leider konnten sich die Regierungsfraktionen darauf nicht einlassen, denn das Bundesverfassungsgericht - davor dürfen Sie, liebe LINKEN und liebe FDP, nicht die Augen verschließen - hat dargelegt, dass von Tieren dieser vier Arten eine abstrakte Gefahr ausgeht. Das bedeutet für uns aber auch, dass wir natürlich bewerten müssen, ob diese abstrakte Gefahr auch zu einer konkreten Gefahr wird. Nur diese konkrete Gefahr ist unserer Meinung nach Rechtfertigung dafür, so weitgehende Eingriffe, wie es Ihr Gesetz und auch das Gesetz der Landesregierung vorsah, überhaupt rechtfertigen zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der Anhörung, die im Februar stattgefunden hatte, kam es zu einer großen Funkstille, es war ganz ruhig gewesen. Das Zitat von Herrn Kellner, die Zitate von Herrn Fiedler sind alle vorgelesen, ich muss das nicht noch mal machen, aber sie legen zumindest den Schluss nahe, dass man hier seitens der größten Koalitionsfraktion, der CDU, versucht hat, alles im Sande verlaufen zu lassen, es einfach nicht zu einer Regelung kommen zu lassen. Sie haben das schleifen lassen. Nur zwei weitere traurige Zwischenfälle, nämlich dass im April 2011 ein Vierjähriger in Niederorschel von einem Staffordshire Terrier im Gesicht verletzt wurde …

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Ein Mischling war es.)

Staffordshire-Mischling - das ist aber auch kein Problem, weil es hier in der Regelung synonym verwandt wird.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Und der war schon auffällig.)

Das tut hier nichts zur Sache. Frau Berninger, wenn wir versuchen, eine gute Regelung zu finden, dann müssen wir hier erst mal Kategorien bilden. Wo sollen wir anfangen, außer wenn uns das Bundesverfassungsgericht eine Handhabe in die Hand gibt und sagt, ja, ihr dürft bei vier Rassen und deren Mischlingen anfangen. Nicht mehr und nicht weniger versucht man hier und nicht mehr und nicht weniger habe ich hier argumentiert.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Berninger?

Bitte schön.

Herr Adams, ich kann Sie ja gut leiden, ich finde Sie sympathisch,

(Heiterkeit im Hause)

aber man muss doch auch ehrlich sagen, wenn die Gefahren-Hundeverordnung bereits bei diesem Vorfall in Niederorschel ordentlich zur Anwendung gekommen wäre, wenn die Ordnungsbehörden hätten eingreifen können, dann bräuchten wir keine Rasseliste, um diesen Vorfall zu bewerten oder diesem möglicherweise hätten vorbeugen zu können. Der Hund war ein Mischling, der war bereits mehrfach auffällig geworden und wenn die Regelungen der Gefahren-Hundeverordnung greifen würden, dann hätte es diesen Vorfall eventuell nicht gegeben.

Es ist natürlich richtig, dass, wenn Regelungen angewandt werden, diese auch eine Wirkung haben. Ob das mit der Gefahren-Hundeverordnung hätte verhindert werden können, ist allerdings zu bezweifeln, weil wir die Gefahren-Hundeverordnung hatten und sie hat es nicht verhindert. Deshalb stelle ich ganz besonders immer darauf ab, dass das Wesentlichste, was wir erreichen können, die Pflicht zur Sachkunde, zum Hundeführerschein ist, und das bekommen wir erst jetzt mit diesem Gesetz. Insofern glaube ich, dass es eine ernsthafte Verbesserung ist und dass dieser Zwischenfall hätte verhindert werden können, wenn die Sachkunde dage

