Protokoll der Sitzung vom 17.06.2011

(Beifall FDP)

Insofern bleiben wir natürlich bei diesem Antrag, freuen uns aber auch auf das Angebot, bis jetzt von der CDU-Fraktion, das im Ausschuss diskutieren zu können. Ich beantrage ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Lemb von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Kollege Günther hat natürlich recht, die Leiharbeit ist keineswegs einer kriminellen Vereinigung entsprungen. Aber wie wir alle schon mehrfach diskutiert haben, wissen wir, dass die Leiharbeit unter bestimmten Aspekten ins Leben gerufen worden ist, die Rahmenbedingungen dazu hergestellt worden sind, nämlich um die entsprechenden kurzfristig auftretenden Auftragsspitzen in den Unternehmen abzufangen. Wenn man von diesem Ausgangspunkt ausgeht, muss man doch schlicht und einfach mal in die Realität schauen und muss überlegen, ob dieses Instrument der Leiharbeit diesem ursächlichen Kriterium und diesem Geburtsaspekt heute noch Rechnung trägt oder nicht. Das, was hier vorgetragen worden ist von Herrn Kemmerich, dazu komme ich gleich noch einmal, ist aus meiner Sicht schlicht weltfremd, weil

es genau die Praxis in der Thüringer Wirtschaft nicht widerspiegelt.

Das, was hier vom Ministerium gemacht worden ist, ist - glaube ich, völlig unstrittig - zulässig, ist sogar Aufgabe des Ministeriums, die Anwendung einer Richtlinie zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern. Ich will ausdrücklich betonen, sie ist politisch richtig, weil die Verwerfungen in dem Thüringer Arbeitsmarkt bezogen auf die Anwendung der Leiharbeit mittlerweile so sind, wie sie sind. Die Quote von 3,7 Prozent ist genannt worden. Über die Quote 3,7 Prozent oder 3,8 Prozent oder 3,5 Prozent will ich überhaupt gar nicht streiten. Ich werde gleich noch einmal anhand von ein paar praktischen Beispielen deutlich machen, dass diese Gesamtquote von 3,7 Prozent überhaupt nicht das Thema ist, um welches es bei der Änderung der GRW-Richtlinie in der Praxis geht. Bei dem Thema 3,7 Prozent geht es vielleicht oder mit Sicherheit um die Frage der politischen Wertung der Leiharbeit und die Konsequenzen für den Thüringer Arbeitsmarkt insgesamt. Da will ich nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir vorgestern eine Aktuelle Stunde der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion mit weitestgehender Einigkeit hier im Hohen Hause bezüglich der Frage diskutiert haben, wie wir besser zu gutem Lohn für gute Arbeit kommen.

Nun gehöre ich nicht zu denjenigen, ich weiß auch gar nicht, ob es jemanden in diesem Hause gibt, der unterstellen würde, dass die Kolleginnen und Kollegen, die in Leiharbeit beschäftigt sind, keine gute Arbeit leisten. Wenn sie aber gute Arbeit leisten, dann ist natürlich die Frage berechtigt, warum die Kollegen, die gute Arbeit leisten, 40 Prozent weniger Entgelt beziehen als die anderen Menschen, die als sogenannte Stammbeschäftigte in den Unternehmen beschäftigt sind. Das heißt im Umkehrschluss, wenn wir es damit ernst meinen, dann müssen wir natürlich auch in Bezug auf die Leiharbeitsbranche für guten Lohn, für gute Arbeit sorgen. Das bedeutet, dass man die Entgeltstrukturen im Bereich der Leiharbeit nicht nur überprüfen, sondern ändern muss. Da sind zunächst einmal natürlich auch die Tarifvertragsparteien gefordert, die derzeit auch daran arbeiten, ist aber bezogen auf unser eigentliches Thema, nämlich den FDP-Antrag in Bezug auf die GRW-Richtlinie, ein völlig anderes Thema, das wir aber gern in weiteren Beratungen auch noch einmal gemeinsam diskutieren können.

In Bezug auf die Leiharbeit heißt es aber, wenn Thüringen durch praktische Schritte den Versuch macht, das Image des Niedriglohnlandes loszuwerden - das haben wir ja vorgestern diskutiert -, dann darf Thüringen nicht zum Land der Leiharbeiter werden, denn wenn wir zum Land der Leiharbeiter werden, dann werden wir automatisch das Ziel „guter Lohn für gute Arbeit“ nicht erreichen können.

(Abg. Kemmerich)

Nun aber zu dem Antrag selbst. Ich freue mich ja, dass mittlerweile die FDP offensichtlich weiß, was sie eigentlich will. Die Frage der dritten Fassung dieses Antrags ist ja schon mehrfach angesprochen worden. Jetzt geht es um eine mittelstandsfreundlichere Gestaltung der GRW-Richtlinie. Herr Kemmerich sprach eben in seinen Ausführungen davon, dass diese Richtlinie nicht für KMU-Unternehmen gelten dürfe. Ich will nur mal darauf hinweisen, dass die Begründung in dem Antrag ausdrücklich eine andere ist als die mündliche Darstellung hier, nämlich dass die GRW-Richtlinie für KMU-Unternehmen nicht gelten dürfe. Jeder hier im Haus weiß, dass, wenn die Richtlinie nicht für KMU-Unternehmen gelten würde, damit insgesamt die Richtlinie ins Leere laufen würde, weil wir ja zu 98 Prozent KMUUnternehmen in Thüringen haben. Insofern wird hier in der Begründung dieses Antrags in der dritten Fassung der FDP - nachher, Herr Kemmerich - davon gesprochen, dass kleine Unternehmen, das Beispiel Hochtechnologieunternehmen zitiert, es werden Unternehmen mit zehn Beschäftigen und Ähnlichem angeführt, die aber ohne jeden Beleg in dieser Begründung in dem Antrag dargestellt werden. Ich will ausdrücklich sagen, dass genau die genannten Unternehmen in der Begründung Ihres Antrags in der Regel nicht die Unternehmen sind, die auf Leiharbeit zurückgreifen, sondern diese kleinen und kleinsten Hochtechnologieunternehmen und Ähnliches mehr Unternehmen sind, die sehr gezielt und sehr genau überlegen, wann sie zu welchem Zeitpunkt ihre Investitionen tätigen, und wenn sie zusätzliches Personal benötigen, dann agieren die in dem rechtlichen Rahmen, der ihnen als Spielraum in der Bundesrepublik gegeben ist, also beispielsweise stellen die dann möglicherweise jemanden befristet ein für sechs Monate und agieren damit im Sinn ihres Unternehmens.

Herr Abgeordneter Lemb, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.

Ja, die habe ich schon gesehen, ich dachte, ich hätte die mit dem Hinweis schon beantwortet.

Ich muss und will fragen.

Jetzt nicht, sondern nachher.

Danke.

Ich will aber mal darauf hinweisen, was die Realitäten sind und wo Leiharbeit eigentlich umgesetzt und angewendet wird und warum es deshalb völlig richtig ist, mit dieser Richtlinie ein politisches Signal zu geben und mit dieser Richtlinie auch konkrete Schritte dahin gehend zu erwirken, dass man überlegen muss, ob man in dem Ausmaß weiterhin mit Leiharbeit agiert, wie das in der Praxis in Thüringen der Fall ist.

Beispiel 1: Die 20 größten Industriebetriebe in Mittelthüringen beschäftigen 1.952 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die 20 Prozent der wichtigsten Industriebetriebe in Mittelthüringen beschäftigen in den gleichen Unternehmen 1.005 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, das heißt, mal jenseits von einer Quote von 3,7 Prozent, bezogen auf die 20 wichtigsten Industriebetriebe haben wir eine Leiharbeitsquote in Mittelthüringen von 51 Prozent. Das kann doch niemand ernsthaft als eine Dauerlösung akzeptieren.

(Beifall CDU)

Beispiel 2: Die 20 wichtigsten Industriebetriebe in West- und Südthüringen beschäftigen 5.158 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Davon sind 1.001 Arbeitnehmer Leiharbeiterinnen oder Leiharbeiter. Dies bedeutet eine Leiharbeitsquote von 19,4 Prozent. Auch das ist eine Größenordnung für die wichtigsten Industrieunternehmen in West- und Südthüringen, die wir, glaube ich, so nicht akzeptieren können, zumindest nicht auf Dauer.

(Unruhe FDP)

Wenn die Kollegen der FDP zuhören würden, würden sie vielleicht auch von einem Lerneffekt profitieren.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Haben Sie einen zu verzeichnen?)

Beispiel 3: Die 20 größten Industriebetriebe in Ostthüringen beschäftigen 3.800 Beschäftigte, davon 1.093 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Dies entspricht einer Quote von 28,7 Prozent. Nun - insbesondere für meine Kollegin Holzapfel, die gern mal ein paar praktische betriebliche Beispiele haben möchte - will ich zudem Folgendes ergänzen: Von den genannten Beispielen in Ostthüringen beschäftigen die Firma Polytec 280 Stammbeschäftigte und 290 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die Firma voestalpine beschäftigt 290 Stammbeschäftigte und 180 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, das entspricht einer Quote von 62 Prozent und - als drittes Beispiel - die Firma Neumayer beschäftigt 200 Stammbeschäftigte und 120 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, das entspricht einer Quote von 60 Prozent. Von den Beispielen in Westthüringen beschäftigt die Firma Schmitz Cargobull 561 Stammbeschäftig

te und 209 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, das entspricht einer Quote von 37,3 Prozent, die Firma Plastic Omnium Eisenach 311 Stammbeschäftigte und 81 Leiharbeiter, das entspricht einer Quote von 26 Prozent. Von den Beispielen in Mittelthüringen beschäftigt die Firma BorgWarner 230 Stammbeschäftigte und 227 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, das entspricht einer Quote von 99 Prozent. Die Firma Hydrema, ein kleineres Unternehmen, beschäftigt 73 Mitarbeiter, 33 davon sind Leiharbeiter, das entspricht einer Quote von 45 Prozent.

Ich will Ihre Aufmerksamkeit nicht weiter mit Zahlen strapazieren, aber diese Beispiele machen deutlich, worum es eigentlich geht. Deshalb hat der Kollege Adams völlig recht, wenn er sagt, die 3,8 Prozent führen uns eigentlich nicht weiter. Das ist eine wichtige sozialpolitische und politische Betrachtung, aber sie führen uns - Bezug nehmend auf die Diskussion, um die es hier geht, ob Anreize geschaffen werden müssen, Leiharbeiter in Stammbeschäftigte zu wandeln, ob das der richtige Schritt ist, ja oder nein - an der Stelle natürlich nur dann weiter, wenn wir bezogen auf einzelne konkrete betriebliche Beispiele schauen, wie die Situation tatsächlich ist.

Ich will ein Weiteres sagen, auch das ist eine praktische Erfahrung. Ich bin jetzt mehrfach angesprochen worden, durchaus gar nicht unter dem Aspekt einer kritischen Betrachtung bezogen auf die Änderung der GRW-Richtlinie, sondern bezogen auf die Frage, dass Leiharbeitnehmer in Stammbeschäftigte gewandelt werden können und sollen, weil man dann unter die in der GRW-Richtlinie definierten und beschriebenen Quoten kommt. Da sage ich mal, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wenn das der Fall ist, warum sollten wir etwas dagegen haben, weil dann genau diese GRW-Richtlinie ihren Sinn erfüllt, nämlich die Unternehmen darauf hinzuweisen, überlegt doch mal, ob ihr eure Aufträge und eure vielleicht damit verbundenen Erweiterungsinvestitionen nicht auch so erledigen könnt, dass ihr eine bestimmte Anzahl von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in Stammbeschäftigte wandelt. Das ist ein positiver und durchaus zu begrüßender Effekt. Abzulehnen - auch das spiegelt sich in vielen betrieblichen Beispielen, die ich genannt habe, wider - sind Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die - auch das gibt es hier in Erfurt und an anderer Stelle in Betrieben - teilweise seit 1997 als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Das, Kolleginnen und Kollegen, ist nicht akzeptabel und das ist von uns auch nicht weiter tolerierbar.

(Beifall CDU)

Deshalb halte ich es für völlig richtig, was der Wirtschaftsminister und das Wirtschaftsministerium mit der Änderung der Richtlinie auf den Weg gebracht haben. Ob die in der Begründung des Antrags der

FDP gemachte Behauptung auf Dauer so bleiben wird oder nicht, weiß ich zumindest nicht. Ich weiß auch nicht, woher die FDP ihre Erkenntnisse nimmt, indem sie behauptet, dass Thüringen das einzige Bundesland ist und bleibt, das eine solche Richtlinie hat und dementsprechend geändert hat. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es eine Reihe von Anfragen von anderen Bundesländern gibt, die sowohl bei uns in der Fraktion als auch - was ich weiß - im Ministerium eingegangen sind, die fragen und die nachfragen, wie das denn gemacht worden sei, und die offensichtlich in eine gleiche Richtung überlegen, wie man an der Stelle durch ähnliche politische Entscheidungen damit der Leiharbeit ein Stück Einhalt gebieten will. Insofern bin ich der festen Überzeugung, dass wir an dieser Stelle zwar Vorreiter waren, aber das sicherlich auf Dauer nicht bleiben werden, sondern andere Länder, andere Landtage, andere Wirtschaftsministerien der Bundesländer dementsprechend auch nachziehen werden.

Ich werde mich auch nicht, meine Fraktion wird sich auch nicht der Debatte im Ausschuss verschließen. Ich kann nur so viel sagen, das, was die FDP mit dem Antrag begehrt, wird im Ausschuss mit Sicherheit nicht beschlossen werden. Ob es eine Anhörung gibt, wie vom Kollegen Günther vorgeschlagen, bleibt noch zu diskutieren. Natürlich kann man mit den Betroffenen die Diskussion führen, vielleicht auch mit den betroffenen Leiharbeitsunternehmen. Ob das der Fall sein wird, muss gesondert entschieden werden. Ich freue mich auf eine weitere Debatte zu dem Thema im Ausschuss und damit natürlich auch hier in einer späteren Sitzung des Landtags. Ich darf Ihnen versichern, Kollege Kemmerich und den Kollegen der FDP, auch wir werden noch ein bisschen Kreativität walten lassen, um im Ausschuss Bezug nehmend auf die Diskussion zu Ihrem Antrag auch das eine oder andere an neuen Aspekten einzubringen, damit wir in der Zielsetzung, Leiharbeit weiter einzugrenzen, Leiharbeit in Thüringen einzudämmen und letztendlich natürlich auch dem Grundsatz Equal Pay Rechnung zu tragen, wirklich einen Schritt weiterkommen. Wenn wir mit der Debatte im Ausschuss an dieser Stelle weiterkommen, dann hätte es noch einen gewissen Sinn. Insofern wird auch meine Fraktion einer Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zustimmen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Die Nachfrage hat sich auch erledigt.

Ja, da gab es doch einen Erkenntnisgewinn.

Es gibt eine Wortmeldung des Abgeordneten Kemmerich.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist etwas mehr als nur eine Nachfrage, Herr Lemb, denn die Nachfrage, die ich hatte, kann ich mir eigentlich selbst beantworten, ob Sie unseren Antrag überhaupt gelesen haben. Ich würde mit Nein antworten,

(Beifall FDP)

denn Ihre sehr ewig breiten Ausführungen zu einer ganz geringen Anzahl, auf die Anzahl von Betrieben in Thüringen, nämlich ungefähr 10 bei 100.000 tätigen Unternehmen in diesem Land, ist genau am Problem vorbei. Wir wollen keine Einzelfalllösung für die gewähren, die größer sind und erst recht nicht dem Missbrauch hier Platz greifen lassen, sondern wir wollen eine sinnvolle Förderrichtlinie für den Freistaat haben, die wirtschaftliche Unternehmungen ermöglicht, befördert und in die Lage versetzt, nachhaltig und langfristig am Wirtschaftsleben teilzunehmen.

Zur Zeitarbeit - ich verweise noch einmal auf die aktuellen Zahlen, Daten und Fakten: Es ist zurzeit so, dass Leiharbeitsfirmen zusehends Probleme haben, ihren Personalbestand zu halten, erst recht auszuweiten. Sie können dem Markt unheimlich viel mehr Leute anbieten, wenn sie nur Nachwuchs hätten bzw. - das ist vor allen Dingen der sehr positive Effekt - wenn sie die Leute halten können. Zurzeit ist es so, dass in Größenordnungen - da können Sie mal mit den Thüringer Unternehmern sprechen, aber es fällt ja manchem im Hause schwer, wie wir wissen -, dass die sehr darauf erpicht sind, Leiharbeiter, die sich als gut erweisen, sofort und ganz schnell in ihre Stammbelegschaft aufzunehmen.

(Beifall FDP)

Dann haben Sie genau den Klebeeffekt, den Sie leugnen. Genau diesen Klebeeffekt, den können Sie zurzeit feststellen. Genau mit dieser Mär sollten wir endlich aufhören, hier Instrumentarien zu verteufeln, die den Arbeitnehmern, die der Thüringer Wirtschaft und auch den Unternehmern helfen, hier nachhaltig am Wirtschaftsleben in der Republik teilzuhaben, weiter zu verteufeln, indem wir hier solche Geschichten erzählen. Danke.

(Beifall FDP)

Jetzt gibt es den Wunsch auf Nachfrage durch den Abgeordneten Lemb. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Abgeordneter Kemmerich, können Sie mir denn einmal erläutern, wie der Klebeeffekt derzeit ist und wie er vielleicht vor einem Jahr war?

Ich kann mich nur wiederholen, Herr Lemb, den Klebeeffekt brauche ich Ihnen nicht zu erläutern.

(Zwischenruf Staschewski, Staatssekretär: Das mache ich dann.)

Aber es ist so, dass Unternehmen, die in Thüringen tätig sind - darauf sind wir sehr gespannt, Herr Staschewski -, ihre Stammbelegschaft ausweiten und die Rekrutierungen zurzeit überwiegend aus den überlassenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen stattfindet, das ist Klebeeffekt.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Lemb.

Also der Begriff „Klebeeffekt“ im Zusammenhang mit der Leiharbeit ist mir durchaus bekannt.

Das ist schön.

Meine Frage war, ist der Klebeeffekt 1 Prozent, ist er 5 Prozent, ist er 30 Prozent oder 50 Prozent? Wir alle wissen ja, dass es einen erfreulicherweise nicht unerheblichen Arbeitsplatzzuwachs gab in den letzten Monaten. Insofern noch einmal die Frage: Können Sie mir eine gesicherte Prozentangabe geben, wie hoch der Klebeeffekt, also der Übergang von Leiharbeit in Stammbelegschaften derzeit Ihrer Einschätzung nach ist?