Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vorab, Herr Adams, möchte ich noch einmal klarstellen bzw. erwähnen, dass bei der Haldenrekultivierung keine Ablagerung von Abfällen erfolgt, wie in der Fragestellung formu
liert, sondern eine Verwertung geeigneter Abfälle zur Herstellung definierter Abdeckungsschichten, um insbesondere ein Wasserspeichervermögen und eine Durchwurzelbarkeit, im Prinzip kann man auch sagen, Begrünung zu erreichen. Insgesamt soll mit der Haldenrekultivierung eine Reduzierung von austretenden Haldenlösungen erzielt werden. Der Begriff der Ablagerung ist bei Deponien zutreffend.
Dies vorangestellt, möchte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams für die Landesregierung wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Ein Teil der Gipsabfälle wird von Containerdiensten angeliefert, die diese Abfälle auf Baustellen einsammeln. Es handelt sich dabei um Reste von Gipskartonplatten aus dem Trockenbau. In geringem Maße wurden auch verbrauchte Gipsformen aus der Dachziegelherstellung sowie REAGipse von Kraftwerken angeliefert.
Zu Frage 2: Wie aus der Antwort zu Frage 1 hervorgeht, handelt es sich sowohl um reinen Gips als auch um Verbundstoffe bei den Gipskartonabfällen, die den überwiegenden Anteil ausmachen. Eine mengenmäßige und regionale Zuordnung der Abfälle ist nur mit zusätzlichem Zeitaufwand zur Auswertung der Abfalldaten möglich. Also wenn das von Ihnen noch einmal ausdrücklich gewünscht wird, müssten wir noch ein bisschen Zeit verwenden und dann könnte man Ihnen das durchaus zuarbeiten, aber es benötigt mehr Zeit.
Zu Frage 3: Für die Standorte Menteroda und Roßleben sind von den Haldenbetreibern beim Verwaltungsgericht Weimar Klagen gegen den Freistaat Thüringen, der vom Landesbergamt vertreten wird, eingereicht.
Zu Frage 4: Das Verbot zum Einbau von Gipsabfällen bei der Haldenrekultivierung erfolgte in Thüringen mit Erlass vom 26.11.2010, wie ich das richtig weiß. Ähnliche Erlasse anderer Länder sind nicht bekannt. Der Landesregierung sind auch keine Fälle bekannt, bei denen in anderen Bundesländern derzeit Gipsabfälle zur Haldenrekultivierung eingesetzt werden.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es den Wunsch auf eine Zusatzfrage? Nein, das ist nicht der Fall. Danke schön. Ich schließe an dieser Stelle - es ist genau 15.59 Uhr - die Fragestunde für heute; die weiteren Fragen werden dann morgen gestellt.
Erhalt und Qualität aller Thüringer Theater und Orchester sichern Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2994
Ganz schnell, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer, auch wenn es gerade sehr viel weniger werden, liebe Nutzer am Internet, vielleicht sind das mehr. Thüringen ist reich,
weniger an Geld, vielmehr reich an Tradition und Kultur. Aus meiner Sicht, das sage ich ganz ehrlich, ist diese Tradition und Kultur wichtiger als das viele Geld auf dem Konto, weil die uns keiner nehmen kann. Wir haben eine Verantwortung für diese Tradition. Ich will ausdrücklich sagen - ich hoffe, dass noch die zuständige Landesregierung an der Stelle auftauchen wird, mein eindringlicher Wunsch nach draußen, dass der Minister oder der Staatssekretär noch schnellstmöglich hereinkommen -, wir können hier nicht nur mit Lippenbekenntnissen arbeiten, sondern es bedarf hier konkreter Handlung gerade vonseiten der Landesregierung. Die Lippenbekenntnisse haben wir erlebt nicht zuletzt am 15. Juni hier im Landtag. Alle Fraktionen haben gleichmäßig mit festgestellt, dass es darum geht, dass die Orchester-, Kultur- und Theaterlandschaft in Thüringen erhalten bleiben muss. Nun sollten Taten folgen. Nach nur fünf Monaten ist es gelungen, diesen Antrag hier im Plenum zu bearbeiten.
Ich will kurz begründen, worum es geht. Der Antrag trägt den Namen „Erhalt und Qualität aller Thüringer Theater und Orchester sichern“. Wir wissen, vor fünf Monaten war die Situation noch eine andere. Aber auch heute ist es so, dass nicht in allen Theatern und Orchestern die Verträge unterschrieben sind. Erfurt und Eisenach hängen immer noch in der Luft. Auch die anderen Verträge, das will ich ausdrücklich sagen, haben wir zum Teil mit Bauchschmerzen hinnehmen müssen. Wir wollen - ich will nur in der Kürze darauf eingehen, meine Kollegin Klaubert wird es noch ausführlicher tun - eben nicht nur die ausreichende Finanzierung sichern, wir wollen auch - und das ausdrücklich - die Rückkehr zum Flächentarifvertrag.
