Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, sehr geehrte Besucher, zum Tagesordnungspunkt 5 behandeln wir das „Thüringer Gesetz zur Änderung der sicherheits- und melderechtlichen Vorschriften“ in Drucksache 5/3349 in zweiter Beratung. Hintergrund ist, dass wegen der Befristung zum 31. Dezember 2011 mehrere Gesetze außer Kraft treten, so das „Thüringer Verfassungsschutzgesetz“, das „Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz“, das „Thüringer Gesetz zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes“ und das „Thüringer Meldegesetz“. Am 14. Oktober 2011 wurde die Drucksache im Plenum behandelt und nach umfangreicher Debatte an den Innenausschuss überwiesen. In nicht öffentlicher Sitzung am 11. November 2011 haben wir dann eine Anhörung beschlossen. Hier muss man erwähnen, dass die Rückmeldung der Zuschriften sehr spärlich, sehr gering war. Angehört wurden neben den Thüringer Spitzenverbänden, dem Thüringer Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund, die Gewerkschaften, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V., das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein, der Thüringer Datenschutzbeauftragte, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheiten, der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, um nur einige zu benennen. Seitens der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden am
7. Dezember Änderungsanträge eingereicht. Diese wurden in unserer zweiten Beratungsrunde im Innenausschuss am 9. Dezember dann mitberaten und mit den Stellungnahmen abgewogen. Es wurde mehrheitlich der Beschluss der Landesregierung angenommen, die Änderungsanträge abgelehnt. Ihnen liegt nunmehr in Drucksache 5/3667 die Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor und ich bitte Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, diese hier anzunehmen. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Holbe. Ich habe mal eine Bitte in Richtung Technik. Wir haben ungeheuren Hall im Ton. Der verstärkt auch jedes Einzelgespräch im Saal. Das ist also eine sehr unangenehme Geräuschkulisse, in der gesprochen wird. So, ist es besser?
Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erste für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Renner auf.
Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Besuchertribüne, ich sage noch einmal kurz etwas zum Regelungsinhalt des Gesetzes: Es geht hier um die Neubefristung des Verfassungsschutzgesetzes bis Ende nächsten Jahres und um die vollständige Entfristung dreier wichtiger Sicherheitsgesetze, dem Sicherungsüberprüfungsgesetz, dem G-10-Ausführungsgesetz und dem Thüringer Meldegesetz.
Ein paar grundsätzliche Bemerkungen zum Ziel und Sinn von Befristungen möchte ich am Anfang voranstellen: Durch die Befristung soll eigentlich gewährleistet werden, dass Gesetze auf ihre Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit regelmäßig überprüft werden, insbesondere dann, wenn mit diesen Regelungsinhalten schwerwiegende Grundrechtseingriffe verbunden sind. Eine Prüfung liegt hinsichtlich dieser Sinnhaftigkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit bei diesen Gesetzen für uns nicht vor. Ein alleiniger Satz in der Begründung, der Schutz der FdGO ist eine Daueraufgabe, kann eine wirklich fachliche Prüfung nicht ersetzen.
wenigsten eine Stellungnahme abgegeben. Das ist bedauerlich. Aber ich möchte trotzdem zum einen auf Inhalte der Anhörung kurz eingehen, weil dort auch wesentlich ausgeführt wurde, dass die Evaluierung notwendig ist, um überhaupt über den weiteren Fortbestand der Gesetze entscheiden zu können. Und dann hat der Leiter des unabhängigen Landeszentrums Datenschutz Schleswig-Holstein auch noch ein paar grundlegende Worte zur Behandlung von Zuschriften im Thüringer Innenausschuss kundgetan, die können uns vielleicht ein bisschen nachdenklich machen dahin gehend, warum Anzuhörende vielleicht an der einen oder anderen Stelle nicht mehr höchste Motivation haben, dem Innenausschuss ihre Zuschriften zur Verfügung zu stellen, die ja auch oft mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden sind. Er habe, so schreibt er in Bezug auf die Anhörung zum Datenschutzgesetz - wir erinnern uns -, den Eindruck, dass im Thüringer Landtag Anregungen und Anhörungen von Experten gänzlich ohne Berücksichtigung bleiben; so könnte man auch Anhörungen ins Leere laufen lassen. Es sei ein Beleg dafür, dass trotz des vorhandenen demokratischen Instituts der Anhörung, dieses in der parlamentarischen Praxis vollständig entleert wird. Also von hier aus auch der Appell, dass wir den Fachleuten, den Institutionen, den Anzuhörenden in Zukunft vielleicht in den Ausschüssen etwas mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen, damit vielleicht auch in Zukunft der Rückfluss an Zuschriften dann etwas höher wird.
