Die FDP-Fraktion hat jetzt noch 6 Minuten und 20 Sekunden übrig. Ich rufe auf für die SPD-Fraktion den Abgeordneten Hey. Die SPD-Fraktion hat 16 Minuten und 20 Sekunden.
im Plenum, oben auf der Zuschauertribüne, auf den Mittelwellenfrequenzen des MdR und im Internet, von Alaska bis Feuerland hat man gewartet, dass wir dieses mitreißende Thema heute hier behandeln.
Wir hatten im Plenum schon einmal die Freude, diesen Gesetzentwurf zu diskutieren und haben dann im Innenausschuss weitergemacht. Sie haben, Herr Kuschel, in Ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen, in § 3 a - Frau Präsidentin, Sie gestatten, dass ich kurz aus dem Gesetzentwurf zitiere: „Im Bereich der Wasserversorgung bleibt bei der Verzinsung des Anlagekapitals nach Absatz 3 das Eigenkapital unberücksichtigt. Ausschüttungen an Mitgliedsgemeinden kommunaler Aufgabenträger oder Gemeinden aus Überschüssen der Wasserversorgung sind unzulässig.“ Also die Verzinsung stellt sich aus Ihrer Sicht - Sie haben es vorhin auch noch mal begründet - gebührenbelastend dar. Sie möchten quasi das Anlagekapital der Aufgabenträger splitten in das zu verzinsende Fremdkapital und das zinsbefreite Eigenkapital. Ich bin Herrn Bergner ausdrücklich dankbar, dass er mal so einen kleinen - jetzt ist er gar nicht mehr da Ausflug ins Steuerrecht gemacht und darauf hingewiesen hat, wie das so ist mit der Gewerbesteuer, von der Sie ja, Herr Kuschel, sagen, dass sie sich gebührenbelastend zusätzlich mit auswirken könnte, weil eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird, die in der Tat, das ist im Gesetz so geregelt, dann auch Anwendung findet auf diese Zweckverbände. Das ist aber, wie gesagt, Bundesrecht.
Zusätzlich dazu, § 12 Abs. 3 hat sehr bewusst immer schon geregelt, dass das Anlagekapital in Gänze behandelt wird. Es gibt also da keine Aufteilung, wie Sie sie hier vornehmen wollen, in Fremd- oder in Eigenkapital. Sinn und Zweck - darauf sind wir ja auch im Innenausschuss noch mal eingegangen dieser Regelung ist im Rahmen der Gebührenkalkulation die angesetzte Verzinsung des Anlagekapitals und die besteht darin, die Zinsen für das Fremdkapital zu erwirtschaften und das Eigenkapital zu erhalten. Sonst kann es ja passieren - auch das ist hier schon mehrfach gesagt worden -, dass anhand der aktuellen Entwicklung im Kapitalmarkt ein Verzehr dieses Eigenkapitals erfolgt. Dann müsste man über das Fremdkapital versuchen, das in irgendeiner Form wieder aufzufüllen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht auch gebührenbelastend sein könnte. Gegen ein gesetzliches Verbot der Eigenkapitalverzinsung - und nur darüber reden wir heute, das muss man auch mal so klar sagen - spricht also, dass die Aufgabenträger ihr Kapital bestimmten Nutzern einer öffentlichen Einrichtung, in dem Falle dem Entsorgungsoder Versorgungsnetz, zur Verfügung stellen und dieses Kapital nicht irgendwie auf andere Weise verwendet und vielleicht sogar zweckentfremdet
würde. Das ist essenzieller Bestandteil, das darf man hier nicht außer Acht lassen. Diesen Vorteil, der sich dadurch für die Nutzer ergibt, den haben die auszugleichen, so wie sie auch für die Verwendung von Fremdkapital einen Ausgleich zu tragen haben; das sind dann nämlich die Gebühren. Es gibt hierzu auch einschlägige Rechtsprechung in Thüringen. Es gibt bundesweite Regelungen.
Wir haben im Innenausschuss eine Anhörung beschlossen, bei der auch der Gemeinde- und Städtebund - Sie haben bereits daraus zitiert, Herr Kuschel - eine Stellungnahme abgegeben hat, die genau das, was ich eben schon vortragen durfte, auch noch einmal mit bestätigt hat. Ich will die Stellungnahme hier auch nicht weitgehend zitieren, Sie kennen sie auch. Aber da Sie vorhin einen Satz da rauspickten, möchte ich gern auch folgenden Satz, mit Verlaub, Frau Präsidentin, hier noch einmal mit vortragen. Da steht drin: „Wir bezweifeln, dass der vorliegende Änderungsvorschlag“ - also das, worüber wir im Moment reden - „flächendeckend bei allen Aufgabenträgern die gewünschten Effekte erreicht.“ Das sagt sogar der Gemeinde- und Städtebund. Das ist das eine. Das andere, was mich auch beschäftigt bei dieser Thematik, ist, und das ist verblüffend: Kein Zweckverband kam bislang auf die Idee, hier zu intervenieren und so etwas selbst schon mal vorzuschlagen. Das ist zumindest nicht bekannt meinerseits. Insoweit zeigen Sie ein Problemfeld auf, das bis zur Erstellung Ihres Gesetzentwurfs vielleicht gar nicht bestanden hat. Der Gemeinde- und Städtebund lehnt diese Forderung ab, was die Verwendung der Überschüsse bei der Eigenkapitalverzinsung angeht, das ist ja der Stellungnahme mit zu entnehmen, es ist in der Tat zumindest ein Ansatz gegeben, auf den auch schon mein Kollege von der CDU hingewiesen hat. Das ist in der Tat eine sehr interessante Diskussion, der wir uns im Fortgang der parlamentarischen Arbeit in den nächsten Wochen und Monaten vielleicht auch nicht entziehen wollen, wenn das mal wieder zur Diskussion steht.
Dann möchte ich noch einen Satz sagen zu dem Entschließungsantrag, den Sie jetzt vom 04.07. nachgereicht haben in der Drucksache, die anhängt bei diesem Gesetzentwurf. Zum einen, ich habe auch ein bisschen gegrübelt, wie so der Zusammenhang herzustellen ist zwischen der aktuellen Tagespolitik und Ihrem Gesetzentwurf, den wir jetzt bereden, der schon älter ist. Aber Sie schreiben darin zum Beispiel, die Landesregierung will die kommunale Abgabenpolitik in Thüringen wieder vollständig umkehren. Ich kann Ihnen bestätigen, wenn Sie es meinem Kollegen aus der CDU nicht glauben, vielleicht mir ja etwas eher, dies ist in der Tat nicht geplant. Ich weiß ja nicht, wie das bei Herrn Kuschel ist, ich habe es jetzt einfach nur als Option mal mit in den Raum gestellt.
Ich stehe in der Mitte. Insoweit, denke ich, ist darüber auch gar kein Diskussionsbedarf gegeben, denn Sie kennen die Nachrichtenlage, Sie wissen, dass das Thema eigentlich vom Tisch ist. Deswegen, denke ich, können wir auch beruhigt über beide Dinge abstimmen. Ich empfehle meiner Fraktion und dem Plenum, dem Gesetzentwurf und diesem Entschließungsantrag keine Zustimmung zu geben. Ich danke Ihnen.
10 Minuten und 40 Sekunden sind jetzt für die SPD-Fraktion noch übrig an Redezeit. Wir müssen hier vorn jetzt immer ein bisschen rechnen. Ich rufe für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Abgeordneten Adams auf, die Fraktion hat 12 Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist gut, als kleine Fraktion am Ende reden zu können. Mit der geringen Redezeit, die wir noch haben, können wir dann auf Vorangegangenes, Vorangesagtes einfach nur verweisen. Herr Kollege Bergner hat heute zweimal gesprochen. Das erste Mal als Berichterstatter, darauf beziehe ich mich jetzt. In dem Bericht hat Herr Kollege Bergner sehr gut deutlich gemacht, wie wenig Interesse es seitens der Koalitionsfraktionen gab, sich mit diesem Gesetzentwurf wirklich auseinanderzusetzen.
Das zeigt sich ganz besonders deutlich darin, dass Sie nicht zugestimmt haben, hierzu eine mündliche Anhörung durchzuführen. Diese mündliche Anhörung
wäre sehr wichtig gewesen, weil wir nämlich in die Diskussion hätten treten sollen im Ausschuss, dann wäre sicherlich auch eine andere Beschlussempfehlung herausgekommen.
Ich will noch einmal ganz kurz eingehen auf den Herrn Kollegen Gumprecht. Sie haben hier gesagt, warum Sie diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ich glaube, Sie in Person und auch die CDU in Thüringen verkennen die Position, in der Sie sind. Sie sind nicht Opposition, sondern Sie sind Koalition. Ich erwarte von Ihnen einfach, dass Sie zu so drängenden Problemen nicht nur sagen, warum Sie et
was nicht wollen, sondern Sie haben selbst bestätigt, dass es ein Problem ist, und Prof. Huber hatte es auch bestätigt als Vorgänger im Innenministeramt, dass es dieses Problem gibt. Da müssen Sie doch eine Lösung anbieten.
