Protokoll der Sitzung vom 17.06.2011

Auch wenn unsere zugegebenermaßen sehr weitgehende Position in der Verhandlung auf Länderebene nicht durchsetzbar war, will ich sie noch einmal klar umreißen: Erhalt des Monopols für die Lotterie und die Sportwetten und Entwicklung einer vergleichbaren engen Regelung für die Bereiche des Automatenspiels und der Pferdewetten - so die Position der SPD hier im Thüringer Landtag.

Warum sind wir zu dieser Auffassung gelangt? Die Aufrechterhaltung des umfassenden Monopols soll sicherstellen, dass die Spiellust und der Betrieb von Glücksspielen in kontrollierte Bahnen gelenkt werden kann. Das Monopol soll zudem dazu beitragen, Suchtgefahr zu begrenzen und organisierter Kriminalität den Boden zu entziehen bzw. kein weiteres Betätigungsfeld zu öffnen. Wir halten zudem das Ausufern des Automatenspiels für sehr bedenklich und im Lichte der Suchtgefahr für mindestens genauso gefährlich wie die Sportwetten - allein die unterschiedliche Gesetzgebungskompetenz verhindert hier bisher eine schärfere Regulierung. Nun ist das, was wir uns wünschen, nicht immer das Machbare. Im Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz hat eine Länderarbeitsgruppe einen Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag erarbeitet, der von der übergroßen Mehrheit der Ministerpräsidenten gebilligt wurde. Die hier vorgesehene Einführung eines Konzessionsmodells für die Sportwetten halten wir für bedenklich, weil damit unter Umständen die Tür geöffnet werden könnte für eine generelle Liberalisierung des Glücksspielmarkts. Rettungsanker könnte hierbei aber die Einführung einer Experimentierklausel sein.

Werte Kolleginnen und Kollegen, das Verfahren ist noch nicht am Ende. Es werden Anhörungen durchgeführt. In Auswertung dieser Anhörungen könnte der Staatsvertrag weitere Änderungen erfahren, zum Beispiel auch im Hinblick auf die noch umstrittene Frage der technischen Durchsetzung der Glücksspielbegrenzung im Internet, und auch das laufende Notifizierungsverfahren des Staatsvertrags bei der EU könnte zu weiteren Veränderungen führen. Unabhängig von der Kritik im Detail begrüßt die SPD-Landtagsfraktion, dass sich bis auf ein Bundesland, nämlich Schleswig-Holstein, alle anderen Bundesländer auf die besagte Fortentwicklung des Glücksspielstaatsvertrags geeinigt haben.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ist das so?)

(Abg. Bergner)

Es ist übrigens sehr bedauerlich, dass sich das schwarz-gelb regierte Schleswig-Holstein in dieser wichtigen Frage bisher der Ländersolidarität entzogen hat. Das birgt erhebliche Risiken für die EURechtskonformität des Staatsvertrags. An dieser Stelle muss schon kritisch gefragt werden, warum überhaupt einige maßgebliche CDU- und FDP-Landespolitiker das Hohelied der internationalen Glücksspiellobby singen, nicht nur in SchleswigHolstein. Natürlich ist es interessant, welchen Anteil daran die von der Glücksspiellobby gesponserten Lustreisen zum Beispiel nach Sylt oder die Besuche von Top-Fußballspielen in der BayArena hatten. Nicht nur, weil da zumindest ein Geschmäckle bleibt, sind die Argumente der Liberalisierungsbefürworter wenig überzeugend. Da werden zum Beispiel auch zusätzliche Steuereinnahmen in Milliardenhöhe versprochen. Die Realität beispielsweise in Italien und Großbritannien, wo die Liberalisierung schon stattgefunden hat, sieht aber ganz anders aus. Obwohl die Wettumsätze in Großbritannien in den Jahren 2001 bis 2009 um sage und schreibe 520 Prozent gestiegen sind, gingen die darauf entrichteten Steuereinnahmen in dieser Zeit um 30 Prozent zurück. Wie in vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens hat sich die Liberalisierung auch in diesem Bereich als Irrweg erwiesen. Nur die FDP, auch die Thüringer FDP, hat das noch nicht begriffen. Der von der Landesregierung beschrittene Weg, in Solidarität der Bundesländer untereinander einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zu erreichen, wird deshalb von der SPD-Fraktion hier im Thüringer Landtag unterstützt. Wir hoffen sehr, dass dieser eingeschlagene Weg zu einem dauerhaft haltbaren Ergebnis führt.

