Was die Regelung für die Kleingärten anbetrifft, ist diese offensichtlich nicht geschaffen worden, weil eine Mehrheit das so wollte, sondern weil der Fehler einfach nicht gesehen worden ist. Dieser Fehler darf aber nicht durch diesen Staatsvertrag gesetzlich manifestiert werden. Das lehnen wir ab.
Noch ein paar Sätze zu den Entschließungsanträgen. Wie im Ausschuss können wir dem Entschließungsantrag der FDP nur in den Punkten 1 und 7 folgen, sonst müssen wir ihn auch mit den Argumenten, wie sie Kollege Meyer mit Blick auf die Wirtschaft gezogen hat, ablehnen.
Was den Entschließungsantrag der Koalition angeht, können wir nur den Punkt 2 in I und die Punkte II, gegebenenfalls auch III, wenn er nicht in die Richtung der Beeinflussung des Programms geht, mittragen, ansonsten können wir, auch, was den
Meine Damen und Herren, parteipolitisches Herumgebastel am Staatsvertrag wollen wir nicht, sondern wir wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag gerecht werden kann und die entsprechenden technischen und finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten bekommt. In dem Sinne ist die und das betone ich ausdrücklich noch einmal im Zusammenhang mit meinem Beitrag aus der ersten Lesung - Umstellung von der gerätebezogenen auf die haushaltsbezogene Gebühr für uns nachvollziehbar, aber die Mängel des Staatsvertrages sind zu groß, um ihn mitzutragen. Deshalb werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Barth für die FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrter Herr Fraktionsvorsitzender,
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Frau Vize- präsidentin, das war doch jetzt nicht etwa parteipolitisch?)
natürlich brauchen wir einen handlungsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Möglichkeit haben soll und muss, Qualitätsjournalismus anzubieten. Ich will nicht verhehlen, dass ich mir gelegentlich öfter wünschen würde, dass er von dieser Möglichkeit dann auch Gebrauch macht.
Wir haben hier einen Staatsvertrag vorliegen, dem wir zustimmen sollen. Kollege Döring hat das, glaube ich, gesagt, wir haben formal nur die Möglichkeit zuzustimmen oder abzulehnen, was nicht ganz stimmt. Eine andere Materie, über die wir uns parallel unterhalten zwischen den Ländern, nämlich der Glücksspielstaatsvertrag, zeigt, dass es auch einen dritten Weg gibt. Auch Länder dürfen gelegentlich eigene Ideen einbringen und erfolgreich versuchen eine Phalanx, die sich in verschiedenen Fragen bildet, da zu durchbrechen.
Die Abkehr von der gerätebezogenen Erhebung der Gebühren ist ein Punkt, den wir ausdrücklich begrüßen, auch wenn die Umstellung nicht in jedem Punkt gelungen ist. Darauf komme ich später zurück.
Der öffentliche Rundfunk braucht für seine Aufgaben einen verlässlichen Finanzierungsrahmen und dafür selbstverständlich Finanzierungs- und Planungssicherheit. Aber in Fragen der finanziellen Ausstattung können sich, glaube ich, die öffentlichrechtlichen Anstalten in Deutschland nicht beklagen. Das Einnahmevolumen ist in den letzten zehn Jahren immerhin um eine 1 Milliarde von 6,6 auf 7,6 Mrd. € angewachsen. Deshalb hat die ARDVorsitzende Monika Piel in einer Anhörung im Ausschuss im Landtag von Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass alle Beteiligten „das Ziel haben, die Umstellung der Rundfunkfinanzierung im Jahr 2013 nicht mit einer gleichzeitigen Beitragserhöhung zu belasten, sondern die Beiträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen stabil zu halten“. Das könnte man natürlich unterschreiben. Das Problem ist, offenbar hat Frau Piel das selbst nicht so ganz geglaubt und ernst gemeint, denn fast parallel zu diesen eben beschriebenen Vorgängen haben die öffentlich-rechtlichen Anstalten bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs für die kommende Gebührenperiode einen Mehrbedarf in Höhe von sage und schreibe 1,47 Mrd. € angemeldet. Das ist nicht nur kontraproduktiv in so einer Situation, sondern das ist auch eine Unverschämtheit, wenn man bedenkt, dass die Politik, die am Ende dafür geradestehen muss, wenn so etwas beschlossen wird, über Monate diskutiert und in einem Abstimmungsprozess die ganzen Fragen behandelt, und wenn man natürlich auch weiß, dass diese Frage tatsächlich nicht die zentrale, nicht das Hauptreformziel des vorliegenden Staatsvertrags gewesen ist, sondern dass es auch um Fragen Gebührenstabilität, Gebührengerechtigkeit, Entbürokratisierung und auch Verkleinerung übrigens der GEZ gegangen ist, Schutz der Privatsphäre und diese Dinge. Das waren die hauptsächlichen Ziele, die man verfolgt hat und die bestenfalls erreicht werden sollten.
