Protokoll der Sitzung vom 17.12.2009

Dem Ziel, Klimaschutz voranzubringen, gewinne ich sehr viel ab. Da bin ich auch überzeugt davon, dass das notwendig ist und dass man jede Anstrengung dazu auch bringen muss. Aber Schaufensteranträge dienen dem jedenfalls nicht, diesem Ziel näher zu kommen.

(Beifall CDU, SPD)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich möchte damit die Aussprache schließen. Es ist vorgeschlagen worden, diesen Antrag an drei Ausschüsse zu überweisen, den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und den Haushalts- und Finanzausschuss.

Ich lasse zuerst darüber abstimmen, den Antrag an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt 1 Stimmenthaltung. Also mit Mehrheit ist diese Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr abgelehnt worden.

Ich lasse jetzt über den Antrag abstimmen, diesen Antrag an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz ist abgelehnt worden.

Nun frage ich nach der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. 2 Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit ist diese Überweisung abgelehnt worden.

Da keine Ausschussüberweisung erfolgt ist, stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/73 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt 2 Stimmenthaltungen. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5. Wir hatten heute Morgen gehört, dass die Fraktion DIE LINKE den Antrag unter Tagesordnungspunkt 6 zurückgezogen hat.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Verhinderung der 380-kV- Hochspannungstrasse durch den Thüringer Wald Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/125 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/242 -

Die Fraktion DIE LINKE hat nicht signalisiert, das Wort zur Begründung ihrer Anträge zu nehmen, so dass ich gleich die Aussprache eröffnen möchte. Ich rufe für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Worm auf.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, uns liegt der Antrag der Fraktion DIE LINKE, Verhinderung der 380-kV-Hochspannungstrasse durch den Thüringer Wald, vor, in welchem die Landesregierung aufgefordert wird unter Punkt 1, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, was die juristischen Handlungsmöglichkeiten zur Verhinderung der 380-kV-Leitung betrifft, und unter Punkt 2, beim

Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren gegen das EnLAG einzureichen.

Als Erstes möchte ich an dieser Stelle deutlich machen, dass diese Forderung auf den ersten Blick durchaus auf mein vollstes Verständnis trifft

(Beifall DIE LINKE)

dahin gehend, dass dieser Antrag konsequenterweise einen weiteren Baustein auf Ihrem Weg, Frau Enders, zur Verhinderung der Trasse im 3. Bauabschnitt darstellt, und dann somit auch die betroffene Region angeht. Aber, ich denke und das ist auch ein Stück offensichtlich, das ist natürlich auch ein Antrag, der dazu dienen soll, die Landesregierung ein Stück weit vorzuführen, so nach dem Motto: Seht, was wir als LINKE alles tun, um die Trasse zu verhindern, und die Landesregierung zieht nicht mit. Aber dies ist ja nun nicht der Fall.

Deswegen denke ich, an dieser Stelle ist es mal wieder notwendig, auf einige Zusammenhänge und Fakten zu verweisen. Erstens: Der geplante Ausbau der transeuropäischen Netze, insbesondere der 24 Strecken mit besonderer Priorität, basiert auf bundes- und europarechtlichen Bestimmungen oder Gesetzlichkeiten. Das heißt, der Thüringer Landtag bzw. die Landesregierung haben hier nicht das Heft des Handelns in ihren Händen. Dem Freistaat obliegt beim Bau der 380-kV-Leitung mehr oder weniger reines Verwaltungshandeln. Die entsprechende Behörde ist das Landesverwaltungsamt und es ist in diesem Verfahren eine entsprechende Verfahrensschiene einzuhalten. Das heißt, um das noch mal deutlich zu machen, es muss für den Bauabschnitt Altenfeld-Redwitz erst mal ein Raumordnungsverfahren beantragt werden. Nun konnte man in der Zeitung lesen, es gab da einen Artikel im „Freien Wort“ Sonneberg am 16. Dezember, im Ilm-Kreis wohl heute, in dem Herr Neldner als Geschäftsführer von Vattenfall Transmission gesagt hat, das solle wohl in Kürze geschehen. An dieses Raumordnungsverfahren schließt sich dann ein Planfeststellungsverfahren an. Dort ist unter anderem ein Schwerpunkt die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Ganz zum Schluss oder letztendlich gibt es einen Planfeststellungsbeschluss mit einem Ergebnis. Dagegen kann man dann klagen oder rechtliche Schritte einzuleiten. Jede Verfahrensweise, die versucht, dieses so geordnete Verfahren zu unterlaufen oder von politischer Seite zu beeinflussen, konterkariert dessen Rechtsstaatlichkeit und ist deshalb zumindest fragwürdig.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das stimmt nicht.)

