Protokoll der Sitzung vom 14.09.2011

Zweitens: Die Streichung des monatlichen Zuschusses zur Krankenversicherung als Alternative zur Beihilfe. Das steht im Moment drin, dieser monatliche Zuschuss und wir hätten ihn gern gestrichen, weil es den bei den Beamten auch nicht gibt und weshalb soll es für die Minister hier eine bessere Regelung geben als für die Beamten.

Die dritte Regelung soll sicherstellen, dass Ansprüche beim Bezug von Ruhestandsgeldern, wenn jemand mit ungefähr 60 Jahren in Pension gehen muss, weil er als Minister entlassen wird, wenn da die 0,3-Prozent-Regel greift pro Monat mit Minus, dann hat er am Schluss minus 18 Prozent, das ist der Höchstabzugsbetrag - minus 18 Prozent. Wenn er nur ein Ruhegehalt erworben hat von 18,33 bleibt ihm dann noch ein Ruhegehalt von 0,33 Prozent. Das ist in unseren Augen nicht richtig und auch nicht tragbar und auch nicht angemessen und deshalb sind wir dafür, dass diese 18,33 Prozent ein Mindestruhegehalt ist, das durch die Anrechnung von vorzeitiger Pensionierung nicht weiter gekürzt wird. Wenn er mehr hat, wird es natürlich weiter gekürzt, aber die 18,33 Prozent sollten aus unserer Sicht als Mindestversorgung auch erhalten bleiben.

Dann gibt es noch den vierten Punkt, der war vorhin kurz schon mal angesprochen worden, ich glaube von Herrn Bergner, nämlich die Erhöhung, Erhöhung ist es nicht, sondern die Verlängerung der Zeiten auf 4 Jahre bis jemand die 35 Prozent erreicht, so ist im Moment die Regelung und wir hätten die Regelung gern so, dass er die 35 Prozent dann erreicht, wenn er eine Legislaturperiode als Minister tätig war.

Das sind die vier Punkte, die aus meiner Sicht eigentlich insgesamt ziemlich unstreitig sein dürften, und jetzt kommt der Punkt, über den sich alle aufregen, der § 18 Abs. 3. Da soll es Minister geben oder auch Ministerpräsidenten, die verdienen jetzt Geld, nachdem sie kein Minister oder Ministerpräsident mehr sind und kriegen zusätzlich noch die Pension.

Herr Scherer, es ist schon relativ darüber.

(Abg. Scherer)

Okay, dann fasse ich mich kurz. Das ist eine Regelung, die derzeit gilt und hier einzugreifen, das ist verfassungsmäßig höchst bedenklich. Einen Satz will ich noch sagen, weil immer der Herr Althaus hier im Gespräch ist. Die Regelung, wenn man das jetzt so machen würde, wie es im Gesetzt steht, trifft ihn im Moment gar nicht. Die würde ihn doch allenfalls dann treffen - und das sollte man sich wirklich mal vergegenwärtigen -, wenn er nächstes Jahr einen neuen Vertrag abschließen würde. Nur dann würde es ihn treffen. Mit der jetzigen Regelung hätte das gar nichts zu tun.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist bekannt.)

Das will ich an der Stelle mal sagen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Danke schön. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Siegesmund sich zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalition streitet und die Opposition räumt auf. Dafür gibt es viele Beispiele und das Ministergesetz ist eines dafür.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist zu Recht gesagt worden, wir brüten über diesem Gesetz seit 18 Monaten und das hätte nicht sein müssen, wenn Ihre Uhren anders gehen als unsere, wir sind jedenfalls der Ansicht, wir hätten das längst erledigen können, aber Sie brauchen einfach länger, weil Ihre Uhren offenbar langsamer ticken.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie waren wieder nicht in der Lage, das Ministergesetz zum Abschluss zu diskutieren und deswegen freuen wir uns auch darüber, dass die FDP das Thema wenigstens heute zur Aktuellen Stunde gemacht hat, weil das, was in den letzten Tagen zu lesen war, am Ende nichts anderes ist als ein wirklich peinlicher Kleinkrieg, den Schwarz-Rot sich liefert.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist kein gutes Arbeitszeugnis für Schwarz-Rot und kein gutes Arbeitszeugnis dafür, was die Regierungskoalition derzeit abliefert. Aber ich will auch eines sagen, Herr Bergner, als wir unser Gesetz einbrachten, hat Ihr Kollege Recknagel hier gestanden und gesprochen und ich erinnere mich ziemlich gut daran, dass er unsere Punkte zerredet hat und der Applaus sich seitens der FDP-Fraktion damals

noch in Grenzen hielt. Ich will die Punkte gern noch einmal wiederholen. Ich freue mich ja, dass wir offenbar jetzt da mehr beieinander sind. Ja, wir wollen das Ruhegeld erst mit 67, nämlich zum Zeitpunkt des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Ja, wir wollen die 71,75 Prozent, wie sie übrigens in vielen anderen Bundesländern in der Bundesrepublik längst die Regel sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und ja, wir wollen die Verrechnung mit einem Einkommen, wie sie übrigens, liebe CDU-Fraktion, bei Herrn Mappus und bei Herrn Koch jetzt an vielen Stellen auch geschieht. Denen tut das ganz offenbar auch nicht weh.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt komme ich mal zu Herrn Scherer, der sehr genau weiß, worüber er hier bei diesem Thema redet. Wir führen keine Neiddebatte, darum geht es nicht. Was wir führen, ist eine Schlusslichtdebatte, weil wir beim Ministergesetz wieder diejenigen sind, die hinterherhinken und die nicht in der Lage sind, sich an Bundestrends in irgendeiner Form zu orientieren. Das ist wirklich peinlich, peinlich für Thüringen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir - wir sagen auch, das Land Thüringen muss seinen Beitrag zum Sparen leisten - gesagt im Mai 2010, wir bringen unsere Punkte ein. Damals haben Herr Dr. Pidde gesprochen, Herr Bergemann, Minister Schöning. Was wir uns anhören mussten, war Folgendes: Uns wurde gesagt, das ist überflüssig, weil wir das längst in der Pipeline haben, das kommt noch vor der Sommerpause 2010. Jetzt haben wir gewartet. Es wurde Herbst 2010. Irgendwann kam dann Ihr Entwurf. Da haben wir angefangen im Januar 2011 darüber zu reden. Anderthalb Jahre später - ich wiederhole es noch einmal - sind wir immer noch nicht an dem Punkt, dass Sie zu einer Entscheidung gefunden haben über diese wenigen wirklich transparenten Punkte.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da frage ich Sie, wie Sie den Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen eigentlich erklären wollen, wie Sie die politische Kultur in diesem Land pflegen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie nähren mit dieser Debatte auch Politikverdrossenheit. Das sage ich an dieser Stelle ganz bewusst. Sie nähren sie mit hoher Wahrscheinlichkeit noch einmal, wenn wir über unser Gesetz zu kommunalen Wahlbeamten sprechen und Sie auch an dieser Stelle nichts anderes machen, als Ihre Pfründe zu sichern.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für mich sieht das übrigens vorderhand so aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die CDU hier im Gegensatz zu dem, was Herr Scherer sagte, wirklich auf der Bremse steht und auch dazu beigetragen hat. Ich finde es schon einen erstaunlichen Vorgang - das ist mir auch noch nie passiert -, dass vor der Landespressekonferenz interessanterweise Papiere lanciert werden, wo man sich dann gegenseitig die Schuld zuschiebt. Das habe ich so noch nicht erlebt, finde ich spannend, sagt mir einiges über das Koalitionsklima. Deswegen schauen vielleicht die beiden Fraktionsvorsitzenden auch gerade so betreten nach unten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie also - und Herr Mohring sagte sinngemäß, wir wollen das Gesetz so schnell wie möglich - sagen, wir wollen das Gesetz so schnell wie möglich und für dieses einfache Gesetz dermaßen lange brauchen, finde ich das wirklich spannend. Zeit ist wahrscheinlich wirklich ein dehnbarer Begriff. Wie gesagt, bei uns dehnt sich das anders als ganz offenbar bei Ihnen.

Ich bin sehr gespannt, wie Sie sich einigen in den kommenden Wochen, wie Sie sich wieder zusammenraufen. Der Sommer war ja nicht besonders heiß, vermutlich wird es der Herbst, wenn Sie weiter so viel Hitze erzeugen, weil Sie sich offenbar so sehr aneinander reiben an den Punkten, die die Koalition zusammenhält. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe eine weitere Wortmeldung, der Abgeordnete Höhn von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal möchte ich meiner Kollegin Marx für ihre sachlichen Ausführungen hier zu diesem Thema ausdrücklich danken, weil Sie das Thema an sich sehr genau treffen.

(Beifall SPD)

Auf der anderen Seite kann ich auch - und daraus will ich auch keinen Hehl machen - den Unmut aus den Kreisen der Opposition durchaus, was die zeitlichen Abläufe betrifft, verstehen. Ich will, wenn an dieser Stelle der Kollege Scherer nun nicht darauf verzichtet hat, die einzelnen Vorschläge seiner Fraktion im Detail hier darzulegen,

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

für meine Fraktion ausdrücklich erklären, dass wir nach eingehender Prüfung dieser Vorschläge zu der Auffassung gelangt sind, dass wir den derzeit vorliegenden Gesetzentwurf, den uns die Landesre

gierung als Parlament zugeleitet hat, für sowohl politisch, sachlich und auch juristisch ausgewogen halten und deshalb für zustimmungsfähig erachtet haben,

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil sämtliche Vorschläge, die der Kollege vorgetragen hat, darauf ausgerichtet waren, die Verschärfungen, die der neue Gesetzentwurf in sich birgt, zumindest zum Teil wieder etwas zu entschärfen. Das will die SPD-Fraktion ausdrücklich nicht. Ein Punkt ist dabei, wo es um das Inkrafttreten des gesamten Gesetzes geht, hier ist ganz klar und juristisch sauber die Frage der direkten Rückwirkung zu prüfen. In diesem Prozess befinden wir uns. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass von unserer Seite einer Befassung im nächsten Plenum nichts entgegensteht. Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe keine. Die Regierung - bitte schön, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das, was ich bereits zur Einbringung des Gesetzes am 26. Januar dieses Jahres gesagt habe, gilt weiterhin. Dem ist zu diesem Zeitpunkt seitens der Landesregierung auch nichts hinzuzufügen. Die Landesregierung hat im Januar einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes vorgelegt, der an den damaligen Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen wurde. Die Anhörung hat stattgefunden. Die Stellungnahmen zur schriftlichen Anhörung liegen vor. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen.

Meine Damen und Herren, es liegt nun in der Hand des Parlaments und der Fraktionen, zu diesem Gesetzentwurf eine Entscheidung herbeizuführen und eben nicht in der Hand der Landesregierung.

Die Landesregierung, das sei noch erwähnt, hat sich bei der Formulierung des Entwurfs an den Gesetzen des Bundes und anderer Länder orientiert. Die enthaltenen Regelungen wurden geprüft. Wir haben Anregungen aus der Plenardebatte aufgenommen, wobei unser Gesetzentwurf in vielen Punkten über die Forderungen der Opposition hinausgeht. Im Übrigen, das war immer gute Praxis, steht es der Landesregierung auch nicht zu, sich in ein laufendes parlamentarisches Verfahren einzumischen.

(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Siegesmund)