In diesem Zusammenhang möchte in Ergänzung zur Stellungnahme des Berichterstatters auf einige Punkte eingehen, die der liebe Kollege Zeh subsumiert hat mit seiner Formulierung, dass es zu einigen Punkten auch abweichende Stellungnahmen von Anzuhörenden gegeben hat und ich möchte beginnen mit dem Thema „Datenschutz“.
Das Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung hat zum Beispiel zu den dort vorgesehenen Regelungen gesagt: „Die Regelungen sehen insgesamt eine abenteuerlich umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten vor.“ „Die datenschutzrechtlichen Kollateralschäden sind abenteuerlich.“ „Seit mehr als zehn Jahren“, heißt es an einer anderen Stelle der Stellungnahme, „gibt es Kritik vonseiten der Datenschützer an Regelungen in den Rundfunkstaatsverträgen, auf diese wurde bisher nur marginal reagiert.“
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz, über dessen Zuständigkeitsbereich wir uns auch im vorangegangenen Tagesordnungspunkt unterhalten haben, schreibt unter anderem: „Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Mitteilung, dass eine Wohnung oder Betriebsstätte verlassen oder aufgegeben wurde, nicht ausreicht. Welches Interesse besteht bei der Rundfunkanstalt, zu erfahren, aus welchen in seiner Person liegenden Gründen ein Beitragsschuldner die Abmeldung vornimmt?“
Er sehe insgesamt Widersprüche gegenüber den Prinzipien Datenvermeidung, Datensparsamkeit, Normenklarheit und Transparenz. Im Übrigen äußern sich nahezu alle Stellungnahmen in diesem Punkt ähnlich.
Zur Frage Gebührengerechtigkeit und Betriebsstättenabgabe: Die Arbeitsgemeinschaft Thüringer Handwerkskammer sagt: „Die festgelegte Staffelung verkennt die betrieblichen Realitäten.“ „Es bleibt doch“, heißt es in einer anderen Stellungnahme, „eine Schieflage zwischen kleinen und mittleren sowie Großunternehmen bestehen.“ „Wenn es um einfache, gerechte Lösungen geht, dann besteht aktuell Handlungsbedarf. Das vorgelegte Rundfunkbeitragsmodell ist nicht einfach, klar nachvollziehbar und gerecht.“ Die IHK in Erfurt schreibt: „Die Erhebung des Rundfunkbeitrags, gestaffelt nach Mitarbeiterzahl pro Betriebsstätte, führt weiterhin zur ungerechten Situation, dass gleich große Unternehmen je nach Zahl ihrer Betriebsstätten oder Filialen unterschiedlich zur Beitragsfinanzierung beitragen müssen.“
Der Landesverband Verkehrsgewerbe schreibt dazu: „Bei der Einbeziehung der gewerblichen Kraftfahrzeuge als Bemessungsgrundlage für die Rundfunkbeiträge handelt es sich um einen Systembruch, eine Doppelbesteuerung und um eine Gebührenerhöhung.“
Sehr geehrter Herr Kollege Döring und auch Herr Kollege Meyer, ich will Ihnen das an dieser Stelle vielleicht noch einmal erklären. Herr Meyer, ich weiß, dass Sie auch in kleinen Ländern, aber immerhin hier und da mitregieren, deswegen könnte oder müsste Ihnen
die letzte Ministerpräsidentenkonferenz zu dem Thema hat, wenn ich das richtig weiß, im Jahr 2010 stattgefunden, da haben Sie, glaube ich, in Bremen und in Hamburg regiert, Berlin nicht, das sind kleine Länder, aber egal wie - die Diskussionen trotzdem nicht ganz verborgen geblieben sein. Es geht doch im Kern bei der Frage der Betriebsstättenabgabe um die Frage, ob ein Systemwechsel von einer bis
her gerätebezogenen Gebühr hin zu einer Berechnungsgrundlage erfolgt, die tatsächlich auch dem entspricht, was vernünftig ist. Vernünftig ist aus meiner Sicht die Frage, das festzumachen an denen, die tatsächlich Konsumenten sind.
