Protokoll der Sitzung vom 15.12.2011

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einem Punkt aber will ich die Ministerin in Schutz nehmen, denn beim Einzelposten 681 33 in Titel 08 24 in Höhe von 28 Mio. € schlagen sicherlich zwei Herzen in Ihrer Brust, zum einen das der Koalitionärin, zum anderen hoffentlich das der ehemaligen Oppositionspolitikerin. Sie ahnen es sicherlich, ich spreche vom Thüringer Erziehungsgeld. Ich will nun nicht alle Argumente erneut ins Feld führen, weshalb aus meiner Sicht ein Erziehungsgeld in dieser Form abzulehnen ist. Nur einen Hinweis lassen Sie mich in den Beratungen zum Haushalt hier doch noch geben. Wir, der Freistaat Thüringen, sind immer noch ein Nehmerland, dem beträchtliche Summen im Rahmen dieses Länderfinanzausgleichs zufließen. Dieses Geld, das wirtschaftlich stärkere Länder im Rahmen ihrer Solidarität uns zur Verfügung stellen, geben wir in Thüringen für eine Leistung aus, die sich diese Geberländer selbst nicht leisten wollen oder können. Eben weil andere Länder sorg- und sittsam mit ihren Steuermitteln umgehen, erhalten wir überhaupt Mittel. Solidarität ist keine Einbahnstraße, liebe CDU-Fraktion. Der Grad zwischen berechtigtem Anspruch der Hilfe zur Selbsthilfe an andere und im Ausnutzen der Helfenden ist ein schmaler, gerade bei einer Leistung, die aufgrund der Höhe des Betrags auch kaum Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern hat.

(Beifall FDP)

Daher bitte ich Sie, liebe Freunde von der CDU, machen Sie Frau Ministerin Taubert ein Weihnachtsgeschenk und schaffen Sie diese Maßnahme ab.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Zum Glück kann man sich seine Freunde noch aussu- chen.)

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das sind nicht unsere Freunde.)

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Stelle des Generationsbeauftragten. Lieber Herr Panse - vielleicht hört er ja zu -, nehmen Sie das, was ich jetzt sage, nicht persönlich, aber die Frage des Ausgleichs zwischen den Generationen ist eine Aufgabe, der sich aus unserer Sicht alle Ressorts zu stellen haben, da sich die Problemlage als eine umfassende darstellt. Mit Verlaub, der Besuch aller Mehrgenerationenhäuser in Thüringen, so berechtigt dies auch ist, reicht nicht aus, um an dieser Stelle den Nachweis der Rechtfertigung eines Generationenbeauftragten hier zu bringen.

(Beifall FDP)

In diesem Sinne lassen Sie mich abschließend zum vorliegenden Entwurf Folgendes sagen: Sparen heißt normalerweise, dass man Geld, was man hat,

nicht ausgibt. Es wäre gut, wenn wir in Bezug auf den Landeshaushalt wenigstens dazu kämen, dass wir das Geld, was wir nicht haben, auch nicht ausgeben. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Koppe. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten vor. Zu Wort gemeldet hat sich aber Frau Ministerin Taubert. Ich darf auch hier vor Ihrer Rede darauf hinweisen, dass sich die Redezeit jeder Fraktion entsprechend verlängert, sollten Sie länger als 12 Minuten reden. Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zumindest einen Teil meiner Weihnachtswünsche hat die CDU-Fraktion schon erfüllt. Ich wünsche mir nur Liebe, das haben Sie nicht erfüllt, und Zeit, aber die haben wir schon intensiv miteinander verbracht.

(Heiterkeit im Hause)