wesen wäre oder speziell an der Stelle, wo es auch um die Frage ging, dürfen wir jetzt per Gesetz festlegen und jedem deutlich machen, der ein solches Tier oder einen Mischling dieses Tieres halten will, du darfst dieses Tier nicht mit Kindern allein lassen. Das haben wir jetzt per Gesetz deutlich gemacht und das hätte genau in Niederorschel hier gewirkt. Also es gibt zwei Argumente, warum dieses Gesetz hier gewirkt hätte. Insofern müssen wir diese Tatsache sehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es war stiller geworden und erst die beiden Ereignisse im April, nämlich dann auch noch der Biss eines Rottweilers gegen seine Halter, als er in den Zwinger gebracht werden sollte, führten dazu, dass SPD und GRÜNE sich darum kümmern mussten, dass dieser Vorgang, dieses Gesetzesvorhaben überhaupt erst wieder in den Innenausschuss kommt. Man kann sich das gut anschauen, wie das Gesetz erst auf die Tagesordnung kam, dann wieder herunterkam - hier kann man nur sagen, die CDU hat versucht, wieder einmal zu blockieren, wieder einmal eine Blockade, um etwas Wichtiges, was der Freistaat Thüringen wirklich gebraucht hätte, hier voranzubringen. Es ist eine falsch verstandene Bereitschaft zur Lobby, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, wenn Sie hier glauben, Ihr Markenzeichen, Ihren Markenkern der inneren Sicherheit aufgeben zu können. Ich glaube, das ist ganz fatal für Thüringen, wenn Sie an dieser Stelle mehrfach Ihren Markenkern aufgeben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ebenso wie Sie es beim Waffenrecht machen, wo Sie aus lauter Freude am Schießsport sich zur Lobby des legalen Waffenbesitzes machen und Kolateralschäden hinnehmen,

(Unruhe CDU)

ist es vollkommen falsch, wie Sie hier bei der Frage der gefährlichen Hunde agiert haben - vollkommen falsch und das schreibe ich Ihnen in das Stammbuch, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: So ein Schwachsinn.)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Während Sie bei den Hunden sagen, das kann mal passieren, und während Sie bei den Waffen sagen, das kann mal passieren, regen Sie sich über jede brennende Mülltonne in Weimar auf und nehmen diese zum Anlass, über die Bedrohtheit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hier zu schwadronieren. Das ist einfach entlarvend, meine sehr verehrten Damen und Herren, an der CDU-Sicherheitspolitik. SPD und GRÜNE haben Sie gezwungen, hier wieder an den Tisch der Verhandlungen zurückzukommen

(Heiterkeit Abg. Fiedler, CDU)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- ja, Herr Fiedler, Sie waren zu der Zeit nicht dagewesen, aber es war ein hartes Ringen im Innenausschuss, dass wir mit diesem Gesetzesvorhaben überhaupt vorangekommen sind. Sie haben sich dann zusammengesetzt mit der SPD, leider ist dabei ein Gesetz herausgekommen, das formal und inhaltlich schlecht ist. Die Rasseliste ist eingebettet jetzt in mehr oder weniger sinnvolle Rahmenbedingungen und Rechtsfolgen. Das Positive aber zuerst und das sind zwei Dinge: Wir werden eine Versicherungspflicht, eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde haben. Das ist pflichtig und das ist auch für dieses Gesetz wirklich als positiv zu benennen. Wir werden die Sachkunde dafür haben, wir werden einen Sachkundenachweis für jeden Halter von gefährlichen Hunden und gefährlichen Tieren haben. Auch das ist ein Erfolg. Aber schon, dass die großen Hunde - und das hat die Debatte gezeigt und das zeigen auch die Beißvorfälle, die ich erwähnt hatte - herausgefallen sind, ist ein Problem und eine Schwäche der SPD an dieser Stelle.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer ein solches Gesetz auf den Weg bringt und weiterhin fundamentiert, zementiert, dass Dobermann, Rottweiler und Schäferhundarten ohne jeglichen Sachkundenachweis gehalten werden dürfen, hat einfach nichts gelernt in der Debatte. Aber auch Ihre Chippflicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist mehr als ein zahnloser Tiger, weil Sie eine Chippflicht einführen, ohne diese Chips, diese Kodierung auch irgendwo zu registrieren. Wozu haben Sie denn den Chip? Sie scannen den Chip, Sie haben eine Kodierung und Sie können nicht herausfinden, wohin der Hund gehört, wer der Halter dazu ist, wo dieser Hund herstammt. Das können Sie einfach nicht sagen. Sie müssen uns doch mal erklären, was Sie mit der Chippflicht überhaupt noch wollen. Was wollen Sie denn damit irgendwie handhaben, wenn Sie diese Kodierung nicht registrieren? Bitte erklären Sie uns doch, wo Sie dieses registrieren wollen. Wollen Sie sich dann aufmachen, der Ordnungsbehörde auferlegen, bei jedem Tierarzt anzuklopfen, ob er zufällig ein Verzeichnis führt, oder wollen Sie im Internet nachsuchen, ob in einer der vielen Verzeichnislisten diese Kodierung auftaucht? Das ist doch einfach unvernünftig, was Sie hier mit der Chippflicht machen.

Beim Maulkorb, meine sehr verehrten Damen und Herren - Sie führen eine Maulkorbpflicht ein und die Landesregierung sagt uns nicht, warum Sie meiner Meinung nach, nämlich mit gutem Grund, in ihrem ersten Gesetz diese Maulkorbpflicht nicht hatten. Ich glaube, Sie hatten einen guten Grund, der sich aus dem Tierschutz ergibt, diese Maulkorbpflicht zuerst nicht drinzuhaben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie bleiben bei der Kastration, ohne Eingrenzung dem Al

ter nach. Das wird für viele ältere Tiere lebensgefährlich sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, und Sie diskriminieren vollkommen sinnlos und vollkommen nutzlos Menschen ohne Wohnsitz, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vollkommen nutzlos diskriminieren Sie diese Menschen. Sie haben keine Widerlegbarkeit dabei. Hier will ich Ihnen ein Beispiel aus der Anhörung erzählen. Dort stellte sich mir ein Polizeibeamter vor, der in Hessen am Flughafen in Frankfurt mit einem Schutzhund seinen Dienst leistet. Dieser Schutzhund ist darauf abgerichtet und ausgebildet, auf Kommando seine Schutzaufgaben mit aller Härte und Schärfe auszuführen. Diesem Polizisten würden Sie in Thüringen absprechen, dass er seine berufliche Sachkunde beim Verlassen des Dienstes an den Haken hängt und zu Hause mit seinem Pitbull, den er hat, nicht mehr ausüben kann. Das ist doch einfach nicht vernünftig, das ist doch einfach keine vernünftige Regelung, die Sie hier aufgenommen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz - hier Gesetz von der CDU und SPD - zeichnet sich allerdings auch durch eine beispiellose Schludrigkeit aus. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kommt im Übrigen auch davon, wenn man Anhörungen unnütz begrenzt und sie nicht ordentlich durchführt. Die systematische Fehlverweisung des § 4 auf den § 2 Abs. 5 will ich nur erwähnen, sie hat wenig Rechtsfolgen, aber entscheidend scheint mir hier wirklich die absolut falsche Übergangsregelung, die in Ihr Gesetz geschrieben wurde. Nach Ihrer Übergangsvorschrift wird nämlich bestimmt, dass ein gefährlicher Hund nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung unfruchtbar zu machen ist. Da die bisherige Gefahren-Hundeverordnung allerdings nur auf die Gefährlichkeit abstellt und nicht auf die Rasse, kann es danach sein, dass auch Tiere - andere als diese vier Rassen kastriert werden müssen. Dafür spricht im Übrigen auch, dass Sie Folgendes formuliert haben: In § 16 Abs. 5 Satz 2 gehen Sie explizit auf Hündinnen, nach dem § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 nehmen Sie darauf Bezug, währenddessen im vorausgehenden Satz 1, nämlich dem in § 16, eine Bezugnahme auf die Hunderassen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 verzichtet wurde. Diese Regelung, meine sehr verehrten Damen und Herren, steht im klaren Widerspruch zu der Intention des Gesetzgebers, ausschließlich die Tiere dieser vier Rassen kastrieren zu lassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei allem Konflikt, den ich auch mit den Befürwortern und den Gegnern der Rasseliste habe, ich werde mit ihnen

intensiv zusammenarbeiten und appelliere, nicht zuzulassen, dass nur ein Hund, nur ein Schäferhund in Thüringen aufgrund der Schludrigkeit von SPD und CDU hier kastriert werden wird.

Dieses Gesetz wird keine Zustimmung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion bekommen,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)