Protokoll der Sitzung vom 07.07.2011

Vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Die nächste Wortmeldung kommt aus der Fraktion der CDU, und zwar vom Abgeordneten Bergemann.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nur zwei kurze Bemerkungen machen, weil auch Steinbach, Liebenstein, Schweina angesprochen wurde. Ich teile das ausdrücklich, denn ich halte es auch für wichtig, dass das Innenministerium an der Stelle einen Stopp gesetzt hat,

(Beifall DIE LINKE)

dass man vor Ort eine Region, die so eng miteinander verzahnt ist, die Stadt Liebenstein außen vor lässt. Das kann so nicht funktionieren, zumal Steinbach und Schweina sich ja positioniert haben, aber auch Liebenstein sich schon mal positioniert hat. Das ist schon etwas länger her. Da, finde ich, das ist genau das, was Kollege Fiedler auch gesagt hat, bürgernah, die Menschen sollen es dort entscheiden, denn es spricht alles dafür, dass Liebenstein auch als Grundzentrum Funktionen erfüllt im Umfeld für die Menschen dort in diesen drei Ortsteilen,

(Abg. Kuschel)

die durch eine Straße verbunden sind, wenn man die regionalen Gegebenheiten kennt. Kollege Adams, ich weiß nicht, ob Sie es so genau kennen. Da macht es wirklich Sinn, dass man an der Stelle sagt, öffentliches Wohl, jetzt setzt euch mal zusammen und bringt hier eine vernünftige Struktur hin, die langfristig Bestand hat. Denn es würde dann am Ende, wenn es dazu kommt, ungefähr 8.000 Einwohner haben, Liebenstein hat etwa knapp 4.000, 3.900. Also, es macht keinen Sinn, die drei Ortsteile zu unterstützen und zu sagen, ihr macht eine Landgemeinde und lasst Liebenstein außen vor.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte aber nicht an der Stelle, Kollege Kuschel - das sage ich auch noch mal -, dass wir jetzt die schwierige Situation, die im Moment in Liebenstein ist mit dem Kurmittelhaus, in den Mittelpunkt stellen, weil es gelöst werden muss, keine Frage. Aber es würde dann bei den beiden Ortsteilen, glaube ich, auch wieder zu Befindlichkeiten führen, die diesen Prozess komplizierter machen. Danke schön.

Vielen herzlichen Dank, Herr Bergemann. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Krauße für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kuschel, was Sie hier an Bedenken vorgetragen haben zu den Gemeinden Mohlsdorf/Teichwolframsdorf und dem Außen-vor-lassen der Stadt Berga zeugt wieder mal davon, dass Sie von Dingen reden, von denen Sie nun wirklich keine Ahnung haben.

(Beifall CDU)

Sie hätten, ehe Sie sich hier hinstellen und Ihre Rede halten, vielleicht mal den Versuch unternehmen sollen, sich zu erkundigen, wie sieht es denn vor Ort aus, warum ist Berga bei diesem Zusammenschluss nicht dabei. Es ist über zwei Jahre um die Stadt Berga geworben worden, man war sich in weiten Teilen einig und letztendlich hat aufgrund eines Stadtratsbeschlusses in der Stadt Berga dieser ganze Zusammenschluss nicht mehr stattfinden können. Ich sage Ihnen meine persönliche Meinung dazu. Ich hätte es auch lieber gesehen, wenn Berga dabei gewesen wäre.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Um etwas anderes geht es doch nicht. Da sind wir doch beieinander.)

Aber es hat nicht sollen sein, der Stadtrat hat dort etwas anders entschieden. Der Zusammenschluss der Gemeinden Mohlsdorf und Teichwolframsdorf macht Sinn, auch von der Größe her, es sind dann

gut 5.500 Einwohner in dieser Landgemeinde, so dass man davon ausgehen kann, dass diese Gemeinde auch zumindest über mehrere Jahrzehnte Bestand haben wird. Insofern ist es wahrscheinlich sinnvoller, sich erst mal im Ausschuss zu unterhalten, sich über die Vorschläge und vor allen Dingen über die Beschlüsse der Gemeinderäte dort kundig zu machen. Schließlich und endlich ist es so, dass dort in Teichwolframsdorf, aber auch in den Ortsteilen, auch in der Stadt Berga zahlreiche Einwohnerversammlungen gemacht wurden, die Einwohner informiert wurden, nach ihrer Meinung befragt wurden, es gibt auch einstimmige Beschlüsse zu dem Gemeindezusammenschluss, so dass ich Ihre Rede hier mehr oder weniger als Polemik beiseiteschieben muss. Sowohl das Personal als auch die Frage der materiellen Dinge - Investitionen in Telekommunikation etc.pp. - sind mittlerweile geklärt. Sie müssen keine Sorge haben, dass die Stadt Berga Personal vorgehalten hat für die anderen beiden Gemeinden, sondern es wurde aus den anderen Gemeinden Personal in die Stadt Berga delegiert, das jetzt natürlich in die Ursprungsgemeinden zurückübernommen wird. Auch von dieser Seite gibt es kein Problem. Bitte, Herr Kuschel, erst informieren und dann können Sie immer noch hier vorn polemisieren. Danke.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank, Herr Krauße. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Tilo Kummer für die Fraktion DIE LINKE und Sie haben 40 Sekunden Redezeit.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Zur Gemeinde Straufhain-Gleichamberg: Die Bevölkerung ist dafür, es wird aber ein Riegel durch StraufhainGleichamberg zwischen die Zentren im Landkreis Hildburghausen geschoben, womit das Ganze nicht mehr funktionieren kann. Deshalb ist die Ablehnung des Innenministeriums folgerichtig. Das Problem ist nur, dass jetzt den Gemeinden die Schuld in die Schuhe geschoben wird, sie sollen selber einen neuen Weg suchen und das finde ich unverantwortlich.

(Beifall DIE LINKE)

Hier hätte eine Lösung für den Kreis Hildburghausen auf den Tisch gemusst, denn noch viele andere Gemeinden haben ähnliche Probleme. Diese Lösung wollten wir vom Landrat im Kreistag haben, das ist uns leider verwehrt worden.

Meine Damen und Herren, wir brauchen einen Draufblick, um die Strukturen in diesen Kreisen entsprechend zu organisieren, ihn nicht zu gehen, ist unverantwortlich. Danke.

(Abg. Bergemann)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen herzlichen Dank für die präzise Rede. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Ich sehe aber die Wortmeldung des Innenministers, Herr Geibert.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Adams, kommunale Selbstverwaltung wird mit Füßen getreten, haben Sie gesagt. Genau das Gegenteil ist der Fall. Aber kommunale Selbstverwaltung gilt nicht schrankenlos im Rechtsstaat, sondern sie hat ihre Determination, sie ist bestimmt und sie ist bestimmt in der Thüringer Kommunalordnung durch den Begriff der Gründe des öffentlichen Wohls. Deshalb gilt es auch, diese zu beachten. Weder die Landesregierung noch dieses Hohe Haus sind Vollzugsorgan für gemeindliche Beschlüsse. Es gilt überall, eigenständig und eigenverantwortlich nach den jeweils vorgegebenen Bestimmungen und insbesondere natürlich auch nach den dort festgelegten Kriterien Entscheidungen zu treffen. Selbstverständlich konnte der Staatssekretär in den Mündlichen Anfragen, wo noch dazu das Gebot der Kürze der Beantwortung besteht, nicht detailliert auf alle Gesichtspunkte und Gründe dafür eingehen. Aber daraus zu schlussfolgern, Thüringen habe keinen Plan, ist halt zu kurz gesprungen.

(Beifall CDU)

Herr Innenminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Adams?

Da damit die Fahrlässigkeit besteht, dass die Redezeit von anderen verlängert wird, nicht.

(Unruhe DIE LINKE )

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter Bergner, „öffentliches Wohl wird unterschiedlich ausgelegt“. Das ist nicht der Fall. Die Gründe des öffentlichen Wohls werden nicht unterschiedlich ausgelegt, aber es gibt eine Vielzahl von Kriterien, die unter Gesichtspunkten des öffentlichen Wohls zu subsumieren sind. Deshalb sind es einmal raumordnerische Gesichtspunkte, es können auch historische Gesichtspunkte sein, es können Gesichtspunkte in der Landesentwicklung sein, es können welche in der Planung sein. Es gibt ein Konglomerat von Gesichtspunkten, was einflie

ßen kann. Es wird deshalb nicht unterschiedlich ausgelegt, sondern es sind nur ganz unterschiedliche, ganz verschiedene Kriterien, die berücksichtigt werden.

Herr Kuschel sagt, eine Kommune muss mindestens 10.000 Einwohner haben und mindestens 20 Beschäftigte. Dann kann man darauf nur erwidern: Kommunale Strukturen kann man nicht nur mit dem Rechenschieber bestimmen.

(Beifall CDU)

Sie haben im Anschluss zu weiteren Einzelfällen Stellung genommen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich habe auf Experten abgestellt.)

Da beißt sich gerade wieder die Argumentation zu Ihren Vorrednern, wo wir ja unter Gesichtspunkten der kommunalen Selbstverwaltung gerade den Anträgen und den Mehrheiten der kommunalen Beschlussgremien nachgekommen sind und, da Gründe des öffentlichen Wohls nicht entgegenstehen, der kommunalen Selbstverwaltung und der Beschlussfassung vor Ort gefolgt sind.

Zu dem angekündigten Änderungsantrag und den damit verbundenen kommunalverfassungsrechtlichen Zweifelsfragen haben wir morgen im Innenausschuss sicherlich noch Gelegenheit, darauf einzugehen.

Ich möchte aber noch - da die Frage sich hier stellt, obwohl es ungewöhnlich ist, dass über etwas gesprochen wird, was in einem Gesetzentwurf gerade nicht enthalten ist - zu den Gesichtspunkten kommen, die dafür gesprochen haben, vier Kommunen nicht in diesen Gesetzentwurf aufzunehmen.

Zwei Gemeindeneubildungen, für die ebenfalls vollständige Antragsunterlagen im Innenministerium vorliegen, wurden, wie erwähnt, nicht aufgenommen. Das sind die Auflösung der Gemeinde Schweina mit 2.914 Einwohnern und Steinbach mit 1.230 Einwohnern und ihr Zusammenschluss zu einer Landgemeinde mit dem Namen Schweina/ Steinbach mit 4.144 Einwohnern sowie als Zweites die Auflösung der Gemeinde Gleichamberg, 2.885 Einwohner, und Straufhain 2.857 Einwohner und ihr Zusammenschluss zu einer neuen Gemeinde mit 5.742 Einwohnern mit dem Namen GleichambergStraufhain im Landkreis Hildburghausen.

Dafür hat die Landesregierung folgende Gründe: Zunächst zu Schweina und Steinbach. Im Interesse einer weiteren positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Gesamtregion wird seitens der Landesregierung von einer strukturellen Teillösung, die der Zusammenschluss von Schweina und Steinbach wäre, abgesehen. Die künftige Entwicklung der Gemeinden Schweina, Steinbach und der Stadt Bad Liebenstein mit 3.965 Einwohnern - Abgeordneter Bergemann hat darauf hingewiesen - hängt maß

(Abg. Kummer)

geblich von der Situation in Bad Liebenstein ab. Diese drei Gemeinden bilden einen sehr kompakten zusammenhängenden Siedlungsraum mit angrenzender bzw. ineinander übergehender Bebauung, das sogenannte Altensteiner Oberland. Enge Verflechtungsbeziehungen sind nicht nur zwischen Schweina und Steinbach feststellbar, sondern auch zwischen diesen beiden Gemeinden und der benachbarten Stadt Bad Liebenstein. Eine Straßenverbindung zwischen Schweina und Steinbach ist über die durch die Gemarkung Bad Liebenstein verlaufende Landstraße L 1027 gegeben. Im öffentlichen Personennahverkehr sind Schweina und Steinbach mit über Bad Liebenstein führenden Linien verbunden. Im Regionalplan Westthüringen ist Bad Liebenstein als Grundzentrum ausgewiesen. Die Stadt hält wesentliche grundzentrale Versorgungseinrichtungen für ihre eigenen Einwohner und die Einwohner der umliegenden Gemeinden, insbesondere die Gemeinden Schweina und Steinbach, vor, die zum Grundversorgungsbereich der Stadt Bad Liebenstein gehören. Neben den Einrichtungen der Grundversorgung, wie Einkaufseinrichtungen, Ärzte, Apotheken, Kreditinstitute, Bibliothek, gibt es in Bad Liebenstein weitere für das gesamte Oberland konzipierte Einrichtungen wie das medizinische Versorgungszentrum, das errichtet wurde, damit dem zunehmenden Wegfall der hausärztlichen Versorgung in den umliegenden Gemeinden entgegengewirkt werden kann, und einem Sportplatz mit von den Oberlandgemeinden gemeinsam finanzierten Flutlicht.

Die Stadt Bad Liebenstein hat eine lange Tradition als Kurort. Sie ist das älteste Heilbad Thüringens. Seit den 90er-Jahren hat sich Bad Liebenstein zum größten Rehabilitationsstandort Thüringens entwickelt, in dem sich drei große Kliniken mit etwa 1.000 Betten etabliert haben. Wegen des Kurortestatus hält die Stadt eine Reihe zusätzlicher Einrichtungen vor, wie das Kurmittelhaus, umfangreiche kulturelle Angebote, Hotels oder Gastronomiebetriebe. Insbesondere durch diese Einrichtungen ist in der Stadt eine erhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen im Bereich des Kurwesens, Handels- und Dienstleistungsbereichs entstanden. Den knapp 4.000 Einwohnern stehen etwa 1.500 Arbeitsplätze gegenüber. Der Anteil der Arbeitsplätze im Bereich Kur und Tourismus beträgt ca. 74 Prozent. Seit 2007 steigen die Übernachtungszahlen in Bad Liebenstein stetig. Im Jahr 2010 gab es 380.000 Übernachtungen und 250.000 Tagesgäste. Für eine bessere touristische Vermarktung übernimmt die Stadt bereits jetzt eine Reihe wichtiger touristischer Aufgaben für die Region. Außerdem nimmt Bad Liebenstein für die Gemeinden Schweina und Steinbach bereits die Aufgaben des Personenstandswesens und des Schiedsamtes wahr. Die von der Stadt Bad Liebenstein wahrgenommenen Aufgaben und die damit verbundenen Ausgaben übersteigen die Einnahmen der Stadt. Insbesonde

re der Kur- und Tourismusbetrieb haben sie an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gebracht. Abhilfe könnte eine Fusion mit den Gemeinden Schweina und Steinbach schaffen, wodurch eine leistungsfähige Gemeinde mit 8.109 Einwohnern entstünde. Eine Gemeinde dieser Größenordnung hätte aufgrund ihrer erheblich größeren finanziellen Handlungsspielräume unter anderem die Möglichkeit, sich neu zu profilieren und die Region wirtschaftlich, aber insbesondere im Hinblick auf Tourismus und Kurwesen offensiver zu vermarkten. Jedoch haben sich die Gemeinden Schweina und Steinbach trotz jahrelanger Fusionsbemühungen der Stadt Bad Liebenstein bislang noch gegen einen Zusammenschluss mit der Stadt entschieden.

