Protokoll der Sitzung vom 07.07.2011

Es ist die Überweisung an den Innenausschuss beantragt worden. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit hat eine Mehrheit auch hier entschieden, keine Rücküberweisung an den Innenausschuss.

Demzufolge kommen wir direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Hier ist namentliche Ab

stimmung beantragt worden. Ich bitte darum, dass die Stimmkarten eingesammelt werden.

Kann ich davon ausgehen, dass jeder seine Stimmkarte abgeben konnte? Das ist so. Damit kann gezählt werden.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf vor. Es waren bei Sitzungsbeginn 81 Abgeordnete anwesend. Es sind 73 Stimmen abgegeben worden. Mit Ja haben 13 gestimmt, mit Nein 48. Es gab 12 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2980 ERSTE BERATUNG

Mir ist nicht angezeigt worden, dass das Wort zur Begründung genommen wird. Aber Herr Abgeordneter Meyer, Sie zeigen das jetzt an. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will eine ganz kurze Begründung für ein kurzes Gesetz geben, das eine sehr begrenzte Personengruppe zum Ziel hat.

(Unruhe im Hause)

Würden Sie bitte mal dem Redner entweder Ihre Aufmerksamkeit schenken oder die Gespräche nach draußen verlagern?

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke. Der von uns heute vorgelegte Gesetzentwurf ist sehr knapp gehalten und betrifft wahrscheinlich auch nur wenige hundert Personen im Freistaat Thüringen. Zur Begründung will ich nur ganz kurz auf die einzelnen dort genannten Änderungswünsche eingehen. Das Wichtigste sicherlich ist, dass wir vorschlagen, in § 6 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte einen Satz einzufügen, dass der Anspruch auf Ruhegehalt ruht

(Minister Carius)

bis zum Erreichen der Altersgrenze usw. Diese Formulierung soll dafür sorgen, dass alles, was wir für das Land in den letzten Monaten auch Richtung der „normalen“ Beamtinnen und Beamten getan haben und auch der Ministerinnen, Minister und Staatsekretäre, sich auch für die kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte, also Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Bürgermeister, Landräte und Beigeordnete so wiederfindet.

Der von uns vorgeschlagene neue § 6 a, was die Übernahme von Beamtinnen und Beamten durch ihre früheren Dienstherren angeht, ist ein Vorschlag, den wir aus dem bayerischen Recht übernommen haben, wo er seit über 40 Jahren bereits gängige Praxis ist und schlicht und ergreifend der besonderen Berufsgruppe der im öffentlichen Dienst Beschäftigten die Chance bieten soll, in ein befristetes Amt einzutreten in Kommunen, ohne Angst haben zu müssen, die frühere Beschäftigung nicht wieder aufnehmen zu können. Davon erwarten wir uns die Verbesserung der Bewerberinnenund Bewerberlage für kommunale Wahlämter, wenn es um die Wahlbeamten geht.

Der § 7 soll Einzelprobleme von einzelnen Betroffenen lösen helfen, wenn es um die Frage geht, welche Krankenversicherung der- oder diejenige haben möchte, dass es nämlich nicht nur um die Möglichkeit geht, sich in einer privaten Krankenkasse mit einer Beihilfe zu versichern, sondern stattdessen auch einen Zuschuss zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu bekommen.

Der § 9 b gilt eigentlich nur der Klarstellung einer ehernen gesetzlichen Regel, dass alle bislang schon im Ruhestand befindlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten und jetzt bereits im Dienst befindlichen nicht von diesem Gesetz betroffen sein können. Das ist einfach eine Frage des Vertrauensschutzes, egal wie man dazu dann moralisch steht. Das zur Begründung des Gesetzes und dann nachher gleich noch ein paar Ausführungen dazu. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne nun die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf und rufe als Ersten den Abgeordneten Fiedler für die Fraktion der CDU auf.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute vor uns den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei dem es darum geht, eine Änderung bei den kommunalen Wahlbeamten vorzunehmen.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Fiedler, reden Sie oder spielen Sie am Telefon?)

Das geht doch Sie nichts an, was ich hier mache. Sie hören doch, dass ich rede. Merken Sie etwas? Ich rede doch gerade. Das geht Sie gar nichts an, was ich hier mache. Das ist Datenschutz, damit Sie mal ein bisschen wissen, wo es langgeht.

(Unruhe DIE LINKE)

Aber ich kann es Ihnen erklären. Mein Handy hat gerade geklingelt, ich versuche mühsam, das auszumachen, weil es ein Neues ist.

(Heiterkeit und Beifall CDU)

Herr Fiedler, das habe ich jetzt gar nicht gehört, dass Ihr Handy geklingelt hat.

Es ist etwas Neues, ich habe es noch nicht rausbekommen, aber vielleicht schaffe ich es noch, ich bekomme das noch hin.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Schmeiß es weg.)

Nein, ich schmeiße es nicht weg. Ich hoffe, dass es jetzt nicht klingelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt wollen wir wieder ernst werden, ein bisschen Spaß muss sein, wir nähern uns ja schließlich den Ferien. Ich freue mich ganz besonders, dass gerade BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Es ist ja verständlich, Sie haben außer einem oder anderthalb Bürgermeistern keine kommunalen Wahlbeamten, deswegen kann ich mir gut vorstellen, warum Sie diesen Antrag eingebracht haben.

(Unruhe im Hause)

Zwei haben Sie, gut, ich habe anderthalb gesagt, sind es eben zwei. Wir wollen uns nicht streiten, es sind immerhin zwei, zwei ist schon ganz schön steigerungsfähig.

Deswegen sind Sie auch garantiert kompetent, dass Sie darüber reden, wie es mit den kommunalen Wahlbeamten aus Ihrer Sicht weitergeht. Ich kann Ihnen nur sagen im Namen meiner Fraktion, wir haben nicht umsonst die kommunalen Wahlbeamten so gestellt, wie sie gestellt sind. Das fing damals 1990 an, als sich sehr viele aus ganz normalen Berufen heraus den Ämtern gestellt und wir gesagt haben, wir müssen auch diese kommunalen Wahlbeamten und folgende gut stellen als Landtag. Ich denke auch, wir haben sie gut gestellt und wir haben sie ganz bewusst so gestellt. Trotzdem, wenn man es im Verhältnis sieht, wie teilweise an

(Abg. Meyer)

dere bezahlt werden, ist es immer noch wenig. Deswegen glauben wir, dass wir gerade weil wir hier die Versorgungsansprüche, die sind gut, muss man ganz klar sagen, aber die Bezahlung ist nicht immer so gut. Jeder weiß, dass ein kommunaler Wahlbeamter nur auf Zeit gewählt wird und das muss er auch vorher wissen. Wir wollen eben gerade nicht, dass wir vielleicht zum Beamtenparlament werden, dass eine Rückkehrmöglichkeit da ist und dass man sagt, ja, ich probiere es doch mal, wenn es dann nicht funktioniert, dann falle ich ja wieder dahin zurück, wo ich mal hergekommen bin. Das funktioniert in der Regel natürlich nur im öffentlichen Dienst oder wo bestimmte Institutionen sind, ansonsten wird das wahrscheinlich nicht funktionieren. Deswegen, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sind wir nicht Ihrer Meinung, dass hier eine entsprechende Änderung vorgenommen werden sollte, sondern wir sagen, wir sind gerade dafür, dass sich weiterhin viele aufstellen lassen, dass wir es so belassen, wie es bisher geregelt ist. Ich glaube, das ist auch bundesgesetzlich und auch bei uns hier so geregelt. Das ist eine gute Regelung. Wir stehen zu unseren kommunalen Wahlbeamten. Bitte?

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wollen doch nur Pfrün- de sichern. Sie wollen...)

Wollen Sie eine Frage stellen?

Herr Abgeordneter Fiedler, ich rate Ihnen, sprechen Sie weiter, die anderen Fraktionen haben doch noch Redezeiten.

Das ist aber sehr nett, Frau Präsidentin, ich wollte höflich sein, mir wurde hier Frauenfeindlichkeit vorgeworfen, da habe ich gedacht, da hörst du mal zu.

Niemals.

Ich habe mir große Mühe gegeben.

(Beifall CDU)

Wenn das die Kollegin links neben Ihnen gewesen wäre, hätte ich nicht so andächtig zugehört, weil ich da nicht gewusst hätte, ob sie vielleicht alles mitbekommt. Also, meine Damen und Herren, ich denke auch, man muss das einfach mal deutlich machen. Meine Fraktion, ich gehe davon aus, die Regierungskoalition steht zu ihren kommunalen Wahlbeamten. Wir sind nicht bereit, dort Änderungen vorzunehmen und wir denken auch, dass die Bereit

schaft mit Ihrer Änderung, die Bereitschaft, dass sich noch mehr stellen, damit nicht gesteigert wird; es passiert genau das Gegenteil. Deswegen, denke ich mal, wollen wir auch die hohe Verantwortung unserer Kommunalpolitiker hier weiterhin stärken.

Meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es mag ja gut gedacht sein, was Sie sich vorgestellt haben, aber es ist halt nicht praxistauglich. Ich rate Ihnen, einmal mit Ihren zwei zu reden, aber es gibt ja auch noch genügend andere, mit denen Sie einmal reden können. Wir werden auch den Gesetzentwurf nicht überweisen, weil wir auch nicht wollen, dass die Kommunalen, die hier zuständig sind, für sich selber reden müssen, um ihr Geld reden müssen, sondern wir sagen, das ist gut geregelt, es bleibt so, wir stehen dazu, keine Überweisung, Ablehnung.

(Beifall CDU)

Übrig sind 15 Minuten Redezeit. Für die Fraktion DIE LINKE mit 18 Minuten und 40 Sekunden hat der Abgeordnete Kuschel das Wort. Das heißt, 18 Minuten und 40 Sekunden gilt für die Fraktion.

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Regelungsbedarf ist offensichtlich und es ist an der Zeit, dort in dem Sinne, wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen hat, das Recht für die kommunalen Wahlbeamten zu ändern. Unbestritten ist auch, dass 1990 wir vor einer anderen Situation standen und damals diese Regelung sachgerecht und vernünftig war, aber wir sind jetzt 21 Jahre weiter. Insofern gibt es keine Begründung mehr, weshalb kommunale Wahlbeamte mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt sofort diese Ruhestandsbezüge erwerben, und zwar unabhängig vom Lebensalter. Theoretisch könnte es ja bereits geschehen, dass ein jetzt 27-Jähriger, wenn er mit 21 Jahren in ein kommunales Wahlamt gewählt wird und mehr als fünf Jahre dieses ausübt, damit bereits Ruhestandsbezüge ab dem 27. Lebensjahr erwirbt. Das ist auch gegenüber den Laufbahnbeamten sicherlich eine unzumutbare Situation. Deswegen unterstützen wir ausdrücklichen diesen Gesetzentwurf.

(Beifall DIE LINKE)

Insofern sind wir natürlich auch für die Überweisung an die entsprechenden Fachausschüsse. Danke.