sich bis zu diesem Plenum über die endgültige Neufassung des Ministergesetzes zu einigen. Ich kann Ihnen aber so viel zum Stand von heute sagen, dass die Konsenspunkte überwiegen. Dem Grunde nach ist das meiste zwischen uns vollkommen unstreitig, was der Gesetzentwurf gegenüber bisherigen Versorgungsstandards zurücknimmt und worauf die Bürgerinnen und Bürger warten. Die wichtigsten Ergebnisse werden sein: Die Ruhebezüge werden maßvoll gekürzt, anderweitige Einkommen werden weitestgehend angerechnet und das volle Bezugsrecht für Ruhebezüge wird erst mit Erreichen einer rentenrechtlichen Altersgrenze vergleichbar gewährt werden. Wir feilen noch an Details und Sie warten nun wahrscheinlich hoffnungsvoll darauf, dass wir uns darüber
hier nun öffentlich auseinandersetzen, bestenfalls aus Ihrer Sicht sogar noch ordentlich gegenseitig beschimpfen. Das liegt nun aber weder in meinem Naturell noch in dem des Kollegen Scherer, der gleich für den Koalitionspartner noch sprechen wird, noch im Interesse einer sachlichen Debatte. So werden Sie nun leider warten müssen, aber auch erleben werden, dass weißer Rauch aufsteigen wird. Eine Ausgewogenheit des Ergebnisses
und ich bin Ihnen insoweit dankbar, Herr Bergner, dass Sie auch auf die Ausgewogenheit hingewiesen haben - sollte in unser aller Interesse sein. Es war ein wichtiger demokratischer Fortschritt, Ständeparlamente und Minister, die lediglich Ausführungsbeamte feudaler Herrschaften waren, abgeschafft zu haben. Wir müssen daher Minister nicht mehr in den Adelsstand erheben, aber sie gezielt schlechterzureden und zu stellen als andere Träger von Ämtern mit hoher Verantwortung wäre ebenfalls verfehlt. So ist etwa die Idee der LINKEN, ausscheidenden Ministern das Tätigwerden in der freien Wirtschaft für fünf Jahre zu untersagen, ein abwegiges Berufsverbot, das ein Beamtenkabinett alter Schule wiederum begünstigen würde. Da hätten Sie jetzt ruhig zuhören können bei diesem Argument, weil ich mich sehr gewundert habe über Ihre merkwürdige Idee.
Wir werden ein ausgewogenes neues Ministergesetz im Oktoberplenum verabschieden, wenn letztem Klärungsbedarf innerhalb der Koalition Rechnung getragen worden ist. Sie dürfen bedauern Sie tun es ja auch -, dass wir das Gesetz in diesem Plenum noch nicht abschließend behandeln können, davon wird indessen heute die Welt doch nicht untergehen.
Morgen geht die Sonne wieder auf. Wir sehen uns qualifiziert und abschließend im nächsten Plenum zu diesem Thema wieder. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage hier ausdrücklich auch, sehr geehrte Ministerinnen und Minister an dieser Stelle, denn um Sie geht es vordergründig auch bei dem Ministergesetz, deshalb möchte ich Sie an der Stelle auch mal besonders begrüßen.
Nicht das Parlament verhandelt über den Entwurf eines Ministergesetzes, sondern die Koalitionsfraktionen verhandeln darüber,
aber das Parlament müsste hierüber verhandeln und das wird verschleppt und das kritisieren wir an dieser Stelle.
Ich muss hier auch deutlich sagen, lieber Kollege Bergner, ich weiß nicht, die Zeit bei der FDP läuft vielleicht ein bisschen anders, aber es sind nicht neun Monate, sondern es sind mittlerweile fast 18 Monate, weil schon im Mai des Jahres 2010 und nicht erst 2011 die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den ersten Entwurf eingebracht hat und,
ich glaube, diese Zeit ist nun wirklich lang, lang, lang dahingeschritten, so dass man hier auch etwas mehr machen könnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, auch unsere Fraktion hat im Mai des Jahres 2010 schon Änderungsvorschläge zum Novellierungsgesetzentwurf eingereicht. Das sind unter anderem schärfere Anrechnungen von Einkommen auf die Pensionsbezüge, weitgehende Offenlegungspflichten bei Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften und auch die Frage der Einführung einer Karenzzeitregelung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich weiß nicht, warum wir noch nicht einmal im Ausschuss über diese Fragen reden und diskutieren können. Warum ist es einmalig in der Geschichte dieses Landtags, dass bei einer schriftlichen Anhörung mehrere Male diese Anhörungsfrist verlängert wird, weil ein Anzuhörender, pikanterweise ein Bundestagsabgeordneter der SPD-Fraktion, seine Anhörung noch nicht abgegeben hat. Ich glaube, das kann doch nicht wahr sein, dass hier diese Fragen so lange hinausgezögert werden und ein Schelm, der Böses dabei denkt. Man muss doch davon ausgehen, dass hier etwas verschleiert und hingezögert werden soll, dass hier Zeiten überbrückt werden sollen, dass hier Dinge einfach verschleiert werden sollen vor der Öffentlichkeit.
Ich will auch ganz deutlich im Namen meiner Fraktion sagen, wenn hier von Kürzungen gesprochen wird bei den Kommunen, wenn von Kürzungen und Einsparungen gesprochen wird, dann kann man es nicht hinnehmen, dass an dieser Stelle weitere Verzögerungen eintreten. Ich habe die Erwartungshaltung, dass dieses Parlament spätestens jetzt - anders ist es ja nicht mehr möglich - im Oktober nun endlich auch zu diesem Gesetzentwurf verhandelt.
Koalitionäre beim Einbringen des Gesetzentwurfs unter einem verhältnismäßig starken Druck gestanden haben. Ich habe schon im September letzten Jahres, als der Entwurf der Regierung eingebracht wurde, gesagt, ich bin froh, dass nun endgültig die Regierung einen Entwurf einbringt und dass er zusammen verhandelt werden kann mit dem Entwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, denn immer war die Grundlage dafür, dass es noch nicht verhandelt werden konnte, dass die Landesregierung einen eigenen Gesetzentwurf einbringen wollte. Was wir allerdings nicht dabei bedacht hatten, ist, dass dieser wahrscheinlich völlig unausgegorene Entwurf nur ein Vorwand war, aus Sicht der Regierungskoalition hier eingebracht zu werden, nur um weiter zu verhindern, dass der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN endlich verhandelt wird, denn dieser wäre es wert gewesen, an dieser Stelle verhandelt zu werden.
Ich finde, dass es eine sehr unseriöse und auch unverantwortliche Regierungspolitik ist, offensichtlich nur halbgare und noch mit massiven internen Konflikten behaftete Projekte zur Diskussion zu stellen und dann mit für mich windigen Geschäftsordnungstricks zu versuchen, die Sache noch zu reparieren. Aus unserer Sicht ist das ein weiteres Beispiel dafür, dass diese schwarz-rosa Regierung tatsächlich sehr unprofessionell handelt. Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordneten, das Thüringer Ministergesetz beschließen und Ministerpensionen maßvoll gestalten, Herr Bergner, es ist natürlich schön, wenn man sich hier vorn hinstellt und sagt, ich will keine Neiddebatte führen, in Wirklichkeit führt man sie natürlich gerade damit. Es ist schon ein bisschen scheinheilig,
sich hier hinzustellen und zu sagen, um Neid geht es mir hier gar nicht, es geht mir nur um die Sache.
Herr Korschewsky, ich will noch gleich erklären, ein halbgarer Regierungsentwurf war das sicher nicht.
Ich will auch gleich sagen, warum, weil wir nämlich - und das betrifft nicht nur die CDU-Fraktion, ich gehe mal davon aus, dass das auch die SPD-Fraktion betrifft - fast mit allen Punkten, die in dem Regierungsentwurf stehen, einverstanden sind. Es gibt wenige Punkte, auf die ich gleich noch zwei, drei Sätze verwenden werde, wo wir in der Diskussion sind, wenige Punkte. Insbesondere zu einem Punkt, auf den Sie wahrscheinlich großen Wert legen, werde ich auch noch etwas sagen, das ist der § 18 Abs. 3. Aber vom Grundsatz her geht der ganze Appell der FDP ins Leere, keiner will das Gesetz nicht beschließen.
Die Frage ist nur, wie soll es beschlossen werden? Da sind wir uns, glaube ich, doch alle in den Grundsätzen einig.
Da sind wir uns in den Grundsätzen alle einig: Auch die CDU-Fraktion will die Ausgestaltung des Eintritts in den Ruhestand analog der für die gesetzlich Rentenversicherten geltenden Regeln. Das betrifft unter anderem auch die schrittweise Anhebung von 65 auf 67 Lebensjahre. Auch die CDU will zweitens die Absenkung des Versorgungsniveaus von 75 auf 71,75 Prozent, entsprechend der Beamtenversorgung. Auch die CDU will die Verrechnung von Verdiensten nach dem Ausscheiden mit Ruhestandsbezügen. Und viertens will auch die CDU die Verlängerung der Amtszeit gegenüber der jetzigen Regelung um ein Jahr, bevor eine Anwartschaft von 35 Prozent erworben wird. Das sind alles Punkte, da sind wir mit dem Regierungsentwurf konform. Ich gehe mal davon aus, dass Sie diesen Punkten letztlich auch zustimmen werden.
Jetzt gibt es fünf Punkte, bei denen die CDU-Fraktion der Meinung war, dass es noch Änderungen geben müsste. Da waren wir uns bei vier Punkten ursprünglich mit der SPD-Fraktion sogar einig, auch wenn der Herr Höhn jetzt so macht, glaube ich doch, dass ich das so behaupten kann.
Ich will die fünf Punkte kurz nennen: Der erste Punkt war, das Gesetz sollte mit Beginn der jetzt laufenden 5. Wahlperiode in Kraft treten und nicht erst mit seiner Veröffentlichung oder Verkündung, sondern mit Beginn der jetzt laufenden 5. Wahlperiode, weil wir der Meinung sind, die Regierung, die das einbringt, soll sich bitte selber daran halten.
Damit wäre das Argument, dass alles zu spät kommt, das ich heute schon dreimal oder zweimal gehört habe, auch weg vom Tisch, wenn das Gesetz nämlich mit Beginn der 5. Wahlperiode gilt, dann gilt es schon für die letzten 2 Jahre und damit wäre das Argument schon einmal weg.
Zweitens: Die Streichung des monatlichen Zuschusses zur Krankenversicherung als Alternative zur Beihilfe. Das steht im Moment drin, dieser monatliche Zuschuss und wir hätten ihn gern gestrichen, weil es den bei den Beamten auch nicht gibt und weshalb soll es für die Minister hier eine bessere Regelung geben als für die Beamten.