Sie können sich doch nicht hier hersetzen und sagen, ich halte mal eine tolle Rede dazu, warum das alles nicht geht, aber eine Lösung haben Sie nicht anzubieten. Sie müssen als Koalitionsfraktionen Lösungen anbieten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Einen Diskussionsbeitrag von Herrn Bergner in seiner zweiten Rede habe ich nicht ganz verstanden. Sie haben versucht darzulegen, dass die Eigenkapitalverzinsung natürlich ganz außerordentlich wichtig ist, um den Werterhalt zu sichern. Meiner Meinung nach müsste das über Rückstellungen zum Werterhalt erfolgen und nicht über die Eigenkapitalverzinsung, weil die Eigenkapitalverzinsung natürlich nicht der einzige Indikator dafür ist, Gewinnerzielungsabsichten zu haben, aber zumindest ein sehr deutlicher.
So lange wir uns darum nicht kümmern, diese Eigenkapitalverzinsung herauszubekommen, haben wir immer den Verdacht, dass es hier um Gewinnerzielung gehen soll, nämlich um Gewinnerzielung des Kapitalgebers der Kommunen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist nicht Ziel dieses Gesetzes. Ziel dieses Anliegens des Kommunalabgabengesetzes ist es nicht, den Kommunen flüssige liquide Mittel zu verschaffen über die Eigenkapitalverzinsung, sondern unsere Versorgung mit Trinkwasser und Entsorgung des Abwassers auf solide Füße zu stellen, was der Bürger auch mit viel Geld bezahlen muss, aber nicht, die Kommunen zu sanieren, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Diese Diskussion, die es heute hier im Parlament gegeben hat, hätten wir dringend im Ausschuss führen müssen. Dafür spricht auch die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes. Hier kürze ich ab, weil vieles schon zitiert wurde, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Darstellung des Gemeinde- und Städtebundes hat eine interessante Balance. Der Rahmen, der hier gebildet wird, sagt ungefähr das: Wir brauchen endlich eine Regelung, die die ursprüngliche Absicht des Landesgesetzgebers, nämlich keine Eigenkapitalverzinsung zu haben, und damit auch diese Steuerfreiheit zu realisieren, dafür brauchen wir eine Regelung und es fehlt uns an dieser Regelung. Das sagt der Gemeinde- und Städtebund. Weil es die CDU bezweifelt, lese ich es Ihnen noch einmal vor, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Bei allen Überlegungen sollte allerdings der eigentliche Ausgangspunkt für den Gesetzentwurf nicht vergessen und nach Mög
lichkeiten gesucht werden, wie der ursprünglich verfolgten Absicht des Landesgesetzgebers, dass die Aufgabenträger der Wasserversorgung nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen, künftig Rechnung getragen werden kann.“ Was wollen Sie noch mehr als Auftrag aus dem Gemeinde- und Städtebund hören, liebe Koalitionsfraktionen? Sie sind am Zuge, hier etwas zu leisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe gesprochen von der Balance, in der der Städte- und Gemeindebund steht. Er hat an anderer Stelle aber auch ausgeführt, dass er diesen Gesetzesvorschlag, dieses Achte Änderungsgesetz zum Kommunalabgabengesetz - durch die DIE LINKE vorgelegt - für nicht zweckdienlich hält. Diese Balance hätten wir mal ausdiskutieren müssen, welche Regelungen der Gemeinde- und Städtebund uns denn vorschlägt.
Meine Fraktion, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird dem Gesetzentwurf zustimmen, weil es der einzige im Augenblick auf dem Tisch liegende vernünftige Vorschlag ist, aus dieser Misere herauszukommen.
Wenn Sie einen vorlegen würden, meine sehr verehrten Damen und Herren, würden wir vielleicht sogar zustimmen. Herr Hey hat ja da auch eine enorme Kompetenz.
Machen Sie sich doch einfach mal Gedanken, wie Sie es lösen würden und dann diskutieren wir darüber.
Dann schauen wir auf Punkte und lesen Ihnen vor, was wir nicht so gut finden, was wir ein bisschen gut finden und was wir gar nicht gut finden, meine sehr verehrten Damen und Herren, so, wie es Herr Kollege Gumprecht auch gemacht hat.
Zum Entschließungsantrag, meine sehr verehrten Damen und Herren: Der Entschließungsantrag befindet sich in der Materie der Kommunalabgaben. Er befindet sich in der Materie des Versuchs, aus diesem Parlament heraus Gebührensicherheit, Beitragssicherheit zu schaffen, dass die Menschen auch im Land wissen,
was werde ich morgen bezahlen und dass es nicht ständigen politischen Wechseln anheimgestellt ist, hier neue Regelungen zu schaffen. Wir brauchen Kontinuität und Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger, das sollte der CDU mindestens am
Herzen liegen. Deshalb werden wir heute diesem Entschließungsantrag zustimmen, um eines noch mal deutlich zu machen, ein Hin und Her gibt es mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht.
Wir machen klare Politik, absehbare Politik, geradlinige Politik, dafür steht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.