Protokoll der Sitzung vom 08.07.2011

Fachkräftemangel in der Landesverwaltung und den angeschlossenen Unternehmen entgegentreten zu können, müssen Potenziale gehoben werden, die bisher nicht oder viel zu selten auf dem Arbeitsmarkt vertreten sind. Jetzt frage ich Sie, Herr Koppe, wenn 40 Prozent der Bediensteten in der Verwaltung arbeiten, dann weiß ich nicht, wie Sie dann noch von ungehobenen Potenzialen reden wollen? Sollen es 60 werden?

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Kommt noch hinzu der Teil der Arbeitnehmer, die noch ar- beiten wollen.)

Genau. Das ist die zweite Frage, die ich an Sie habe. Sie greifen da meiner Rede schon ein bisschen vor. Aber dies würde mich dann auch mal interessieren: Gibt es denn statistische Daten, wie viele agile und arbeitswillige Beamte gar nicht in den Ruhestand treten wollen, sondern weiterhin im Dienst des Freistaats beschäftigt sein wollen? Gibt es da Zahlen?

(Unruhe FDP)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wer ist denn hier in der Landesregierung? Das müssen Sie mal ermitteln.)

Nein, es hätte ja sein können, wenn Sie so einen Antrag stellen, dass Sie sagen, schauen Sie mal, das sind soundso viel Prozent, da müssen wir doch endlich mal handeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Prozentsatz von Leuten, die 65 oder 67 sind, so hoch ist. Wenn er anders ist, beweisen Sie es hier, sagen Sie, das ist eine bestimmte Zahl, gar kein Problem.

Also Sie begründen, dass es in der Verwaltung auch Fachkräftemangel gibt; das schreiben Sie in Ihren Antrag hinein. Jetzt frage ich Sie: Wo fehlen denn die Fachkräfte? Also wo ist Ihrer Meinung nach in der Verwaltung ein deutlicher Fachkräftemangel? Das würde mich auch mal sehr interessieren. Sind das die, die dort arbeiten, die dann unterqualifiziert sind? Müssen wir irgendwo nachbessern? Das wäre eine ganz spannende Frage, der wir heute vielleicht auch noch einmal nachgehen können.

Dann die Kehrseite der Medaille: Soll der Freistaat nicht auch junge Leute ausbilden? Die wollen wir doch immer im Land halten. Das ist doch angeblich unsere Perspektive und wir müssen diesen Leuten auch in irgendeiner Form eine Zukunftskonzeption schaffen.

Das sind die Fragen, die mich eben sehr beschäftigen, wie man diese Schere versuchen will zu schließen, dass wir auf der einen Seite versuchen wollen, auf die jungen Leute zuzugehen und zu sagen, sichere Arbeitsplätze, gut qualifizierte Arbeitsplätze, die in der Landesverwaltung vorgehalten werden mit einer sehr guten Ausbildung, das ist die

Zukunft, damit die eben nicht abwandern westwärts der Elbe, und auf der anderen Seite zu fordern, aber die Älteren, die sollen möglichst lange weiterhin ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Das alles in Betrachtung und im Lichte der Einsparungen, die wir in den nächsten Jahren auch im Personalbereich vorbringen wollen, da würde ich gern mal hören, wie Sie das in dieser Form versuchen können zu bewerkstelligen. In diesem Jahr - und das als kleiner Ausblick - wird es noch einen Demographiebericht der Landesregierung geben. Der wird vorgelegt. Aus diesem Demographiebericht werden sicherlich weitere Fakten hervorgehen, die auch diese Problematik ansprechen. Ich denke, wir sollten dann die richtigen Schlüsse ziehen. Vielleicht sind ja dann die Daten, über die Sie im Moment nicht verfügen, nach denen ich eben gefragt habe, da drin, dann, denke ich, können wir auch gern weiter diskutieren. Mit diesem Antrag, den Sie hier gestellt haben, wird es Ihnen aber nicht gelingen, den Problemen auf den Grund zu gehen. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrte Kollegen von der FDP, mir ging es so ähnlich, ich habe also auch gedacht, was will die FDP mit diesem Antrag, zumal wir in den letzten Wochen und Monaten mehrfach über die Themen Fachkräfteentwicklung, demographische Entwicklung, was tun wir hier im Land Thüringen, diskutiert haben. Ich habe auch noch einmal nachgeschaut, um da nichts Falsches zu sagen. Alle Dinge, die hier zum Beispiel auch von uns zu dieser Thematik eingebracht worden sind, sind abgelehnt worden von den Kollegen der FDP; abgelehnt beispielsweise unser Antrag in der Plenardebatte am 10. September des vergangenen Jahres zur Situation von älteren Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt, wo ganz konkrete Vorschläge enthalten waren, beispielsweise ein Aktionsprogramm „Fachkräftesicherung und Qualifizierung“ mit ganz konkreten Maßnahmen zum Erhalt des Fachkräftepotenzials, im Übrigen nicht nur in der Landesverwaltung, sondern in allen Bereichen der Wirtschaft.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP)

Ja, Sie haben das ein bisschen spezifischer gemacht, aber Sie haben ja gesagt, das wäre alles gar nicht nötig. Sie haben abgelehnt, auch das war hier Gegenstand der Debatte, dass Maßnahmen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, insbesondere im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms und

(Abg. Hey)

der Bürgerarbeit, durch die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden verstärkt genutzt werden sollen, um älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beispielsweise einen würdigen Übergang in Rente zu sichern. Interessant fand ich auch, dass Sie unserem Antrag, der vor kürzerer Zeit hier debattiert wurde, „Thüringen attraktiv gestalten - Fachkräfte halten, qualifizieren und gewinnen“, wo es auch konkrete Forderungen und Maßnahmen gab für ältere Arbeitnehmer, auch Ihre Zustimmung nicht gefunden hat. Herr Kemmerich hat im Zusammenhang mit der Diskussion zu den älteren Arbeitnehmern gesagt, ich darf das vielleicht zitieren: „Wir sollten nicht immer über neue Programme nachdenken, sondern die bestehenden Programme intensivieren und ausführen. Da geht auch meine Kritik an DIE LINKE. Sie versuchen mit diesem Antrag wieder den Eindruck zu erwecken, dass nur Sie sich darum kümmern.“ Meine Damen und Herren von der FDP, ich glaube, jetzt will die FDP sich auch mal kümmern und deswegen hat sie diesen Antrag hier vorgelegt. Also dann müssen Sie schon ernst bleiben und bei entsprechenden Forderungen und Maßnahmen auch anderer zustimmen, ansonsten bleibt, glaube ich, zu konstatieren, dass Sie es so ernst nicht nehmen.

Ein Zweites will ich noch ansprechen: Ich glaube, Sie sind, das ist hier auch in der Debatte deutlich geworden, in dem Dilemma, auf der einen Seite natürlich die Arbeitsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu stärken - wer wollte das nicht? -, auch die ganz individuelle Sicht, und auf der anderen Seite aber Personal in der Landesverwaltung abzubauen, um Sparmaßnahmen durchzuführen. Das bringen Sie hier immer und immer wieder in den Debatten. In der vorletzten Debatte, ich darf das zitieren, hat Herr Recknagel hier gesagt - ich habe mir das extra mitgeschrieben - Zitat: „Das Problem wird immer größer, je mutloser wir beim Personalabbau sind.“ Also was wollen Sie denn? Ich meine, die Frage mit dem Personalabbau

(Beifall SPD)

haben wir alle hier mit vernommen, dass der Landesrechnungshof einen drastischen Personalabbau gefordert hat, dass die Landesregierung das Personal bis Ende des Jahrzehnts insgesamt auf einen Bestand von 40.000 Landesbediensteten reduzieren will.

Frau Lieberknecht hat in einem Interview der Tageszeitung „Freies Wort“ gesagt: „Jede fünfte Stelle soll wegfallen.“ Gleichzeitig wird darum gerungen und darum ringen wir auch, ich glaube, Herr Hey hat das jetzt gesagt, dass wir Einstiegskorridore für Jüngere finden müssen. Was sagen wir denn den älteren Forstarbeitern zum Beispiel?

(Beifall SPD)

Was sagen wir denn den älteren Pädagogen, Lehrerinnen und Lehrern? Natürlich ist es löblich und sinnvoll, sich darum zu kümmern, dass sie ihre Arbeitsfähigkeit erhalten können, aber auf der anderen Seite brauchen wir einen gesunden Mix, um Jüngere auch auf den Weg zu bringen und ihnen eine Chance zu geben und in dem bewährten Zusammenspiel von älteren, erfahrenen Kollegen und jüngeren Kollegen eben die Aufgaben zu sichern. Wir fordern einen sozialverträglichen Übergang in Rente und dazu gehört auch, perspektivisch die Lebensarbeitszeit zu kürzen. Das war übrigens auch der Ausgangspunkt für unseren Antrag seinerzeit, zu sagen, auf der einen Seite rufen Sie nach Fachkräften, auf der anderen Seite ist es so, dass ältere Arbeitnehmer immer weniger beschäftigt sind, und dann wird das Rentenalter gleichzeitig hochgesetzt. Da stimmt doch hinten und vorn was nicht und geht nicht zusammen. Wenn Sie in Ihrem Antrag darauf verweisen, dass man die Erfahrungen aus der Wirtschaft hier mit zugrunde legen kann in der Verwaltung, dann muss ich Ihnen sagen, knapp 40 Prozent der Arbeitslosen in Thüringen insgesamt sind älter als 50 Jahre. Ich denke, da muss man ansetzen und muss überlegen, wie wir hier Möglichkeiten schaffen, dass gerade mit den Erfahrungen der Älteren, diese auch eine Chance haben, länger tätig zu sein. So kann es nicht sein, dass sie einfach auf der einen Seite Sparmaßnahmen und Personalabbau predigen und auf der anderen Seite einen solchen Antrag hier einbringen. Das ist ein Schaufensterantrag, dem wir so nicht zustimmen können. Einer Überweisung an den Ausschuss werden wir uns nicht verweigern. Ich bedanke mich.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Günther, Moment mal, war das ein Wunsch auf Zwischenfrage oder auf Beitrag? Dann, Herr Abgeordneter Günther, haben Sie jetzt das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Redebeitrag von Frau Leukefeld hat mich jetzt doch noch einmal nach vorn getrieben. Grundsätzlich bleibe ich bei der Aussage meiner Kollegin Holzapfel, dass der Antrag nicht genügend Substanz bietet, um ihn weiter im Ausschuss zu beraten. Aber den Antrag in Bausch und Bogen hier zu verreißen, finde ich auch schlecht, denn eines - und dazu stehe ich - habe ich dem Antrag entnommen, dass Gesundheitsprävention der Ansatzpunkt des Antrags der Kollegen der FDP ist. Wenn wir darüber reden, auch über perspektivischen Personalabbau in unseren kommunalen Verwaltungen, wissen wir doch alle, dass das nicht von heute auf morgen geht. Deswegen sollte man die Angebote der Kassen

(Abg. Leukefeld)

sehr wohl nutzen und sollte Gesundheitsprävention in unseren Häusern anbieten und auch nutzen, was im Übrigen gemacht wird. Wenn ich in den Bereich der Ministerien gehe und mich dort umhöre, weiß ich, dass das hinreichend getan wird, um eben den Ausstieg auch ordentlich gestalten zu können. Ich denke, das ist ein Thema, das müssen wir auch nach außen tragen und müssen ehrlich damit umgehen, dass wir den Leuten, die wirklich fleißig arbeiten und nicht schauen, wie sie sich den Tag über beschäftigen, Möglichkeiten bieten, die Angebote der Kassen zu nutzen, um Gesundheitsprävention zu betreiben. Das war mir wichtig, an der Stelle noch einmal deutlich zu machen.

(Beifall CDU, FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Herr Abgeordneter Koppe hat auch noch einmal um das Wort gebeten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe nicht den Ansporn, jetzt auf alles noch einmal einzugehen, aber doch auf zwei, drei Sachen. Frau Leukefeld, Ihr Beitrag hat gezeigt, dass Sie sich eigentlich mit dem Inhalt des Antrags nicht beschäftigt haben. Sie wollten hier noch einmal einen ideologischen Redebeitrag halten, das haben Sie gemacht. Vielleicht haben Sie damit alles erreicht, was Sie wollten. Aber genau auf das Problem Gesundheitsprävention, was der erste Angriffspunkt dieses Antrags war, sind Sie mit keinem einzigen Wort eingegangen. Von daher würde ich es da relativ kurz halten wollen.

Herr Hey, vielleicht sollten wir eines nicht machen, und zwar Generationen gegeneinander ausspielen, auf der einen Seite sagen, was machen wir denn mit jungen Leuten, die wir vielleicht heranführen wollen. Genau das ist nämlich auch ein Punkt. Wenn Mitarbeiter der Verwaltung bei Erreichen des Rentenalters der Meinung sind, sie können noch ein paar Stunden arbeiten, dann können sie diese Stunden zum Beispiel nutzen, um junge Leute an ihre Aufgaben heranzuführen und Hilfestellung zu leisten. Das wäre zum Beispiel ein Punkt, ganz einfach, das ist vielleicht zu simpel gewesen. Wenn Sie darüber reden wollen, was Sie alles noch für Fragen haben, dann hätten Sie den Mut gehabt, würden Sie den Antrag an den Ausschuss überweisen. Da haben wir genau die Zeit, darüber noch zu reden. Alles andere machen Sie sich sehr einfach.

