Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Zugangsfreiheit zum Internet sichern - Netzsperren ausschließen, zu beraten. Ich freue mich, dass DIE LINKE sich nach unserem Antrag zum Glücksspielstaatsvertrag im März dieses Jahres auch diesem Thema widmet, das begrüße ich ausdrücklich. Wir haben schon in der Beratung zu unserem Antrag im März die Möglichkeit der Netzsperren in der derzeitigen Fassung des Glückspieländerungsstaatsvertrags deutlich kritisiert. Ich will das auch gerne noch einmal wiederholen: Eine Zustimmung zum Glückspieländerungsstaatsvertrag, der Regelungen zu Netzsperren enthält, wird es mit uns nicht geben. Ich denke, die Landesregierung ist gut beraten, wenn sie die Stellungnahme der Europäischen Kommission ernst nimmt.
In Schleswig-Holstein wurde im September ein eigenes Glücksspielgesetz im Landtag beschlossen, was Ende des Jahres in Kraft treten wird. Vielleicht sollte man sich von dort ein paar Ratschläge geben
lassen, denn gegen dieses Gesetz, meine Damen und Herren, hat die Europäische Kommission keine europarechtlichen Bedenken geäußert. Es gibt natürlich über das Netzsperren hinaus weitere Gründe, die den Glücksspielstaatsvertrag nicht zustimmungsfähig machen, wie z.B. die Anzahl der Konzessionen. Das aber haben wir bei unserem Antrag, Position Thüringens zur zukünftigen Änderung des Glücksspielstaatsvertrags diskutiert und dies wollen wir auch wieder bei unserem Antrag für einen europarechtskonformen Glücksspieländerungsstaatsvertrag diskutieren.
Jetzt aber zur Netzfreiheit an sich. Jeder zweite Internetnutzer, meine Damen und Herren, macht sich Sorgen um die Freiheit im Netz. In Deutschland gibt es ca. 50 Mio. Internetnutzer und ich sage, wir sollten die Sorgen von ca. 25 Mio. Menschen in Deutschland nun wirklich ernst nehmen.
Deswegen möchte ich gern auf die Sinnhaftigkeit von Netzsperren eingehen. Netzsperren sollen den Zugang zu bestimmten Inhalten im Internet erschweren. Dazu wird vor eine Internetseite quasi eine Art virtueller Vorhang gehängt. Ein Problem dieses Vorhangs ist allerdings, dass er umgangen werden kann, wenn man einen anderen Zugang verwendet. Deswegen, meine Damen und Herren, bringen Netzsperren überhaupt nichts, außer einem Eingriff in Grund- und Menschenrechte.
Das Internet ist ein wichtiges Medium für die Kundgabe von Meinungen in der heutigen Zeit und somit für die Meinungsfreiheit insgesamt. Die Zensur des Internets, wie es Internetsperren grundsätzlich darstellt, ist ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte, und zwar nicht nur - das ist heute auch schon gesagt worden - in Artikel 5 des Grundgesetzes, sondern auch in Artikel 3, 12 und 14. Das Internet trägt wie kein anderes Medium zur Verbreitung von Ideen und Informationen über Landesgrenzen hinweg bei.
Die Wichtigkeit des Mediums, meine Damen und Herren, haben wir auch bei den Unruhen in Nordafrika gesehen. Der Zugang zum Internet muss deshalb mit so wenigen Einschränkungen wie irgendwie möglich gewährt werden. Und, meine Damen und Herren, der freie Informationsaustausch ist einer der Grundpfeiler der modernen Zivilisation und darf deswegen überhaupt nicht aus fadenscheinigen Gründen geopfert werden.
