Protokoll der Sitzung vom 07.07.2011

dort sind die Steuerbelastungen enthalten. Jetzt könnten Sie sagen, dann müssen sie sich das eben selbst heraussuchen. Im Gegensatz zur Landesregierung mit hohem Personalbestand haben wir diese Ressourcen nicht. Ich sage Ihnen auch, Sie sind zur Auskunft verpflichtet und auch dort werden wir Sie immer wieder so lange parlamentarisch in die Pflicht nehmen, bis Sie uns dieses Material zur Verfügung stellen.

Ich komme zu dem Tagesordnungspunkt zurück, den wir gerade hatten, wo es um den Bürger ging. Selbst wir als Parlamentarier müssen darum kämpfen, dass wir irgendwelche Informationen bekommen. Da können Sie sich vorstellen, wie Landesbehörden mit Bürgern umgehen, die haben dann überhaupt keine Chance, wenn schon wir als Parlamentarier kaum eine Chance haben. Da müssen Sie auch umdenken, die Landesregierung in Gänze und auch die Landesbehörden, bedauerlicherweise auch die kommunalen Aufgabenträger, in dem Fall der Wasserversorgung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gemeinde- und Städtebund macht dann deutlich, wenn man auf die Eigenkapitalverzinsung verzichtet, müsste mehr Fremdkapital aufgenommen werden verbunden mit höheren Zinsen und das würde den Gebührenzahler belasten. Wenn ich diese Argumentation auf diese beiden Sachverhalte verkürze, ist das richtig, dann stimmt das, Fremdkapitalzinsen sind etwa 1 bis 2 Prozent höher als die Eigenkapitalverzinsung. Aber was der Gemeindeund Städtebund und auch die Landesregierung ausblenden, ist, dass zu dieser Eigenkapitalverzinsung, die zwar 2 Prozent günstiger ist als die Fremdkapitalverzinsung, dann die Steuerlast aus der Gewerbesteuer hinzukommt und die beträgt, das wissen Sie, erst mal 3,5 Prozent plus den kommunalen Hebesatz. Wir haben den Kommunen den Hebesatz von 400 vorgegeben als Orientierung, mit sanftem Zwang Verrechnung über den Finanzausgleich. Wenn sie den zur Anwendung bringen, sind sie noch mal bei 14 Prozent. Damit ist Eigenkapitalzins plus Steuersatz immer weitaus höher als die Fremdkapitalverzinsung. Insofern geht auch diese Rechnung so nicht auf und es spricht vieles dafür, nun endlich auf diese Eigenkapitalverzinsung zu verzichten. Wir wissen, das verhindert noch nicht endgültig die Gewerbesteuerpflicht, möglicherweise. Aber eine wichtige Begründung der Finanzämter entfällt, nämlich, dass die Eigenkapitalverzinsung Ausgangspunkt für die Gewinnerzielungsabsicht ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben aus aktuellem Anlass zeitgleich einen Entschließungsantrag zu diesem Gesetzentwurf eingebracht. Dieser beschäftigt sich mit dem Vorhaben des Finanzministers, möglicherweise auch der Landesregierung, das wissen wir ja nicht. Der Finanzminister hat geäußert, er will das Sondervermögen Wasser/