Jetzt zu den einzelnen Vorschriften. Zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz: Wir halten dieses Gesetz nicht für notwendig. Es gibt ausreichende Regelungen im Dienstrecht und mit der Sicherheitsüberprüfung ist ein ganz erheblicher Grundrechtseingriff verbunden, nicht nur bei den Beschäftigten selbst, sondern auch bei seinem persönlichen Umfeld, den Familienangehörigen und Referenzpersonen. Ich glaube auch nicht, dass es einfach noch zeitgemäß ist, gegenüber Beschäftigten einen Generalverdacht auszusprechen, dass von ihnen eine Gefährdung von Zwecken der Behörden ausgeht, sondern ich glaube, hier braucht man auch eine Vertrauensposition. Wenn es dann tatsächlich zu Verfehlungen kommt, gibt es im Dienstrecht ausreichend Möglichkeiten. Zum anderen, das hat die Geschichte Thüringens auch gelehrt, haben Sicherheitsüberprüfungen nicht davor geschützt, dass Mitarbeiter, wenn sie denn wollten, mit Inhalten von CDs in der Gegend herumgelaufen sind und diese an Dritte weitergegeben haben usw.
Dass die Landesregierung selbst Zweifel an der Notwendigkeit dieses Gesetzes hat, zeigt, dass sie die im Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Gesetzes nicht erlassen hat. Ich glaube, das ist auch noch einmal ein Beleg da
Beim G-10-Gesetz geht es uns um die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Wir haben dazu in unseren Änderungsanträgen einzelne Vorschläge gemacht, die ich kurz benennen möchte: Die G10-Kommission sollte nach Vorschlag der Fraktion DIE LINKE künftig aus 10 Mitgliedern bestehen, damit gewährleistet ist, dass alle Fraktionen im Landtag die Kontrolle ausüben können.
Vergleichbar mit den vertraulichen Sitzungen der Landtagsausschüsse soll in Zukunft die Möglichkeit bestehen, dass der Vorsitzende oder die Vorsitzende der Fraktion unterrichtet wird. In besonderen Fällen, wenn es begründet und für die parlamentarische Arbeit erforderlich ist, soll mit Einvernehmen der Präsidentin des Landtags ein von einer Fraktion zu benennender Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Einsicht erhalten. Es wird Einvernehmen zwischen der Landesregierung und der Kommission hergestellt. Ansonsten soll nach Meinung der LINKEN keine Überwachungsmaßnahme ausgeführt werden und dieses Einvernehmen setzen wir auch voraus, wenn in Zukunft die Benachrichtigung an Betroffene unterbleiben soll. Das Gesetz wird nach Vorschlag der LINKEN zunächst befristet, um dann tatsächlich einmal eine Evaluierung vornehmen zu können und dann auch zu klären, ob die einzelnen Regelungen noch zweckmäßig und angemessen sind.
