Das Betätigungsfeld der Kommunen im Rahmen ihres eigenen Wirkungskreises ist vielschichtig und komplex. Es eröffnet den Gemeinden und kommunalen Unternehmen nicht nur die Möglichkeit, sich im Bereich der kommunalen Energieerzeugung, sondern in zahlreichen Feldern notwendigen kom
munalen Engagements zu betätigen. Die Regelungen des § 2 der Thüringer Kommunalordnung und der hier diskutierten Bestimmungen zur wirtschaftlichen Betätigung wurden mit Bedacht abstrakt geregelt. Diese sollten auch weiterhin keine konkreten Einzelfälle regeln, sondern den Gemeinden ein weites Spektrum an Handlungsmöglichkeiten eröffnen, über die sie frei im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverantwortung entscheiden können. Die Thüringer Kommunalordnung bietet den Kommunen heute schon die Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung im Bereich der erneuerbaren Energieerzeugung. Natürlich ist keine Regelung so gut, dass sie nicht noch verbessert werden könnte.
Aber - auch den zweiten Satz noch hören - eine Schärfung, wie die Fraktion DIE LINKE sie sich vorstellt, wird es mit der Landesregierung nicht geben. Ich freue mich insoweit auf eine spannende, vielleicht könnte man auch sagen energiegeladene Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.
Ich habe nun keine weiteren Redeanmeldungen mehr. Doch, für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Hellmann.
Herr Minister, ich muss Ihren Ausführungen vorsichtig widersprechen. Ich möchte schildern, was ich persönlich das letzte halbe Jahr erlebt habe. Es stand zumindest schon einmal in der Zeitung. Ich habe also im Frühjahr versucht, ein großes Solardach ans Netz zu bringen, benötigte dazu einen doch erheblichen Kredit. Ich dachte mir, als Landtagsabgeordneter hast du ein gewisses Einkommen einschließlich meiner Frau, es gibt in Thüringen sicher Menschen, die haben weniger Geld, ich sage das einmal so. Ich bin also locker zu zwei Banken gegangen und habe das Problem dargestellt, wie viel Geld ich brauche und so weiter und so fort. Ich hatte große Probleme - ich will das jetzt nicht im Detail schildern - mit einer dreifachen Absicherung, die ich dann abgelehnt habe. Ich bin bei der Forderungsabtretung und bei der Grundschuld für das Haus stehen geblieben. Die Lebensversicherung habe ich zurückgewiesen und zum guten Schluss hat es auch geklappt. Also ich habe mit Hängen und Würgen, wie man so schön sagt, diesen Kredit bekommen. Aber ich bin ganz sicher, dass ähnlich gelagerte Fälle reihenweise abgelehnt werden. Nun haben wir bei unserer Energietour, die wir durch Thüringen gemacht haben, festgestellt: Der größte Teil der solaren Großanlagen, der größte Teil der Windgeneratoren ist von Altbundesbürgern finan
ziert. Das hat eben den Grund, weil Thüringer, die hier ansässig sind, die hier geboren sind, in der Regel nicht das Eigenkapital haben, um diese Dinge zu finanzieren, um einen Kredit zu bekommen.
Das ist das große Problem. Deswegen ist die Öffnung zu den Kommunen, dass wir rückhaltlos sagen: „Kommunen dürfen.“, ein ganz wichtiger Schritt, damit die Wertschöpfung bei uns bleibt und nicht in die alten Bundesländer abwandert. Das ist das große Problem. Darüber müssen wir ganz ernsthaft auch in den Ausschüssen diskutieren, weil ich das für ein Riesenproblem halte.
Für ein Riesenproblem, weil wir die Chance versieben, um es einmal ganz salopp zu sagen, dass wir irgendwie den Abstand zu den alten Bundesländern verkürzen. Das ist das große Anliegen. Herr Minister, ich sage es Ihnen noch einmal: Eine Kommune, die ihren Haushalt nicht geregelt bekommt, solche haben wir massenweise im Moment, und die ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht nachweisen kann, die bekommt von der Rechtsaufsicht, sprich vom Landrat oder auch von ihrem Landesverwaltungsamt keine Unterschrift unter den Kredit. Das habe ich alles erlebt.
Dort hat auch die Rechtsaufsicht erheblichen Nachholbedarf. Herr Adams hat es angedeutet. Herr Adams, es ist tatsächlich so, wie Sie das gesagt haben, die sind nicht auf dem Laufenden, die gehen nicht mit der Zeit - ich muss das einmal ganz klipp und klar sagen - und deswegen diese Klarstellung. Ich würde sehr darum bitten, dass wir hier in den Ausschüssen auch eine umfassende Diskussion haben und hier einmal Licht an das Fahrrad bringen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Hellmann, ich will gern versuchen, Licht an Ihr Fahrrad zu bringen, das ist ja auch dann voll in der Energiedebatte darin. Aber Sie haben die Probleme zutreffend geschildert, jedenfalls die öffentlichen, um Ihre privaten weiß ich jetzt nicht, aber es wären parallele Probleme. Es geht nicht um die Frage des Rechtsrahmens, sondern es geht um die Frage der finanziellen Leistungsfähig
keit bei der Kommune und insoweit ist es natürlich Aufgabe der Rechtsaufsicht, darauf zu achten, um die finanzielle Leistungsfähigkeit für eine eventuelle Vertragsdauer und daraus sich ergebende Folgen wie etwa Rückbau oder auch Absicherung von Insolvenzen bei PPP-Modellen etc. Insoweit sind das gleich gelagerte Probleme. Der Regelungskreis oder der Rechtskreis, der verändert werden müsste, da sehen die Kommunen regelmäßig keine Schwierigkeiten auf sich zukommen, allenfalls beratender Natur; so ist es in den Fällen, die ich mir ansehen konnte, die bei uns als Aufsicht gelandet sind. Die Probleme entstehen, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist. Und da sollten wir nicht dazu beitragen, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen auch noch nachhaltig zu verschlechtern, indem ungünstige Vertragsgestaltungen eingegangen werden. Aber wir werden im Ausschuss sicher viel Gelegenheit haben, das zu diskutieren.
