Wäre es nicht zielführender, wenn man den Anspruch dokumentiert, Handreichungen für Schüler und Studenten zu machen, vorhandene amtliche Statistiken mit einzubeziehen, wie z.B. die Betriebsstättenstatistik der Bundesagentur für Arbeit oder die Daten des Statistischen Landesamts. In Kooperation mit der Landesentwicklungsgesellschaft müsste es doch möglich sein, dann zumindest ein annähernd realistisches Bild aufzuzeigen; ich habe Ihnen ja nur fünf Handelsnamen aufgeführt, die nennenswert über 1.000 Beschäftigte in Thüringen haben und in dem Ranking nicht erscheinen, also überhaupt nicht erscheinen. Es scheint mir nicht plausibel zu sein, warum es nicht möglich ist, mit amtlichen Statistiken versehen wenigstens eine Darstellung zu gewinnen, die einigermaßen dem Realitätsbild entspricht. Ich frage die Landesregierung, warum man auf amtliche Statistiken nicht zurückgreift.
Diese Frage möchte ich unmittelbar beantworten. Es ist ja auf Daten der LEG zugegriffen worden, auf ein dortiges Unternehmensregister, welches im Übrigen auch veröffentlicht wird. Das ist die Unternehmens- und Technologiedatenbank. Die amtliche Statistik weist nach meiner Kenntnis keine so detaillierten Angaben, die veröffentlichungsfähig sind, auf. Wir haben in der amtlichen Statistik das Unternehmensregister, welches z.B. jetzt mit Stand vom 30.09.2009 vorliegt, dort sind zu diesem Stand 234 Unternehmen für Thüringen hier ausgewiesen mit einer Beschäftigtenzahl, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, von 250 und mehr, aber diese sind nicht unternehmensscharf ausgewiesen. Wie gesagt, das ist mein Kenntnisstand bezüglich des Unternehmensregisters, welches von der amtlichen Statistik aufbereitet wird. Das ist das statistische Jahrbuch Ausgabe 2010.
Danke, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hitzing von der Fraktion der FDP in Drucksache 5/3318.
In einer vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 10. Dezember 2010 veröffentlichten Medieninformation wird Minister Christoph Matschie mit der an die freien Schulträger gerichteten Warnung, die Elternbeiträge zum kommenden Schuljahr zu erhöhen, zitiert. Er mahnt darin zudem das Ausschöpfen aller Einsparmöglichkeiten und Effizienzsteigerungen an.
1. Welche gesicherten Erkenntnisse lagen der Landesregierung über Potenziale zur Einsparung und zu Effizienzsteigerungen an Schulen in freier Trägerschaft vor, die zu der in der Medieninformation vom 10. Dezember 2010 veröffentlichten Einschätzung führten?
2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die bereits durchgeführten und angekündigten Erhöhungen der Elternbeiträge durch eine mangelnde Bereitschaft der Schulen in freier Trägerschaft zur Effizienzsteigerung und zum Ausschöpfen von Einsparmöglichkeiten verursacht wurden, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Haltung?
3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die bereits durchgeführten und angekündigten Erhöhungen der Elternbeiträge nicht in einem engen Zusammenhang mit der Mittelkürzung für die Schulen in freier Trägerschaft stehen, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Haltung?
4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass erhöhte Elternbeiträge zu einer finanziell begründeten sozialen Selektion beim Zugang zu den Bildungsangeboten freier Träger führen können, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Haltung? Vielen Dank.
Danke. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Prof. Dr. Merten.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hitzing beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Umgestaltung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft hat nicht pauschal zu Kürzungen geführt. Deshalb waren pauschale Ankündigungen der Träger von Gebührenerhöhungen falsch und genau hiergegen richtete sich der Grundtenor der in Rede stehenden Medieninformation.
Zu Frage 2: Aufgrund der fehlenden Verpflichtung der freien Träger, ihre Bilanzen, Wirtschaftspläne oder dergleichen gegenüber den Schulaufsichtsbe
Zu Frage 3 antworte ich wie folgt: Der Landesregierung liegt keine statistische Erhebung zu Schulgelderhöhungen von Schulen in freier Trägerschaft vor. Eine Aussage ist daher nicht möglich. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 2.
Zu Frage 4: Die freien Schulträger sind gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft und des Artikel 7 Abs. 4 Grundgesetz verpflichtet, eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht zu fördern. Konkrete Anhaltspunkte für eine das Sonderungsverbot verletzende Erhöhung der Elternbeiträge liegen der Landesregierung nicht vor. Im Übrigen sichern die Finanzhilfesätze eine auskömmliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft.
Vielen Dank, Herr Prof. Merten. Nun haben Sie gesagt, es liegen keine aktuellen Zahlen vor, was die Erhöhung von Schulgeld betrifft. Es gibt aber eine Zeitungsmitteilung vom August dieses Jahres, in der sich die freien Träger ausdrücklich darüber äußern, dass sie Schulgelderhöhungen schon gemacht haben oder machen müssen. Wir reden hier zum Teil von Zahlen bis zu 130 €. Es gibt dazu eine Aussage, dass 70 € doch wohl die Schmerzgrenze sein sollte. Wie ist das Ihrer Meinung nach vertretbar mit dem, was Sie mir eben sagten, dass es keine Aussagen gibt und diese Sonderung über erhöhte Elternbeiträge nicht zustande kommen darf, trotzdem wir diese Mitteilung haben?
Zu der Voraussetzung mit den 70 €, das ist, wenn ich mich recht erinnere, ein Urteil des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs. Der hat ein Urteil für Baden-Württemberg gesprochen. Das gilt insofern auch für Baden-Württemberg.
Das Zweite, dass die Schulen in freier Trägerschaft respektive die Träger Gebührenerhöhungen vorgenommen hätten, das ist so. Das ist uns auch teilweise mitgeteilt worden. Es gibt bisher keine Anhaltspunkte, dass das Sonderungsverbot damit verletzt worden wäre.
Eine letzte Frage: Geben Sie mir aber recht, dass die Zahlungskraft der Bevölkerung in Baden-Württemberg durchaus höher einzuschätzen ist als die in Thüringen?
Da ich im Moment keine aktuellen empirischen Untersuchungen dazu vorliegen habe, kann ich Ihnen da jetzt kein klares Ja geben.
Herr Staatssekretär Merten, Sie haben eben ausgeführt, dass die Sätze, die die freien Schulen durch das Land Thüringen bekommen, auskömmlich seien. Wie erklären Sie sich dann die Steigerung der Elternbeiträge? Ist das Willkür der Schulen oder gibt es irgendeine Begründung, die Sie anführen würden, warum an den Schulen - an fast allen Schulen übrigens - Schulgelderhöhungen vorgenommen wurden?
Frau Abgeordnete, ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass die Frage der Offenlegung von Bilanzen, Wirtschaftsplänen und dergleichen ausschließlich im Recht der freien Träger liegt. Was die Gründe für ihre Erhöhungen sind, kann ich insofern heute nicht eruieren. Alles andere wäre Spekulation. Ich glaube, das wäre kein seriöses Verhalten für eine Landesregierung, sich auf solche einzulassen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Renner von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3322.
Laut einem Bericht des MDR ist entsprechend der dem MDR vorliegenden Gefährdungsanalyse das Landeskriminalamt (LKA) der Auffassung, dass „als größte potenzielle Gefahr... die Kundgebungen am Freitag am Erfurter Hauptbahnhof und am Sonnabend auf dem Anger unter dem Titel ‚Heidenspaß statt Höllenangst’“ gelten. „In der Analyse“, so der
MDR am 21. September 2011, „wird auch die LINKE-Landtagsabgeordnete Katharina König genannt, da auf ihrer Internetseite Informationen dazu stehen. Namentlich aufgeführt werden auch sieben sogenannte Kirchenstörer.“
1. Hat das LKA im Rahmen der o.g. Gefährdungsanalyse diese Lageeinschätzung abgegeben und wie wurde diese begründet?
2. Wenn der erste Teil der Frage 1 mit Ja beantwortet wird: Ist die Landesregierung bereit, diese im Rahmen der o.g. Gefährdungsanalyse vertretene Auffassung, die die Wahrnahme von Grundrechten nach Artikel 5 und 8 Grundgesetz u.a. auch im Vergleich mit terroristischen Anschlägen als gefährlicher charakterisiert, bei den Organisatoren, Unterstützern und Teilnehmern der Versammlungen am 23. und 24. September 2011 öffentlich und in aller Form zu revidieren?
3. Wenn Frage 2 mit Nein beantwortet wird: Wie rechtfertigt die Landesregierung die damit zwangsläufige Aufrechterhaltung der im o.g. Zusammenhang vertretenen Auffassung?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Renner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das war eine intellektuelle Höchstleistung, alle Achtung, und das für eine B 6 oder B 8 als Staatssekretär.)
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, wenn die Meldung des MDR, die ich eben zitiert habe, damit nicht der Ausgangslage, also diesem Gefährdungsbericht entspricht, hat sich das Innenministerium an den MDR gewandt und um eine Revidierung des Inhalts gebeten? Wenn ja, wann war das, mit welchem Ergebnis?
Es handelt sich bei diesem Teil der Meldung des MDR um eine Interpretation des MDR, die nicht richtig ist. Wir haben den MDR nicht um eine Korrektur gebeten, weil das nicht Aufgabe eines Ministeriums ist. Wir sehen es nicht als unsere Aufgabe an, Meldungen, die Bewertungen enthalten, die wir nicht teilen, zu korrigieren.
Da ja in der Meldung des MDR über z.B. Landtagsabgeordnete nun anscheinend Dinge verbreitet werden, die nicht der Ausgangslage, also der Gefährdungsanalyse des LKA entsprechen, und diese Information, dass diese Informationen nicht der Gefährdungsanalyse entsprechen, allein beim Innenministerium liegt, das können ja die Betroffenen gar nicht einschätzen, wenn sie die MDR-Meldung lesen. Wäre es da nicht richtig und wichtig, dass sich auch das Innenministerium für eine Korrektur seitens des MDR bemüht, um auch die Falschmeldung über Personen des öffentlichen Lebens wieder ins rechte Licht zu rücken?
Es ist eine Bewertung des MDR. Wenn wir alle Bewertungen, die wir nicht teilen, korrigieren würden, hätten wir viel zu tun. Es ist erstens nicht unsere Aufgabe und zweitens, wenn Sie sich die MDRMeldung anschauen, dann werden Sie sehen, dass es dort ein Zitat gibt. Das Zitat ist weitgehend richtig. Das Zitat lautet: „Es ist von einem umfangreichen Störungs- und Gefährdungspotenzial auszugehen.“ Das ist das Zitat und danach kommt eine Bewertung. Dass es sich hier um eine Bewertung handelt, können Sie daran ersehen, dass sie nicht mit Anführungszeichen versehen ist.
Herr Staatssekretär Rieder, meine Frage ist, es ist ja richtig, zutreffend, so habe ich Sie verstanden, dass mein Name und meine Wahlkreishomepage in dieser Gefährderanalyse auftaucht, aufgrund dessen, dass wir die Demonstration mit verlinkt haben. Meine Frage: Sehen Sie dafür einen inhaltlichen Anlass? Wenn ja, hätte ich gern eine Begründung. Je nachdem stelle ich vielleicht dann noch eine zweite.