Ich will das kurz aus meiner Sicht begründen. Wir haben im Moment die Situation, dass die Bezahlung innerhalb der Thüringer Orchester und Theater eine ganz unterschiedliche ist, darauf ankommt, wie vor Ort verhandelt wurde, wo welcher Haustarifvertrag gilt. Das führt zu der grotesken Situation, dass wir Einkommensunterschiede - ich begrüße die
Landesregierung recht herzlich, Herr Prof. Dr. Deufel hat das, glaube ich, heute extra so als Inszenierung, dass er immer später reinkommt, um extra noch einmal im Protokoll begrüßt zu werden.
Wir haben die groteske Situation, dass 30 Prozent Lohnunterschied nicht nur zwischen Eisenach und meinetwegen Altenburg, das wäre schon schlimm genug, wir haben sie auch innerhalb eines Trägers zu verzeichnen, in der Thüringer Kulturstiftung Meiningen an der Stelle. In Eisenach bezieht man 30 Prozent weniger Gehalt als die Orchestermusiker, die unter demselben Dach arbeiten. Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar und muss geändert werden.
Wir stellen ausdrücklich nicht nur Forderungen, wir machen auch Vorschläge. Wir wollen eine Neuorientierung bei der Finanzierung, nämlich den solidarischen Kulturförderausgleich. Auch darauf wird meine Kollegin noch länger eingehen.
Ich möchte einige kurze Ausführungen machen zur besonderen Situation in Eisenach. Deswegen stehe ich auch hier, ohne das länger auszuführen. Aber an der Stelle wird einfach die Situation so deutlich. Das Theater hängt immer noch in der Luft. Hier wird aus meiner Sicht das dreifache Versagen der Landesregierung deutlich, nämlich zum einen bei der Frage der Gebietsreform.
Frau Abgeordnete, ich möchte Sie vorsichtig darauf hinweisen, dass Sie sich bei der Begründung zum Antrag befinden. Was die Gebietsreform in dem … Ich war bisher großzügig bei Ihren Ausführungen. Aber, ich glaube, es geht ein bisschen zu weit bei der Begründung Ihres Antrags.
Sie werden gleich verstehen, wie ich von der Gebietsreform zur Theaterfinanzierung komme, Herr Präsident.
Von daher hoffe ich, dass dieser Einwurf, um das jetzt zu begründen, nicht von meinen 5 Minuten abgeht. Es ist natürlich die Mischung aus Gebietsreform, die fehlt, der schlechten Ausstattung der Kommunalfinanzen
und das Ganze eben mit der mangelnden Finanzierung der Theater, was eine Gemengelage bildet, die in einem Theater wie Eisenach dazu führt, dass die Orchestermitarbeiter und die Mitarbeiter vom Theater heute noch nicht wissen, wie es in ganz naher Zukunft weitergehen kann. Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich, Kultur und Existenzangst sind zwei Sachen, die überhaupt nicht zusammenpassen.
Eine freie Kultur ist mit dieser Existenzangst aus unserer Sicht nicht möglich. Wir brauchen hier eine langfristige Sicherung. Genau dahin geht unser Antrag und ich hoffe, dass das auch vom Präsidenten jetzt so verinnerlicht wurde. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sie anwesend sind, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, DIE LINKE hat einen Antrag vorgelegt, der uns schon einige Monate, wenn ich es vorsichtig so formulieren darf, begleitet. Ich bin froh, dass er heute endlich auf der Tagesordnung steht und wir heute auch die Chance haben, darüber zu sprechen, noch bevor wir über den Haushalt beraten. Denn natürlich wird eine Entscheidung auch zu diesem Antrag Folgen haben müssen. Schließlich geht es um die Qualität aller Thüringer Theater und Orchester, die hiermit gesichert werden soll. In diesem Sinne können wir der Intention des Antrags auch nur zustimmen. Ich sagte es eben schon, dieser Antrag liegt bereits seit mehr als drei Monaten vor und greift zum wiederholten Male die Theater- und Orchesterfinanzierung auf. Ich bin sehr gespannt, Herr Deufel ist ja heute derjenige, der offenkundig fast alles für das Ministerium beantworten darf, ob und wie er sich nachher gleich dazu äußern wird.
Grundsätzlich will ich noch ein paar Ausführungen hinzufügen zu dem, was Katja Wolf eben schon eingeführt hatte. Ich hatte übrigens den Zusammenhang zum Antrag durchaus erkannt, denn die Problematik der ausstehenden Gebietsreform war sehr offensichtlich auch schon im Antrag zu lesen, Thüringen ist besonders, was Kulturpolitik anbelangt. Wir haben das dichteste Netz von Theatern und Orchestern von allen Flächenstaaten in der
Bundesrepublik, so steht es übrigens auch im Kulturkonzept der Landesregierung von 2009. Ungefähr 40 Prozent des gesamten Kulturetats gehen in die Finanzierung der Theater und Orchester. Die Debatte um die Kulturfinanzierung begleitet daher schon immer die Frage, wie viele Theater und Orchester „sich Thüringen leisten will“, so will ich es einmal nennen, denn Kultur, das sage ich sehr deutlich, schafft Werte und genau das zeichnet Thüringen auch aus, dass wir diese Theater und Orchester haben.