(Unruhe SPD)

Frau Holzapfel - wo ist sie denn, ach, ganz da hinten -, ich habe Ihre Rede als wirklich gute Rede empfunden. Sie haben auch viele Punkte unterstrichen, warum wir den Antrag gestellt haben. Nur der Schluss hat halt nicht gepasst: Wir werden ihn nicht

an den Ausschuss überweisen. Denn noch einmal: Wenn es Redebedarf gibt, dann sollten wir ihn an den Ausschuss überweisen. Dort können wir es klären, da können wir vielleicht auch zu einem einvernehmlichen Lösungsansatz kommen. Vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen aus der Mitte des Hauses liegen mir nicht vor, aber die Abgeordnete Holzapfel hat ja die fulminante Rede des Innenministers schon angekündigt. Insofern, Herr Geibert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank auch für die geschürte Erwartung. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Fachkräftemangel, der sich zunehmend in der deutschen Wirtschaft bemerkbar macht, ist auch in der Thüringer Landesverwaltung mit Blick auf die demographische Entwicklung und die immer älter werdende Bevölkerung im Freistaat ein ernst zu nehmendes Thema. Jede nachkommende Generation ist nur noch rund zwei Drittel so groß wie die vorangegangene, die Bevölkerung in Deutschland schrumpft und wird älter, die Gewinnung von geeigneten Nachwuchskräften wird immer schwieriger. Deshalb ist es wichtig, die Arbeitsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in der Thüringer Landesverwaltung zu erhalten und zu stärken. Die Erfahrungen und Potenziale sind wichtig und unverzichtbar für eine funktionierende leistungsfähige Verwaltung und müssen deshalb zwingend gewinnbringend auch eingesetzt und genutzt werden können. Diesem Ziel kommt entgegen, dass sich die Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten erheblich erhöht hat. Darüber hinaus steht, anders als noch vor einer oder zwei Generationen, der weit überwiegende Teil der Menschen im Alter von über 60 Jahren noch mitten im Leben und möchte häufig auch noch gern am Berufsleben teilhaben.

Den im Antrag der FDP-Fraktion genannten Aspekten Fachkräftemangel, Nutzung der Potenziale älterer Beschäftigter und höhere Lebenserwartung bei andauernder Leistungsfähigkeit ist es neben dem sogenannten demographischen Faktor geschuldet, dass bei den Tarifbeschäftigten die neue Regelaltersgrenze stufenweise ab dem Jahr 2012 auf 67 Jahre angehoben wird. Nur folgerichtig wurde eine entsprechende Änderung der Regelaltersgrenze auch für die Beamten in Gesetzesform gebracht. Die entsprechende Änderung des Thüringer Beamtengesetzes zur stufenweisen Anhebung der Altersgrenze tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt danach uneingeschränkt für Beamte des Geburtsjahres 1964 und jünger.

(Abg. Günther)

Ein wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes ist es aber auch, den Zeitpunkt des Ruhestandseintritts je nach den individuellen Voraussetzungen flexibler als bisher zu gestalten und so auf die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten zu reagieren. Zukünftig soll es jedem Beamten möglich sein, auf Antrag bis zu drei Jahre länger im Dienst bleiben zu können. Diese Verlängerungsmöglichkeit ist gegenwärtig ausschließlich den Vollzugsbeamten vorbehalten. Umgekehrt sollte jedoch auch die Freiheit bestehen, mit entsprechenden Versorgungsabschlägen auf Antrag bereits ab dem vollendeten 62. Lebensjahr in den Ruhestand zu treten. Bisher liegt diese Grenze beim vollendeten 63. Lebensjahr, also nur zwei Jahre unter dem gesetzlichen Ruhestand, zukünftig werden es fünf Jahre sein.

