Protokoll der Sitzung vom 17.12.2009

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich frage noch einmal: Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe das nicht. Dann beende ich die Aussprache.

Es wurde von mehreren Abgeordneten die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Gibt es weitere Anträge? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über die beiden Ausschüsse ab.

Wer damit einverstanden ist, dass der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht, damit ist das einstimmig überwiesen.

Wir kommen zum nächsten Antrag, Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit sind die beiden Ausschüsse festgelegt.

Wir kommen zur Federführung. Ich denke, die Federführung wird für den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt. Ist das jetzt ein Antrag oder nicht, Herr Abgeordneter? Nein.

Dann stimmen wir über die Federführung für den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ab. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur federführend für diesen Gesetzentwurf.

Wir schließen den Tagesordnungspunkt 1 und kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2

Mitgliedschaft von Mitglie- dern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichts- gremien auf Erwerb gerich- teter Unternehmen hier: Zustimmung des Land-

tags gemäß Artikel 72

Abs. 2 der Verfassung

des Freistaats Thürin-

gen Antrag der Landesregierung - Drucksache 5/232 -

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung oder Einbringung? Das ist nicht der Fall. Wünscht das Parlament die Aussprache? Ja. Damit eröffne ich die Aussprache und mir liegen noch keine Wortmeldungen vor. Herr Abgeordneter Ramelow, Fraktion DIE LINKE, bittet um das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns zu Wort gemeldet, um an diesem Tagesordnungspunkt 2 etwas anzumahnen und, Frau Ministerpräsidentin, da darf ich um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit bitten. An diesem Tagesordnungspunkt mahnen wir an die Diskussion zu Drucksache 3/50. Als Frau Lieberknecht noch Landtagspräsidentin war, gab es diese Drucksache, in der deutlich gemacht worden ist, dass das Parlament beteiligt sein muss an Aufgaben, die an Gesellschaften übertragen werden und wenn diese übertragenen Aufgaben aus dem Landeshaushalt finanziert werden.

Wir haben heute eine Vorlage, in der man scheinbar die Aufsichtsführung auf die Minister, also die Regierungsebene, überträgt. Wir haben uns auch entschlossen, der Kurzfristigkeit heute nicht im Weg zu stehen. Insoweit, Kollege Höhn, ist für uns das Parlament keine Spielwiese, sondern wir beteiligen uns konstruktiv an der Diskussion, wollten dieses auch heute nicht aus formalen Gründen anhalten, was wir hätten tun können.

(Beifall DIE LINKE)

Die vorgelegte Liste entspricht auch dem Arbeitsbereich der Minister, die hier aufgeschlüsselt sind. Deswegen ist auch an dieser Auflistung aus unserer Sicht keine Beanstandung anzumerken. Wir möchten darum bitten und werden auch den Antrag auf Selbstbefassung stellen, aber schöner, besser und zielführender wäre es, wenn die Regierung einen eigenen Vorschlag machen würde, an welchen Stellen Auf

gaben, die in Gesellschaften übertragen werden, bei denen die Minister die Aufsicht führen, später in den Haushaltsdebatten dann die Gelder zur Verfügung gestellt werden und die Regierung allein entscheiden kann, welche Aufgaben die bisher oder eigentlich in anderen öffentlichen Parlamenten, in anderen öffentlichen Aufgabenstellungen durch das Parlament entschieden werden würden. Insoweit haben wir hier eine Abtrennung von Aufgaben und Aufsichtsführung und werden dann später die Diskussion nur wieder haben, wenn die Haushaltspositionen sind, aber wir werden nie eine Endabrechnung bekommen. Zum Beispiel wird der Geschäftsbericht der LEG zwar veröffentlicht, aber er wird nicht Teil der parlamentarischen Debatte; die Abschlüsse, der Wirtschaftsprüfungsbericht dieser Landesgesellschaft und ähnliche Dinge werden eben nicht Teil der Parlamentsdebatte, wenn es um die Aufgabenerfüllung geht, die dahintersteht.

Deswegen mahne ich an dieser Stelle für uns als Parlamentarier die Umsetzung der Drucksache 3/50 an und dieses müsste aus unserer Sicht von der Landesregierung erfolgen. Damals war der Appell der Landtagspräsidentin Lieberknecht an den damaligen Ministerpräsidenten, dass die Landesregierung hier eine Vorlage erarbeiten sollte. Wir möchten gern als Parlament auch an der Aufsichtsführung aus der Sicht der Parlamentarier beteiligt werden und nicht nur aus der Sicht der Regierung. Das ist die erste Anmerkung.

Die zweite Anmerkung: Wir bitten um eine Klarstellung, welcher Ehrenkodex für die Landesregierung gilt, wenn Minister oder Staatssekretäre Aufgaben in der Aufsichtsführung übernehmen als Aufsichtsratsvorsitzender oder als Aufsichtsratsmitglieder. Es gab eine ganze Reihe von Vorkommnissen in den letzten Jahren nicht nur in Thüringen; erinnert sei an den Herrn Müller, den damaligen Bundeswirtschaftsminister, der von seinem Recht als Wirtschaftsminister Gebrauch gemacht hat, eine Sondergenehmigung zur Fusion von Großkonzernen gegeben hat, und nach seinem Ausscheiden aus dem Ministerdienst wurde er Vorstandsvorsitzender genau dieser fusionierten Gesellschaft. Ich denke, dass das ein unerhörter Vorgang ist und dass es eines Ehrenkodexes bedarf, dass ein Regierungsmitglied über seine Regierungsarbeit wenigstens fünf Jahre lang, also so lange, wie eine Legislatur dauert, nicht in einer Gesellschaft tätig wird, die auf Erwerb gerichtet ist, für die er vorher politisch zuständig war in der Aufsichtsführung. Da würden wir uns gern wünschen, dass hier ein Ehrenkodex noch einmal in der Schärfe dokumentiert wird, damit klar ist, dass diese Landesregierung hier ein wachsames Auge darauf hat, was die Person macht, die dort Aufsicht führt. Die Untersuchungsausschüsse der letzten Legislatur haben hier ein paar Hinweise gegeben. Ich will nur die

Kuriosität in Erinnerung rufen. Da ist ein Aufsichtsratsvorsitzender scheinbar als Privatperson Aufsichtsratsvorsitzender, obwohl er als Minister dorthin geschickt worden ist. Anschließend im Untersuchungsausschuss ist nicht mehr aufklärbar, ob er da nun als Minister gesessen hat, ob er die Fördergelder, die für die Gesellschaft gegeben wurden, als Minister beschleunigt hat und gleichzeitig als Aufsichtsratsvorsitzender faktisch als Privatperson da herumsitzt. Das kann so nicht funktionieren. Wenn man als Minister Tätigkeiten übernimmt in einer Gesellschaft, die für das Land tätig ist, dann muss der Minister als Minister da sitzen und da muss er auch als Minister im Zweifelsfall dem Parlament Rede und Antwort stehen für die Dinge, die da geschehen. Es kann nicht sein, dass man hinterher sagt, an der Gesellschaft sind aber 2 Prozent der GmbH oder Aktienanteile durch eine andere Gesellschaft gezeichnet und diese 2 Prozent sind dann der Schutz des Privatvermögens und deswegen gibt es keine parlamentarische Debatte. Das kann so nicht funktionieren und deswegen haben wir heute gesagt, wir möchten es freundlich vortragen: Wir wünschen uns einerseits eine Vorlage der Landesregierung, was den Ehrenkodex angeht. Das können wir im zuständigen Ausschuss. Aus unserer Sicht wäre der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie ein geeigneter Ausschuss. Es könnte auch der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wir brauchen aber eine parlamentarische Diskussion über diese Dinge und, meine Damen und Herren, im Zweifelsfall müsste man eine gesetzliche Regelung schaffen, wenn es da Unklarheiten gibt. Ich sehe die Unklarheiten im Bund. Ich sehe die Unklarheiten auch in den Landesparlamenten. Ich glaube, hier ist ein bisschen mehr Klärung notwendig.

Um eines möchte ich bitten: In der Liste - und das war der Grund, warum wir gesagt haben, also maximal wird es bei uns ein paar Stimmenthaltungen geben, aber wir werden uns der aktiven Bearbeitung nicht verweigern -, die uns heute vorliegt, sind es wirklich Ministerpositionen, deren Funktion in der direkten Bearbeitung des Ministeriums liegt. Das ist völlig in Ordnung. Wir mahnen aber, dass Minister dieser Landesregierung keine Aufsichtstätigkeit übernehmen sollten in Unternehmen, die auf Erwerb gerichtet sind, die mit dem Land nichts zu tun haben. Also diese Trennlinie bitten wir doch durchzuhalten und da auch eine klare Grundposition dem Parlament mitzuteilen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich sagen, wenn ein Staatssekretär ein Unternehmen, ein Landesunternehmen führt als Aufsichtsratsvorsitzender, also die höchste Kontrollfunktion hat, wenn dieser Staatssekretär in der Zeit, in der er noch im Amt ist, von dem von ihm Kontrollierten, nämlich der Geschäftsführung, sich einen Honorarvertrag erarbeiten lässt in einer fünfstelligen Größenordnung, und nie

