Protokoll der Sitzung vom 17.11.2011

Die vorgeschlagene Novelle enthält daher verschiedene Verweisungen auf das Versicherungsrecht. Im Übrigen ist dies auch nichts Ungewöhnliches. Der für die Zusatzversorgungskasse in Anwendung kommende Aufsichtsrahmen entspricht den Kriterien, die auch andere berufsständische Versorgungswerke einzuhalten haben. Zudem schlägt die Landesregierung vor, das Versorgungsverbandsgesetz im Hinblick auf die Rechtsstellung und die Aufgaben des Direktors weiterzuentwickeln. Die in den vergangenen Jahren eingetretene Aufgabenverdichtung im Bereich des Versorgungsverbandes und der Zusatzversorgungskasse sowie der steigenden Vermögenswerte machen es notwendig, dem Direktor einen ständigen allgemeinen Vertreter zur Seite zu stellen, der diesen unterstützt und entlastet. Weiterhin soll das im Haushaltsrecht übliche Vier-Augen-Prinzip eingeführt werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch Änderungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes vor. So wird das für die zusätzliche Altersversorgung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren beim Versorgungsverband gebildete unselbstständige Sondervermögen in Form der Feuerwehrkasse sowie das maßgebende Beschlussorgan, der Feuerwehrausschuss, auch im Versorgungsverbandsgesetz verankert. Denn zur rechtssicheren Umsetzung der sogenannten Feuerwehrrente ist es angezeigt, die ineinandergreifenden Bestimmungen des Versorgungsverbandsgesetzes und des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zu konkretisieren.

Darüber hinaus schlägt die Landesregierung vor, den bisher vorgesehenen Hinterbliebenenanspruch zu streichen. Damit wird deutlich, dass es sich um eine höchstpersönliche Anerkennung für ein besonderes ehrenamtliches Engagement handelt. Die Ausdehnung der Ehrenpension auf Hinterbliebene hätte eine Minderung des Anspruchs aller ursprünglich Leistungsberechtigten um etwa 25 Prozent bedeutet. Die Streichung des Hinterbliebenenanspruchs begünstigt damit die eigentliche Zielgruppe der ehrenamtlich Tätigen. Die kommunalen Spitzenverbände, der Feuerwehrverband sowie der kommunale Versorgungsverband Thüringen wurden bei dem vorliegenden Gesetzentwurf im Rahmen der Anhörung beteiligt und haben den Regelungen grundsätzlich zugestimmt. Der Feuerwehrverband und die kommunalen Spitzenverbände haben die Streichung der Hinterbliebenenversorgung bei der Feuerwehrrente begrüßt.

(Präsidentin Diezel)

Im Übrigen wurden seitens des Verwaltungsrates des Kommunalen Versorgungsverbandes die strukturellen Änderungen im Bereich der Leitung des Versorgungsverbandes (Direktor und Vier-Augen- Prinzip) ausdrücklich eingefordert.

Ich bitte um Ihre wohlwollende Begleitung des Gesetzentwurfs für die anstehenden Beratungen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Wir waren übereingekommen, dass dieses Gesetz ohne Aussprache an den Ausschuss überwiesen wird. Da ich bis jetzt keinen Antrag habe, schlage ich vor, wir überweisen diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss.

(Beifall DIE LINKE)

Falls sich kein Widerspruch dagegen erhebt, lasse ich darüber abstimmen. Wer der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Innenausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht.

Gibt es noch einen Wunsch auf Ausschussüberweisung? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 15 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Thüringer Gesetz zur Förderung der Energiewende in den Kommunen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3503 ERSTE BERATUNG

Dieses Gesetz wird Herr Abgeordneter Hellmann begründen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, das Thüringer Gesetz zur Förderung der Energiewende in den Kommunen ist das Thema. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesrepublik hat vor wenigen Monaten den Atomausstieg beschlossen. Thüringen bekennt sich dazu. Das ist gut so, aber dieser Energieausstieg bedingt natürlich unseres Erachtens die Energiewende hin zu den erneuerbaren Energien und wenn man das organisieren will, dann muss man aus unserer Sicht viel Geld in die Hand nehmen,

um das zu gestalten. Große Potenziale sehen wir dabei bei den Kommunen,

(Beifall DIE LINKE)

zumal das den Charme hätte, wenn Kommunen in die Lage versetzt werden, erneuerbare Energien zu erzeugen, dass sie natürlich etwas für ihre Haushaltslage machen können. Wir wissen, viele Kommunen haben klamme Kassen,