Zu den Gemeinden Gleichamberg und Straufhain: Dieser Zusammenschluss wurde wegen strukturpolitischer Bedenken nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen. Die Gemeinden Gleichamberg und Straufhain sind einander benachbart und die Siedlungsstruktur ist ähnlich. Historische infrastrukturelle und verwaltungsmäßige Gemeinsamkeiten sind jedoch nicht besonders ausgeprägt. Die Gemeinden Gleichamberg und Straufhain arbeiten bisher verwaltungsmäßig nicht zusammen. Das regionale Zentrum für die Gemeinde Gleichamberg ist die Stadt Römhild, die auch Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Gleichberge mit 4.557 Einwohnern ist. Die Gemeinde Straufhain zählt zum Grundversorgungsbereich der Stadt Hildburghausen, die auch das Mittelzentrum der Region ist. Busse des öffentlichen Personennahverkehrs verkehren regelmäßig, aber überwiegend nur über die Stadt Hildburghausen zwischen den beiden Gemeinden. Die Bildung einer neuen Gemeinde Gleichamberg-Straufhain würde zwar den Vorgaben von § 46 Abs. 2 und 3 der ThürKO genügen, es würde eine Gemeinde mit 5.742 Einwohnern entstehen, die ausreichend groß und finanziell stabil wäre und wahrscheinlich auch mittelfristig Bestand haben könnte. Ein Zusammenwachsen auf der Basis innerer Gemeinsamkeiten wäre jedoch nach Auswertung aller derzeit der Landesregierung bekannten Informationen eher weniger zu erwarten. Die beantragte Fusion der Gemeinden Gleichamberg und Straufhain entspräche nicht den landes- und raumplanerischen Zielstellungen, da das Mittelzentrum Hildburghausen und die Grundzentren Römhild und Bad Colberg-Heldburg geschwächt und in ihrer Entwicklung beeinträchtigt würden. Abgeordneter Kummer hat darauf hingewiesen. Die Gemeinden Gleichamberg und Straufhain bilden weder traditionell, historisch, infrastrukturell, noch im Beschulungsbereich eine aufeinander bezogene Einheit. Sinnvolle und zukunftsfähige Neugliederungen würden in der Region des südlichen Landkreises Hildburghausen behindert werden. Bei der Bewertung nach § 9 Abs. 1 ThürKO geforderten Gründe des öffentlichen Wohls ist die Weiterentwicklungsmöglichkeit einer ganzen Region höherrangiger ein

(Minister Geibert)

zustufen als das Einzelinteresse der beiden Gemeinden Gleichamberg und Straufhain an einem Zusammenschluss. Im Ergebnis überwiegen die Gründe des öffentlichen Wohls, die aus Sicht der Landesregierung gegen die beantragte Gemeindeneugliederung Gleichamberg-Straufhain sprechen. Soweit zu den Entscheidungsgesichtspunkten der Landesregierung.

Jetzt muss man aber auch beachten, dass sich in den vier betroffenen Gemeinden natürlich auch die Gemeinderäte und Bürgermeister intensive Gedanken um die Neugliederung ihrer Kommunen gemacht haben. Sie haben andere Gründe als ausschlaggebend erachtet. Ich habe bereits in Auftrag gegeben, dass zunächst die betroffenen Bürgermeister zu uns eingeladen werden und gemeinsam nach zukunftsfähigen Lösungen unter Beachtung der Gesichtspunkte des öffentlichen Wohls gesucht wird. Auch in Ansehung dieser Situation hat die Landesregierung gerade am Dienstag dieser Woche einen Gesetzentwurf beschlossen, der bei entsprechenden Beschlussfassungen bis zum 15. November 2011 auch noch eine finanzielle Förderung eröffnet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)