Zum Thüringer Meldegesetz: Natürlich haben wir auch im Blick, dass durch die bevorstehende bundesgesetzliche Regelung zum Melderecht möglicherweise eine landesrechtliche Regelung entbehrlich sein könnte. Wir schlagen aber dennoch eine Änderung zum Meldegesetz vor und dies aus zwei Gründen. Wir denken, für den Schutz persönlicher Daten kann es keinen falschen Zeitpunkt geben und es ist auch nicht sachgerecht, eine derzeit bestehende schlechtere Regelung noch über Monate fortbestehen zu lassen. Dann erhoffen wir uns natürlich auch, dass durch eine Änderung des Landesgesetzgebers auch ein politisches Signal an den Bundesgesetzgeber erfolgen könnte, der dann entsprechend von der Landesregierung im Bundesrat auch transportiert wird.
Zum Inhalt unserer Änderung: Es geht uns um Datenschutz als Grundeinstellung, dass in Zukunft Daten, die bei den Meldebehörden zur eigenen Person gespeichert sind, nicht mehr an Religionsgemeinschaften verteilt oder an Adressverlage weitergegeben werden, wenn nicht der Eigentümer der Daten, also die Person, der Bürger, dem zugestimmt hat. Im Augenblick haben wir den umgekehrten Fall. Man muss aktiv widersprechen, dass diese Daten weitergegeben werden. Wir wollen hier eine Umkehrung im Interesse eines umfassenden Datenschutzes.
Und nun zu dem vierten Gesetz, was für uns im Augenblick den größtmöglichen Bedarf an gesetzlicher wie politischer Diskussion birgt - dem Verfassungsschutzgesetz. Ich habe es gestern schon gesagt, wir halten diesen Dienst als Frühwarnsystem ungeeignet. Er ist unbrauchbar
und er ist seinem eigenen Anspruch an keiner Stelle gerecht geworden. Ich will noch ein ganz aktuelles Beispiel bringen. Wir haben hier schon im Rahmen einer Mündlichen Anfrage über den Verkauf des Herrenhauses in Gutmannshausen an den rechtsextremen Verein aus Sachsen Gedächtnisstätte e.V. gesprochen und mussten anhören, dass das Finanzministerium und das Thüringer Liegenschaftsmanagement nicht rechtzeitig durch den Verfassungsschutz zum rechtsextremen Hintergrund der Käuferin und den Nutzungsabsichten eines rechtsextremen Vereins informiert wurden. Was hat das zur Folge? In diesen Tagen, nicht rechtzeitig… Ja, wenn der Verfassungsschutz diese Information nicht hat oder auf dieser Information sitzen bleibt, die in einer anderen Behörde notwendig wäre, kann er nicht den Anspruch haben, Frühwarnsystem zu sein. Deswegen sagen wir, er hat versagt. Das ist in diesem Fall ziemlich eindeutig. Was hat das zur Folge? Dieses Wochenende muss sich die Versammlungsbehörde dort mit dem Vorhaben der rechtsextremen schlesischen Jugend herumschlagen, dieses Wochenende eine Wintersonnenwende durchführen zu wollen. Bis jetzt steht ein Verbot im Raum. Man wird sehen, wie das rechtlich gehalten werden kann. Diese ganze Auseinandersetzung auf rechtlicher Ebene zulasten der Kommune, zulasten der Behörden vor Ort hätten wir uns ersparen können, wenn es tatsächlich eine Institution geben würde, die über solche Kaufabsichten - die Kaufabsichten des Vereins waren bekannt, dass er in Mitteldeutschland eine entsprechende Bildungseinrichtung sucht tatsächlich auch öffentlich und transparent informieren würde und das transportieren würde an alle, die in diesem Land solche Informationen benötigen. Deswegen sagen wir Versagen als Frühwarnsystem und machen einen anderen Vorschlag. Es gibt natürlich noch ein grundlegenderes Argument, das sagt, ein Grundrechtseingriff, wie wir ihn dem Verfassungsschutz zubilligen, zum Beispiel durch die Verwendung nachrichtendienstlicher Mittel, die sich jeglicher Kontrolle entziehen, so ein Grundrechtseingriff ist auch eine Gefahr für einen Bürgerrechtsstaat und steht auch im Gegensatz zu unseren Vorstellungen einer offenen Demokratie. Um es prononciert zu sagen: Demokratie und Geheimdienst schließen sich aus.