Zwei Sätze jetzt noch zu dem Antrag der FDP: Es hat mich schon überrascht - weil wir im letzten Innenausschuss durchaus bereit gewesen wären vonseiten der Koalition, dieses nicht abschließend zu behandeln und den Antrag liegen zu lassen und mit der aktuellen Entwicklung immer weiter zu diskutieren -, dass es der Wunsch der FDP gewesen ist, den Showdown herbeizuführen. Man kann auch mal in den Protokollen nachlesen, wie rege die FDP in Wirklichkeit im Innenausschuss diese Problematik diskutiert. Ich kann mich gut erinnern, hätte es im letzten Innenausschuss nicht noch ein Angebot vom Innenminister gegeben, überhaupt erst einmal zu berichten, hätten wir auch

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP)

Sie waren nicht dabei, Herr Barth, lesen Sie doch mal das Protokoll. Herr Bergner ist von allein gar nicht auf die Idee gekommen, den Bericht zu verlangen und die inhaltliche Diskussion zu führen. Schauen Sie mal in das Protokoll. Insofern sehr überraschend, nach der totalen Passivität im Innenausschuss, es hier in der Öffentlichkeit wieder so darzustellen, als wäre man sehr rege an dem Thema dran.

(Unruhe FDP)

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wie Sie sich im Innenausschuss verhalten, das ist lä- cherlich.)

Ich kann Ihnen versichern, im Innenausschuss Herr Bergner, getroffene Hunde bellen. Hier aber so zu tun, als wäre man rege an dem Thema dran, im Innenausschuss aber wirklich ausdrücklich mit Passivität zu glänzen - das Protokoll ist jederzeit nachlesbar -, deshalb sage ich erstens mal, ich schlage vor, wir lehnen den FDP-Antrag ab, auch den neuen. Gibt es einen neuen Stand, haben wir immer die Möglichkeit der Selbstbefassung im Innenausschuss. Man muss sagen, bisher ist vonseiten der Landesregierung immer ordentlich berichtet worden. Ich sehe da keinen Grund, warum wir das jetzt über einen Antrag noch mal anschieben sollten. Schönen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht Abgeordneter Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, der heute zu behandelnde Antrag der Fraktion der FDP stammt, wie auch schon vom Kollegen Gentzel gesagt, aus dem Monat März, also er ist schon länger da. Seitdem ist die Zeit weitergegangen. Es hat Ereignisse und Diskussionen gegeben, die unter anderem in den Entwurf der Ministerpräsidenten vom 14.04.2011 mündeten. Mittlerweile steht aber auch der vorgelegte Kompromiss vom 14.04.2011 wieder auf der Kippe, nachdem die Verfassungsrechtlichkeit an der Stelle auch zumindest von einigen Gutachtern angezweifelt wird. Also es ist weiterhin Bewegung da.

Kollege Gentzel, mich hat das nicht ganz so sehr überrascht, dass es noch einen Änderungsantrag der FDP jetzt gegeben hat, zumindest was die Netzsperren anbetrifft. Nachdem Sie unseren Antrag gelesen haben zu Tagesordnungspunkt 28 zu Netzsperren, war es eigentlich zwangsläufig, dass von der FDP dort noch einmal Bezug auf DIE LINKE genommen wird. Ich gehe davon aus, dass die FDP zumindest im Punkt 28 unserem Antrag auch zustimmen wird, weil vorher haben Sie es wahrscheinlich mit den Netzsperren noch nicht ganz so gehalten.

(Beifall DIE LINKE)

Wir wissen aber alle, dass der gegenwärtig noch gültige Glücksspielstaatsvertrag sowohl juristisch, politisch als auch finanziell gescheitert ist, das ist klar. Seine Regulierungen, Beschränkungen des

(Abg. Gentzel)

Glücksspiels gehen im Internetzeitalter an der Lebenswirklichkeit tatsächlich vorbei.

(Beifall DIE LINKE)

Juristisch ist er gescheitert, weil die bestehenden Regulierungen in sich widersprüchlich sind, wie unter anderem der EuGH monierte. Politisch ist er gescheitert, weil das verfolgte Ziel, Menschen vor der Spielsucht zu schützen, nicht erreicht wurde. Die Beschränkungen wurden an den falschen Stellen angesetzt, was sehr bedauerlich ist. Das Hauptfeld der Spielsüchtigen - das Automatenspiel - blieb unangetastet und ist aus unserer Sicht auch heute nicht genügend angetastet worden.

(Beifall DIE LINKE) )

Finanziell ist er gescheitert, weil durch unsinnige Werbeeinschränkungen im Bereich Lotto und Toto Umsatzrückgänge zu verzeichnen sind, was zur Folge hat, dass gemeinnützige Ziele, wie zum Beispiel die Sportförderung, gefährdet wurden und werden, weil jeder von uns weiß auch im Land Thüringen, die tatsächlich erzielten Einnahmen aus Lotto und Toto waren in den vergangenen Jahren rückläufig und konnten nur an der Untergrenze aufgenommen werden, die wir im Landtag festgelegt haben, so dass sowohl für die Paritätischen Wohlfahrtsverbände als auch für den Landessportbund die entsprechenden Förderungen noch geleistet werden konnten. Deshalb machte sich eine Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags grundsätzlich aus diesen Dingen dringend erforderlich.

Der vorliegende Entwurf der Ministerpräsidenten zum Ersten Änderungsstaatsvertrag enthält eine grundsätzliche, aus unserer Sicht wichtige Zielbestimmung, nämlich den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken.

Einige Punkte sind allerdings aus unserer Sicht weiterhin zu kritisieren und nachzubessern. Ich möchte zu diesen Punkten sehr kurz Stellung nehmen, ich will auch nicht alles wiederholen.

Erstens: Die Bereiche Toto und Lotto sollten weiterhin dem Staat vorbehalten bleiben. Die dort erzielten Milliardenumsätze sind für die Sportförderung, wie schon gesagt, und anderer gemeinnütziger Verbände unentbehrlich. Dazu gehört auch, dass eine Beschränkung des Vertriebs erhalten bleiben muss, um somit auch die Kontrolle durch den Staat weiter zu erhalten. Der Punkt 2 a des Antrags der FDPFraktion ist also für unsere Fraktion nicht zustimmungsfähig.

(Beifall DIE LINKE)

Zweitens: Grundsätzlich ist es richtig, den Bereich der Sportwetten mit einem Konzessionsmodell neu zu ordnen, weil nur so wirksam Jugendschutz und Spielerschutz gesichert und nur so zusätzliche

Steuereinnahmen erzielt werden können. Die derzeitige Lizenzierung von sieben Anbietern ist als ein Versuch zu werten, dieses in die richtige Bahn zu lenken. Ob dieses mit der Zahl 7 gelingt, sei dahingestellt, das wird die Zeit ergeben. Das wird in dem vorgeschlagenen Prozess sicherlich zu hinterfragen sein, ob das wirklich eine taugliche Methode ist. Ich kann es an der Stelle nicht sagen, deshalb lasse ich das offen. Ich erkenne aber den Versuch, mit einer Konzessionierung in einer Zahl so etwas vorzunehmen. Darüber wird sicherlich weiter zu verhandeln sein.