Zum Einzelplan 08: Ich habe als Sozialministerin natürlich einen ganz anderen Blick und möchte Ihnen das auch mit einigen Zahlen untermauern. Die Gesamtausgaben belaufen sich im vorliegenden Entwurf auf 355,6 Mio. €. Dabei sind bereits erhöhte Zuweisungen des Bundes an die Kommunen für die Grundsicherung im Alter in Höhe von 18,3 Mio. € als reine Durchlaufposten berücksichtigt. Lässt man dies außer Betracht, ergibt sich ein Ausgabeniveau von 337,3 Mio. €. Dies entspricht einer Reduzierung von etwa 24,5 Mio. € gegenüber dem Haushalt 2011. Wenn wir bei den Verwaltungsausgaben schauen, die offensichtlich auch in der Kritik stehen, auch die haben sich gegenüber 2011 erneut verringert und betragen nur noch 12,9 Mio. €, ihr Anteil liegt insgesamt bei 1,2 Prozent der Verwaltungsausgaben des Freistaats, auch bei der Investitionsförderung eine deutliche Reduzierung auf 46,5 Mio. €. Das bedeutet, dass wir unseren Haushalt gegenüber dem Jahr 2010 das wäre sicherlich auch für einige Kollegen der FDP-Fraktion ganz interessant, weil die mir immer vorwerfen, ich würde nicht sparen, Herr Barth - um 40 - um 40, damit Sie es richtig verstehen - Prozent im Zuschussbedarf gesenkt. Das soll uns noch mal einer nachmachen, mir soll noch einmal einer sagen, wir hätten nicht gespart. Da denke ich schon manchmal, es liegt am desolaten Zustand der FDP, die natürlich ihren Weltschmerz auch irgendwo bekämpfen muss,

(Beifall CDU)

(Abg. Koppe)

und damit in durchaus unsachliche Diskussion kommt - ich will mal versuchen, das ganz freundlich auszudrücken. 80 Prozent unseres Haushalts, des Haushalts des TMFSG, sind gesetzlich gebunden, weitere 5,5 Prozent dienen der Finanzierung vertraglicher Leistungen und nur 13,7 Prozent und damit 42,7 Mio. € entfallen auf gestaltbare Leistungen, aber auch die sind am Ende gebunden, weil wichtige Maßnahmen darunter fallen wie die Jugendpauschale, der Sport und auch das Programm „Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“, unser Programm gegen Rechts.

Ich will ein Programm erwähnen, das wir anfänglich doch nicht so optimistisch beurteilt haben, nämlich das Schulobstprogramm. Hier können wir sagen, mit den im Haushalt bereitgestellten 300.000 € können wir weitere 600.000 europäische Mittel kofinanzieren und haben damit fast 1 Mio. € für ein Schulobstprogramm, das sich sehen lassen kann.

(Beifall CDU, SPD)

Meine Damen und Herren, auch ich muss sagen, wir können im Sozialhaushalt nicht weiter sparen. Das hört sich leicht an, ist aber wirklich schwer, deswegen auch einige Bemerkungen zu Frau Siegesmund, Bemerkungen zu unserem Haushalt, er würde stillstehen. Oder Herr Bärwolff sagte, wir sind offensichtlich nicht kreativ genug und nicht mobil genug, aber wir können im Sozialministerium nicht das Geld anderer Leute ausgeben und deswegen sind wir froh und dankbar und all das habe ich auch von Trägern gehört, dass sie dankbar dafür sind, dass es nicht weitere Einschnitte im sozialen Bereich gibt,

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber wenn Sie das Lan- deserziehungsgeld abschaffen... )

Frau Siegesmund, wenn es so einfach wäre, es ist nicht so einfach. Ich möchte zum Thema Schwangerenkonfliktberatung Ihnen antworten, Sie hatten es ja angesprochen, es wird leicht gekürzt. Der Thüringer Landesrechnungshof ist leider der Meinung, wir müssten stärker kürzen und nun kann man sich aussuchen, immer mal wird er ja dazu gebraucht, zu bemerken, man müsse so tun wie es der Landesrechnungshof vorgibt, an der Stelle haben wir uns dem bisher erfolgreich verweigert und haben ausschließlich aufgrund der gesunkenen Bevölkerungszahl unsere Förderung angepasst und das über mehrere Jahre, insofern bricht eine einzige Beratungsstelle weg, alle anderen Beratungsstellen bleiben erhalten und haben nur eine Reduzierung im 0,1/0,2 VbE-Bereich. Alles ist mit den Beratungsstellen abgesprochen. Sie haben uns natürlich auch mitgeteilt, dass das nicht schön ist und dass sie mehr Geld gut benötigen könnten und auch sicher sinnvoll ausgeben würden. Aber auch da, denke ich, haben wir eine Lösung gefunden, die für alle gerade noch tragbar ist.

Auch ich möchte noch mal auf die Ausgleichsabgabe kommen, die ist jedes Jahr Thema, sie ist jedes Jahr Thema im Finanzausschuss, sie ist jedes Jahr Thema hier im Plenum und wenn der Finanzminister mir noch eine Bitte erfüllen könnte, dann sollte er ein Sondervermögen anlegen, damit endlich klar wird, dass wir nicht Geld bunkern, das Geld kommt im Laufe des Jahres herein, da können wir es noch nicht ausgeben. Im Folgejahr versuchen wir, es auch mit Sonderprogrammen, wenn wir viele Einnahmen haben, auszugeben. Wir haben allein 10 Mio. € in den letzten Jahren zusätzlich ausgegeben, um Anreize zu schaffen, dass Menschen mit einer Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt kommen und auch die Mär, in Rheinland-Pfalz würde das aus der Ausgleichsabgabe genommen, Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt auf eine andere Art und Weise finanziell zu unterstützen, ist eben nur eine Mär. Eins kann ich mir auch nicht verkneifen. Auch ich muss zu den Einsparungen im IT-Bereich, welche die FDP angesprochen hat, noch einmal sagen, ich weigere mich, die Trommel wieder einzuführen in einer modernen Welt und ich weigere mich auch noch einmal, das Morsen zu lernen.

(Beifall CDU, SPD)

Das muss man möglicherweise in anderen Ländern tun, weil man keine anderen Möglichkeiten hat, aber ich will das nicht tun. Wenn Sie uns das Geld verweigern für Maßnahmen, um schnellen Datenaustausch zu machen mit dem Bund, z.B. wenn wir wieder einmal irgendeinen Virus in der Gegend haben oder wenn wir Dioxin im Futter haben und Sie dann uns noch vorwerfen, wir hätten nicht schnell genug mit dem Bund kommuniziert und jetzt wollen Sie uns genau an der Stelle das Geld kürzen, dann denke ich, sollte man darüber noch einmal bei Ihnen nachdenken.

(Beifall SPD)

Sie können uns gern fragen, wofür wir das Geld ausgeben, Frau Hitzing. Es ist nun eben so.

(Zwischenruf Abg. Hitzing, FDP: Das ist ja nicht zu fassen.)

Das ist nicht nicht zu fassen, es ist einfach wahr, was Sie tun.

(Beifall SPD)

Wir kaufen uns doch keinen Computer, weil wir einmal einen neuen bunten haben wollen. Die sind alle schon längst abgeschrieben und die Programme, die in diesem Bereich mit angeschafft werden müssen, sind einfach bitter nötig, um unsere Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Ich denke, die FDP muss sich überlegen: Wollen Sie in unserem Bereich tatsächlich ausreichend Gesundheitsvorsorge, wollen Sie tatsächlich ausreichend Verbraucherschutz haben oder wollen Sie tatsächlich einen

(Ministerin Taubert)

schwachen Staat, der all dies nicht kann und wollen den Bürgern in ihrer Selbstbestimmung die Unterstützung geben, damit sie es nämlich selbst entscheiden müssen ohne die notwendige Hilfe, die man heute einfach braucht? Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit beende ich die Aussprache zum Einzelplan 08 und rufe auf die Aussprache zum Einzelplan 09 - Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.

Die vereinbarten Redezeiten betragen für die CDU 9 Minuten, für DIE LINKE 8 Minuten, für die SPD 7 Minuten, die FDP 6 Minuten und für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5 Minuten. Gemäß § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion entsprechend, wenn die Landesregierung insgesamt länger als 9 Minuten spricht.

Ich eröffne damit die Aussprache und als Erster hat das Wort der Abgeordnete Tilo Kummer von der Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. In der Grundsatzaussprache ist heute früh schon deutlich gemacht worden, dass die wesentlichste Änderung in diesem Einzelplan durch die Errichtung der Forstanstalt erfolgte. Ich möchte hier keine langen Ausführungen machen. Wir haben beim Gesetz zur Gründung der Forstanstalt unsere Bedenken deutlich gemacht, ob die hier erwarteten Einsparpotenziale auch wirklich in diesem Umfang gegeben sind. Deshalb möchte ich nur darauf hinweisen, dass wir eventuell hier entsprechenden Nachregelungsbedarf im kommenden Jahr haben werden, sollten die Gelder für die Forstanstalt nicht auskömmlich sein. Ich möchte auch noch einmal deutlich machen, dass sich unsere Fraktion dafür eingesetzt hat, dem Nationalpark Hainich, der ja inzwischen als Weltnaturerbe gewürdigt wurde, ein entsprechend selbstbestimmtes Budget zu geben in Höhe von 2,5 Mio. €, um hier selbstständig entscheiden zu können, welches Personal eingestellt wird und wie in Zukunft die Mittel verwendet werden. Ich halte das für ein Weltnaturerbe für angemessen und wir würden damit auch dem Umstand entgegentreten, dass durch Abordnungen in andere Bereiche des Ministeriums hier schon lange nicht mehr die Haushaltsansätze im Nationalpark gegeben sind. Von der Warte her, da unser Antrag damals keinen Erfolg hatte, möchte ich hier zumindest noch einmal deutlich machen, dass es uns wichtig ist, dass die Abordnungen, die im Bereich des Nationalparks Hainich beim Personal im Moment noch vorhanden

sind, wenigstens unverzüglich beendet werden, damit sich das, was der Haushaltsgesetzgeber an Personal für den Nationalpark festlegt, in Zukunft auch in Wirklichkeit widerspiegelt.

Meine Damen und Herren, am vorliegenden Einzelplan ist unsere Hauptkritik bei der Abwasserabgabe zu finden. In Richtung der SPD-Fraktion, Herr Pidde hatte dort von 2 Mio. € gesprochen,

(Zwischenruf Abg. Dr. Pidde, SPD: 2 Mrd.)

die in Sondervermögen wasserwirtschaftliche Strukturen zu tilgen wären, da hat er sich geirrt, das sind 2 Mrd. €, genau. Wir möchten bei der Verwendung der Mittel der Abwasserabgabe zur Tilgung dieses Sondervermögens nur noch einmal deutlich machen, dass das Bundesabwasserabgabegesetz zwingend die Verwendung der Mittel der Abwasserabgabe für Investitionen vorsieht.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben in diesem Zusammenhang den Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags um eine Stellungnahme zur Korrektheit dieser Mittelverwendung gebeten. Der Wissenschaftliche Dienst führt dazu aus: „Problematisch erscheint die Einhaltung des Investitionsgebots allerdings insofern, als nach § 21 a ThürKAG nicht nur gestundete und damit für die Finanzierung zunächst nicht vorliegende Beiträge zu finanzieren oder im Ergebnis zu tilgen sind, sondern auch rückerstattete Beiträge gemäß § 21 a Abs. 4 ThürKAG. Der Sache nach handelt es sich bereits um finanzierte Maßnahmen, bei denen die nachgelagerte Verwendung der Abwasserabgabe keinen neuen Förderimpuls mehr setzen kann. Später in diesem Gutachten steht dann, dass eine Absicherung der korrekten Mittelverwendung z.B. durch den Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsvollzug durch eine qualifizierte Sperre sichergestellt werden könnte oder sonst durch ein Berichtsersuchen eine parlamentarische Kontrolle erfolgen sollte. In diesem Zusammenhang haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht und ich bitte Sie um entsprechende Zustimmung, damit wir die parlamentarische Kontrolle des korrekten Mitteleinsatzes hier wahrnehmen können.

(Beifall DIE LINKE)

Denn ansonsten befürchte ich, dass die Wasserund Abwasserzweckverbände dieses Landes erfolgreich auf den Bruch der Thüringer Verfassung klagen würden.

Meine Damen und Herren, ein weiteres Problem möchte ich im Zusammenhang mit der heutigen Debatte ansprechen. Wenn der Freistaat Thüringen fördert, dann ist nicht nur die Frage der Höhe der eingesetzten Fördermittel von Bedeutung, sondern auch die Frage, ob die Fördermittel entsprechend verwendet werden können. Wir haben hier gerade in diesem Jahr eine intensive Diskussion gehabt

(Ministerin Taubert)

über das Agrarinvestitionsförderprogramm. Die Landesregierung hat dankenswerterweise die Mittel dafür um 7 Mio. € aufgestockt, aber diese Mittel fließen nicht ab. Wenn man dann fragt, woran es liegt, sagt die Landesregierung, dass die Landwirte schuld sind. Die Landwirte sagen, die Aufbaubank ist schuld, die Aufbaubank sagt, die Landesregierung ist schuld. Es ist eine Spirale ohne Ende. Ich kann Ihnen nur sagen, wir müssen endlich klären, woran es liegt, damit endlich wieder die Landwirte die Fördermittel, die wir ihnen bereitstellen, auch in vollem Umfang verwenden können. Es muss hier geklärt werden, dass die bürokratischen Hemmnisse beim Abfließen dieser Gelder beseitigt werden. Das liegt in der Macht der Landesregierung und ich bitte Sie, Herr Minister, dass Sie dort Ihre Möglichkeiten auch entsprechend nutzen, damit die Probleme im nächsten Jahr der Vergangenheit angehören.