Unser Vorschlag ist, ich habe es gestern schon gesagt, ich will es nicht noch einmal an allen Stellen ausformulieren, eine transparente und demokratische Informations- und Dokumentationsstelle für
Menschen- und Grundrechte und Demokratie als unabhängige oberste Landesbehörde ohne nachrichtendienstliche Befugnisse. Dazu haben wir einen Änderungsantrag gestellt, der die Behördenerrichtungsverpflichtung aus Artikel 97 der Thüringer Verfassung ausdrücklich berücksichtigt, falls das wieder als Gegenargument formuliert wird. Wir schlagen zum Verfassungsschutzgesetz den sofortigen Entzug der nachrichtendienstlichen Befugnisse vor, die Befristung des Gesetzes bis zum 30. Juni 2012 und eine gesetzliche Verpflichtung, bis zum 30.06.2012 ein Gesetz über den Schutz und die Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Grundrechte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe in Kraft treten zu lassen. In diesen Prozess werden sich sicherlich im Parlament die Fraktionen, aber auch die Behörden einbringen können. Wir wollen eben nicht nur mit Blick auf ein gefordertes NPD-Verbot, dass die V-Leute aus der Führungsebene der NPD abgezogen werden, wir wollen, dass alle bezahlten Neonazispitzel jetzt vonseiten des Geheimdienstes zurückgezogen werden.
Es ist nicht allein die NPD, die Freiheit, Leben und Demokratie gefährdet, es sind auch die ganzen anderen Nazigruppierungen, von denen eine eben so hohe Gefahr ausgeht. Wir wollen nicht weiter zulassen, dass Geld und Informationen aus den Sicherheitsbehörden der rechtsextremen Szene zukommen. Sie werden zu Straftaten animiert, weil ein VMann auch immer seine Relevanz gegenüber dem Amt darstellen muss. Zum Teil werden natürlich auch kriminelle Taten gedeckt, das liegt im Wesen des Verfassungsschutzes. Natürlich werden kriminelle Straftaten gedeckt. Ich nenne ein Beispiel: Wenn jetzt bekannt wird, dass zur Finanzierung des Nazitrios dort ein strafrechtsrelevantes Spiel hergestellt wurde mit einem unglaublichen antisemitischen, volksverhetzenden und offen nationalsozialistischen Kontext und der Verfassungsschutz Kenntnis von diesem Spiel hat, was wahrscheinlich mehrfach Straftatbestände tangiert, das aber nicht im Rahmen der Strafverfolgung an die zuständigen Behörden weitergibt, sondern ein Spiel - oder Herr Brandt sagt gegenüber der Presse vier dieser Spiele - zu einem Preis von 100 DM ankauft, dann werden dort Straftaten gedeckt und sogar noch Geld dafür bezahlt. Das war Realität in Thüringen und wir wollen, dass das in Zukunft nicht noch einmal passieren kann.