Da frage ich auch besonders gern. Herr Minister, geben Sie mir recht, dass mit Investitionen gerade in neue Energien aber manche Haushaltsprobleme bei Betriebskosten gelöst werden könnten, wenn in die richtige Richtung Wertschöpfung, die generiert wird, wieder investiert wird, um dann nachhaltig auch finanzielle Probleme zu lösen?
Das ist durchaus in vielen Fällen so und deshalb haben wir ja auch etwa die Richtlinie dafür geöffnet, um diese Möglichkeiten den Kommunen gewähren zu können, um darlegen zu können, dass nachhaltig sinnvolle Dinge auch über Investitionen, auch im Rahmen von Kreditvergaben und Kreditaufnahmen, dann gelöst werden können, das ist insoweit korrekt. Vielen Dank.
Jetzt schaue ich noch einmal in die Runde. Es meldet sich niemand mehr. Ich schließe die Aussprache. Ich verweise einmal darauf, dass es mehrere Ausschussüberweisungen gab, zwei, Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und Innenaus
schuss, und dass eigentlich, wenn ein Gesetzentwurf aus dem Landtag kommt, aus den Fraktionen kommt, es üblich ist, diesen Gesetzentwurf an den Justiz- und Verfassungsausschuss zu überweisen. Das hatten wir bei dem vorherigen Fall schon einmal nachgeholt. Ich bitte darum, dass die Fraktion DIE LINKE mir gegebenenfalls diesen Antrag noch stellt.
Als Erstes lasse ich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wenn ich jetzt zählen würde, sind die Reihen der Koalition wieder geschlossen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Inzwischen sind mehrere in das Hohe Haus gekommen, so dass eine Mehrheit diese Ausschussüberweisung abgelehnt hat.
Ich frage nun nach der Überweisung an den Innenausschuss. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Die gibt es auch nicht. Die Überweisung ist einstimmig vorgenommen worden.
Danke, Frau Präsidentin. Ich nehme gern Ihre Anregung auf, die Fraktion hat sich intensiv beraten. Wir würden es gern auch an den Justiz- und Verfassungsausschuss überweisen.
Dann möchte ich gern über diesen Antrag abstimmen. Wer der Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der CDUund der SPD-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es keine. Damit ist die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss abgelehnt worden.
Ich verweise nur darauf, dass das sonst bei Anträgen aus der Mitte des Hauses, die gesetzliche Regelungen betreffen, durchaus Usus war. Aber es ist abgelehnt, demzufolge brauchen wir auch nicht über eine Federführung entscheiden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 16.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/3498 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen beinhaltet zwei Regelungen. Zum einen wird die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde neu festgelegt und zum anderen wird die Befristung aufgehoben.
Bislang ist die Zuständigkeit sowohl für die Aufgaben nach diesem Gesetz als auch nach dem Thüringer PsychKG - also auch für den Maßregelvollzug und für die Aufsicht - ausdrücklich im Gesetzestext festgelegt. Danach ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Aufgaben nach dem Thüringer PsychKG das Landesverwaltungsamt, für die Einrichtungen des Maßregelvollzugs das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und die oberste Aufsichtsbehörde das zuständige Ministerium. Sie können sich erinnern, als damals das Landesamt für Soziales und Familie aufgelöst wurde, wurden diese Bereiche damals so gewählt.
Die neue Rechtsvorschrift soll regeln, dass die nach diesem Gesetz zuständigen Aufsichtsbehörden durch eine Rechtsverordnung des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministeriums bestimmt werden. Dies soll das Thüringer Landesverwaltungsamt sein. Wir wollen damit eine Bündelung von unterschiedlichen notwendigen Kompetenzen für die Aufgabenerledigung im Maßregelvollzug erreichen. Die Entfristung, denke ich, ist sachgerecht, weil wir an der Stelle lange Linien brauchen, auch Verlässlichkeit brauchen. Wenn Sie sich an die erste Änderung des PsychKG noch einmal erinnern, das war ja eine sehr offene Diskussion auch mit der damaligen Sozialministerin Frau Lieberknecht, so dass wir schon auch, denke ich, sehr einvernehmlich sagen können, eine Entfristung ist an der Stelle angezeigt. Herzlichen Dank.
Die Fraktionen sind hier übereingekommen, dass dieser Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen wird. Das bleibt auch so, so dass ich jetzt vorschlage, dass wir diesen Gesetzentwurf an
den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überweisen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, aber nicht von allen Abgeordneten. Ich frage demzufolge nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion.
Moment einmal, ich beginne jetzt noch einmal mit der ersten Frage. Die erste Frage war, wer der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das gibt nämlich jetzt ein anderes Bild.
Ich frage jetzt, wer der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus jetzt wieder allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt keine Stimmenthaltung.
Herr Emde, Ihr Geschäftsordnungsantrag. Herr Emde, Sie hatten einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt.