Protokoll der Sitzung vom 08.07.2011

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Tasch, Sie können ihn ablehnen, aber Sie müssen nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist mei- ne freie Entscheidung.)

Sie haben mit Ihrem Beitrag Lärmbelästigung/Windkraft noch einmal dem Antrag eigentlich die richtige Richtung gegeben. Es geht meines Erachtens hier vor allem um Lärmschutz. Ich würde mal den Titel für mich umdrehen: Verbesserung des Lärmschutzes durch (zum Beispiel) Nutzung von PhotovoltaikAnlagen. Ich hatte eine Anfrage gestellt zu der Frage Lärmschutz Eisenach, Hörselbergumfahrung, also für die Gebiete, die jetzt durch den Autobahnlärm betroffen sind, und hatte in diesem Zusammenhang die Staatssekretärin gefragt, ob sie die Grenzwerte für ausreichend hält, und die Landesregierung bzw. Frau Dr. Eich-Born sagten, ja, sie halten sie für ausreichend. Ich war bei der Anhörung

zur PWC-Anlage, also zu einer Tank- und Rastanlage am Tümmelsberg, das ist diese Anlage bei Kraftsdorf, Sie haben es, glaube ich, gerade erwähnt, und da waren die DEGES und auch die Straßenbauverwaltung vertreten. Die haben ganz klar gesagt, die Grenzwerte, die wir in diesem Land haben, sind rein politischer Natur, alles andere würde zu viel kosten. Jetzt frage ich Sie: Können wir uns denn damit zufriedengeben, nicht einmal diesen Antrag weiter im Ausschuss zu beraten? Die Grenzwerte in diesem Land sind offensichtlich zu hoch. Die WHO, die Weltgesundheitsorganisation, empfiehlt für nachts nur 40 dB. Wir haben es im Moment aber mit 60 bis 65 dB - je nach Wohngebiet - zu tun. Lärm ist inzwischen eine der größten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit steigenden gesundheitlichen Problemen, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen usw. Das muss ich alles nicht weiter ausführen. Insofern bedanke ich mich noch einmal bei den LINKEN für diesen wichtigen Antrag.

Sie hatten schon auf die Schwierigkeiten hingewiesen, dass mehr Lärmschutzwände mit PhotovoltaikAnlagen wahrscheinlich nur einen kleinen Teil dieser Probleme lösen werden. Insofern begrüße ich natürlich, dass die Landesregierung hier schon vorangeschritten ist und auch diesen Leitfaden bereits erstellt hat.

Es gibt immer mehr Menschen in diesem Land, die den Lärm nicht mehr so hinnehmen wollen. Hier verweise ich auf die 2. Autobahnkonferenz, die in Brandenburg stattgefunden hat im April dieses Jahres, in Ludwigsfelde. Dort waren 100 Vertreterinnen der Gemeinden, die an Autobahnen Anlieger sind, vertreten. Durchführender war die Interessengemeinschaft „Lärmschutz“ autobahnnaher Gemeinden. Einer der Sprecher dieser Interessengemeinschaft ist eben Gerd Pillau, der sich als Bürgermeister von Hermsdorf für mehr Lärmschutz einsetzt. Im Zusammenhang mit dieser Konferenz ist ein sehr interessantes Thesenpapier verabschiedet worden. Da sind mehrere Forderungen aufgemacht worden, zum einen ein stärkerer gesetzlicher Anspruch auf Lärmsanierung, verbindliche Auslösewerte für Lärmschutzmaßnahmen, wenn die Schwellenwerte erreicht sind, und - ein ganz wichtiger Punkt - Tempolimits an allen Autobahnen, die sich im Bereich von Siedlungen befinden, nämlich 120 km/h tags und 100 km/h für Pkws nachts und für Lkws 60 km/h.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Landesregierung möchte ich doch fragen, wie sie sich zu diesem Thesenpapier verhält. Wenn nicht jetzt, werden wir das sicherlich im Ausschuss diskutieren. Frau Doht hat es auch gesagt, das ist eine Frage des Geldes. Es wäre wünschenswert, genau

(Abg. Tasch)

so wie es wünschenswert wäre, dass Menschen in Ortsdurchfahrten vom Verkehr entlastet werden. Aber die Frage ist: Welche Ortsumgehungen sind sinnvoll und welche können wir uns leisten und welche kostengünstigen Maßnahmen gibt es, um den Lärmschutz zu verbessern? Und da ist Tempolimit nun einmal eine Maßnahme, die ist sehr kostengünstig und ist aber auch sehr effizient. Insofern rufe ich dazu auf, verstärkt über diese Maßnahmen nachzudenken auch im Bereich des Hermsdorfer Kreuzes. Der Minister für Infrastruktur in Brandenburg, Herr Vogelsänger, hat bei dieser Konferenz nach dem Bericht, den ich gelesen habe - sehr ausführlich berichtet zu dem Projekt Photovoltaik-Anlagen, als einer der Punkte, die ich gerade angesprochen habe, was man für den Lärmschutz noch erreichen kann. Insofern beantrage ich im Namen meiner Fraktion, diesen Antrag im Bauausschuss weiter zu diskutieren.

Einen Punkt, den habe ich noch vergessen, den werde ich jetzt noch anfügen. Vielleicht haben Sie, liebe Fraktion der LINKEN, diesen ersten Punkt nicht ganz glücklich formuliert. Hier war ein bisschen gemutmaßt worden, was Sie damit meinten, wenn die Landesregierung sich beim Bund dafür einsetzen soll, dass das Anbringen von Photovoltaik-Anlagen an Lärmschutzwänden gefördert wird. Vielleicht muss man den Punkt noch einmal präzisieren. Wenn ich mir das Thesenpapier anschaue, dann könnte man die Forderung ohne Weiteres übernehmen, dass wir natürlich auch ein größeres finanzielles Budget brauchen, um diese Lärmschutzmaßnahmen in den Bundesländern und in den Kommunen durchzusetzen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Frau Schubert, gestatten Sie eine Nachfrage des Abgeordneten Krauße?

Selbstverständlich.

Dann bedanke ich mich schon im Voraus. Frau Schubert, ist Ihnen bekannt, dass gerade am Hermsdorfer Kreuz in alle Richtungen schon Tempolimits bestehen?

(Beifall FDP)

Dann reichen diese offensichtlich nicht. Ich glaube nicht, dass Herr Gerd Pillau mich falsch informiert

hat, dass diese Forderung nach wie vor besteht, vor allem für den Plan, von der A 4 zur A 9 eine weitere Brücke zu bauen. Wenn jetzt schon feststeht, dass dort ein entsprechendes Tempolimit eingeführt werden soll, umso besser. Als ich ihn besucht habe, war das offensichtlich nicht der Fall.

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Auch da musst du eine Photovoltaik-Anlage hinbau- en.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schubert. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Lukin für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, um vielleicht auf die Frage noch einmal konkreter zu antworten; sicherlich bestehen auf der Brücke am Hermsdorfer Kreuz Tempolimits, aber nicht in Richtung Eisenberg, dort wird 130 km/ h gefahren und mehr und da fährt man direkt an Hermsdorf vorbei. Vielleicht das zur Präzisierung.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Tempo 100, da müssen Sie mal fahren.)

Auf der Brücke ja.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Nein, auch unter der Brücke.)

Ich will vorausschicken, dass wir mit unserem Antrag nicht den Anspruch auf Erfindung des Problems oder auf die Lösungsvorschläge erheben, sondern uns - das haben Sie auch in der Begründung mitlesen können - auf ein in der Nähe von Michendorf vorbereitetes und durchzuführendes Projekt beziehen. Ich will, Frau Staatssekretärin, noch eins mit vorausschicken: Standortfindung durch die LEG heißt noch nicht Durchführung von Modellprojekten. Ich denke, hier hätten wir für den Ausschuss doch noch zahlreiche Diskussionsmöglichkeiten. Es ist richtig ausgeführt und schon mehrfach gesagt worden, dass wir als Ausgangspunkt der Überlegung für den vorliegenden Antrag zahlreiche Beschwerden aus Anrainerkommunen an Thüringer Autobahnen über den mangelnden Lärmschutz für ihre Bürgerinnen und Bürger aufgenommen haben. Hier wird eine besonders große Lärmbelästigung konstatiert vor allen Dingen durch zunehmende Lkw-Verkehre, aber auch durch den sich flächenmäßig und weiträumig ausbreitenden Schall. Ich will es in Bezug auf Hermsdorf noch einmal präzisieren, und zwar wird bereits jetzt eine Überschreitung der zulässigen Lärmpegel - nachts 49 und tagsüber 57 dB - konstatiert. Darüber hinaus wird prognostiziert, dass sich das heutige Verkehrsaufkommen von rund 50.000 Fahrzeugen bis zum Jahr 2020 auf rund 80.000 erhöhen wird und damit im

(Abg. Schubert)