Die Landesregierung hat sich selbst auch zur Aufgabe gesetzt, so ist es hier gesagt worden, auch aus der Regierungskoalition gab es die entsprechenden Hinweise, dass Sie eine Novelle des VSGesetzes anstrebt. Das begrüßen wir und das ist auch die Erwartung der Öffentlichkeit derzeit. Da, denke ich, gibt es eine hohe Erwartung, dass da
auch in nächster Zeit schon Richtung und Zeitplan bekannt werden. Bisher wird für mich die Diskussion verkürzt auf die Frage Befugnisse, Kontrollrechte der PKK. Das ist das Problem vom Ende her aufzuzäumen. Es geht nicht nur allein darum, die Kontrolle und möglicherweise auch die Rechte der Parlamentarier zur stärken, sondern es muss darum gehen, grundsätzlich dort, wo eine Gefährdung von der Arbeit des Geheimdienstes ausgeht, wo ein Grundrechtseingriff von dieser Behörde ausgeht, dies zu diskutieren und Alternativen zu formulieren. Es kann doch, wenn wir es nur auf die Frage Kontrollrechte der PKK beschränken, nicht darum gehen, das Desaster besser kontrollieren zu wollen, sondern es muss darum gehen, das Versagen und Verschulden zu beenden. Darum muss es heute gehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Kollegen, werte Besucher, die Änderung der sicherheitsund melderechtlichen Vorschriften, so wie sie uns in der Drucksache 5/3349 vorliegen, beziehen sich ausschließlich auf die Änderungen, Verlängerungen, Entfristungen dieser Gesetze. Es geht hier weniger darum, den inhaltlichen Aspekt zu ändern.
Ich beginne mit dem Thüringer Meldegesetz. Der Bund hat mit der Föderalismusreform I die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen schon 2004 erhalten, nimmt sie jetzt in Anspruch, arbeitet zurzeit an einem entsprechenden Bundesgesetz und vor diesem Hintergrund beschränkt sich der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, auf die Entfristung, so dass mit Verabschiedung des Bundesgesetzes dieses Gesetz, das Thüringer Gesetz, Rechtskraft verliert, da Bundesrecht Landesrecht bricht. Somit brauchen wir, glaube ich, hier nicht eine erneute Befristung.
Weiterhin wird aber mit dieser Entfristung sichergestellt, dass die zuständigen Einwohnermeldeämter ihre Arbeit ordnungsgemäß fortsetzen können. Frau Renner, den von Ihnen vorgetragenen Änderungsvorschlag bezüglich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen meine ich. Die jetzigen Regelungen haben sich bewährt und stellen Sie sich vor, wenn zu jeder Anfrage einer Behörde hier entsprechend reagiert werden müsste, die Bürger befragt werden, es wäre in der Schnelligkeit der Verfahren unendlich länger und ich glaube, es produziert zusätzlich eine Reihe von Kosten, so dass meine Fraktion diesen Ansatz hier in Gänze ablehnt.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Gesetz zur Ausführung (Artikel 10 dieses Gesetzes): Hiervon berührt sind Eingriffsregelungen, Beschränkung des Post-, Brief-, Fernmeldegeheimnisses, um nur einiges hier zu nennen. Da gehe ich konform mit dem Gesetzentwurf, der uns vorliegt. Es ist eine dauerhaft wichtige und notwendige Aufgabe, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und Angriffe auf die Demokratie abzuwehren. Wie wichtig das ist, haben wir gerade in der jüngsten Vergangenheit hier gesehen mit dem rechtsextremistischen Trio der Terrorgruppe des NSU, das sich hier aktiv betätigt hat. Deshalb, denken wir, ist es mit großer Sicherheit wichtig, Sie wollen ja den Verfassungsschutz abschaffen, das wollen wir gerade nicht, wenn auch vielleicht an manchen Stellen Defizite zu verzeichnen sind, aber deswegen ist die Abschaffung mit Sicherheit hier das falsche Mittel, um bestimmte Dinge zu regulieren.
Jeder, der sich damit befasst, Sie haben es gesagt, es ist immer ein starker Eingriff in die Grundrechte und da sind vorgeschriebene Verfahren, die unbedingt vollzogen und eingehalten werden müssen. Sie wissen, dass das nicht so einfach geht und die Justiz hier jeden konkreten Fall und jedes konkrete Mittel genehmigen muss, ohne das geht es nicht. Ich denke, das ist eine große Hürde, die hier zum Schutz der Bürger garantiert ist in ihren Grundrechten. Deswegen sind wir hier auch für diese Entfristung. Denn es geht im Kern darum, die innere Sicherheit zu gewährleisten und alle, die da auf diesem Gebiet tätig sind, auch handlungsfähig weiterhin arbeiten zu lassen. Darüber, glaube ich, sind wir uns alle einig.
Herr Gentzel hat in der letzten Debatte vorgetragen - und auch mein Kollege Fiedler sagt das in beständiger Weise -, unabhängig von den Entfristungen dieser Gesetze steht es uns als Parlamentariern durchaus frei, jederzeit diese Themen, diese Gesetze sowohl in ihrer Umsetzung zu begleiten, die Ausführungen mit zu kontrollieren und diese Dinge sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum auf die Tagesordnung zu rufen, so dass da unsere Rechte in keiner Weise behindert werden. Wir brauchen deshalb auch nicht die Änderungsanträge der FDP, der LINKEN, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die eine weitere Befristung von einem halben Jahr bis zwei Jahre fordern. Beide Anträge lehne ich hiermit im Namen meiner Fraktion ab.
Nun zum Thüringer Verfassungsschutz: Hier brauchen Sie nur in unseren Koalitionsvertrag zu schauen und Sie werden folgende Regelung finden. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich einmal daraus: „Thüringen braucht einen effektiv arbeitenden Verfassungsschutz. Die angestrebte bessere Vernetzung der Sicherheitsbehörden bezieht sich ausdrücklich auch auf den Bereich des Verfassungsschutzes. Es besteht Einigkeit, dass der Thü
ringer Verfassungsschutz novelliert wird. Ziel ist es, eine Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments sicherzustellen. Die Neuregelung soll sich an der Neugestaltung der parlamentarischen Kontrollrechte im Deutschen Bundestag orientieren.“ Deshalb ist es notwendig, hier eine Verlängerung einzuräumen, damit diese Überarbeitung erfolgen kann. Wir haben hier auch mit Blick auf die letzten Ereignisse auch immer wieder vor Augen, dass sich auch die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission beschwert haben über das Informationsrecht. Ich denke, dieses zu stärken, ist auch in unserem Sinne und vielleicht auch die verbesserte Möglichkeit, die Öffentlichkeit zu bestimmten Dingen zu informieren.
Mein Kollege Fiedler hat es auch in seiner Rede gestern zum Haushaltsgesetz mit angekündigt, was den Innenbereich betrifft, wir werden hier in den nächsten Wochen sehr intensiv daran arbeiten. Die derzeitige Aufklärung der Verbrechen der terroristischen Gruppe hier in Thüringen, aber auch in anderen Bundesländern läuft in vielen parlamentarischen Gremien. Ich meine, dass wir hier auch die Erfahrungen aus diesem Fall in das neue Gesetz durchaus mit einbringen können. Ich denke, unsere Kontrollfunktion an dieser Stelle für rechtsstaatliches Handeln und Handeln des Verfassungsschutzes sind ein wichtiges Instrument, das wir natürlich versuchen, immer auf den aktuellen Stand entsprechend abzustimmen.
Der Innenausschuss hat dem Gesetzentwurf ohne Änderung zugestimmt. Dieses liegt Ihnen in Drucksache 5/3667 vor, deshalb bitte ich, aus den von mir besagten Gründen um Zustimmung zum vorgelegten Entwurf der Landesregierung. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, 2008 wurden die sogenannten Sicherheitsgesetze erlassen. Eine vernünftige Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit hat meines Erachtens damals nicht stattgefunden und findet auch leider diesmal nicht statt. Der Gesetzentwurf an sich beinhaltet hauptsächlich die Entfristung von Gesetzen sowie eine weitere Befristung des Verfassungsschutzgesetzes bis zum 31. Dezember 2012. Deswegen drängt auch die Zeit, da die Gesetze ansonsten zum Ende des Jahres auslaufen würden. Eine Befristung eines Gesetzes hat aber nur Sinn, meine Damen und Herren, wenn die