Abwasser bis 2017 auslaufen lassen und damit sollen die Neuregelungen, die der Thüringer Landtag mit Wirkung zum 01.01.2005, die Abschaffung der Wasserbeiträge und die anderen Berechnungsmethoden bei der Erhebung der Abwasserbeiträge, wieder rückgängig gemacht werden, also zurück zu dem Beitragsrecht des Jahres 2004. Um Ihnen noch einmal die Dimension deutlich zu machen, worum es geht, um welche Summen es geht, was es bedeuten würde, wenn wir zu den alten Regelungen des Jahres 2004 wieder zurückgehen würden: Im Wasserbereich mussten die Aufgabenträger auf 400 Mio. € geplante Wasserbeiträge verzichten, 178 Mio. € Wasserbeiträge, die die Bürger bezahlt hatten, sind zurückerstattet worden. Im Abwasserbereich, durch die Privilegierungstatbestände sind etwa 65 Mio. € Abwasserbeiträge zurückerstattet worden und 300 Mio. € sind gegenwärtig langfristig oder dauerhaft geschuldet, weil sie unter die sogenannte Privilegierung fallen. Das ist die Größenordnung, über die wir reden, und das wären ja auch die Konfliktpotenziale, die damit verbunden sind. Jetzt wird zu Recht vom Finanzminister kritisiert - und da haben Sie uns auf Ihrer Seite -, dass die gewählte Form der Abfinanzierung dieser Umstellung insbesondere im Wasserbereich natürlich die teuerste ist und ein Beschaffungsprogramm für Banken, weil es nämlich zu einer Rückerstattung gezahlter Wasserbeiträge kommt. Wir haben damals in Kooperation mit den Bürgerinitiativen einen Vorschlag erarbeitet und es war nicht einfach, die Bürgerinitiativen zu überzeugen, dem zu folgen, nämlich zu sagen, wir erstatten nicht zurück, sondern wir verrechnen mit künftigen Gebührenpflichten. Das hätte dazu geführt, dass die Aufgabenträger eben keine Kredite hätten aufnehmen müssen, die wir jetzt abfinanzieren müssen. Allein im Wasserbereich belastet das den Landeshaushalt in der Endstufe mit 33 Mio. € im Jahr und davon entfallen 28 Mio. € auf Zinsen und nur 5 Mio. € auf die tatsächliche Abfinanzierung dieser entgangenen Beiträge, also der Einnahmen über Beiträge. So ist das Missverhältnis und da trägt natürlich die CDU und die Regierung Althaus eine hohe Verantwortung, dass sie diese finanzielle Last dem Land auferlegt hat. Aber wenn das als Fehler anerkannt wird, auch von einem CDU-Finanzminister, dann darf das bitte schön nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger und der Zweckverbände ausgetragen werden, sondern da müssen andere Lösungen her.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Mal ganz davon abgesehen, ob das überhaupt verfassungsrechtlich geht so eine Rückabwicklung mit den ursprünglichen Belastungen. Damit haben wir uns nicht beschäftigt, weil wir zur Kenntnis genommen haben, dass die Landesregierung offenbar in Gänze diesem Vorhaben zunächst nicht gefolgt ist. Das ist erst einmal zur Kenntnis zu nehmen. Wir

wollen aber, dass heute der Landtag sich noch einmal eindeutig positioniert und sagt, kein Zurück zum Beitragsrecht des Jahres 2004. Sie haben uns auf Ihrer Seite, wenn Sie mit uns darüber diskutieren wollen, ob wir die Finanzierung anders gestalten können; da sind wir durchaus diskussionsbereit. Da darf ich auf das gegenwärtig laufende Volksbegehren für kommunalgerechte Kommunalabgaben verweisen und wenn das zum Erfolg führt, dann haben wir auch die Lösung für den vom Finanzminister Voß hier zunächst als Denkmodell entwickelten Ausstieg aus dem Sondervermögen. Also unterstützen Sie das Volksbegehren, damit es zum Erfolg wird. Die Präsidentin ist aufgefordert, es zuzulassen und es nicht zu blockieren. Dann können die Bürger entscheiden, wie machen wir das und es entstehen sogar finanziell positive Aspekte für den Landeshaushalt. Da schließt sich der Kreis noch einmal zu unserem Gesetzentwurf. Auch dort bitte ich Sie, Herr Innenminister, noch einmal sich zu positionieren, wenn der Gemeinde- und Städtebund formuliert, er „braucht die Eigenkapitalverzinsung für die Erwirtschaftung der Mittel zur Tilgung insbesondere für die Rückzahlung der Darlehen aus der Rückerstattung der Beiträge für die Wasserversorgung.“ Frau Präsidentin, ich habe jetzt zitiert, ohne Sie vorher um Erlaubnis zu fragen. Das war jetzt der Originaltext.

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Die Präsi- dentin muss nicht um Erlaubnis gefragt wer- den, sondern das Zitat muss benannt wer- den, sonst ist es ein Plagiat!)

Muss nicht? Gut. Nur angezeigt. Gut, dann habe ich das jetzt kenntlich gemacht, also das war aus der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes. Danke für die Aufklärung.

Wenn das stimmen würde, würden sich die Zweckverbände zweimal die Aufwendungen zurückholen. Wir müssen sie als Land tragen und gleichzeitig über die Verzinsung des Eigenkapitals. Das muss noch einmal sorgfältig geprüft werden. Auch hier schon unsere Ankündigung, Herr Innenminister, wenn Sie es nicht von sich aus machen, wozu Sie eigentlich verpflichtet sind, werden wir alle parlamentarischen Möglichkeiten nutzen, um Sie zur Wahrnehmung Ihrer Aufgaben zu bewegen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Ich werde mal eine Zeit lang hilfsweise die Redezeiten ansagen. Die Fraktion DIE LINKE hat 18 Minuten 40 Sekunden; es sind noch 2 Minuten 20 Sekunden übrig.

Ich rufe als Nächsten für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Gumprecht auf. Die Fraktion der CDU hat 20 Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der uns vorliegende Gesetzentwurf behandelt ein Thema, das nicht nur hier bei uns im Plenum und bei den Aufgabenträgern zu kontroversen Diskussionen führt, sondern auch regelmäßig, wenn es um Beiträge geht, bei den Bürgern Unmut hervorruft. Wer zahlt schon gern Beiträge? Ich möchte nochmals klarstellen, dass wir uns in der Zielstellung des Antrags, nämlich die Belastung der Gebührenzahler im Bereich der Wasserversorgung zu begrenzen, durchaus einig sind.

(Beifall DIE LINKE)

Allerdings sind wir der Auffassung, dass die von Ihnen vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht geeignet ist, dieses Ziel auch tatsächlich zu erreichen. Ich möchte Ihnen darlegen wieso. Dem vorliegenden Entwurf liegt der Gedanke zugrunde, dass die in § 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vorgesehene Verzinsung des Eigenkapitals durch die Aufgabenträger zu einer Gewerbesteuerpflicht führt. Die Gewerbesteuer als ein in der Gebührenkalkulation ansetzbarer Kostenfaktor wird an die Beitragszahler weitergegeben und stellt so eine zusätzliche Belastung dar. Ein gesetzliches Verbot der Eigenkapitalsverzinsung, so Ihre Argumentation, könnte verhindern, dass die Finanzämter den Zweckverbänden und Aufgabenträgern eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen und somit von einer Gewerbesteuerpflicht absehen. In diesem Punkt sind wir unterschiedlicher Auffassung, denn Ihre Argumentation lässt außer Acht, dass die Eigenkapitalverzinsung an sich kein Tatbestandsmerkmal der Gewerbesteuerpflicht ist. Vielmehr kann eine Gewerbesteuerpflicht auch dann entstehen, wenn keine Eigenkapitalverzinsung vorgenommen wurde. Die von Ihnen vorgenommene Aufsplittung in zu verzinsendes Fremdkapital einerseits und zinsfreies Eigenkapital andererseits ist daher die falsche Stellschraube. Das würde am eigentlichen Sachverhalt nämlich nichts ändern. Allein eine Gewinnausweisung führt zu einer Gewerbesteuerpflicht.

Wozu dienen die Mittel, die durch die Verzinsung des Anlagenkapitals erwirtschaftet werden? Die Aufgabenträger finanzieren damit die notwendigen Investitionen, tilgen Darlehen, bilden Rücklagen. Ja, so ist es. Ihnen diesen Weg der Finanzierung zu versperren, würde den betriebswirtschaftlichen Handlungsspielraum der Aufgabenträger gravierend einschränken. Die Folge, der Anteil des Fremdkapitals würde steigen und die im Vergleich zur Eigenkapitalsverzinsung höheren Fremdkapitalszinsen würden für steigende Gebühren sorgen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie haben mir jetzt aber nicht zugehört.)

(Abg. Kuschel)

Die ursprüngliche Intention würde somit ins Gegenteil verkehrt, so meine Auffassung. Eine weitere Folge wäre, dass einige Verbände in die Situation kommen könnten, dass ihre Darlehenszinsen, die zulässige Anlagenkapitalverzinsung übersteigen. Das heißt, dass sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr in der Lage wären, die anfallenden Darlehenszinsen zu erwirtschaften. Da haben Sie recht, da der so entstandene Fehlbedarf nicht gebührenfähig wäre, müssten die Mitgliedsgemeinden mittels Umlage für diesen Beitrag dann aufkommen. In Anbetracht der Haushaltslage der Städte und Gemeinden eine nicht nur unerfreuliche, sondern auch undenkbare Vorstellung.

Der Gemeinde- und Städtebund, meine Damen und Herren, liefert in seiner Stellungnahme einen Vorschlag, auf den gerade mein Vorgänger hier am Pult eingegangen ist, auf den ich auch eingehen möchte, denn er ist bemerkenswert. Er schlägt vor, die Verzinsung des Eigenkapitals in § 12 des KAG in eine Kannbestimmung umzuwandeln. Das heißt, die Entscheidung für die Verzinsung des Anlagenkapitals in die Entscheidungskompetenzen des jeweiligen Aufgabenträgers zu übertragen.

Das Positive daran ist, dass auf diese Weise der individuellen Situation der verschiedenen Aufgabenträger besser Rechnung getragen werden kann und ihnen damit Spielräume eröffnet werden, die eine weitere Erhöhung der Abgabenbelastung somit dämpfen. Negativ, meine Damen und Herren, muss ich natürlich hinzufügen, dass eine Kannbestimmung gerade auch diesen Spielraum zu einer veränderten Kalkulation zum Nachteil der Bürger führen kann. Wir sind für Transparenz gerade bei der Gebührenkalkulation. Dies würde die Transparenz wesentlich erschweren. Andererseits würde dies auch die Gefahr des Kapitalverzehrs erhöhen. Wir haben künftig in Thüringen mit einem Flickenteppich gerade bei den Aufgabenträgern zu tun. Wir setzen auf Klarheit und wollen deshalb diese vorgeschlagene Variante nicht einführen.

Wir lehnen, meine Damen und Herren, den Gesetzentwurf der LINKEN ab. Wir werden auch ihren Entschließungsantrag ablehnen, weil er nicht zur Debatte steht. Unsere Position ist: In den letzten 20 Jahren waren als Folge der 40-jährigen DDRMisswirtschaft enorme Anstrengungen und Investitionen im Bereich der kommunalen Infrastruktur notwendig. Ich weiß nicht, ob Sie das Land kennen, wie die Situation gerade im Wasserbereich aussah.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Dar- um geht es doch gar nicht.)

Die Aufgabenträger hatten immer mit der Diskussion zu tun, wie viele Rohrbrüche waren ständig zu reparieren. Sie wissen, wie viele noch Brunnendörfer waren. Also heißt das, es war ein hohes Investitionsvolumen, das vor den Aufgabenträgern stand. Daraus folgen hohe Belastungen durch Beiträge

und Gebühren. Diese wurden 2004 durch eine Gesetzesinitiative der CDU abgemildert und entsprechend den Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichts 2009 durch das Beitragsbegrenzungsgesetz unserer Fraktion nachgebessert.

Wir halten an der geltenden Entlastung der Bürgerinnen und Bürger fest. Ich sage es noch einmal, wir halten daran fest. Wir sind nämlich Garant für ein bürgerfreundliches und juristisch einwandfreies Kommunalabgabenrecht, welches für das Land finanzierbar bleiben muss.

Man muss aber auch dazusagen, dass vonseiten der Verwaltung alles getan werden muss, um die Kosten für künftige Investitionen auch zu begrenzen. Wir bitten deshalb auch die Landesregierung, die geltenden Standards auf ihre Notwendigkeit und das Ausmaß von Infrastrukturmaßnahmen zu überprüfen. Zudem ist bei unabdingbaren Investitionen künftig mehr denn je den Belangen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das fällt euch spät ein, nach mehr als 20 Jahren.)

Ihr Entschließungsantrag ist daher entbehrlich, wir lehnen ihn ab. Vielen Dank, Frau Präsidentin.

(Beifall CDU)

Ich rufe nun für die FDP-Fraktion den Abgeordneten Bergner auf. Die FDP hat 12 Minuten 20 Sekunden. Ach so, wie war das bei Herrn Gumprecht? 12 Minuten 30 Sekunden sind noch übrig für die CDU-Fraktion.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf hat ein, wie ich meine, interessantes Problem erfasst, und zwar dass kommunalen Aufgabenträgern eine Gewinnerzielungsabsicht durch die bestehende Rechtslage unterstellt werden kann, obwohl die Aufgabenträger primär der Daseinsvorsorge dienen und oft von Haus aus gar keinen Gewinn erzielen dürfen.

Der vorliegende Gesetzentwurf würde aber an der Situation nichts ändern und teilweise sogar eine Verschlechterung der Situation für die Gebührenzahler mit sich bringen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Verzinsung des Eigenkapitals zu untersagen, um der Gewerbesteuerpflicht des Aufgabenbetreibers zu entgehen. Grund dafür ist, dass die Gewerbesteuerpflicht zu einer zusätzlichen Belastung des Gebührenzahlers führen kann. Da teilen wir zwar das Ansinnen, dass die Gebühren kurz und klein gehalten werden sollen, glauben aber nicht, dass der Weg der richtige ist. Denn es ist leider nicht so einfach, wie es dieser Gesetzentwurf darstellt.

(Abg. Gumprecht)

Der Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, geht davon aus, dass die Gewerbesteuerpflicht von der Eigenkapitalverzinsung abhängt. Das ist aber zumindest nicht allein der Fall. Es fließen viele Faktoren in die Betrachtung zur Entstehung der Gewerbesteuerpflicht mit ein. Die Eigenkapitalverzinsung kann dabei einer von mehreren Faktoren sein. Das Hauptproblem, meine Damen und Herren, liegt aber darin, dass die Gewerbesteuerpflicht sich im Gewerbesteuergesetz regelt. Das ist nun einmal wieder Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Damit sind wir wieder einmal bei dem alten Thema Gesetzgebungskompetenz. Dem Land ist daher die Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht nicht möglich.

Der Vorschlag krankt aber noch an einem anderen Problem, und zwar könnte die Versagung der Eigenkapitalverzinsung dazu führen, dass sich das Eigenkapital des Aufgabenträgers durch die bestehende Inflation immer weiter entwertet. Es fiel hier gerade auch schon das Wort „Kapitalverzehr“. Das würde letztendlich dazu führen, dass sich der Aufgabenträger mit Fremdkapital aushelfen müsste, und das würde wiederum eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen und damit das eigentliche Ansinnen des Gesetzentwurfs - das wir ja, wie gesagt, gar nicht schlecht finden - ins Gegenteil verkehren. Das heißt, der Schuss ginge nach hinten los. Zusätzliche Belastungen wären also aus unserer Sicht die Konsequenz. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, dass das nicht das ist, was Gebührenzahler noch gebrauchen können und dass es auch nicht das ist, was wir Gebührenzahlern zumuten wollen.

Auch könnte die Art der Einschränkung schon einen Eingriff in die Finanzhoheit der Kommunen nach Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz darstellen. Deswegen bin ich der Meinung, dass der Vorschlag vom Gemeinde- und Städtebund, eine Kannbestimmung zu normieren, überlegenswert ist.

Zum Entschließungsantrag möchte ich noch ein paar Worte sagen. Kollege Kuschel hatte ja angekündigt, dass zu dem Thema noch etwas kommen wird, allerdings hatte ich mit einem solchen Entschließungsantrag nicht direkt gerechnet, da der Entschließungsantrag mit dem Inhalt des vorliegenden Gesetzes wirklich nur sehr bedingt übereinstimmt.

(Beifall SPD, FDP)

Mit dem ersten Punkt kann ich ganz gut leben, dass die Regelung 2005 ein wesentlicher Schritt zur Begrenzung der Kommunalabgabenlast war. Die Frage ist aber, ob der Schritt so, wie er umgesetzt wurde, gerade bei den Privilegierungstatbeständen wirklich eine gute Lösung gewesen ist. Wir meinen, es war ein verfehlter Wahlkampfschnellschuss.

(Zwischenruf Abg. Gumprecht, CDU: Quatsch.)

Bei dem zweiten Punkt sind Sie allerdings auch etwas über das Ziel hinausgesprungen. Nur so angeblich den Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs entsprechen zu können, erscheint mir dann doch etwas dick aufgetragen zu sein. Herr Kollege Dr. Zeh, wenn es wirklich die so geniale Lösung war, muss man sich wirklich fragen, warum sie Ihnen nur so kurz vor der Wahl eingefallen ist.

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Das war doch Ihr Minister, der uns das in der 1. Legis- latur eingebrockt hat.)

(Unruhe CDU)

Herr Kollege Dr. Zeh, tun Sie doch nicht so, als wenn Sie da nicht dabei gewesen wären. Ich habe an dieser Stelle auch schon das eine oder andere Mal gesagt, es gibt Dinge, wo man auch dazulernen kann. Ich habe auch gesagt, es würde dem einen oder anderen in diesem Haus guttun, auch dazuzulernen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum dritten Punkt: Es geht nicht um die einzelne Regelung, die oft und auch zu Recht als sogenanntes Wahlgeschenk bezeichnet wird, es geht darum, dass man insgesamt eine sinnvolle und rechtssichere Lösung findet, die den Beitrags- und Gebührenzahler entlastet.

Der vorliegende Gesetzentwurf sowie der Entschließungsantrag sind allerdings aus unserer Sicht, meine Damen und Herren, untaugliche Mittel, den Bürgern wirklich zu helfen. Der Gesetzentwurf führt im schlimmsten Fall dazu, dass die Gebührenzahler sogar noch stärker belastet werden. Der Entschließungsantrag will etwas festzementieren, was letztendlich in seiner derzeitigen Ausgestaltung sich als ein Fass ohne Boden erweisen wird. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)