In Europa setzt sich hinsichtlich der Sportwetten und bei Spielen, wie bei Poker, in den letzten Jahren immer mehr das sogenannte Lizenzmodell durch, was private Anbieter aus der illegalen Grauzone herausholt. Die Anbieter müssen dann Auflagen erfüllen, Steuern und Lizenzgebühren zahlen. Im Änderungsstaatsvertrag ist vorgesehen, dass der Konzessionär die Identifizierung und Authentifizierung der Spieler gewährleisten muss. Das ist aus unserer Sicht richtig, aber nicht ausreichend. Nach den Erfahrungen in anderen europäischen Ländern sollte auch die Pflicht eingeführt werden, die Spiele langfristig zu dokumentieren, weil so eine spätere Überprüfung der Spiele möglich ist und dadurch wirksam betrügerischen Manipulationen der Spiele und der Geldwäsche entgegengewirkt werden kann. Richtig ist allerdings, dass im vorliegenden Änderungsstaatsvertrag klargestellt wurde, dass Sportwetten nur als Endergebniswetten erlaubt sind und nicht als Ereigniswetten auf einzelne Vorgänge.

Drittens: Die Ausbreitung der Glücksspielsucht sollte wirksam dort bekämpft werden, wo sie überwiegend stattfindet. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eindeutig das Automatenspiel. Da das Automatenspiel aber gegenwärtig im Rahmen der Gewerbeordnung durch Bundesrecht geregelt ist, müsste hier eine Änderung der Gewerbeordnung herbeigeführt werden. Im Änderungsstaatsvertrag ist vorgesehen, dass bei Spielhallen neben der Erlaubnis nach der Gewerbeordnung eine glücksspielrechtliche Erlaubnis durch die Länder erforderlich sein soll. Ob dieser Ansatz zielführend ist, muss bezweifelt werden, weil die Automaten in Gaststätten und Tankstellen und auch das kleine Spiel in Kasinos davon nicht betroffen sind und das Nebeneinander von Erlaubnissen nach Landesund Bundesrecht kompliziert erscheint, zumal Kommunen über das Hebesatzrecht bei der Vergnügungssteuer ebenfalls noch beteiligt sind.

Viertens: Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zu einem Punkt noch einmal etwas deutlicher sagen. Im Entwurf des Änderungsstaatsvertrags ist vorgesehen, Dienstanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, die Mitwirkung am Zugang unerlaubter Glücksspielangebote zu untersa

gen. Ob dies der Versuch einer Netzsperre für die Teilnahme an illegalen Glücksspielen im Internet darstellen soll, ist unklar. Auf eine Anfrage unserer Kollegen der LINKEN in der Bürgerschaft von Hamburg wurde dies vom Hamburger Senat zwar verneint, ausdrücklich im Änderungsstaatsvertrag dargestellt ist es allerdings nicht. Hier sehen wir konkreten Änderungsbedarf und konkrete Klarstellung.

(Beifall DIE LINKE)

Für uns als LINKE gilt eines: Digitale Information, digitale Kommunikation, digitale Kreativität und digitales Arbeiten bestimmen zunehmend unser Leben. Souverän in der Online-Welt sich bewegende Menschen und neue Formen kritischer Öffentlichkeit im Internet sind unvereinbar mit Verbots- und Zensurpolitik.

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb dürfen Internetsperren auf keinen Fall zugelassen werden. Hier gilt der Grundsatz, wehret den Anfängen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Internetsperren sind zudem ein ungeeignetes Konzept des Spielens im Internet, weil sie durch Anwählen ausländischer Server jederzeit umgangen werden können. An dieser Stelle möchte ich einfügen, dass unsere Fraktion die einzige Fraktion im Thüringer Landtag war, die beim Jugendmedienstaatsvertrag gegen Internetsperren gestimmt hat,

(Beifall DIE LINKE)

die einzige Fraktion. Das ist dann doch schon zumindest eine Weiterentwicklung, wenn die FDP heute auch möglicherweise hier das mit einbringt bzw. dann unserem Punkt 28 zustimmt.