Deshalb ist es aus unserer Sicht ausgesprochen beunruhigend, wenn Länder wie Großbritannien und Frankreich Gesetze erlassen, mit denen Urheberrechtsverletzungen durch eine Sperre des Inter
netzugangs geahndet werden sollen. Umso schlimmer ist es, dass wir vor wenigen Wochen etwa von Herrn Siegfried Kauder in den Medien lesen durften, dass er - wie in Frankreich - bei Urheberrechtsverletzungen den Zugang zum Internet sperren möchte. Das, meine Damen und Herren, ist aus unserer Sicht überhaupt nicht akzeptabel.
Wir sind der Meinung, dass in Deutschland genau das nicht passieren darf und deswegen vertrete ich auch die Auffassung, dass wir hier die Pflicht haben, für die Freiheit im Internet einzustehen.
Ich habe in einer Aktuellen Stunde zur Vorratsdatenspeicherung und zur Aktuellen Stunde zu dem sogenannten Bundestrojaner angemahnt, meine Damen und Herren, dass der Staat in den letzten Jahren immer wieder vermehrt versucht, die Grundrechte der Bürger einzuschränken. Das ist etwas, was wir so auf keinen Fall weiter mittragen dürfen, denn Freiheit verliert man scheibchenweise.
Die Begründungen sind unterschiedlich. Einmal ist es der Schutz vor Straftaten, einmal der Schutz vor Terror und im aktuellen Fall der Schutz vor sich selbst angesichts einer möglichen Spielsucht. Ich bin der Überzeugung, meine Damen und Herren, dass es deshalb wichtig ist, immer wieder die Augen offenzuhalten und für die Grundrechte zu kämpfen und einzutreten. Daher finden wir, dass der vorliegende Antrag in großen Teilen vernünftig und richtig ist. Leider schießt die Fraktion DIE LINKE nach unserer Auffassung in dem Unterpunkt 3 etwas über das Ziel hinaus. Der Antrag sieht vor, dass in der Bundesrepublik der freie Zugang zum Internet zum Menschenrecht erklärt werden soll. Deutschland hat im Jahr 1973 das Abkommen für die Menschenrechte „International Covenant on Civil and Political Rights“ ratifiziert. Der sogenannte UN-Zivilpakt sichert allen Bürgern, meine Damen und Herren, das Recht auf Meinungs-, Rede- und Informationsfreiheit zu. Der Entzug bzw. die Blockade des Internetzugangs stellt somit heute schon eine Verletzung des internationalen Menschenrechts dar.
Was die Fraktion DIE LINKE nun darüber hinaus als freien Zugang zum Internet interpretiert, ist mir so nicht ersichtlich und nach unserer Ansicht ist der Punkt 3 deswegen überflüssig. Möglicherweise wurde er in Unkenntnis des UN-Zivilpakts formuliert und hat aus unserer Sicht in dieser Form hier nichts zu suchen.
mit Verlaub, beantrage ich - Entschuldigung - die Überweisung an den Innenausschuss und für den Fall, dass die Überweisung hier keine Mehrheit finden sollte, beantrage ich namens meiner Fraktion die getrennte Abstimmung der Unterpunkte unter II, was dann natürlich eine getrennte Abstimmung aller Punkte automatisch mit sich bringt. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der La-Rue-Bericht erinnert Regierungen an ihre Verpflichtung, die Rechte der Bürger auf unkontrollierte Informationsgewinnung im digitalen Umfeld zu schützen und hat gleichzeitig die Flut an Maßnahmen verurteilt, die weltweit die legitime Meinungsäußerung im Internet kriminalisieren. Einige Erkenntnisse in dem Bericht betreffen unangemessene Datenschutzmaßnahmen, aber auch die besorgniserregende Tendenz der Staaten, private Akteure zur Herausgabe von Informationen über Nutzer zu verpflichten oder zu drängen. Also der Bericht betrifft weit mehr