Wir werden auf allen Ebenen, auf Bundesebene, auf Landesebene, auf Landkreisebene, Ebene der Regionen und auf kommunaler Ebene alle notwendigen Schritte tun und unterstützen müssen, um diejenigen, die die Energiewende beschleunigen wollen, tatkräftig zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund bin ich der Überzeugung, dass es zukünftig keine politische Diskussion und Auseinandersetzung mehr geben wird, in deren Mittelpunkt sich nicht die Frage stellt, wie stellt sich unsere Region, unsere Gemeinde, unsere Kommune zu der Frage der erneuerbaren Energien, zu der Frage bezahlbare Energiepreise für die Bürgerinnen und Bürger, zu der Frage sicherer Energieversorgung. Das funktioniert nur - das habe ich in diesem Haus schon mehrmals betont - durch das Zusammenspiel zentraler und dezentraler Elemente. Wenn es hierzu einer Änderung der Kommunalordnung bedarf, um Dinge zu ändern, die Kommunen davon abhalten, die notwendigen Schritte einzuleiten, wird sich meine Fraktion tatkräftig dafür einsetzen, dass das geschieht.
Und vor dem Hintergrund möchte ich Sie bitten, den Antrag, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE an den Innenausschuss zu überweisen, um eine Diskussion möglich zu machen und hier im Hause erneut über diese Frage zu diskutieren. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Gäste hier im Thüringer Landtag, wenn es um die Energiewende geht, um den Ausbau der Erneuerbaren, dann sind wir ganz an der Seite vieler Fraktionen hier im Haus und streiten uns gern mit denen, die noch nicht an unserer Seite sind. Wir wollen hier an dieser Stelle Thüringen voranbringen. Wir glauben, dass z.B. in einem Tagesordnungspunkt, der vor kurzer Zeit heute Morgen hier behandelt wurde, im Landesentwicklungsplan oder z.B. in einem Klimaschutzgebäude-Energiegesetz, viel mehr Pulver auch darin liegen würde, um die Energiewende in Thüringen voranzubringen. Wir sind skeptisch, das will ich ganz klar in Richtung der LINKEN sagen, ob es dieses Gesetzentwurfs bedurft habe. Skepsis heißt aber auch, dass wir uns gern überzeugen lassen wollen. Deshalb begrüßen wir, dass das schon Vertreter aller Fraktionen angekündigt haben, einer Debatte im Ausschuss zuzustimmen.
Wir kennen das Argument aus vielen Gesprächen mit Stadtwerken. Unsere Fraktionsvorsitzende hat ja eine Tour durch fast alle Thüringer Stadtwerke unternommen und hat sich angehört und dort diskutiert, wie man diese Energiewende auf kommunaler Ebene voranbringen kann. Da fällt - und das zeigt ja, dass wir hier ein Problem haben - immer die Kommunalordnung. Die Kommunen sagen, wir wollten schon viel mehr machen, und das Thüringer Landesverwaltungsamt lässt uns allerdings nicht. Meiner Meinung nach handelt es sich hier nicht um einen Gesetzeskonflikt, sondern eher um den Konflikt, dass das Thüringer Landesverwaltungsamt z.B. nicht einsehen will, dass das Betreiben einer Photovoltaikanlage eine rentierliche Geschichte ist, dass das eine Sache ist, die ist gut für die Kommune, nicht nur, weil man dem Klimaschutz etwas zugutekommen lässt, wo man normalerweise Geld in die Hand nehmen muss, sondern man hat hier Klimaschutz plus Rendite - und das ist eine ganz vernünftige Sache,
Ja, aber Sie können auch nicht - Herr Kuschel, das sage ich ganz klar, Ihren Eifer in allen Ehren - alles in Gesetze schreiben. Dann haben wir so dicke Bü
cher, die kein Bürger mehr versteht und dann ist das auch nicht bürgerfreundlich. Der Grundsatz besteht doch darin: Die Kommunen dürfen sich betätigen und betreiben solche Anlagen. Es ist nicht verboten. Insofern glaube ich, dass es eher einen klarstellenden Charakter haben müsste. Wenn die Landesregierung sagen würde: „Na klar wollen wir das, bitte genehmigt solche Anlagen. Wenn ein Wirtschaftsplan dafür vorliegt, macht das, das ist eine rentierliche Sache für die Kommunen.“, hätten wir dieses Problem ganz sicher nicht. Herr Kollege Kellner, ich kann gar nicht verstehen, warum die CDU auf einmal gegen einen Wettbewerb zwischen den Kommunen ist.
Wer ist der Effektivste? Das kann ich gar nicht verstehen. Auch da bin ich sehr froh, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren können. Ich finde das unverständlich. Unverständlich finde ich auch, wenn die FDP argumentiert, dass Stadtwerke niemals allein effizient sein können ohne einen Privaten. Die Anschauung scheint ganz plausibel, dass der Private sich immer darum kümmert, dass auch ein bisschen Rendite abfällt. Aber schauen wir in das bunte Spektrum der Thüringer Stadtwerke und wir stoßen auf das Stadtwerk Meiningen, sehen ein ganz erfolgreiches Stadtwerk, das kommunal geführt ist, kein E.ON dabei hat. Es ist ein gutes Stadtwerk und Sie können sich in Südthüringen darüber informieren, wie vernünftig und vor allen Dingen erfolgreich die arbeiten.
Nicht das Gesetz ist das Problem, wir stellen uns aber der Diskussion. Vielleicht noch eine Anmerkung in Richtung der LINKEN: Jeden Lebenssachverhalt, den man politisch gern diskutieren will, kann man als eine Gesetzesvorlage in den vorderen Bereich der Tagesordnung des Thüringer Landtags bringen. Das ist clever, das will ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Aber vielleicht sollten wir uns alle darauf konzentrieren, dass wir dieses Instrument nicht überfrachten, sondern dass wir klar abschichten, ob wir eine Debatte um die Klarstellung, dass Kommunen mehr erneuerbare Energien anwenden sollen, nicht vielleicht auch in einem normalen Antrag behandeln könnten. Sie haben jetzt den Weg über das Gesetz - das ist ein ganz kleines Gesetz, das auf ein A4-Blatt passt - gesucht. Das kann man machen, aber vielleicht denkt man innerhalb der LINKEN darüber nach, dass wir diesen Teil Gesetzesvorlagen hier im Thüringer Landtag nicht allzu sehr überfrachten. Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, man soll immer mit etwas Positivem beginnen. Deshalb danke ich für die Ankündigung von CDU und SPD, den Gesetzentwurf nicht von vornherein abzulehnen, sondern an den Ausschuss zur weiteren Diskussion zu verweisen. Das ist gut so, denn dann kann man die eine oder andere Fachdiskussion fortführen. Herr Adams, mit Ihrem Hinweis beschäftigen wir uns auch in der Fraktion - da können Sie sich sicher sein -, was die Formulierung des Willens des Landtags in Gesetzen oder Anträgen betrifft. Aber ich verweise auf das Urteil des Verfassungsgerichts in Thüringen. Das Verfassungsgericht hat gesagt und das hat die Landesregierung sehr wohlwollend aufgenommen: Der Landtag kann seinen Willen nur durch Gesetze zum Ausdruck bringen. Anträge sind eine Willensbekundung. Daran kann sich die Landesregierung orientieren, sie kann sie aber auch ignorieren. Unsere Erfahrungen sind bedauerlicherweise die, dass wir über Anträge die Landesregierung nicht motivieren können, über Dinge nachzudenken.
Genau. Sie sehen es, wie viel Interesse hier besteht. Ich begrüße aber ausdrücklich den Innenminister. Er war nicht ganz pünktlich, aber das Wichtige bekommt er jetzt noch mit.
Beim Innenminister habe ich in der jetzigen Situation ausnahmsweise sogar Verständnis, wenn er nicht im Raum ist und erinnere an die Debatte von gestern, weil der Aufgabenkatalog des Innenministers tatsächlich etwas größer aufgestellt ist. Aber die Landesregierung besteht aus mehr Mitgliedern. Insofern ist das auch Ausdruck für das gestörte Verhältnis zwischen Landesregierung und Landtag und deshalb unser Versuch, den Willen des Parlaments in Gesetze zu fassen, denn da kann die Landesregierung nicht so leicht ausweichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kellner, wir haben lange darüber diskutiert, ob es sich eher um ein Vollzugsproblem oder ein gesetzgeberisches Problem handelt, ob das Gesetz klarstellender Regelungen bedarf. Ich erinnere daran, dass Herr Machnig als zuständiger Wirtschaftsminister auch zu der Erkenntnis gekommen ist, wir müssen die Kommunalordnung in diesem Bereich modifizieren, anpassen, konkretisieren, weil die Kommunalordnung allgemeine Regelungen für das kommunale
Wirtschaften enthält. Der Vertreter der FDP hat darauf verwiesen, da sind den Kommunen enge Grenzen gesetzt. Das haben wir immer kritisiert, aber das nehmen wir zur Kenntnis. Es gibt da eine spezielle Regelung, insbesondere für den Bereich der Energiewirtschaft. Nach Prüfung auch dessen, was Herr Machnig hier in die Diskussion eingebracht hat, sind wir zu der Auffassung gekommen, es bedarf einer gesetzgeberischen Klarstellung. Um nichts anderes handelt es sich. Wir stellen das Gesetz hier in diesem Punkt klar. Die sehr allgemein abstrakte Regelung in der Kommunalordnung reicht da nicht aus. Ich darf darauf verweisen, dass wir eines der Bundesländer sind, die die sogenannte verschärfte Subsidiaritätsklausel im kommunalen Wirtschaftsrecht festgeschrieben haben. Das freut immer die Damen und Herren der FDP, weil die besagt, wenn es ein Privater gleich gut machen kann, muss der Private den Vorrang haben. Wir erleben zurzeit infolge der Wirtschaftskrise eine Renaissance des Kommunalen. Es gibt vielfältige Rekommunalisierungsmaßnahmen, weil offenbar erkannt wurde - übrigens auch bei den Bürgerinnen und Bürgern -, dass der Markt, die Privatwirtschaft nicht alles leisten kann. In den letzten 15 Jahren gab es eine völlig abweichende Entwicklung. Da wurde nämlich nach den Grundsätzen des Neoliberalismus eine Vielzahl von Aufgaben, die öffentliche Unternehmen wahrgenommen haben, privatisiert. Das war übrigens eine Ursache für die Wirtschaftskrise, mit deren Auswirkungen wir uns immer noch beschäftigen müssen. Das heißt, wenn die Theorie der FDP stimmen würde, hätte es in den letzten 15 Jahren keine wirtschaftlichen Verwerfungen geben können,
weil in den letzten 15 Jahren wurde eine Vielzahl kommunaler Unternehmen kommunaler Leistungen privatisiert. Aber jetzt kam die Umkehr. Wir sind davon überzeugt, dass ein ausgewogenes Miteinander zwischen kommunalen Unternehmen, zwischen genossenschaftlichen Unternehmen und privaten Unternehmen durchaus auch marktregulierend und marktberuhigend wirken kann, auch was Preise betrifft. Jede Monopolstruktur in diesem Bereich ist wenig förderlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist durch die FDP darauf verwiesen worden, PPP-Modelle wären alternativ hier vorzuziehen. Da erinnere ich nur an die Stellungnahme der Landesrechnungshöfe. Der Präsident des Thüringer Landesrechnungshofs folgt hier der Debatte, herzlich willkommen - nicht nur der Debatte, Sie sind sehr oft Gast hier -, vielleicht können Sie diese Stellungnahme der Landesrechnungshöfe zu diesem alternativen Finanzierungsmodell der FDP zukommen lassen. Sie haben sich nämlich als Irrweg erwiesen und keinesfalls hilfreich, weil die Risiken verbleiben bei der öffentlichen Hand und die Marktvorteile
beim Privaten. Solche Geschäftsmodelle, wo sehr einseitig die öffentliche Hand die Risiken trägt, aber die Gewinne eben privatisiert werden, sind zeitlich überholt.
Da bin ich bei einem weiteren wichtigen Anliegen unseres Gesetzentwurfs. Wir wollen, dass regenerative Energieerzeugung auch regional erfolgt. Da bilden kommunale Unternehmen eine wesentliche Säule. Wir wollen, dass die daraus entstehenden Gewinne in der Region verbleiben und dort zu Wertschöpfungsketten führen. Wenn wir diesen Markt der freien Wirtschaft allein überlassen, dann besteht immer wieder die Gefahr, dass die Gewinne, insbesondere aus den Regionen, abfließen. Davon hat keiner etwas, außer private Investoren. Wir kennen den finanziellen Druck auf die öffentlichen Haushalte. Wir meinen, auch über die wirtschaftliche Betätigung muss ein größerer Ertrag für die Haushalte entsprechend entstehen.
Eine letzte Anmerkung, es wurde von Herrn Kellner gesagt, kein Wettbewerb zwischen den Kommunen. Das wollen wir auch nicht, wir setzen auf Kooperation. Deshalb, wenn Sie sich intensiv mit unserem Gesetzentwurf beschäftigen, wissen Sie, dass wir im letzten Drittel des Gesetzentwurfs geregelt haben, dass sich die beteiligten Kommunen in der Region verständigen müssen, um Konkurrenzsituationen zu verhindern. Wir wollen nicht, dass sich beispielsweise eine Gemeinde und der Landkreis gegenseitig dann die Potenziale im Bereich der regenerativen Energien streitig machen. Von daher ist der Hinweis, den Sie gegeben haben, bei uns schon sehr frühzeitig angekommen und wir haben uns selbst damit beschäftigt und haben das im Gesetzentwurf dann entsprechend mit aufgenommen. Wenn Sie da meinen, wir sind nicht zielgenau, dann ist ja der Ausschuss das geeignete Gremium, das auch weiter zu diskutieren.
Noch zwei Dinge, die auch für die Diskussion von Bedeutung sind: Wir als Fraktion verweisen auf die Erklärung des Verbandes kommunaler Unternehmen zur letzten Jahrestagung im Oktober; die haben ein umfassendes Positionspapier mit aus meiner Sicht sehr guten Praxisvorschlägen unterbreitet, damit sollten wir uns im Ausschuss beschäftigen. Es gibt auch erste Hinweise aus den Landkreisen, z.B. Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt, die das bestätigten, was hier Herr Adams gesagt hat, dass insbesondere das Landesverwaltungsamt offenbar gegenwärtig nicht bereit ist, derartige Aktionen im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung separat zu betrachten als rentierliche Investition, sondern sie betten das ein in die gesamte Leistungskraft eines Landkreises und unterstellen dann dabei einfach, dass eine weitere wirtschaftliche Betätigung nicht mit der Leistungskraft des Landkreises in Übereinstimmung zu bringen ist, und untersagen dann eine weitere wirtschaftliche Betätigung in diesem Bereich. Das bestätigen uns also diese
Insofern lassen Sie uns im Ausschuss weiter diskutieren. Neben den gesetzlichen Klarstellungen kann es dabei auch ein Ergebnis sein, dass wir im Rechtsvollzug mit den Landesbehörden hier in den Dialog treten müssen, so dass diese dann den Willen des Gesetzgebers umsetzen. Danke.
Seitens der Abgeordneten habe ich keine weiteren Redemeldungen. Für die Landesregierung Minister Geibert, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, um es vorwegzunehmen, seitens der Landesregierung wird keine Notwendigkeit für den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE gesehen. Eine Novelle des kommunalen Wirtschaftsrechts, wie DIE LINKE sie sich vorstellt, ist nicht angezeigt. Warum? Thüringen besitzt bereits bundesweit eines der modernsten Regelwerke zur Regelung der kommunalwirtschaftlichen Betätigung.
Dieses erlaubt den kommunalen Unternehmen, sowohl in ihrem originären örtlichen Hoheitsbereich als auch überörtlich tätig zu werden und bestärkt sie im Sinne der in jüngster Vergangenheit gefassten Beschlüsse der Landesregierung zur Energiewende. Das Thüringer Kommunalrecht gibt den Kommunen bereits heute die Möglichkeit, sich im Rahmen ihrer kommunalen Aufgaben im Bereich der erneuerbaren Energien zu betätigen und damit eigenständig entsprechende Anlagen zu errichten und auch zu betreiben. Nichtsdestotrotz obliegt die Art, darüber zu entscheiden, ob und wie die jeweilige Energieversorgung in der Gemeinde aussehen soll, der Entscheidung der Gemeinden im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungshoheit. Kommunale Unternehmen können gerade im Bereich der Energieversorgung überörtlich tätig werden, ohne dabei die Konkurrenz aus dem privaten Sektor scheuen zu müssen. Eine grenzüberschreitende Tätigkeit ist auch für diesen Bereich zulässig, wenn neben den Voraussetzungen der kommunalwirtschaftlichen Betätigung die Gebietsüberschreitung durch einen öffentlichen Zweck erforderlich ist. Die hierbei maßgebliche Voraussetzung des öffentlichen Zwecks entspricht den verfassungsrechtlich verankerten Grundsätzen und wurde durch die im Bereich des Kommunalverfas
sungsrechts ergangene Rechtsprechung zu Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes bestätigt. Hierbei hat jede Gemeinde den Belangen der örtlichen Gemeinschaft Rechnung zu tragen. Gerade diese Grundprinzipien der örtlichen Gemeinschaft und des Gemeinwohls sollten nicht zugunsten einer unnötigen Verwischung privater und öffentlicher Interessen aufgegeben werden. Insoweit verwundert es, dass gerade die hier einbringende Fraktion der LINKEN an diesen Grundfesten des sozialen Gemeinwohls rütteln möchte. Ich warne vor einem blinden Aktionismus in diesem Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, wenn nach Ihrer Überzeugung die Kommunalordnung einen ausreichenden Rechtsrahmen für die wirtschaftliche Betätigung im Bereich der Energieerzeugung bietet, wie erklären Sie sich dann die Vollzugsprobleme, die durch Landesbehörden aufgemacht werden? Dann gäbe es doch keine Bedenken hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens durch Landesbehörden, insbesondere der Rechtsaufsichtsbehörden.
Ich will es mir jetzt nicht zu einfach machen, Herr Abgeordneter Kuschel, und darauf hinweisen, dass manchmal auch irritierende Auffassungen durch im Land umherreisende, im Kommunalbereich tätige Politiker verstreut werden.
Aber die Gestaltungsspielräume für die Kommunen sind groß und, ich denke, wir sollten sie gemeinsam unterstützen, diese zu finden und auch auszunutzen. Da ist auch gelegentlich Zurückhaltung vonseiten der Rechtsaufsicht und insoweit nur Beratung gewünscht und erforderlich.