Die Nahrungsmittelindustrie und die Herstellung von Nahrungsmitteln ist ein EU-subventioniertes Gebiet und deshalb bin ich der Meinung, dass gerade hier sehr sorgfältig umgegangen werden muss und Nahrungsmittel müssen effizient eingesetzt werden und nicht eventuell noch ausdrücklich vermehrt zur Benutzung und zur besonderen Behandlung in der Biogasproduktion.
Und das auch unter dem Aspekt, dass es viele Regionen in dieser Welt gibt, in denen Nahrungsmittel ausdrücklich knapp sind.
Zum Energieertrag für Grünschnitt aus dem privaten und öffentlichen Garten und Parkpflege, dazu hatten wir als FDP-Fraktion bereits vor einiger Zeit eine Kleine Anfrage gestellt, wie denn dieser Grünschnitt effizient eingesetzt werden kann. Die Antwort war damals, und das ist auch in den Listen belegt, dass dieser Grünschnitt nicht sehr effizient ist. Wir reden hier von 43 m³ Methanertrag pro Tonne Frischmasse. Das ist tatsächlich nicht viel im Vergleich zu anderen Bioabfällen.
Noch ein Wort zu unserem gemeinsamen Beschluss, den Sie auch angesprochen haben: Wir haben ja im Punkt 10 gerade dafür plädiert, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen, um den regionalen Wirtschaftsdünger, Landschaftspflegematerial, Bioabfall, allem den Vorrang zu geben vor importierten Rohstoffen und natürlich auch Transportwege so gering wie möglich zu halten. Bei einer Bevorzugung von Bioabfällen gegenüber allen anderen ist dann immer die Gefahr zu sehen, zumindest muss man sie in Betracht ziehen, dass
Wenn wir uns dann einmal die Vergütungssätze anschauen, ich denke, das ist auch der Knackpunkt; die Vergütungssätze im Gesetz sehen folgendermaßen aus - ich beschränke mich einmal nur auf die Bemessungsleistung um 500 kW: Vergütung für Strom aus Wasserkraft beträgt einschließlich 5 bis 500 kW 12,07 ct/kW. Für Strom aus Deponiegas gibt es 6,8 ct/kW, immer mit derselben Größe bis 500 kW. Strom aus Klärgas sind es 6,79 ct/kW und Strom aus Biomasse sind 12,3 ct/kW, also eminent höher als alle anderen Vergütungen, die ich jetzt vorgelesen habe. Da bin ich der Meinung, das ist eine ordentliche Vergütung. Hier noch einmal zu sagen, wir müssen das noch bevorzugen, das scheint mir eine Verzerrung zu sein und möglicherweise auch eine Konkurrenz zur Nahrungsmittelindustrie.
Zu Ihrem Vorschlag II. 2, den Substratlisten, möchte ich nur ganz kurz sagen: Es gibt ja bereits eine pauschale Regelung in der Biomasseverordnung für alle ausdrücklich nicht benannten Pflanzen. Von einem weiteren Antrag zur Erweiterung von Pflanzenarten oder Abfallarten in diese Aufnahme würde ich jetzt absehen wollen auch unter dem Aspekt der Evaluation. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Sie haben ihre Bedenken geäußert mit der dritten Substratliste. Vielleicht sollten wir dem Gesetz tatsächlich die Chance geben, erst einmal zu wirken. Wie gesagt, Ihrem Vorschlag, das zu evaluieren und auch zu begleiten im Ausschuss, dem stehen wir sehr offen entgegen. Den Antrag selbst lehnen wir aber ab.
Abgeordneter Dr. Augsten möchte offensichtlich keine Frage stellen, sondern noch einmal sprechen. Gut, dann Herr Abgeordneter Dr. Augsten.
So kann die Frau Hitzing im Sitzen zuhören und vor allen Dingen kann sie jetzt nicht reagieren, es sei denn, sie geht noch einmal vor. Frau Hitzing, das sind jetzt drei Dinge geworden, einmal die Bevorzugung bestimmter Substrate. Wir haben gestern hier auf Ihren Antrag hin über LEADER gesprochen, über Förderung im ländlichen Raum. Die EU-Strukturfonds fließen hier rein, um Dinge, die unrecht laufen, auszugleichen, um in Europa, im europäischen Raum einen Ausgleich hinzubekommen; das wissen Sie. Wenn wir jetzt fordern, dass man jetzt
eine dritte Substratklasse einführt und deutlich mehr Geld für bestimmte Substrate, dann doch nicht deshalb, um zu bewirken, dass man sie dann mehr einsetzt, sondern dass sie überhaupt genutzt werden. Ich meine, Sie kennen die Diskussion um die Lebensmittelvernichtung, wie viele Lebensmittel da weggehen. Das ist ein unglaubliches Potenzial, abgesehen davon, dass man da grundsätzlich etwas machen muss, dass Lebensmittel nicht weggeschmissen werden, aber wenn man die Energiemenge dahinter sieht; nicht nur, was man an Energie hineingesteckt hat nach dem Transport, sondern was das für eine Energie bringen würde, wenn man es in Biogasanlagen schaffen würde. Aber es denkt keiner daran, weil es dafür eine ganz geringe Vergütung gibt.
Landschaftsmaterial: Landschaftsmaterial, das werden wir nächstens hier zum Thema machen, das ist ein Skandal. Andere Gemeinden machen das vor. Es ist ein Skandal, wie viel Grünschnitt hier grün verbrannt wird, wie die Städte händeringend versuchen, dieses Zeug loszuwerden. Das ist alles ganz wertvolles Material, in dem Energie steckt und was man natürlich in Biogasanlagen nutzen muss.
Insofern geht es doch um diese Kritik, die es bundesweit gibt - und das EEG steht unter erheblichen Kritiken, gerade wenn es um Lebensmittelkonkurrenzen geht, wenn es um Gülle, um Maiswüsten geht, das ist aber deshalb, weil es von Anfang an nicht richtig angelegt wurde, man hat dort auf Mais und Gülle gesetzt, vor allen Dingen auf Mais, und das ist der Grund, warum in anderen Bundesländern viele Maisflächen entstanden sind an Stellen, wo es keinen Mais geben darf - Erosionsschutz bzw. wo es früher Grünland gab, also Grünland als Klimaschutzquelle, da hat man Maisflächen hingebaut, damit man diese Biogasanlagen füttern kann. Das ist eine Fehlsteuerung einer an sich guten Sache, indem man am Anfang nicht darauf geachtet hat, dass man den Mais als die Pflanze, die den höchsten Ertrag bringt, im Prinzip so gut gefördert hat, dass überhaupt jeder, der wirtschaftlich denkt, sagt, ich muss Mais anbauen. Deshalb ist es ein Ausgleich, um die Dinge zu nutzen, die man nutzen kann bzw. nutzen muss, die sowieso da sind.
Der zweite Punkt ist, die Konkurrenzen zu Lebensmitteln finden eben genau deshalb nicht statt, weil wir Dinge nutzen, die als Reststoffe gelten. Schauen Sie in den Antrag. Da geht es um Bioabfälle, da geht es um Reststoffe, da geht es um Landschaftspflegematerial. Wenn wir diese Dinge nutzen, dann entstehen an anderer Stelle auf Ackerflächen keine Konkurrenzen, weil man nämlich dann auf den Ackerflächen Lebensmittel anbauen kann. Ich will damit zum Ausdruck bringen: Wir haben eine unglaubliche Reserve bei Substraten, die heute vernichtet werden, die verbrannt werden, die deponiert
werden, die einen unglaublich hohen Energiewert haben, die deshalb von den Anlagenbetreibern aber nicht eingesetzt werden können, weil es sich nicht rechnet, weil sie natürlich den höchst möglichen Ertrag haben wollen. Das ist der Grund, warum wir mit diesem Antrag richtig liegen und das ist der Grund, warum wir darüber reden müssen.
Die letzte Bemerkung, Frau Hitzing: Ich würde wirklich darum bitten, machen Sie sich schlau, machen Sie das wirklich nie wieder, vergleichen Sie nie wieder die Größenklassen - Sie haben da mit 500 kW angefangen - zwischen Wasserkraft, Solar, Wind und was Sie alles gemacht haben.
Das funktioniert überhaupt nicht. Sie können doch nicht sagen, es ist nicht gut, wenn man jetzt im Biogasbereich noch einmal mehr Geld fordert für die Einspeisevergütung für besonders biodiversitätsfreundliche oder bodenfreundliche Stoffe. Die bekommen doch ohnehin schon so viel, die bekommen doch ohnehin schon mehr als die Wasserkraftnutzer. Das hat etwas damit zu tun, was für eine Investition ich habe, das hat damit zu tun, wie lange ich abschreiben muss und das hat damit zu, ob man denn noch positive Nebeneffekte hat bei dem, was ich anstelle. Das stelle ich bei Wasserkraft infrage, wie toll das dann ist. Aber wenn ich dann Landschaftspflegematerial einsetze,
wenn ich die extensive Weide erhalte durch Biogasnutzung, weil das Vieh nicht mehr gehalten wird im Thüringer Wald, dann habe ich so viele positive Nebeneffekte, dass dort ohne Zweifel eine höhere Vergütung gezahlt werden muss. Danke schön.
Herr Dr. Augsten, auf zwei Punkte würde ich gern reagieren, wenn es Ihnen recht ist. Ich habe jetzt schon gesagt bekommen, wir sollten das bilateral machen. Punkt 1 ist die noch höhere Vergütung von Lebensmitteln. Ich denke, Sie haben mich verstanden, warum ich das gesagt habe. Ich weiß wohl, dass der Einsatz von Reststoffen aus der Lebensmittelindustrie jetzt schon vergütet wird, aber wenn es noch mehr vergütet wird - das war die Erklärung und die war meines Erachtens relativ deutlich -, ist ohne Weiteres durchaus denkbar, dass Missbrauch passieren würde. Das war Punkt 1.
Punkt 2: Das kann ich Ihnen nicht versprechen, was ich nie wieder machen soll, denn was ich hier mache, entscheide ich ganz allein selbst. Danke.
Beim Blick in die Runde sehe ich im Moment keine weiteren Redeanmeldungen. Ich frage auch in Richtung Landesregierung; die Landesregierung winkt ab. Also kann ich die Aussprache schließen, sowohl zum Sofortbericht als auch zu den anderen Teilen des Antrags. Ich muss jetzt einmal zurückfragen, und zwar in Richtung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wegen der Ausschussberatung. Soll der Sofortbericht fortberaten werden? Und natürlich dann auch die anderen Teile des Ausschusses?
Dann muss ich erst einmal Folgendes feststellen: Das Berichtsersuchen ist erfüllt, dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wenn wir die Fortberatung beantragen, müssen alle zustimmen, die die Beratung des Berichts im Landtag verlangt haben. Die CDU-Fraktion sagt, sie möchte das nicht. Demzufolge können wir den Sofortbericht nicht fortberaten.
Aber wir können die Nummer II des Antrags an den Ausschuss überweisen und darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer dieser Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD- und CDU-Fraktion. Danke. Ich frage nach den Enthaltungen. Enthaltungen gibt es nicht. Ich habe einmal durchgezählt, 25 haben für die Ausschussüberweisung gestimmt und 22 haben dagegen gestimmt, Enthaltungen gab es nicht.
Ich habe das Präsidium gar nicht mitgezählt, da wären noch zwei Überweisungsstimmen. Da wäre das 27 : 23.
Da sich der Widerspruch gegen dieses Abstimmverhalten jetzt öffentlich äußert - ich konnte mir das fast denken -, werde ich die Abstimmung noch ein
mal wiederholen. Ich bitte darum, dass die Schriftführer mitzählen. Ich kann Ihnen aber sagen, ich habe es durchgezählt und ich sehe jetzt, dass verschiedene Leute hereinkommen. Damit wird sich das Abstimm- oder Zählverhalten natürlich verändern. Wer für die Ausschussüberweisung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte die Schriftführer mitzuzählen. 29. Danke. Gegenstimmen? 31.
Herr Mohring, Sie haben es nicht gewusst, sondern Sie haben festgestellt, dass sich ein anderes Mehrheitsverhältnis im Saal zählen ließ.
Ich habe Ihren Einspruch zur Kenntnis genommen. Es sind danach einige in den Saal gekommen, daraufhin haben wir nachgezählt. Das ist jetzt 29 : 31. Ich frage jetzt der Vollständigkeit halber noch einmal nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Es wäre sehr schön, wenn vor den Abstimmungen alle im Saal wären, die auch abstimmen wollen und das nicht erst nach einem Einspruch tun würden.