Wenn man sich jetzt den Punkt 2 Ihres Antrags anschaut - und das ist interessant -, so bestätigen Sie eigentlich damit, dass der Freistaat rechtlich gar keine Möglichkeit hat, die Maßnahme zu verhindern, denn sonst würden Sie nicht nach einem Antrag auf Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen rufen. Ich will an der Stelle nur sagen, dass zum Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen, also diesem EnLAG, zahlreiche Anhörungen auch im Bundestag stattgefunden haben, dass das Ganze auch durch das Bundesjustiz- und -innenministerium geprüft wurde und mir nicht bekannt ist, dass dort irgendjemand verfassungsrechtliche Bedenken oder Fragen geäußert hat. Aber nichtsdestotrotz, wir sind natürlich auch sehr stark an einem Dialog in diesem Bereich interessiert.

(Beifall DIE LINKE)

Wir werden uns nicht nachsagen lassen, dass wir die Sorgen der Bürger nicht aufnehmen oder den Bürgerwillen ignorieren. So beantrage ich im Namen meiner Fraktion die Überweisung des Antrags an den Wirtschaftsausschuss zur gemeinsamen Beratung. Ich will nur zum Schluss auch noch kurz darauf hinweisen, dass durchaus auch Gespräche zu diesem Thema durchgeführt werden und sehr intensiv stattfinden. Es gibt wohl auch einen Gesprächstermin des Wirtschaftsministers mit den Bürgerinitiativen am 25. Januar zu diesem Thema. Das wird nicht nur von mir außerordentlich begrüßt, sondern ich denke, es ist ganz einfach wichtig, dass man sich auch zu diesem Thema im Dialog befindet.

Nun noch einige Sätze zu Ihrem Entschließungsantrag. Die Grundlage hierfür, denke ich, ist die Diskussionsrunde in Masserberg gewesen, wo die im Landtag vertretenen Parteien sich durchaus dazu verständigt bzw. die Aussage getroffen haben, dass man so eine Anhörung zu diesen beiden Gutachten machen sollte. Das ist durchaus wichtig und interessant, mal diese beiden Gutachten gegenüberzustellen und zu diskutieren. Ich würde lediglich zu diesem Entschließungsantrag ebenfalls sagen bzw. bitten, den im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit weiterzuberaten. Ich bitte auch hier um Überweisung. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Weber zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Diskussion um die 380-kV-Hochspannungstrasse bewegt die Gemüter in Thüringen wie kaum ein anderes Thema. Der Kollege Worm hat es schon deutlich gemacht, da gibt es Gutachten, da gibt es Gegengutachten, verschiedene Positionen. Vieles, über das man nachdenken muss, aber auch einige Unwahrheiten, besser gesagt einige Wunschwahrheiten. Zuletzt hat sich dieses Hohe Haus im März 2009 mit diesem Thema befasst und es gibt in der Tat, da gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege Worm, einen Bedarf zur Diskussion. Minister Machnig hat bereits angekündigt und Sie haben es auch gesagt, am 25. Januar soll dieser Termin stattfinden. Da werden die Gutachter eingebunden, da werden die Betroffenen, die Fraktionen des Landtags ebenfalls eingeladen. Es wird weiter einen Dialog geben. Wir sollten, bevor dieses Plenum über diesen Antrag oder über die Frage der 380-kV-Leitung befindet, zunächst mal diesen Termin abwarten. Aber dennoch kann man natürlich einige Anmerkungen zum Thema machen. Ich denke, es sollte unstrittig sein, dass wir einen Ausbau der Netzinfrastruktur brauchen. Wenn wir die Energiewende schaffen wollen, dann brauchen wir einen tragfähigen Mix aus zentralen und dezentralen Ansätzen zur Energieversorgung. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE hat aber nicht den Ansatz, über Energieversorgungskonzepte der Zukunft zu diskutieren. Es finden sich im Antrag auch keinerlei schlüssige Vorschläge, wie wir die Energiewende und die geeigneten Netze auf den Weg bringen können. Nebenbei bemerkt hoffe ich, dass sich die Kompetenz in dieser Frage nicht allein auf diesen Antrag stützt, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Sie sollten, wenn Sie über dieses Thema diskutieren, endlich mal einige Fakten zur Kenntnis nehmen, nämlich dass die 380-kV-Leitung zu den transeuropäischen Netzen gehört, dass es europäische Verabredungen zu dem Thema gibt und dass es sich bei diesem Projekt lediglich um den Vollzug dieser Verabredungen handelt. Das sollten Sie auch wissen - wahrscheinlich wissen Sie es auch, Sie sagen es nur nicht - ein Vertragsverletzungsverfahren droht, wenn das Projekt nicht umgesetzt wird. Und der Fakt ist, dass allein Ihre Fraktion, also ausschließlich Ihre Fraktion, die Frage aufwirft, ob das EnLAG verfassungswidrig ist. Ich kenne sonst niemanden, der diese Frage aufwirft.

Wenn man allein diese Dinge betrachtet, dann muss man doch auch mal konstatieren, der Thüringer Landtag ist nicht nur nicht Herr dieses Verfahrens, sondern wir haben keinerlei Eingriffsmöglichkeiten. Sie tun aber gerade so, als hätten wir diese Eingriffsmöglichkeiten. Wenn man - wie das einige Mitglieder Ihrer Fraktion tun - wider besseres Wissen die Menschen im Land zu dem Eindruck verleitet, dass

der Thüringer Landtag den Bau dieser Leitung verhindern könnte, dann führen Sie die Menschen hinters Licht.

(Beifall CDU, SPD)

Ich habe sehr aufmerksam zugehört, wie der Abgeordnete Hellmann vorhin definiert hat, um was es in diesem Hohen Haus geht, auch als Reaktion auf meine Rede. Er hat gesagt: Wir sind hier, um verantwortliche Politik zu machen und verantwortliche Staatsführung zu machen. Korrigieren Sie mich, Herr Abgeordneter Hellmann, wenn ich Sie falsch zitiert habe. Wenn Sie aber den Leuten dort vor Ort den Eindruck vermitteln, dass wir hier im Landtag eine Möglichkeit hätten, den Bau dieser Leitung zu verhindern, dann hat das nichts mit verantwortlicher Politik und auch nichts mit Offenheit und Wahrheit zu tun. Dann ist das reiner Populismus.

(Beifall CDU, SPD)

Dazu kommt noch, dass Sie - natürlich, der Herr Worm hat es auch angesprochen - diesen Thüringer Landtag hier zur Rechtsbeugung auffordern. Denn wenn ein Vorhabenträger einen Antrag auf ein Raumordnungsverfahren stellt, dann hat dieser wie jeder andere Bürger in diesem Land, der zum Beispiel einen Bauantrag stellt, auch einen Rechtsanspruch darauf, dass dieser Antrag bearbeitet wird.

Ich fasse also mal kurz zusammen: Der Antrag offenbart, dass DIE LINKE offenkundig ein ungeklärtes Verhältnis zu Europa hat, das merken wir auch an anderen Stellen. Er fordert zu Rechtsbeugung auf.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das müssen Sie mal darlegen, was Sie da behaupten. Rechtsbeugung! Was re- den Sie da?)

Wenn Sie davon reden, dass wir ein Vorhaben verhindern sollen - lassen Sie mich ausreden, Sie können gern eine Frage hinterher stellen, Herr Ramelow, das ist überhaupt kein Problem.

(Unruhe DIE LINKE)

Alles in allem, Herr Ramelow, steht Ihr Antrag auf wackeligen Füßen. Ich kann Ihnen allerdings versichern, dass meine Fraktion schlüssigen Argumenten und faktenorientierten Diskussionen zu dem Thema jederzeit offen gegenübersteht. Aus unserer Sicht wäre es zudem sinnvoll, die Frage zu prüfen - wenn Sie mich ausreden lassen würden, würden Sie auch hören, was ich sage -, dort, wo es möglich und sinnvoll ist, über die Frage einer Trassenzusammenlegung zu diskutieren, dass z.B. Leitungen, Autobahn und ICE-Tunnel an den Stellen, wo es sinnvoll und

möglich ist, dass man darüber diskutiert, ob man die nebeneinanderlegt.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Zusehen und die Natur zerstören.)

Trotz der genannten Probleme mit Ihrem Antrag will ich trotzdem sagen, dass wir die Diskussion hier an dieser Stelle nicht beenden sollten. Deshalb freue ich mich und folge auch dem Vorschlag unseres Wirtschaftsministers, den Antrag an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Der Antrag kam jetzt erst mal von der CDU-Fraktion, den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen.

Für die FDP-Fraktion hat sich Abgeordneter Kemmerich zu Wort gemeldet.

Ja, meine Damen und Herren, wir haben ja schon mal in etwas kleinerer Runde in Masserberg die Diskussion geführt. Da konnte ich feststellen, dass die Leute dort durchaus mit hohem Recht sehr besorgt sind um ihr Umfeld, sehr besorgt sind darüber, was dort geschehen soll, weil - so mein Eindruck, und der konnte bis jetzt noch nicht verwischt werden - hier sicherlich eine Menge an Aufklärung gar nicht stattgefunden hat, durchaus vielleicht mit falschen oder nicht voll zutreffenden Fakten gearbeitet worden ist, also durchaus eine hohe Berechtigung von den Leuten in und um Masserberg, um die Trassenführung nachvollziehbar ist, die sich hier mit ihren rechtlichen und staatsbürgerlichen Möglichkeiten wehren wollen und wehren sollten.

Aber jetzt zurück zu dem Antrag der LINKEN, der da heißt, alle notwendigen Schritte zu verhindern, über den Thüringer Wald diese Trasse zu führen. Mit Recht wird angemahnt, dass bis jetzt noch nicht über Alternativen zu der geplanten Streckenführung gesprochen worden ist. Es gibt nur diese eine Fassung und diese eine Fassung soll, das ist auch unser Eindruck, durchgedrückt werden. Ich denke, wir haben einen Anspruch darauf, dass man mal über Alternativen nachdenkt, ob nicht eine alternative Trassenführung möglich ist. Dafür gibt es Gutachten und am kleinen Beispiel, wir konnten es gestern im Stadtrat von Erfurt nachvollziehen: Auch bei der Trassenführung um Erfurt herum ist eine Alternative - die hieß dann 4 B, daraus kann man ablesen, wie viele Alternativen erdacht worden sind - gewählt worden. Diese bringt die Trasse zumindest etwas weg

von der nächstgelegenen Ortschaft und das halte ich für sinnvoll. Deshalb denke ich, dass wir wirklich Anstrengungen unternehmen sollten, es möglichst schonend zu machen für die Leute, denn wahrscheinlich wird uns nachgewiesen werden, dass diese Trassenführung unumgänglich ist, aber die Frage ist: Wo muss sie entlangführen? Ich denke, da sollten wir eine Menge machen. Deshalb werden wir dem Antrag der LINKEN so nicht zustimmen können. Die Überweisung war schon Gegenstand, darauf komme ich gleich zurück.

Zu der Sache mit dem Bundesverfassungsgericht: Wir haben auch Bedenken gegen die Verfassungsgemäßheit dieses Gesetzes.

(Beifall DIE LINKE)

Allein aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten halten wir die Rechtswegverkürzung auf die Eingliedrigkeit, nur das Bundesverwaltungsgericht hierfür zuständig zu machen, für sehr bedenklich. Wir haben lange darum gestritten, einen Rechtsstaat auch hier auf dem Territorium wieder vollständig zu haben, und eine Rechtswegverkürzung lehnen wir ab. Sicherlich sind die Verfahren deutlich zu lang. Daran muss gearbeitet werden, aber Rechtswegverkürzung nutzt keinem Bürger etwas und erst recht nicht unserem Staat. Ich denke, da sollte die Bundesregierung künftig anders - die Justizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, wird das sicher ähnlich sehen. Dieses Gesetz hat die schwarz-rote Koalition am 21.08.2009 - vier Wochen vor der Wahl - schnell beschlossen, fünf Tage später in Kraft gesetzt. Wenn es so schnell passieren muss -

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Mit Stimmen der FDP.)

mit Stimmen der FDP, aber nicht vollständig, wir haben uns mit großen Bedenken da auch enthalten; da brauchen Sie nicht lachen, das können Sie nachlesen, dafür gibt es ja die Protokolle.