Konsumenten sind Menschen und jeder von uns kann nur ein Mal Fernsehen schauen oder Radio hören, entweder zu Hause oder auf Arbeit oder in seiner Laube. An dieser Stelle scheint es juristisch durchaus unterschiedliche Bewertungen zu geben und ich denke, vielleicht hat uns die Ministerin nachher eine Überraschung mitgebracht, aber das werden wir sehen. Ich höre nur, dass das unterschiedlich bewertet wird, aber auf jeden Fall kann ein Mensch nur ein Mal schauen und damit wäre auch unabhängig von der Betrachtung diese Frage nicht von Belang, ob das für diese Gartenlauben gilt oder nicht. Ein Mensch kann nur ein Mal schauen und deswegen wäre die Frage, diese Gebühr darauf zu beziehen, eine die zwangsläufig nicht auf die Idee führen kann, dass man in Betrieben nochmals Gebühren erhebt.
Nun hat sich diese Meinung aber durchgesetzt und dann ist es die Frage, wie man das staffelt. Da will ich ganz offen sagen, dass mir die aktuelle Staffelung überhaupt nicht gefällt, weil sie kleine und mittlere Betriebe und Filialgeschäfte überproportional belastet. Das ist das, was das Verkehrsgewerbe meint. Da bin ich dezidiert anderer Meinung als Sie, Herr Kollege Meyer, nämlich bei der Frage Leihwagen und vieles andere mehr, dass dort Doppelbelastungs-, Mehrfachbelastungstatbestände auftreten. Das ist ein Punkt, in dem ich ganz klar sage, da ist der Systemwechsel nicht so erfolgt, wie wir uns das gewünscht hätten
und deswegen ist in unserem System der Verzicht auf die Betriebsstättenabgabe richtig und konsequent.
Entbürokratisierung und GEZ. Ein paar Zitate aus den Stellungnahmen: „Als Ziel der Reform wurde formuliert“, heißt es in einer Stellungnahme, „den Arbeitsaufwand der GEZ mithin die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wesentlich zu reduzieren. Dieses Ziel wird nicht erreicht.“ Andere Stellungnahme: „Was die GEZ im privaten Bereich an Verwaltungsaufwand zukünftig einspart, wird sie im gewerblichen Bereich wieder verbrauchen bzw. wird sich der Aufwand sogar noch erhöhen“, genau aufgrund der Tatsachen, die ich eben erwähnt habe. Meine Damen und Herren, all diese Stellungnahmen lassen letztlich nur einen Schluss zu und den leihe ich mir auch aus einer Stellungnahme,
nämlich aus der des Thüringer Beauftragten für den Datenschutz, der gesagt hat, vom Grundsatz her befürworte er eine Neuordnung der Rundfunkfinanzierung, eine Zustimmung zum vorliegenden Staatsvertrag in der aktuellen Ausgestaltung wird allerdings nicht empfohlen. Kürzer kann man das nicht zusammenfassen.
Meine Damen und Herren, um zu retten, was zu retten ist, hat die FDP sehr frühzeitig auf die Argumente hingewiesen, die ich zum Teil vorgetragen habe. Wir haben im Herbst 2010 unsere Argumente als Fraktion ins Feld geführt, die Ihnen im Wesentlichen in vielen Fällen von den Anzuhörenden in den Stellungnahmen bestätigt wurden. Unseren Entschließungsantrag haben Sie dann mit, wie ich fand, relativ fadenscheinigen Argumenten abgelehnt. Jetzt - lieber Herr Kollege Zeh, Sie sind dann gleich dran, da können Sie es vielleicht noch einmal erklären, aber auch Herr Kollege Döring - erwarten Sie von uns, dass wir dem Staatsvertrag im Gesetz unverändert zustimmen in der Hoffnung, dass wir Sie in Ihrem Entschließungsantrag entsprechend unterstützen. Sie haben Ihre ablehnende Haltung unseren Vorschlägen gegenüber oft genug dokumentiert und dass Sie trotzdem nicht ganz an unseren Argumenten vorbei kommen, zeigen Sie am Ende mit Ihrem eigenen Entschließungsantrag.