Zusammenfassend ist festzustellen, der Erste Änderungsstaatsvertrag geht in die richtige Richtung, eindeutig, ist aber nachbesserungswürdig. Der Antrag der FDP ist aus unserer Sicht erstens veraltet und geht zweitens in Punkt 2 a in die absolut falsche Richtung und ist in den Punkten 2 b, c und d zwar völlig richtig, aber zu unkonkret. Dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP können wir zustimmen. Dem eigentlichen Antrag der FDP wird meine Fraktion nicht zustimmen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke schön, Herr Abgeordneter. Für die CDUFraktion hat das Wort der Abgeordnete Jörg Kellner. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, zu Beginn müssen wir uns die Frage stellen, warum wir einen Glücksspielstaatsvertrag haben. Die Antwort ist relativ einfach. Glücksspiel kann süchtig machen, wie es uns bei Lottowerbung oder bei anderen Gewinnspielen immer wieder gesagt wird. Eine Eindämmung und Kontrolle aber kann nur erfolgen, wenn es dafür gesetzliche Handlungsmöglichkeiten gibt. Dies gilt es, zu schaffen bzw. anzupassen. Neben der Spielsucht treten aber weitere Probleme auf, wie florierender Schwarzmarkt und mangelnder Spielerschutz begleitet von Folgekriminalität. Im September 2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der derzeitig gültige und bis zum Dezember 2011 befristete Glücksspielsstaatsvertrag unionsrechtlichen Anforderungen angepasst werden muss.

Bemängelt wurde zum einen, dass die Inhaber des staatlichen Monopols zu stark ihre Produkte bewerben. Ein Monopol ist zwar zulässig, doch nur unter der Begründung, dass dadurch die Spielsucht eingedämmt wird. Die umfangreiche Werbung lässt generell den Versuch der Eindämmung der Spielsucht nicht erkennen, sondern zielt vielmehr auf die Gewinnsteigerung und das Spielen ab. Im Vordergrund sollte an der Stelle nicht die Gewinnsteigerung stehen, sondern, so wie es gesagt wurde, auch die Eindämmung der Spielsucht. Die steht im Kontrast zur Begründung eines Monopols.

Der zweite Kritikpunkt des Europäischen Gerichtshofes ist, dass Spiele, die ein höheres Suchtpotenzial haben, wie etwa Spielautomaten, nicht dem staatlichen Monopol unterliegen. Wie der Antrag selbst formuliert, gibt es unterschiedliche Lösungsansätze. So könnte man zum Beispiel die Spielhallen und damit auch die Automatenspiele unter staatliches Monopol stellen. Ebenso könnte man ein staatliches Monopol auf Sportwetten aufheben. Ein dritter Weg wäre, dass man nur einer bestimmten Anzahl von Anbietern die Erlaubnis von Sportwetten erteilt, ebenso bei Spielhallen.

Das Letztgenannte ist das von der Ministerpräsidentenkonferenz präsentierte Konzessionsmodell. Dieses Modell soll das Spielbedürfnis der Menschen in legale Bahnen lenken und damit den illegalen Markt bekämpfen. Es ermöglicht den Menschen zwischen unterschiedlichen Anbietern zu unterscheiden. Dabei bleibt die Anzahl aber so gering, dass sie durch den Staat gut kontrolliert werden kann. Dem illegalen Glücksspiel werden ausreichend legale entgegengesetzt, so dass wir auf eine Senkung der illegalen Anbieter hoffen können.

Meine Damen und Herren, jeder dieser Wege bietet Vor- und Nachteile. Im Vordergrund bei der Novellierung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden: Durch das neue Gesetz muss die Spielsucht weiter bekämpft werden. Dies sollte die Prämisse

(Abg. Korschewsky)