mand bemerkt dabei, dass das schon ungehörig an sich ist, dass schon der Vorgang allein alarmierend und empörend ist, das veranlasst mich noch einmal, deutlich zu machen, liebe Vertreter der Landesregierung, wir erwarten hier eine Bringschuld der Landesregierung, dass klar gesagt wird: Ein Mensch, der für die Landesregierung in irgendeiner Funktion tätig ist, muss immer wissen, dass er in seiner Funktion gebunden ist an sein politisches Amt, das er in der Regierung hat, und niemals mit der gleichen Firma, in der er dort arbeitet, private Verträge vorbereiten darf. Deswegen gehört aus unserer Sicht ein fünfjähriges Gebot dazu, so lange wie die Legislatur eines Landtags dauert, so lange sollte es eine strikte Trennung zwischen der Aufgabenwahrnahme als Aufsichtsführung aus der Regierung und einer späteren Tätigkeit in einem solchen Unternehmen geben. Das hat nichts damit zu tun, dass man an seiner freien Berufswahl gehindert wird. Worum es geht, ist, dass man das eine nicht benutzen darf, um das andere später sozusagen privatisiert vorzubereiten.

Der alarmierende Vorgang hat gerade hier in Thüringen stattgefunden. Es ist jetzt offensichtlich bereinigt, das ist auch gut so. Aber dass es niemand bemerkt hat, weder der Aufsichtsrat noch die Geschäftsleitung, das finde ich das eigentlich Problematische. Da reicht es mir nicht, wenn die Ministerpräsidentin und der zuständige Minister sagen: Nein, wir finden das nicht gut. Das ist zwar klar, da ist auch die Formulierung offenkundig klar gewesen, aber offenkundig hat sonst niemand von den Beteiligten ein Gefühl dafür gehabt, dass das so nicht geht. Deswegen unsere Bitte, hier einen klaren Ehrenkodex vorzusehen, das Minimum wäre ein Bekenntnis, dass keine Mitgliedschaften in Aufsichtsgremien wahrgenommen werden, die auf Erwerbstätigkeit gerichtet sind, die außerhalb der Zuständigkeit unseres Landes sind, die nichts mit der Funktion der Regierung zu tun haben; das bitten wir klarzustellen.

Wir bitten auch - in Anlehnung an Drucksache 3/50 - dem Parlament Gelegenheit zu geben, aus seiner eigenen Mitte Personen zu benennen, die geeignet sind, bei den Landesgesellschaften in Aufsichtsräten mitzutun. Und unsere letzte Bitte: Die abgerechneten Jahresergebnisse dieser Gesellschaften gehören dem parlamentarischen Gang zugeordnet, das heißt, sie müssen Teil der Abrechnung des Haushaltsregimes unseres Landes sein. In diesem Sinn mahne ich heute freundlich eine Konkretisierung im neuen Jahr an und wollte den Weihnachtsfrieden nicht weiter stören. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Minister Dr. Schöning.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir sind dem Abgeordneten Ramelow für seine dem Weihnachtsfrieden dienende Bemerkung dankbar. Die Liste zur Gremienbestellung, so wie sie vom Kabinett verabschiedet ist, wird heute dem Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Die Liste entspricht der Ressortzuständigkeit. Damit wird der notwendigen funktionalen Basis Rechnung getragen, um das Mandat sachgerecht wahrzunehmen.

Was die Kontrollfunktion des Parlaments angeht, auf die Herr Ramelow hingewiesen hat, so ist dies für die Landesregierung eine Selbstverständlichkeit. Es ist bereits auch Ausdruck unserer Verfassungslage, nämlich der Hinweis auf und die Bindung der Kabinettsentscheidung an die Zustimmung des Parlaments nach Artikel 72 Abs. 2 unserer Landesverfassung, soweit Mitglieder der Landesregierung der Leitung oder dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Wenn es vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen - nicht in erster Linie Thüringen betreffend, die aber bundesweit und man kann fast sagen, weltweit geführt werden - darum geht, Vorbehalte abzubauen, Misstrauen und Besorgnisse zu verringern, dass Mandate und Funktionen verquickt werden könnten, dann dient es vor allem auch den von uns in die Gremien entsandten Mitgliedern selbst, wenn wir das größtmögliche Maß an Transparenz schaffen. Die Bindung der Kabinettsentscheidung an das Votum des Landtags nach Artikel 72 ist bereits der erste Schritt und es ist ein sehr gewichtiger Schritt zur Realisierung dieser Kontrollfunktion. Das schließt nicht aus, dass wir weiteren Schritten und entsprechenden Erörterungen im Sinne eines Ehrenkodexes, der im zuständigen Ausschuss beraten werden soll, gegenüber offen sind. Ich kann also für die Landesregierung zusagen, dass wir entsprechende Vorschläge im Einzelnen sorgfältig prüfen werden. Uns ist daran gelegen, im Interesse aller Beteiligten so viel Transparenz wie möglich in die Verfahren zur Gremienbesetzung hineinzubringen. Ich danke Ihnen.

Vielen Dank, Herr Minister. Hatte ich die Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Bergemann übersehen? Nein. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann beenden wir die Aussprache.

Ich habe keine Ausschussüberweisungsbeantragung gehört. Es war eine Selbstbefassungsbeantragung dann im Ausschuss, Herr Ramelow. Gibt es Ausschussbeantragung? Nein. Dann stimmen wir über den Antrag insgesamt ab. Wer dem Antrag der Landesregierung die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? 7 Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag der Landesregierung so bestätigt. Wir beenden die Aussprache und die Debatte zum Tagesordnungspunkt 2.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 3

Aktive Arbeitsmarktpolitik stärken, Perspektiven der Arbeitslosen verbessern Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/31 -

Ich frage die Fraktion DIE LINKE: Möchten Sie begründen? Keine Begründung. Dann eröffne ich die Aussprache mit der Abgeordneten Ina Leukefeld, DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, den Abgeordneten der letzten Wahlperiode wird der Antrag einigermaßen bekannt vorkommen. Er hatte eine relativ lange Geschichte in diesem Haus und bezog sich auf einen Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 4/5367. Nach dreimaligem Anlauf wurde er dann am 07.08.2009 hier behandelt und mit der Mehrheit der CDU abgelehnt.

Ich darf mit Ihrer Erlaubnis noch einmal zitieren, was der Abgeordnete Schubert, damals in der SPD-Fraktion, heute Staatssekretär im Sozialministerium, in der Begründung gesagt hat, und zwar sagte er: „Deswegen noch einmal mein Appell an die Landesregierung und an die Mehrheit dieses Hauses: Kommunal-Kombi ist eine sinnvolle Maßnahme. Das haben die anderen Bundesländer gezeigt, die ich hier aufgezählt habe. Deswegen gibt es dort so viele Stellen und es ist einfach sinnvoll, dieses Programm zu unterstützen mit Landesmitteln, damit es auch in Thüringen möglich sein wird, wenigstens einen Teil dieser 6.000 Stellen, die da zur Verfügung stehen könnten, zu nutzen.“ Nun ist ja mittlerweile Zeit ins Land gegangen. Wir hatten Wahlen. Es ist so, dass das Programm „Kommunal-Kombi“, was ja ein Bundesprogramm war, auslaufen wird zum Jahresende. Nichtsdestotrotz ist der Ansatz aus unserer Sicht ein völlig richtiger, wir haben das damals auch sehr unterstützt, denn das Ziel besteht und bestand darin, zusätzliche versicherungspflichtige Arbeitsplätze in Regionen mit besonders verfestigter Arbeitslosigkeit zu schaffen. Bezuschusst wurden diese Arbeitsplätze

zur Stärkung der kommunalen Strukturen mit 500 € durch den Bund, zusätzlich mit 200 € aus dem Bundes-ESF und für ältere Arbeitnehmer noch mal zusätzlich mit 100 €. Es war klar, trotz dieser Ausstattung lag die Last der Finanzierung bei den Kommunen, es war auch ein ziemlich bürokratischer Akt. Deswegen hatten damals DIE LINKE und auch die SPD in der Haushaltsdebatte 2008/2009 Änderungsvorschläge unterbreitet, wie eine Unterstützung dieses Förderprogramms mit Landesmitteln erfolgen kann. Die Alleinregierung der CDU hat das Programm immer abgelehnt. Deshalb gab es in Thüringen, man höre und staune, nur 80 solcher geförderten Stellen, wobei aus diesem 100.000-Stellen-Programm 6.000 für Thüringen möglich gewesen wären. Andere Bundesländer haben das viel besser genutzt: in Sachsen 5.300 Stellen, in Brandenburg 3.500, auch in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg über 1.000 Stellen. Man hat gerade in den letzten Wochen noch einmal große Anstrengungen unternommen in diesen Bundesländern, um das auszuschöpfen. Ich sage ganz klar: Thüringen hat hier eine Chance verpasst, einmal für die Menschen, für die Betroffenen in versicherungspflichtige Arbeit über einen Zeitraum von drei Jahren zu kommen und natürlich auch für Kommunen, denn schließlich geht es darum, Arbeit zu finanzieren und Arbeit zu leisten in der öffentlichen Daseinsvorsorge, die dringend notwendig ist. Ich glaube auch, gerade unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Diskussion der Finanzausstattung der Kommunen, auf die ich jetzt nicht weiter eingehen will, wäre eine solche Unterstützung, ein solches Förderprogramm sinnvoll und notwendig.

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb haben wir uns entschlossen, diesen Antrag einzureichen unter zwei Gesichtspunkten:

Erstens, sich dafür einzusetzen, die Landesregierung zu beauftragen, dass eine Verlängerung des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ über den 31. Dezember 2009 hinaus erfolgen kann. Seinerzeit hatte der Bundeswirtschaftsminister Scholz der SPD eine Verlängerung bis 2015 anvisiert und in Aussicht gestellt. Da wird die Frage sein, wie sich die jetzige Bundesregierung dazu positioniert.

Zum Zweiten den Auftrag zu erteilen, dafür zu sorgen, dass in angemessener Weise auch Landesmittel dafür mit eingesetzt werden. Ob das nun jetzt bis zum Jahresende möglich ist oder im Zusammenhang mit der Debatte des Landeshaushalts, das sei jetzt dahingestellt. Aber, ich glaube, es ist dringend notwendig, denn die Wirtschaftskrise ist noch da und es gibt ganz konkrete Zahlen und auch Optionen, wie sich das entwickeln wird.

Ich will mich nur auf die Realitäten hier beschränken und zwei Zahlen noch einmal sagen: Wir haben derzeit 737.900 versicherungspflichtige Arbeitsplätze in Thüringen und es sind laut Landesamt für Statistik schon 1,6 Prozent weniger als im Vormonat des vergangenen Jahres, nämlich 11.800. Allein im Industriebereich, in Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, sind es im Oktober 2009 im Vergleich zum Vorjahresmonat 5.555 weniger. Wenn sich dieser Prozess fortsetzt, glaube ich, müssen die Weichen jetzt gestellt werden, dass Menschen auch hier im Land Thüringen eine Zukunft, eine Perspektive haben, dass sie Arbeit haben im öffentlichen Interesse. Deswegen hoffe ich sehr, dass Sie diesem Antrag zustimmen.

Vorsorglich vielleicht einige Bemerkungen an die FDP-Fraktion: Ich war sehr erfreut und erstaunt, als einer der neu gewählten FDP-Stadträte im Suhler Stadtrat, mein Kollege Döring von der FDP, genau diese Forderung nach Aufgreifen dieses Programms „Kommunal-Kombi“ in seiner ersten Rede im Stadtrat aufgemacht hat. Ich denke, hier müssen wir an einem Strang ziehen und ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Elke Holzapfel von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Leukefeld, ich kann Ihnen nicht zustimmen. Ich habe dazu mit meiner Fraktion, Sie sagten es ja schon, eine andere Auffassung. Die wichtigste Aufgabe der nächsten Jahre ist und bleibt die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, da sind wir uns sicher einig. Daher brauchen wir eine Stärkung von Wachstum und eine erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung.

Wettbewerbsfähige Arbeitsplätze entstehen dann, wenn Unternehmen gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen und qualifizierte, motivierte Arbeitnehmer vorfinden. Eine Aussage, meine Damen und Herren, die eigentlich jeder hier im Haus unterschreiben kann. Die Mehrheit hat dieses übrigens schon getan. Sie hat sich vor dem Hintergrund der ökonomischen Krise dazu verpflichtet, die Arbeitsmarktpolitik in unserem Freistaat an den tatsächlichen Erfordernissen des ersten Arbeitsmarkts auszurichten. Priorität haben Aus-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote sowie die schnelle Wiedereingliederung von Arbeit Suchenden in den ersten Arbeitsmarkt - eine klare

Zielsetzung! Der vorliegende Antrag in Drucksache 5/31 zum Kommunal-Kombi ist für diese Zielsetzung aus unserer Sicht jedoch wenig geeignet. Zur Begründung komme ich noch.

Zur Vervollständigung will ich zuvor aber auch darauf hinweisen, dass das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit durch die jetzt notwendige Priorität keinesfalls in den Hintergrund verdrängt werden darf. Hier darf ich weiter aus dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD zitieren: „Die Koalitionspartner werden sich dafür einsetzen, dass die notwendige Neuorientierung der Trägerschaft bzw. Umsetzung des Sozialgesetzbuchs II schnellstmöglich erfolgt.