Dennoch, da bin ich dann wieder mit einigen der Vorredner einig, können und werden wir diesem Staatsvertrag in dieser Form nicht zustimmen, weil die Ziele Beitragsgerechtigkeit, Datenschutz und Bürokratieabbau im Sinne einer einfachen und gerechten Lösung nicht erfüllt werden.
Zu den Entschließungsanträgen. Die LINKEN sind in ihrem Entschließungsantrag so ehrlich und lassen die Fragen der Beitragsgerechtigkeit gegenüber der Wirtschaft gleich draußen. Inwieweit die Frage Lauben überhaupt noch relevant ist, werden wir vielleicht gleich hören. Ganz grundsätzlich ist aber mit dem Hintergrund des Systemwechsels, den wir wollen, natürlich die Frage eindeutig zu beantworten, dass die Laubenbesitzer nicht doppelt belastet werden dürfen, egal ob die Laube 24, 25 oder vielleicht auch 45 m² groß ist. Was aber die Frage Entschließungsantrag der Koalition betrifft, sagen Sie in dem ersten Punkt, dass die Beitragspflicht für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge langfristig entfallen sollte. Den Punkt finden Sie bei uns auch und da ich nicht die Hoffnung habe, dass Sie unserem Entschließungsantrag zustimmen, kündige ich an, dass wir als Mindestanforderung oder unter dem Gesichtspunkt „wenigstens etwas“ diesem Punkt genauso zustimmen werden wie auch dem zweiten Punkt. Das Motto heißt an dieser Stelle „besser als nichts“. Deswegen werden wir auch dem Punkt 2, den Sie sinngemäß vom Punkt 7 unseres Antrags übernommen haben, zustimmen.
In diesem Moment bin ich auch mit meinen Ausführungen am Ende, Frau Präsidentin, und danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Zeh für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte an dieser Stelle bereits mehrfach gesagt, dass wir als CDU den vorgesehenen Modellwechsel begrüßen.
Ich habe das in einigen Abwandlungen von allen gehört. Das ist erst einmal erfreulich. Was ich dann aber nicht verstehe, ist, dass dann aber dennoch Ihre Konsequenz ist, wir lehnen den Vertrag ab. Wenn wir den Vertrag ablehnen, ich gebe zu, dass ich in einigen Stellen sicherlich auch noch Änderungsbedarf sehe in dem Vertrag, der nun vorgelegt ist, wir haben das auch durch den Entschließungsantrag dokumentiert, aber ich halte es für wichtig, dass wir diesen Modellwechsel erst einmal vollziehen. Denn wenn wir ihn nicht vollziehen, dann ist es auch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag oder sagen wir zumindest für die nächsten Jahre vorbei, dann geschieht das nicht mehr.
Dann bleibt alles das, was wir kritisieren. Die GEZ wird wieder mit ihrer absurden Praxis in die Privatsphäre eindringen. Sie werden Frust erzeugen. Sie werden als Schnüffler bezeichnet. All das haben wir dann weiterhin. Es wird weiterhin dazu führen, dass viele ihre Fernseher abmelden, weil sie über die neuen Medien, sprich Computer oder Handys und über ähnliche technische Geräte, über das Internet natürlich, Rundfunk empfangen können. Das wird dann ein Bereich sein, der dann in den Schwarzseher- und Schwarzhörerbereich abdriftet und wir werden wesentlich weniger Einnahmen haben. Dieses ist meines Erachtens keine Lösung, nicht zuzustimmen, dann bleibt es, wie es ist, und wir werden mit all den Dingen zu kämpfen haben, die wir jetzt kritisieren.