Protokoll der Sitzung vom 17.12.2009

sung.

Zu Frage 2, ob dieses Modellprojekt an der Anschlussstelle Ilmenau-Ost notwendig ist und deswegen jetzt eine noch zeitnähere Umsetzung möglich sein müsste, Herr Kuschel, muss ich Ihnen einfach sagen, das werden wir genau prüfen. Wenn das notwendig sein wird, dann werden wir das schneller umsetzen, und wenn das nicht notwendig ist, werden wir es nicht schneller umsetzen.

Vielen Dank. Gibt es weitere Nachfragen?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie haben in einem Monat die Antwor- tenqualität der Vorgängerregierung an- genommen - nichtssagende Antworten - oder?)

Herr Abgeordneter Kuschel, die Möglichkeit ist jetzt beendet. Ich möchte das Plenum noch mal darauf hinweisen, bei den Nachfragen kurze, prägnante Fragen zu stellen. Vielen Dank.

Wir kommen zur Frage der Frau Abgeordneten Renner in Drucksache 5/132. Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Staatssekretär Zimmermann.

Danke, Frau Präsidentin.

Arbeitsstand des Thüringen-Monitors 2009

In der 109. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 18. Juni 2009 hatte Frau Abgeordnete Berninger eine Mündliche Anfrage zum Arbeitsstand des Thüringen-Monitors 2009 gestellt. In der Antwort zu dieser Anfrage kündigte die Landesregierung unter anderem an, den Thüringen-Monitor 2009 dem Landtag im I. Quartal 2010 vorzulegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand der organisatorischen Vorbereitungen für den Thüringen-Monitor 2009, wann und wie ist ein entsprechender Auftrag mit welchen inhaltlichen Vorschlägen an welches wissenschaftliche Institut ergangen?

2. Wann soll der Thüringen-Monitor 2009 dem Landtag vorgelegt werden?

3. Wie ist der Arbeitsstand hinsichtlich der TelefonInterviews, wie wurde bzw. wird die Befragung wie vieler Personen durchgeführt?

4. Welches Thema außerhalb der Fragen zu Demokratie und Rechtsextremismus ist Gegenstand des Thüringen-Monitors 2009?

Herr Zimmermann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im September 2009 wurden Verträge mit den bisherigen Gutachtern Prof. Dr. Schmidt und Herrn Dr. Edinger sowie mit Herrn Gerstenhauer geschlossen. Letzterer ist neuer Gutachter und am Institut für Soziologie der Universität Jena tätig. Der Thüringen-Monitor hat den Arbeitstitel „Miteinander der Generationen“. Die Fragen werden zurzeit zwischen den Gutachtern und den Vertretern des Meinungsforschungsinstituts und der Landesregierung endabgestimmt; derzeit heißt also dieser Tage.

Zu Frage 2: Ziel der Landesregierung ist es, den Thüringen-Monitor im II. Quartal 2010 dem Landtag und damit auch der Öffentlichkeit vorzustellen.

Zu Frage 3: Es ist geplant, die Befragung von 1.004 Personen durch Telefoninterviews der sogenannten CATI-Methode voraussichtlich im Januar 2010 durchzuführen.

Die Antwort zu Frage 4 ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1.

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Renner.

Wenn die Telefonbefragung jetzt im Januar 2010 stattfinden soll, ist es dann richtig, anzunehmen, dass es keinen Thüringen-Monitor für das Jahr 2009 geben wird? Dies wäre meine erste Frage.

Die zweite Frage: Gab es Änderungen in den Fragestellungen, mit denen die Einstellungen der Thüringer zu Demokratie und Rechtsextremismus erfasst werden? Wenn ja, welche?

Herr Staatssekretär.

Die zweite Frage hätte ich gern noch mal gehört.

Gab es Änderungen in der Fragestellung, mit der die Einstellung der Thüringer zu Demokratie und Rechtsextremismus erfasst werden? Hintergrund ist, dass diese Fragen in den letzten Jahren immer einheitlich gestellt wurden. Deshalb die Frage, ob diese Fragestellung geändert wurde.

Zur ersten Frage: Das ist richtig. Der Zeitraum für die Befragung hätte zwar jetzt noch über die Weihnachtsfeiertage stattfinden können. Das ist aus fachlicher Sicht nicht zu empfehlen. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, im Januar 2010 nachzufragen. Entsprechend sind die Ergebnisse auch dann im Jahr 2010 erhoben.

Zur zweiten Frage: Ich kann Ihnen das ad hoc nicht bis auf die letzte Gewissheit sagen. Ich gehe aber davon aus, dass sie nicht verändert worden sind, weil genau diese Vergleichbarkeit auch Ziel des Thüringen-Monitors ist und bleibt.

Vielen Dank. Gibt es weitere Fragen? Frau Abgeordnete, bitte.

Ich möchte gern nachfragen, in welcher Form der Thüringen-Monitor dem Plenum vorgestellt wird, ob es wieder mit einer Regierungserklärung und der dazugehörigen Debatte einhergeht.

Diese Frage kann ich zum Zeitpunkt noch nicht abschließend beantworten. Sie ist noch nicht entschieden.

Danke. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Wir kommen zur Frage der Abgeordneten Sojka in Drucksache 5/142. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Merten.

Danke, Frau Präsidentin.

Anträge auf Gemeinschaftsschulen

Laut Koalitionsvertrag wird das Thüringer Schulsystem für das längere gemeinsame Lernen bis Klasse 8 geöffnet. Alle Schulträger sollen neben der Regelschule und dem Gymnasium eine gleichberechtigte Option für eine Gemeinschaftsschule bekommen, wobei die Entscheidung für die Gemeinschaftsschule vor Ort und unter Einbeziehung der Beteiligten fallen muss. Über die Interessenlage der Schulträger bezüglich der Einführung einer Gemeinschaftsschule gibt es bisher sehr unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Informationen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anfragen bzw. Anträge auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule liegen bisher den Schulämtern bzw. der Landesregierung vor?

2. Wie gestaltet sich das Antragsverfahren und ab wann werden dazu konkrete Informationen durch die Landesregierung bereitgestellt?

3. In welcher Form und in welchem Umfang wird bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule die Einbeziehung der Beteiligten gesichert?

4. Wann wird der gesetzliche und der finanzielle Rahmen für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen geschaffen, so dass diese auch in den kommunalen Schulnetzplanungen Berücksichtigung finden können?

Meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr verehrte Frau Sojka, namens der Landesregierung möchte ich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Der Landesregierung ist bekannt, dass es derzeit zehn Interessensbekundungen von Schulen auf Einrichtung der Gemeinschaftsschule gibt. Darüber hinaus gibt es mehrere Anfragen zu den Rahmenbedingungen.

Die Fragen 2, 3 und 4 möchte ich gern zusammenhängend als Block beantworten. Ein erstes Konzept liegt vor. Dieses beinhaltet den gesetzlichen Rahmen, ebenso die Finanzierung. Die Meinungsbildung dazu ist allerdings inhaltlich noch nicht abgeschlossen. Es ist jedoch beabsichtigt, Ende Januar 2010 die Überlegungen zum Thema Gemeinschaftsschule der Öffentlichkeit vorzustellen.

Vielen Dank. Frau Abgeordnete Sojka, eine Nachfrage?

Ja. Nun gab es seitens der SPD dazu schon mal einen Flyer. Ich frage jetzt, weil dieser überarbeitet worden ist. Wird die Gemeinschaftsschule die Klassenstufe 1 bis 10 oder alternativ 1 bis 8, 5 bis 12 oder 5 bis 13 umfassen? Also wird der Wechsel zum Gymnasium nach Klasse 8 möglich sein? Das ist meine erste Frage.

Herr Staatssekretär.

Vielen Dank. Ich muss Sie an einer Stelle korrigieren. Es gab einen Flyer der SPD-Fraktion, das ist ein nicht unerheblicher Unterschied. Die Frage des Wechsels: Wir haben darin keine abschließende Beurteilung. Die Grundkonzeption der Gemeinschaftsschule ist, dass wir ab der Klasse 5 bis zur Klasse 8 den Übergang zum Gymnasium eröffnen möchten.

Eine weitere Nachfrage?

Im Altenburger Land wurde vom Landkreis vor vielen Jahren ein staatliches Förderzentrum mit tollen Bedingungen errichtet. Jetzt haben die Lehrerinnen, Lehrer und Eltern dort die Zeichen der Zeit erkannt und wollen diese optimalen Bedingungen für alle Schüler dieses Neubauwohngebietes öffnen und haben deswegen versucht, ein Konzept zu schreiben und auch beispielsweise bei mir nachgefragt. Ich kann aber erst recht keine Auskunft geben, deswegen frage ich hier: Werden Sie diese Initiative von Kollegen und Eltern unterstützen, dass diese Förderschule dann eine Gemeinschaftsschule und wirklich eine inklusive Schule werden kann?

Herr Staatssekretär.