Wir sind uns alle einig, dass wir langfristig tragfähige Lösungen zur Erhaltung der vielfältigen und leistungsfähigen Theater- und Orchesterstrukturen in Thüringen finden müssen. Über die teilweise, ich nenne es einmal, gravierenden Änderungen, die in den einzelnen Häusern in den letzten Jahren vor sich gegangen sind, hat Katja Wolf eben auch schon berichtet. Es musste mindestens eine Sparte schließen, es fand Stellenabbau eigentlich in allen Häusern statt, das heißt, dies war tagtägliche Realität. Nur um ein paar Zahlen noch einmal zu nennen: Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Theatern sank von 2.630 im Jahr 1990 um fast 900 auf gerade noch 1.742 im Jahre 2009. In den Orchestern hat sich in der gleichen Zeit die Zahl der Planstellen von 1.066 auf 615 reduziert. Von denen sind übrigens zahlreiche dauerhaft unbesetzt und das hat Gründe, die im Übrigen auch in der Lohnstruktur liegen, wie sie Frau Wolf eben schon angesprochen hat.
Trotz der sinkenden Mitarbeiterinnenzahlen und der ungünstigen tariflichen Lohnpolitik, um es einmal freundlich zu formulieren, ist das Leistungsangebot der Theater und der Orchester in den letzten Jahren aber sogar ausgebaut worden, wir hatten das neulich auch hier schon einmal in der Debatte ausgeführt. Nur zur Erinnerung, was die Thüringer Theater und Orchester imstande sind zu leisten 3.644 Vorstellungen und 504 Konzerte in der Spielzeit 2009 und 2010. Da kann ich nur sagen, Hut ab, das ist leistungsfähig und das braucht auch immer wieder die entsprechende Wertschätzung vonseiten der Politik und natürlich auch entsprechende Rahmenbedingungen.
Zum gegenwärtigen Stand der Debatte: Ende Juni hatte Herr Matschie, der leider nicht da ist, pünktlich zum 2. Kulturforum in Sondershausen die Eckdaten für die künftige Theater- und Orchesterfinanzierung 2013 vorgestellt. In den Pressemitteilungen des Ministeriums konnten wir dann lesen, dass bereits sieben Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen sind. Mit dem Haushaltsentwurf 2012 sind die Zahlen noch einmal konkretisiert worden. Die jährlichen Aufwendungen des Landes für die öffentlich getragenen Häuser sollen um etwa 5 Mio. €
ansteigen von derzeit 60 auf ca. 65 Mio. € Landesförderung. Wir bewerten diese Eckdaten gerade auch angesichts der Herausforderungen, die der Haushalt so mit sich bringt, durchaus anerkennend positiv, das will ich an dieser Stelle sagen.
Der Fördertopf soll dreigeteilt werden. So wird einerseits unterschieden in überregional bedeutsame Einrichtungen wie zum Beispiel das DNT in Weimar samt Staatskapelle, das Theater Erfurt und das Theater Meiningen, während die anderen Häuser und Ensembles als - ich nenne es einmal - regional wirksam eingestuft werden. Zudem soll ein Staatsballett gegründet werden, in dem auch die Geraer Tanzkompanie aufgehen soll.
Die Förderrichtlinie macht deutlich, dass die überregional bedeutsamen Theater anteilig stärker vom Land bedacht werden sollen. Bei den kleineren Einrichtungen sollen sich die kommunalen Träger mehr einbringen. Wir wissen alle um die Situation der kommunalen Haushalte. Zugleich fordert die Landesregierung den schrittweisen Ausstieg aus den Haustarifmodellen und eine Angleichung an den Flächentarif.
Politisch aus unserer Sicht ist klar, dass die Mehraufwendungen des Landes die realen Kostensteigerungen, die wir haben, gerade in den Häusern und Ensembles bei Weitem nicht decken können. Manche sprechen sogar von einem Tropfen auf den heißen Stein. Insofern muss es uns vor allem um die Frage gehen, wie die zukünftige Theater- und Orchesterfinanzierung auf eine verlässliche, transparente und leistungsfähige Basis gestellt werden kann, und das auch und gerade angesichts der Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich. Wir meinen, dass die Ergebnislosigkeit der in der letzten Legislaturperiode geführten Debatte über die Einführung eines Kulturraumgesetzes aus unserer Sicht zu akzeptieren ist.
Wir haben uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein anderes Modell entschieden, nämlich ein Kulturfördergesetz, und dazu auch ein umfängliches Konzeptpapier erarbeitet. Wir stehen dem Dialog, einen solidarischen Kulturförderausgleich zu schaffen, der sämtliche Kommunen in die Förderung der Theater und Orchester mit einbezieht, sehr aufgeschlossen gegenüber. Vielen Dank also auch für diese Überlegung im Antrag. Wir meinen, es braucht eine offene Diskussion, wie tragfähige Möglichkeiten der Kulturfinanzierung und Kulturförderung entwickelt werden können, gerade auch für die Theater- und Orchesterfinanzierung. Wir haben dazu viele Vorschläge und wollen diese gemeinsam diskutieren und freuen uns auf die weitere Beratung dazu, gegebenenfalls auch im Ausschuss. Vielen herzlichen Dank.