(Beifall DIE LINKE)

so dass das eine wunderbare Geschichte wäre, hier zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Das Problem besteht gegenwärtig darin, dass in der Kommunalordnung erhebliche Barrieren bestehen und diese Hemmnisse müssen unseres Erachtens beseitigt werden. Wer die §§ 71, 72 und 73 der Kommunalordnung kennt, weiß, dass dort zumindest einige Klarstellungen erfolgen müssen.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist eines unserer Hauptanliegen, das wir mit dieser Gesetzeseinbringung verfolgen. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass es darum geht, dass alle Kommunen in die Lage versetzt werden müssen, diesen Weg zu gehen, weil, wenn eine Kommune einen Kredit für eine Investition haben will, dann muss sie den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit führen. Wir haben inzwischen in Thüringen sehr viele Kommunen, die diesen Nachweis nicht mehr positiv ausweisen können, so dass die, die es am nötigsten hätten, herausfallen würden und das müssen wir verhindern. Ich denke, das könnte eine spannende Diskussion in den Ausschüssen werden. Deswegen bitte ich auch darum, unsere Vorlage, unseren Entwurf federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und an den Innenausschuss zu überweisen. Ich bedanke mich.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Kellner zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, ein Gesetz zur Förderung der Energiewende in den Kommunen ist grundsätzlich zu begrüßen, nicht zuletzt nach dem Atomausstieg.

(Beifall DIE LINKE)

Nun sind wir natürlich alle gefordert, regenerative Energien weiterzuentwickeln und zum Einsatz zu bringen. Da stimme ich mit dem Gesetz überein. Hier sollte man etwas machen, hier sind die Kommunen aufgefordert und bieten ein großes Potenzial. Was ich aber nicht so richtig verstehen kann ist,

(Minister Geibert)

dass diese Regelung, die jetzt eingeführt werden sollte, schon existiert.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Kann ich Ihnen erklären, das kann ich Ihnen aber erklären. Das dachte ich mir.)

Ich freue mich schon darauf, Herr Kuschel. Im § 2 ThürKO ist nämlich klar geregelt, dass sich die Kommunen an Unternehmen beteiligen können, aber auch eigene Unternehmen gründen können. Wir haben das zum Beispiel bei den Stadtwerken. Wir haben das in vielerlei Hinsicht, wo Kommunen sich mit Unternehmen zusammentun, um Versorgungsaufgaben oder auch andere Aufgaben für ihr Gebiet wahrzunehmen. Wir wollen nicht, dass die Kommunen in Wettbewerb zueinander treten, indem sie regenerative Energie einführen und dann nach außen bringen wollen, um Einnahmen zu erschließen. Das ist ein Stück weit das Ziel, was der Gesetzentwurf mit einfließen lässt. Ich denke, diesen Wettbewerb brauchen wir nicht und wir brauchen auch keine Energiestaatsunternehmen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist aber erstaunlich für Sie. Sie wollen doch aber immer Wettbewerb. Das ist aber er- staunlich.)

Wettbewerb ist gut. Wir wollen aber nicht, dass die Kommunen gegeneinander in Wettbewerb treten. Sie sollen auf ihrem Versorgungsgebiet ihren Aufgaben gerecht werden. Dafür sind sie da. Wir wollen auch nicht den Strom, was immer kritisiert wird, von der Küste in den Thüringer Wald bringen. Nein, nach Möglichkeit soll der Strom vor Ort verbraucht werden.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist richtig. So sehen wir das auch.)

