Protokoll der Sitzung vom 17.06.2011

Danke, Herr Staatssekretär. Weitere Redemeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2567 in der zweiten Neufassung. Beantragt ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und danach werde ich jetzt auch fragen. Wer den eben genannten Antrag der Fraktion der FDP an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag überwiesen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 12.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 in seinen Teilen

a) Beschluss des Bundesrates vom 15. April 2011 zur Lockerung der räumlichen Beschränkung nach dem Asylverfahrensgesetz akzeptieren und in Thüringen umsetzen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2592

b) Erlass einer Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 6 Asylverfahrensgesetz Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2671

Wünscht zunächst die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Der Abgeordnete Bergner.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kolle

(Staatssekretär Staschewski)

gen, am 15. April hat der Bundesrat dem Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Das, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist in unseren Augen ein wichtiger Anlass und Ansatzpunkt, über die Frage der Residenzpflicht noch einmal neu zu beraten. Wir sind der Auffassung, dass auch die Verordnung, die inzwischen seitens der Landesregierung gekommen ist, aber wohl noch nicht in Kraft ist, nicht weit genug geht und dass uns genau diese Änderung, also diese Beschlusslage aus dem Bundesrat, die notwendige Grundlage bietet, doch weiter zu denken und weiter zu beschließen, als es die Verordnung der Landesregierung tut. Insofern freue ich mich auf eine interessante Debatte. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Wünscht von der Fraktion DIE LINKE oder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jemand das Wort zur Begründung? Frau Astrid Rothe-Beinlich.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bergner hat den Anlass schon genannt. Ich hatte ja im letzten Plenum auch eine Mündliche Anfrage zu diesem Thema, wo sich offenkundig leider versprochen wurde vonseiten der Antwortgeber, was nämlich kurzzeitig hoffen oder vermuten ließ, dass wir tatsächlich zu einer solchen Regelung kommen, wie wir sie jetzt mit unserem Antrag anstreben: Wir wollen nämlich eine Rechtsverordnung, die dazu führt, dass alle Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen zu einem Bezirk zusammengefasst werden, in dem sich die betroffenen Menschen von Residenzpflicht frei bewegen können. Das ist bis heute leider keine Praxis in Thüringen. Wir hatten aber gestern einen auch wieder hoffnungsfroh stimmenden Anlass, nämlich die Demonstration der Jusos hier vor dem Thüringer Landtag, die für die Aufhebung der Residenzpflicht geworben haben, was unsere Hoffnung dahin gehend wachsen lässt, dass die SPD heute selbstverständlich unseren Anträgen - ich sage es mal so deutlich, wir werden nämlich den Antrag der FDP an der Stelle selbstverständlich auch begrüßen folgen wird. Insofern meinen wir, es ist tatsächlich höchste Zeit, dass wir in Thüringen zu Bewegungsfreiheit für die von der Residenzpflicht betroffenen Menschen kommen. Wir sind ein recht überschaubares Bundesland, wie wir alle wissen. Es gibt inzwischen sehr viele, auch sehr große Bundesländer, die die Residenzpflicht längst auf das gesamte

Land ausgedehnt haben. Wir haben auch immer wieder das Pro und Kontra hier im Thüringer Landtag besprochen. Es gab eine Massenpetition zu diesem Thema, bei der sich viele Tausend Menschen beteiligt haben, die evangelische Kirche, die katholische Kirche, die Gewerkschaften, viele, viele andere haben sich immer wieder für die Aufhebung der Residenzpflicht stark gemacht. Ich sage es ganz deutlich, jetzt liegt es an uns, denn es ist schlichtweg eine Frage des politischen Willens, ob wir länger an einer willkürlichen, wie wir meinen, Regelung festhalten, die Menschen Bewegungsfreiheit verunmöglicht, die Menschen gängelt, die Menschen diskriminiert oder ob wir uns endlich dazu aufraffen, eine Verordnung auf den Weg zu bringen, der hoffentlich alle Fraktionen zustimmen können. Dafür jedenfalls streiten wir mit unserem Antrag. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache und als Erste hat das Wort Abgeordnete Kanis von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe jetzt gedacht, Herr Bergner bringt uns eine Neufassung seines Antrags, denn so ganz habe ich das jetzt nicht verstanden. Der Antrag ist vom 18.04. und nach meiner Lesart fordert er die Landesregierung auf, eine Rechtsverordnung zur Lockerung zu erlassen, zeitgleich eine Lockerung bzw. Abschaffung der räumlichen Beschränkung bei geduldeten Ausländern herbeizuführen. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 17.05. ist eine Rechtsverordnung erst mal, denke ich, beschlossen worden, wenn sie auch noch nicht in Kraft getreten ist. Aber auch da hoffe ich darauf, dass das in Kürze passiert. Am 15.04. habe ich ausdrücklich noch einmal auf die Möglichkeiten hingewiesen. Es ist sehr bedauerlich für die SPD, dass dies nicht berücksichtigt wurde. So haben wir eine, wenn auch kleine Lockerung, die uns nicht zufriedenstellt, aber doch als Ergebnis erst mal vorliegt.

Für den Antrag der Fraktion DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2671 fand sich weder im Kabinett noch innerhalb der CDUFraktion eine Mehrheit; er kann deshalb, auch wenn wir es uns wünschten, nicht umgesetzt werden. Ich habe sowieso den Eindruck, dass insbesondere die Opposition unseren Koalitionsvertrag, der durch einen Beschluss eines Parteitags und der Fraktion legitimiert ist, auswendig gelernt hat.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: So gut ist er nun auch wieder nicht.)

(Abg. Bergner)

Aber er wird ständig zitiert.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir müssen alle gewisser- maßen immer wieder darunter leiden.)

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Somit ist hier unstrittig, dass der Forderung im Koalitionsvertrag entsprochen wurde, wenn auch weitere Wünsche der SPD offen blieben. Einem weitergehenden anderen Beschluss der SPD konnte zu unserem großen Bedauern noch nicht entsprochen werden und das hat man gestern mit der Demo auch klar zum Ausdruck gebracht. Eine Verbesserung der Situation für die Asylsuchenden und geduldeten Ausländer wird mit dem hoffentlich baldigen Inkrafttreten der Regelung eintreten und wir warten dann auf den Erlass, der diese Regelung für die Geduldeten umsetzt.

Mit den Beschlüssen des Bundestags und des Bundesrats hat sich aber die Rechtssituation verändert, denn jetzt ist klar, dass die Ausweitung der Regelung über den vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern außerhalb des Bereichs der Aufenthaltsgestattung auf das ganze Bundesland und bei Einvernehmen auch auf benachbarte Bundesländer möglich ist. Unsere Zielrichtung wird auch an dem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion deutlich - ich rede jetzt ganz speziell für die SPD -, denn dort wird beantragt, der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen: Der räumliche Aufenthalt von Asylbewerbern und Geduldeten kann nicht länger beschränkt werden. Zweitens, Asylbewerber können allerdings weiterhin verpflichtet werden, ihren Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde, in einem bestimmten Landkreis oder einem bestimmten Bundesland zu nehmen. Das Gleiche gilt für Geduldete, allerdings längstens befristet bis zur Aufnahme einer Beschäftigung. Das ist der Teil, bei dem wir sagen, wir hören die Ängste aus der CDU, aber hier sind sie noch mal ganz klar eingegrenzt. Dies politisch zu ermöglichen, bleibt für uns eine Aufgabe und unser Ziel für die nächste Zeit, ist aber für meine Fraktion heute leider keine Option, sie steht uns nicht offen. Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass auch in der EU-Kommission die Forderungen zur Veränderung des Asylrechts verfolgt werden. Die für Innenpolitik zuständige Kommissarin Cecilia Malmström forderte: „Wir brauchen ein EU-weites, effizienteres, gerechteres Asylverfahren und angemessene, vergleichbare Leistungen bei der Aufnahme von Asylbewerbern.“ Die Kommission hat dazu Vorschläge eingebracht. Diese fanden leider noch nicht die Zustimmung der Staatschefs. Aber die EU-Staats- und Regierungschefs haben das Ziel vorgegeben, bis 2012 ein gemeinsames europäisches Asylsystem zu schaffen. Ich denke, das ist eine neue Wegmarkierung auf dem Weg, wenn es nicht vorher gelingt, an diesen Rege

lungen etwas zu ändern, vielleicht wenigstens dann. Wir als SPD wissen, dass wir unser politisches Ziel heute hier nicht durchsetzen können, aber wir fühlen uns

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Doch, das können Sie. Sie müssen nur zustimmen.)

(Unruhe DIE LINKE)

verpflichtet durch den Koalitionsvertrag, das so zu entscheiden.

(Unruhe FDP)

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Der schließt das nicht aus.)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Berninger von der Fraktion DIE LINKE.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Heß, sehr geehrte Gäste auf der Besuchertribüne, von denen zwei, wie ich weiß, von dem betroffen sind, was Sie hier für ein Spielchen treiben mit den Flüchtlingen. Es ist wirklich eine Gemeinheit,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

wie hier mit der Situation, mit Menschen umgegangen wird, wie hier Menschen ganz entgegen aller Konventionen, entgegen der Menschenrechte in ihrer Bewegung eingeschränkt werden. Es ist auch, finde ich, eine Gemeinheit und den entsprechenden Preis des Flüchtlingsrates haben Sie sich redlich verdient, wie die SPD hier mit diesem Politikfeld umgeht, und mit dem, was Sie auch als Ihre Überzeugung bezeichnen.

Ich will mich zunächst einmal auf die Scheinargumente beziehen, die noch im September vergangenen Jahres hier vonseiten der CDU geäußert worden sind. Da möchte ich Frau Holbe zitieren, die als Begründung, warum man die Residenzpflicht nicht auf ganz Thüringen ausdehnen kann, am 10. September gesagt hat - ich zitiere: „Im Ausschuss haben wir sehr intensiv über die Auslegung des Gesetzestextes diskutiert, ob ‚mehr als ein’ mehrere Landkreise heißt, jedoch nicht alle beinhaltet. Wir haben hier unterschiedliche Auffassungen in den einzelnen Fraktionen gehabt, die nicht abschließend in eine gemeinsame Auslegung mündeten, insofern denke ich“ - sagte Frau Holbe - „ist die Auslegung der Rechtsstandpunkte auch entsprechend der einzelnen Fraktionen so zu akzeptieren.“ Für die Landesregierung sagte am selben Tag der Innenminister Huber, dass eine Lockerung der Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete auf

(Abg. Kanis)

Landesebene nicht in Betracht käme, sondern, ich zitiere, „nur auf der Grundlage des geltenden Rechts in Betracht“. Er hat weiter gesagt: Solange das Bundesgesetz gilt, müsse auch Thüringen sich daran halten. Die Länder Hessen und Bayern hätten klar festgestellt, dass eine generelle Aufhebung der Residenzpflicht in einem Land gegen Bundesrecht verstoße und somit nicht zulässig sei.

Der Bundesrat als auch der Bundestag haben - das hat Herr Bergner eben schon gesagt und Frau Rothe-Beinlich auch noch einmal - inzwischen den Gesetzestext im Bundesgesetz geändert, und zwar - darauf hatte ich auch im Februar schon hier im Plenarsaal hingewiesen und aus der Begründung des Bundesrats zitiert - um klarzustellen, dass Landesregierungen berechtigt sind, die vorübergehende Aufenthaltsgestattung auch auf das gesamte Gebiet ihres Landes zu erweitern. Der Bundesrat hatte geschrieben: „Ob bereits die bisherige Regelung diese Ermächtigung einschließt, wird aufgrund des einengenden Wortlauts nicht hinreichend deutlich.“ Jetzt wird es hinreichend deutlich - und was macht die Landesregierung, direkt nachdem dieses Gesetz vom Bundesrat und Bundestag beschlossen war? Sie erlässt eine Verordnung mit fast demselben Wortlaut, wie sie letzten Sommer schon einmal in Umlauf war, wo sich Flüchtlinge lediglich erlaubnisfrei in dem Landkreis, in dem sie ihre Aufenthaltsgestattung haben und angrenzenden Landkreisen sowie in eine kreisfreie Stadt bewegen dürfen. Das ist rechtlich nicht unzulässig, aber hier hat die Landesregierung ihren Spielraum, den sie hat, eben nicht in der Art ausgeschöpft, wie das mit den rechtlichen Argumenten noch im September den Anschein hätte haben können.

Diesen rechtlichen Bedenken von Frau Holbe als auch von der Landesregierung, die von Herrn Huber ausgedrückt wurden, ist durch die Beschlüsse von Bundesrat und Bundestag die Grundlage genommen worden. Also stehen jetzt eigentlich keine Argumente mehr gegen eine Ausweitung der Residenzpflicht auf das gesamte Bundesland. Trotzdem hat jetzt Frau Kanis auch noch den Mut, darauf zu hoffen und das hier öffentlich zu sagen, dass diese Verordnung bald in Kraft tritt. Also ich kann nur den Kopf schütteln.

Da komme ich jetzt in meinen Ausführungen zur SPD und fange mal mit einem Zitat von Peter Metz an, der nämlich in der letzten Landtagssitzung zur Aktuellen Stunde gesagt hat: „Wir sind zwar in einer großen Koalition, das heißt aber nicht, dass wir als SPD unsere Überzeugung an der Garderobe im Landtag abgeben.“ Offensichtlich aber doch, Herr Metz und die anderen Kollegen von der SPD. Frau Kanis versucht sich dahin zu retten, indem sie sagt, der Koalitionsvertrag sei auf einem Landesparteitag abgesegnet worden. Da möchte ich mal an den letzten Landesparteitag der SPD hier in Thüringen erinnern. Meines Wissens ist dort ein Beschluss oh

ne Gegenstimmen gefasst worden zur Abschaffung der Residenzpflicht, wo die Parlamentarier aufgefordert werden, sich hier im Landtag dafür einzusetzen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Waren Sie als Beobachter dort?)

Nein, ich habe es gehört, es wurde mir berichtet. Ich hatte da selber einen eigenen Landesparteitag und da werde ich nicht zu dem der SPD fahren, Herr Fiedler.

Letzte Woche dann im Petitionsausschuss, so hat jetzt ein Petent, nämlich der Flüchtlingsrat Thüringen, hoffnungsvoll berichtet, dass der Petitionsausschuss beschlossen hat, die Landesregierung zu bitten, die Residenzpflichtverordnung noch einmal zu überarbeiten und auf das ganze Land auszudehnen. Da waren die SPD-Abgeordneten ganz mutig und ermöglichten diesen Beschluss. Gestern nun stehen draußen vor der Tür ein paar Jusos und demonstrieren gegen die Residenzpflicht. Da hat dann Frau Kanis tatsächlich noch die Dreistigkeit, sich gemeinsam mit den Jusos da hinzustellen und schön in die Kameras zu lächeln bei einer Demonstration gegen die Residenzpflicht. Wenn sie dann heute hier begründen, warum Sie die Mehrheit, die es im Landtag gibt gegen die Residenzpflicht, nicht schaffen wollen, da fehlen mir die Worte.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Bundestag gibt es den SPD-Antrag zur Abschaffung, den haben Sie erwähnt. Im Bund agieren Sie als Oppositionspartei so und hier im Land, wo Sie wirklich Gestaltungsspielraum haben, agieren Sie anders. Dort, wo Sie keine Mehrheit besitzen, fordern Sie die Abschaffung der Residenzpflicht und da, wo eine Mehrheit möglich ist, nämlich hier im Thüringer Landtag, da verhindern Sie sie.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Ausweitung der Residenzpflicht würde eben nicht der Vereinbarung im Koalitionsvertrag widersprechen. Dort steht nämlich nur - und dieses kurze Sätzchen habe ich tatsächlich auswendig gelernt -: Die Residenzpflicht wird im räumlichen Bezug erweitert. Das gilt kleinteilig aber auch für das ganze Land. Ich kann einfach nur noch einmal an Sie appellieren: Heben Sie die Residenzpflicht in Thüringen auf, weiten Sie sie auf das ganze Land aus! Danke.

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Abg. Berninger)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sabine Berninger hat eben schon etliche Punkte ausgeführt. Keine Angst, ich werde diese jetzt nicht noch einmal referieren. Aber ich möchte trotzdem noch einmal den Versuch starten, um für Zustimmung zu unserem Antrag zu werben.