Die Anhebung der Regelaltersgrenzen sowie die weiteren Flexibilisierungen des Ruhestandseintritts für Beamte können natürlich nicht die einzige Reaktion sein, um der demographischen Entwicklung in dem Strukturwandel zu begegnen. Zusätzlich sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass auch eine älter werdende Belegschaft ihre Leistungsfähigkeit optimal entfalten und erhalten kann. Hierbei spielt zunächst die Möglichkeit einer flexiblen Einteilung der regelmäßigen Arbeitszeit eine große Rolle. Die bereits bestehenden Gleitzeitregelungen sind nicht nur familienfreundlich, sondern auch für ältere Arbeitnehmer wichtig. Die Lage der Arbeitszeit kann dem sich im Laufe des Arbeitslebens naturgemäß ändernden Lebensrhythmus weitgehend individuell angepasst werden. Höhere Flexibilität bedeutet auch, nicht nur in Vollzeit tätig zu sein, sondern je nach Bedürfnis auch den Umfang der täglichen Arbeitszeit variieren zu können. Dementsprechend bieten das Thüringer Beamtengesetz, die Thüringer Arbeitszeitverordnung und auch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder schon heute die Möglichkeit verschiedener Teilzeitarbeitsformen. Teilzeit kann als Reduzierung der Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag oder aber der Arbeitstage pro Woche erfolgen. Die Möglichkeit weiterer Arbeitszeitmodelle wird im Rahmen der anstehenden Dienstrechtsreform geprüft werden. Daneben wird das Modell der Tele- oder Heimarbeit, welches bisher vor allem von Eltern genutzt wird, verstärkt auch lebensälteren Beschäftigten angeboten werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat auch in anderen Bereichen bereits Schritte unternommen, um eine verlängerte Lebensarbeitszeit attraktiver zu gestalten und dauerhafte Motivation zu erreichen. In vielen Bereichen sind Maßnahmen zur Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung ergriffen worden, die gezielt auf lebensältere Bedienstete abgestimmt worden sind. Neben flexibler Arbeitszeitgestaltung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie lebenslanger Fortbildung rücken zunehmend die behördliche Gesund

heitsförderung und altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung in den Blickpunkt. Die beiden letztgenannten Punkte sollen künftig noch mehr Beachtung finden, dies nicht zuletzt deshalb, weil sich die Rahmenbedingungen immer weiter wandeln. Unter dem Gesichtspunkt lebenslanger Fortbildung kommt dem Qualifizierungs- und Fortbildungsbedarf speziell der älteren Bediensteten besondere Bedeutung zu. Schon jetzt werden auf der Grundlage des bestehenden Qualifizierungs- und Fortbildungsbedarfs im Rahmen des zentralen Jahresfortbildungsprogramms 2011 eine Reihe von Seminaren für lebensältere Bedienstete angeboten. Spezielle Seminare für die genannte Zielgruppe werden auch künftig Bestandteil des Fortbildungsangebots sein. Das Seminarangebot wird entsprechend bedarfsgerecht gestaltet und fortentwickelt. Der optimalen Nutzung des Potenzials älterer Beschäftigter dient auch das Angebot kontinuierlicher Schulungen der Führungskräfte im Umgang mit lebensälteren Bediensteten im laufenden Jahresfortbildungsprogramm.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Bediensteten. Hierzu werden die Arbeitsbedingungen fortwährend optimal auf alle Altersgruppen abgestimmt. In vielen Bereichen der Landesverwaltung bestehen im Rahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements spezielle Angebote und Informationen für lebensältere Bedienstete. In meinem eigenen Geschäftsbereich etwa gibt es Angebote und Hinweise im Rahmen des Gesundheitsmanagements, deren Aufzählung den Rahmen einer Plenardebatte überstrapazieren würde.

Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, wird dem Antrag der FDP-Fraktion im Kern bereits umfassend Rechnung getragen. Der Arbeit der Landesverwaltung liegt dabei die Rahmenrichtlinie „PERMANENT - Personalmanagement für Thüringen“ zugrunde. Sie stammt aus dem Jahr 2003 und hat bereits in vielen Bereichen des Personalmanagements Eingang gefunden. Fast alle Themen der Richtlinie sind feste Bestandteile in der Personalarbeit geworden oder befinden sich in der Erprobungsphase. Aufgrund von fortgeschrittenen Steuerungsmodellen sowie verschiedenen Erfahrungen in Bund, Ländern und Privatunternehmen entwickelt sich die Personalarbeit ständig fort. Weitere Themen, so auch die angesprochenen, werden in die anstehende Überarbeitung der Rahmenleitlinie einfließen. Damit wird letztlich auch dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag entsprochen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor.

(Minister Geibert)

Ich schaue noch einmal in die Runde, es wird mir mehr oder weniger bestätigt. Also schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst wird abgestimmt über die Ausschussüberweisung des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2700. Folgende Ausschüsse sind beantragt: einmal der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, als Zweites der Innenausschuss und als Drittes der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. In der Reihenfolge werde ich auch abstimmen lassen.

Wer den von mir genannten Antrag der Fraktion der FDP an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überweisen will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? Gegenstimmen von den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.