Themenfelder als die Netzsperren, die Anlass hier für die Antragstellung der Fraktion DIE LINKE sind. Der Sonderberichterstatter ist angesichts der wachsenden Zahl von Gesetzen, die eine Überwachung, Filterung und Kontrolle von Online-Inhalten ermöglichen, zutiefst besorgt und kommt zu dem Schluss, dass viele Gesetze ihrem angeblichen Zweck oftmals in keiner Weise entsprechen. Es werden darunter auch immer ausgeklügeltere Methoden zur Sperre - das ist aber nur ein Problem - von Inhalten, die als rechtswidrig angesehen werden, erdacht und umgesetzt, und zwar - das ist das, was der Bericht bemängelt - nicht die Sperren als solche, sondern dass Sperren ohne Aufsicht durch eine unabhängige Behörde oder ohne Gerichtsbeschluss verhängt werden. Zudem fehlt es oftmals - so der Bericht - an angemessenen Vorkehrungen gegen Missbrauch und ebenso mangelt es an Möglichkeiten zur Verhinderung unberechtigter Eingriffe, also keine Rechtswegeröffnung. Er hat das internationale Recht oder die internationalen Zustände beurteilt und nicht hier unsere bundesrepublikanische Wirklichkeit. Natürlich können unverhältnismäßige Eingriffe und Sperren zur Zen
Der Bericht hat auch noch ganz andere Fragen abgegrast, z.B. die Mittlerhaftung, und zeigt einige ernst zu nehmende Folgen des Vorhabens auf, den im privaten Sektor noch nie dagewesenen Einfluss auf das Recht der Menschen auf freie Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen zu geben. Der La-Rue-Bericht nimmt z.B. auch die Vermittler in den Fokus und sagt, die Vermittler dürfen für Inhalte nicht zur Verantwortung gezogen werden, die durch Kunden verbreitet oder geschaffen werden. Das würde die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung untergraben, weil es aus Selbstschutz zu weitreichender privater Zensur führt, oftmals ohne Transparenz und ein ordentliches Verfahren. Wenn man sich das alles genau durchliest, was ich getan habe, dann würden streng genommen schon Web-Master auf dem Prüfstand stehen, die - das kennen wir alle - in Chatrooms oder in einer Kommentierungsfunktion von Online-Nachrichtenmedien rechtswidrige oder volksverhetzende Inhalte entfernen.
Das Dokument erinnert die Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft aber auch daran, dass die Verantwortung des Staates, die Rechte der Nutzer zu schützen, auch die Verpflichtung beinhaltet, selber auszuforschen und zu bestrafen, nämlich zum Beispiel diejenigen - das ist ausdrücklich genannt -, die Cyberattacken gegen Websites von Organisationen oder Personen ausführen, die staatliches Fehlverhalten dokumentieren. Es ist eine Kontrolle des Internets auch zum Schutz von Nutzern im Einzelfall erforderlich. Abschließend gibt es eine Reihe von Empfehlungen in diesem Bericht, deren Großteil sich an Regierungen richtet, aber nicht nur, und diese auffordert, sich intensiv um die Einhaltung der Menschenrechte zu bemühen. Aber auch die Wirtschaft wird nochmals ermahnt, ihrer Verantwortung nachzukommen und außerdem dazu angehalten, stets den Einfluss ihrer Dienste und Technologien auf das Recht ihrer Kunden auf freie Meinungsäußerung hin zu überprüfen.
Derzeit ist noch nicht klar, wie der Kampf um die Erhaltung der Netzneutralität - das ist eigentlich der Oberbegriff, der vielleicht hinter Ihrem Antrag eine Rolle gespielt hat - weitergehen wird. Aber die Möglichkeiten von schleichenden Restriktionen, die sind natürlich da und denen muss man auch begegnen.
Die Netzneutralität, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf aber nicht mit Rechtsfreiheit verwechselt werden. Da muss man wirklich genauer hinsehen. Heute gab es irgendwo, auch online, einen Bericht über einen Fall - er ist noch nicht geklärt - eines möglichen üblen Nachrufs mittels Facebook. Da ging es um eine englische Kleinstadt, in der sich Lehrer am Wochenende darüber lustig gemacht haben, dass ihre Schüler so dumm sind. Es ging dann so weit,
dass man gesagt hat, Leute aus einem bestimmten Wohnumfeld, die da Inzucht betreiben, wären besonders blöd. Das hat natürlich einen internationalen Aufschrei gegeben. Das sind Inhalte, die im Internet auftauchen, einen hohen Grad an Verbreitung erfahren. Da ist die Frage, eine Netzneutralität kann solche Meinungsäußerungen nicht einfach hinnehmen. Es sind keine Meinungsäußerungen, es sind dann auch Beleidigungen, die sich hier gegen Kinder gerichtet haben können.
Die Aufrechterhaltung offener und freier virtueller öffentlicher Räume, die wir alle wichtig finden und nutzen, wird letzten Endes davon abhängen, inwieweit die Nutzer bereit sind, sich auf eine weitaus heftigere Debatte über zukünftige Formen der sogenannten „Internet Governance“ einzulassen als bisher. Die totale Netzneutralität und Freiheit für alles und jeden gibt es nicht. Früher hat man mit dem altertümlichen Begriff „Netiquette“ versucht, das Problem zu schildern. Das Problem ist also da. Es gab auch mal ein Staatstreffen, der 37. G-8-Gipfel im Mai in Deauville. Dort wurde gesagt, die Offenheit, Transparenz und Freiheit des Internets ist ein hoher Wert, der anerkannt werden muss. Andererseits muss man aber sicherstellen, dass wirksam gegen Rechtsverletzungen vorgegangen werden kann im digitalen Bereich, was auch Maßnahmen gegen aktuelle und zukünftige Rechtsverletzungen einschließt. Ohne diese sogenannte Internet Governance kommen wir nicht aus. Da gibt es drei Herausforderungen, es ist nicht nur der Urheberrechtsschutz, der bei dem Glücksspielstaatsvertrag vielleicht mit eine Rolle gespielt haben könnte, es ist auch das Problem der Ausforschung, der Bildung von Persönlichkeitsprofilen. Das sind Probleme des Rechtsmissbrauchs im freien Internetraum. Das Dritte ist Mobbing. Ich habe Ihnen gerade mal dieses kleine Beispiel von heute genannt.
Deswegen kommt der La-Rue-Bericht eben nicht zu dem Schluss - Frau Ministerin hat das schon richtig gesagt -, dass man Sperren generell für alle möglichen Fälle ausschließen müsste oder sogar sollte, sondern dass Verbote von Inhalten, egal ob sich das auf Löschung oder Sperrung bezieht, immer durch ein klares und jedermann zugängliches Gesetz legitimiert werden müssen, also nicht einfach willkürlich erfolgen dürfen, dass sie mit den Vorgaben von Artikel 19 Abs. 3 des UN-Zivilpakts vereinbart werden müssen, dass sie nötig und verhältnismäßig sein müssen und - das fand ich auch noch eine gute Idee - jede gesetzgeberische Aktivität, die das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet beeinträchtigt werden, sollte von einer wirtschaftsund politikfernen Instanz überprüft werden. Und das Letzte es müssen Sicherungen gegen Missbrauch vorhanden sein, verbunden mit der Möglichkeit, eine missbräuchliche Anwendung abwehren zu können. Das würde in dem Beispiel vom Webmaster, was ich erzählt habe, bedeuten, dass,
wenn ihr Kommentar zu irgendeinem Bericht im Internet vom Webmaster gelöscht wird, dass sie dann kontrollieren können/müssten, war das jetzt richtig oder wird mein Recht auf Meinungsäußerung beschränkt, hätte der Kommentar drinbleiben müssen. Das ist zum Beispiel in Deutschland noch nicht der Fall. Das ist die Zensur im Kleinen, wenn Sie so wollen, worüber man auch mal nachdenken müsste. Der Bericht regelt weitaus mehr als das Problem mit den Netzsperren.
Zu Ziffer 1 ist es tatsächlich so, dass Netzsperren natürlich in der Regel falsch sind und generell sicherlich nicht das beste Mittel sind, um unrechtmäßige Inhalte zu löschen oder auch zu sperren oder auch die Nutzer zu schützen. Aber einen undifferenzierten pauschalen Ausschluss von Netzsperren in jeglichen Rechtsbereichen, bei jeglichen Rechtsverstößen, gerade wegen der Internationalität der möglichen, wo ich mit einem Löschungsanspruch gar nicht durchkomme - die Ministerin hat zu Recht darauf hingewiesen -, erscheint auch uns als zu undifferenziert. Deswegen sehen wir da keinen Bedarf, dieser Forderung zu folgen.
Zu Ziffer 2: Da haben wir jetzt einen anderen Standpunkt. Ich meine nicht, dass die Netzsperren im Glücksspielstaatsvertrag erforderlich sind. Ich bin aber der Meinung, dass die bereits raus sind, weil es schon Beratungen gegeben hat auf Länderebene. Auch eine Ministerpräsidentenkonferenz hat sich dagegen ausgesprochen. Die EU hat angefragt und in ihrer Stellungnahme gesagt, in dem Fall hält sie es auch für unverhältnismäßig. Es ist in gar keiner Weise mehr damit zu rechnen, dass der Glücksspielstaatsvertrag, der jetzt endgültig am 15.12. verabschiedet werden soll, überhaupt noch eine Regelung zu diesem Themenfeld enthält. Damit ist die Ziffer 2 erledigt und wir brauchen hier durch Zeitablauf nicht mehr das zu beschließen, was Sie durchaus zu Recht in dem Punkt verlangt haben.
Zu Ziffer 3: Wir haben eine Reihe guter Grundlagen unserer eigenen Verfassung. Aber hier kann ich dem Kollegen Bergner mal ausnahmsweise deutlich recht geben. Wir haben unser internationales Recht, wir haben den UN-Zivilpakt, der unmittelbar in Deutschland gilt. Wir müssen auch in das Völkerrecht schauen und nicht nur unser eigenes Grundgesetz hin- und herblättern, obwohl das auch schön ist und gut. Da, wie gesagt, haben wir das Recht auf Meinungsfreiheit, ungehinderten Zugang ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen, Information und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Das haben wir bereits im Völkerrecht im verbindlichen UN-Zivilpakt deutschlandweit auch gültig geregelt. Allerdings heißt es dann in diesem Artikel 19 - und das auch zu Recht - weiter: „Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit beson
deren Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden und kann daher bestimmten gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer, für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.“ altertümliche Begriffe, aber der Pakt ist auch schon etwas älter. Das Ding ist, wie gesagt, schon Jahrzehnte ratifiziert und gilt unmittelbar in Deutschland, so dass wir jetzt keinen neuen Tatbestand oder keinen neuen Verfassungsgrundsatz in unserer kleinen deutschen Nationalverfassung schaffen müssen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin wirklich sehr froh, dass ich bei dieser Debatte heute dabei sein darf, weil ich finde, dass wir zu diesem Thema heute gerade ein Highlight erleben. Wir hatten vor gut anderthalb Jahren das Stichwort „Rundfunkänderungsstaatsvertrag“, obwohl die Bereitschaft, auf diese Art und Weise hier einen Diskurs zu führen, praktisch nicht vorhanden gewesen ist. Das habe ich damals sehr bedauert. Heute haben wir ihn gehabt. Die Ergebnisse, ob der Antrag nun angenommen wird oder nicht, sind zwar jetzt unterschiedlich dargestellt worden unter den einzelnen Vorrednerinnen und Vorrednern, die ich gehört habe, aber im Inhaltlichen waren hier 80 Prozent Übereinstimmung, vielleicht waren es auch 90 Prozent. Sie haben es ja gemerkt, von wem der Beifall gekommen ist, als Herr Mohring gesprochen hat.