Zusammenhang auch eine sehr große Zunahme des Lkw-Verkehrs avisiert ist und die Lärmbelästigung dort noch größer wird und hier sich natürlich eine größere Verantwortung auch für politische Entscheidungsträger ergibt. Die Grenzen sind zum Teil auch schon aufgezeigt worden. Ich will nur einmal daran erinnern, dass auf Nachfragen und im Ausschuss das Landesverwaltungsamt, das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und die DEGES darauf verwiesen haben, dass alle gesetzlich notwendigen Lärmschutzmaßnahmen im Planfeststellungsbeschluss „Hermsdorfer Kreuz und Erweiterung“ ihren Niederschlag gefunden haben. Es ist sicherlich richtig, aber das sind die jetzigen Grenzwerte. Zu deren Maß hat Frau Schubert schon etwas gesagt. Allerdings möchte ich jetzt weiter ausführen, diese Schallschutzwerte werden nur tagsüber eingehalten, während die komplette Einhaltung der Immissionswerte nachts nicht möglich ist. So weit zum gegenwärtigen Zeitpunkt und die sechsspurige Ausbauphase steht erst bevor. Sie wissen alle, dass Hermsdorf klagen will

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Hat bereits eingereicht.)

und schon einmal Erfolg hatte, denn die Lärmschutzmaßnahmen mussten dort bereits bei den vergangenen Maßnahmen erweitert werden.

Wir können auch ein Stückchen weiter in Richtung Eisenberg, in Richtung Hainspitz schauen, auch dort sind Lärmschutzwände angebracht worden, aber auch dort reichen nach Meinung der Bürgerinnen und Bürger - und sie haben dort ein Schutzbedürfnis gerade mit der geplanten Ausbauphase der Parkplätze am Kuhberg - diese Schutzmaßnahmen nicht mehr aus. Deswegen haben wir einmal geschaut, welche Möglichkeiten noch bestehen, und am Michendorfer Kreuz sind wir fündig geworden. Sie haben ja auch schon erwähnt in Ihrem Beitrag, Frau Doht, dass das kein Einzelfall ist. Nun kennen wir aber in Thüringen keine Kombination dieser Art und wir hatten eigentlich angenommen, dass wir mit dem Antrag vielleicht noch einmal einen zusätzlichen Anstoß zu den schon durchgeführten Maßnahmen der Landesregierung geben könnten. Wenn wir uns mal die Maßnahmen des Pilotversuchs bei Michendorf anschauen, so haben die Brandenburger damit auch ordnungspolitisches Neuland betreten. Hier wird es insofern interessant, dass umfangreiche Untersuchungen durch die DEGES vorgeschaltet wurden, ein Anforderungskatalog und Rahmenbedingungen für das Projekt aufgestellt und ein Interessenbekundungsverfahren für die Privatwirtschaft eingeleitet wurde. Hier lässt sich doch die interessante Kombination zwischen privatwirtschaftlerischem Engagement und staatlichen Planungen noch einmal aufnehmen. Denn dadurch wird erreicht, dass, sowohl durch die Kommunen und die Bürgerinitiativen beantragt, sich grö

ßere Lärmschutzwände, größere Lärmschutzeinrichtungen ergeben können und außerdem noch die Möglichkeit, durch Photovoltaik-Anlagen dort in der Nähe Geld zu verdienen. Ich will in dem Zusammenhang noch einmal auf den Vorwurf des Nichtbeachtens des EEG eingehen. Dort sind Flächen neben der Autobahn gemeint, nicht Lärmschutzwände. Also wir haben den Punkt 1 so formuliert, dass man zumindest versuchen sollte, auch dort eine Unterstützung sowohl in ordnungspolitischer als auch in finanzieller Art zu erreichen, dass man zumindest mal den Versuch unternehmen sollte, dort nachzufragen, ob eine eventuell mögliche Nachrüstung von Lärmschutzwänden oder ein gemeinsames Aufstellen neuer Anlagen unterstützungswürdig werden könnte.

In Brandenburg wird gegenwärtig mit einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Landesbetriebes Straßenwesen unter Mitwirkung von DEGES, den zuständigen Ministerien und der betroffenen Kommune die Verwirklichung avisiert. Das heißt also, konkret bedeutet das, dass private Investoren auch die Fläche und die Wände bereitgestellt bekommen, um sie zu vervollständigen, auszubauen oder höher zu bauen und dadurch auch Lärmschutzeffekte zu erzielen. Die Brandenburger hatten - hier klang das so, als ob nichts mehr zu klären wäre - eigentlich eine Reihe von Fragen zu Rechtsvorschriften, ob das Rückbaupflichten kostet, Ertragszweckbindung usw. war noch zu klären.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Es tut mir leid, wenn das in Thüringen alles schon geklärt ist, da können wir ja anfangen, spätestens am Hermsdorfer Kreuz. Aber wir denken, dass die Landesregierung uns doch ermöglichen sollte, diese Vorhaben mit Unterlagen und auch mit Vorschlägen für Modellprojekte und mit einem Leitfaden auch für private Investoren, Kommunen und Betriebe zu unterstützen. Selbstverständlich verhehlen wir nicht, dass wir uns auch preiswertere Lärmschutzmaßnahmen auf Autobahnabschnitten in der Nähe von Ortschaften denken können. Frau Schubert von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte das Tempolimit oder das Nachtfahrlimit für Lkws schon erwähnt. Aber wir denken, dass eine Kombination von Photovoltaik und Lärmschutzwänden oder -wällen auch zukunftsfähig ist. Wir wollten Sie bitten, dass wir im Ausschuss diese Fragen genauer diskutieren können und auch wirklich Schritt für Schritt einmal die Frage klären, ob es in Hermsdorf noch möglich ist, dort Verbesserungen zu erreichen. Welche Modellprojekte können wir uns für Thüringen konkret vorstellen? Wir sollten im Ausschuss ernsthaft diskutieren und nicht sagen, das Thema ist interessant, es ist auch notwendig, aber es ist alles schon geschehen. Also ich kenne keine Vorhaben dieser Art in Thüringen und es wäre sehr schön, wenn wir aus der in Kraftsdorf avisierten Va

riante noch weitere folgen lassen könnten und uns dazu im Ausschuss auch verständigen.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Lukin. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Möchten Sie noch einmal das Wort? Frau Staatssekretärin Eich-Born, bitte.

Nur ganz kurz: Frau Schubert, ich glaube nicht, dass wir den Aufruf an dieser Stelle von Ihnen benötigen, Punkt 1.

Punkt 2: Vielleicht sollten wir mal eines korrigieren. Sie wissen, dass die Lärmschutzwerte berechnet werden. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite gibt es die klare Messung, wobei bei der Messung am selben Standort unterschiedlichste Werte auftreten können. Das hängt mit der Witterung, mit dem Verkehrsaufkommen usw. zusammen. Das ist das Problem. Wir gehen sehr wohl den Kritiken seitens der Bevölkerung nach und bemühen uns hier um Lösungsansätze, auch in den Regionen, wo die Lärmwerte laut TA nicht erreicht werden, und suchen nach kreativen Lösungen. Nur das in dieser Stelle. Da werden wir Sie mit Sicherheit in Zukunft weiter darüber informieren können, was an Projekten noch in der Anbahnung ist. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen herzlichen Dank auch Ihnen. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 2 des Antrags erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung zu den Nummern 1 und 3 des Antrags. Hier wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr beantragt. Wir stimmen jetzt ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Reihen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Reihen von CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 2863 bezüglich der Nummern 1 und 3 des Antrags. Wer diesen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind

die Stimmen aus den Reihen der Fraktionen SPD und CDU. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen der FDP. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Vielen herzlichen Dank. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20

Regionalbeiräte stärken Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2864

Ich frage: Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Ja, dann hat jetzt das Wort der Abgeordnete Hausold für die Begründung des Antrags.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Jahr 1996 wurde die Thüringer Landesarbeitsmarktpolitik bekanntlich regionalisiert. Seither arbeiten wichtige arbeitsmarktpolitische Akteure im Landesbeirat und im Rahmen der Regionalbeiräte mit dem Ziel, die Effektivität der Landesarbeitsmarktpolitik stetig zu steigern. Damit leisten diese Regionalbeiräte einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung von Richtlinien des Freistaats, die der Erhöhung von Beschäftigung und der strukturellen Wirtschaftsentwicklung dienen. Nach dem Wegfall allerdings der SAM-Maßnahmen sowie auch dem Wegfall weiterer Förderrichtlinien, sozialer Wirtschaftsbetriebe und ABS-Gesellschaften ist die Entscheidungskompetenz durchaus zurückgegangen. Derzeit können regionale Förderkonzepte nur mit großem Aufwand und unter schwierigen Prämissen umgesetzt werden, weil durch die drastische Kürzung der Eingliederungsmittel und die damit im Zusammenhang stehenden Finanzierungsmodalitäten die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte erheblich erschwert ist.

Diesen Zustand, meine Damen und Herren, wollen wir mit unserem Antrag verändern. Wir wollen, dass die Regionalbeiräte wieder mit mehr Kompetenz und ausreichenden Finanzmitteln zur Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Instrumente ausgestattet werden,

(Beifall DIE LINKE)

um die Effizienz und Kofinanzierung entsprechender Projekte für die Strukturentwicklung und Beschäftigungssicherung in den Regionen zu gewährleisten und somit eine engere Verzahnung von Wirtschafts- und Strukturpolitik mit Arbeits- und Beschäftigungspolitik sowie die Verknüpfung von Unternehmen mit Projektträgern, öffentlichen Einrichtungen und kommunalen Akteuren der Arbeitsmarktpolitik vor Ort zu fördern. Mit der Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Vernetzung von Ge