Deswegen ist das bei der Kommune gut angesiedelt, aber ich sehe trotzdem nicht die Notwendigkeit, die ThürKO zu ändern, worauf Sie abzielen. Das sehe ich nicht so, weil das in § 2 schon weitestgehend geregelt ist. Unabhängig davon bin ich gespannt auf die Diskussion. Ich werde mir die Sache nicht leicht machen und ich werde mich oder unsere Fraktion wird sich der Sache auch nicht verschließen. Ich beantrage, den Gesetzentwurf an den Ausschuss, federführend aber an den Innenausschuss zu überweisen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Kellner, Sie meinten auch den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit? Den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und den Innenausschuss, aber die Federführung anders?

(Zuruf Abg. Kellner, CDU: Federführend In- nenausschuss.)

Gut. Ich rufe als nächsten Redner auf für die FDPFraktion den Abgeordneten Kemmerich.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wenn jetzt die FDP sagt, sie will auch keinen Wettbewerb, dann verstehe ich das auch nicht mehr.)

(Unruhe DIE LINKE)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr verehrte Gäste, der Gesetzentwurf ist kurz und knapp, die dahinterstehenden Probleme dafür umso umfangreicher. Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen unterliegt zu Recht Beschränkungen durch die Verfassung, Gemeindeordnung und das Wettbewerbsrecht. Es geht aber nicht nur um den Grundsatz, dass die kommunalen Unternehmen zur Daseinsvorsorge dienen dürfen, sondern auch darum, dass sie nicht zu privaten Anbietern in Konkurrenz treten sollen, die grundsätzlich unserer Auffassung nach, aber auch der Geschichte folgend, wirtschaftlicher arbeiten.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das haben wir jetzt gesehen!)

Nach dem vorliegenden Entwurf möchten wir diesen Grundsatz auflösen und zulassen, dass entweder von den Kommunen selbst oder in Gemeinschaft oder in Beteiligungen Unternehmen gegründet werden, die dann neue Geschäftsfelder erschließen, insbesondere wie gerade hier und heute genannt, die wirtschaftliche Betätigung in dem Bereich erneuerbare Energien. Wir wissen, dass diese Investitionen sehr intensiv, kostenträchtig und vor allem langwierig sind. Wir wissen, dass die Investitionen natürlich von Risiken begleitet werden. Wir erleben zum Beispiel gerade eine Abwägung im Bereich Offshore-Windparks, wo festzustellen ist, dass die Investitionen den Planungen nicht folgen, wie das manchmal das Leben nach sich zieht, sondern dass hier auch mehrere Betreiber schon in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder mehr geraten sind, und dass hier zwar mit fest kalkulierten Kosten kalkuliert worden ist, aber diese Kostenrahmen permanent überschritten werden. Es kommt noch hinzu, dass die meisten Geschäftsmodelle im Bereich erneuerbare Energien als Geschäftsmodell die Basis von Subventionen aus den EEG beinhalten, deren langfristige Erfolgsbasis von uns infrage gestellt wird, nicht nur weil sie permanent den Verbraucher in eklatanten Höhen belastet, sondern auch weil sich andere Ziele der Subventionierung nicht einstellen und insofern das Geschäftsmodell durchaus auf wackeligen Beinen steht. Wir würden weiter auf den Weg verweisen, in Größenordnung private Investoren, privates Kapital zu gewinnen. Es gibt in Thüringen gute Beispiele für öffentliche private Partnerschaften oder PPP-Projekte. Ich nenne die Autobahn Richtung Eisenach,

(Abg. Kellner)

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Kein gu- tes Beispiel!)

ich nenne das Autobahnprojekt Triptis-Schleiz, ich nenne auch die Riethsporthalle hier in Erfurt. Das sind Modelle, die kostenseitig auf dem Punkt gelandet sind, die zeitlich unterhalb der Frist gebaut worden sind und für die Kommunen ein auf lange Sicht nachvollziehbares und nicht ausweitbares Risiko geben. Nichtsdestotrotz werden wir uns einer Diskussion in den Ausschüssen, wenn es denn geklärt ist, welche es werden sollen, nicht verwehren und freuen uns dort auf die Debatte. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Weber zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Tribüne, die Energiewende ist eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit.