Protokoll der Sitzung vom 16.12.2011

Ich frage Sie: Wenn Sie Ihren Änderungsantrag durchsetzen würden, die nachrichtendienstlichen Mittel herausnehmen, ist Ihnen bewusst, dass Sie dann einen schweren Schlag gegen das Trennungsgebot durchführen?

Nein, das ist mir nicht bewusst. Das ist Quatsch.

Ich rufe jetzt für die Landesregierung Herrn Innenminister Geibert auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, über das vorliegende Artikelgesetz und dessen Inhalt wurde bereits im Rahmen der ersten Lesung im Landtag am 14. Oktober 2011 intensiv debattiert.

(Abg. Renner)

Ich will daher nur kurz noch einmal auf das Grundanliegen dieses Gesetzespakets eingehen: Es geht um die weitere Befristung bzw. Entfristung der drei Thüringer Sicherheitsgesetze sowie um eine Entfristung des Meldegesetzes. Das Thüringer Verfassungsschutzgesetz, das Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz sowie das Thüringer Gesetz zur Ausführung des G-10-Gesetzes gehören zu den Grundpfeilern der Sicherheitsarchitektur des Landes. Sie gewährleisten eine rechtsstaatkonforme Handlungsweise des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz und sichern dessen parlamentarische Kontrolle. Ihre Verlängerung bzw. Entfristung ist notwendig, um die Handlungsfähigkeit des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz sicherzustellen. Die Verlängerung und Entfristung dieser Gesetze ist darüber hinaus auch von Verfassungs wegen geboten. Artikel 97 Satz 1 der Thüringer Landesverfassung formuliert dies unmissverständlich: „Zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung ist eine Landesbehörde einzurichten.“ Diese Aussage impliziert natürlich auch, dass eine solche Landesbehörde handlungsfähig sein muss, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. Ich habe bereits in meiner Einbringungsrede im Plenum am 14. Oktober darauf hingewiesen, dass für das Thüringer Verfassungsschutzgesetz im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, dass die parlamentarischen Kontrollrechte in Anlehnung an die Regelungen des Bundes gestärkt werden sollten. Ich möchte dies hier noch einmal ausdrücklich bekräftigen. Diese Aussage muss jedoch zwischenzeitlich ergänzt werden. Die Aufklärung des rechtsterroristischen NSU-Komplexes im Zusammenhang mit der Zwickauer Zelle wird möglicherweise zeigen, dass auch die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden fortentwickelt und verbessert werden müssen.

Diese Frage kann sich nicht nur in Thüringen stellen. Auch in anderen Ländern und auf der Ebene des Bundes, kann sich im Zuge der Ermittlungen und der Aufklärung des Sachverhalts die Frage stellen, ob insbesondere die rechtlichen Grundlagen für den Informationsaustausch der beteiligten Sicherheitsbehörden besser aufeinander abgestimmt werden müssen, um den Informationsfluss und die Auswertung zu optimieren. In Parenthese: Es freut mich daher, dass gerade eben in diesen Minuten das gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus in Köln und Meckenheim eröffnet wurde;

(Beifall CDU)

eine Forderung, die auch von mir hier im letzten Plenum erhoben wurde. Neben den zuständigen parlamentarischen Kontrollgremien, die im Rahmen ihrer parlamentarischen Verantwortung ihre Aufgabe zur Aufklärung des Sachverhalts wahrnehmen, wird auch die von mir eingesetzte unabhängige Kommission unter Leitung des Bundesrichters

Dr. Schäfer die Arbeit der Sicherheitsbehörden kritisch und sauber untersuchen und einen entsprechenden Bericht erarbeiten. Selbstverständlich wird das Innenministerium die Ergebnisse dieser Aufklärungsarbeit bewerten und sodann über die Konsequenzen entscheiden. Hierzu können auch, ich erwähnte es bereits, Änderungen in den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen zählen. Die Ergebnisse der Untersuchung sollten aber erst abgewartet werden. Schnellschüsse sind nicht ratsam. Es muss im Anschluss an das Vorliegen der Untersuchungsergebnisse in Ruhe darüber diskutiert werden, ob und welche gesetzlichen Grundlagen geändert werden müssen.

Gerade im Bereich des Verfassungsschutzes muss dabei stets auch der Blick über die Landesgrenzen hinweg zu den anderen Ländern und dem Bund gelenkt werden. Das Grundgesetz verpflichtet in Artikel 73 die Verfassungsschutzämter zu Zusammenarbeit und Kooperation im Verfassungsschutzverbund. Diese Zusammenarbeit setzt ein hohes Maß an Übereinstimmung der gesetzlichen Grundlagen zwischen den Ländern und dem Bund voraus. Landesrechtliche Alleingänge sind daher nicht angebracht. Ich bitte Sie daher, der weiteren Befristung bzw. Entfristung der Sicherheitsgesetze zuzustimmen, um im Anschluss daran die Diskussion über eine Weiterentwicklung dieser Gesetze zu führen. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Adams, gestatten Sie mir an dieser Stelle, dass ich mich ganz ausdrücklich für Ihre differenzierte Darstellung insoweit bedanke.

Abschließend möchte ich noch ganz kurz auf die Entfristung des Meldegesetzes eingehen. Es ist nach der Föderalismusreform I im Jahre 2006 allein der Bund, der auf diesem Gebiet das Sagen hat. Er hat für das Meldewesen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Da er hiervon jahrelang nicht Gebrauch gemacht hat, blieben in den Ländern die Meldegesetze zunächst in Kraft. Nunmehr hat der Bund aber den Entwurf eines Bundesmeldegesetzes in den Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene eingebracht und damit unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass er nunmehr von seiner ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen wird.

Wenn das Bundesmeldegesetz in Kraft tritt, werden die landesrechtlichen Regelungen im Meldewesen gegenstandslos. Dann gilt der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht. Es würde keinen Sinn machen, in diesem Stadium des absehbaren Auslaufens des Thüringer Melderechts über inhaltliche Änderungen desselben zu diskutieren. Daher sieht Artikel 4 des Gesetzes lediglich eine Entfristung vor, um den Meldebehörden für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes eine sichere und in der Praxis darüber hinaus bewährte Rechtsgrundlage zu geben.

(Minister Geibert)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innenausschuss hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder am 9. Dezember empfohlen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung ohne Änderungen zuzustimmen. Ich bitte Sie vor dem Hintergrund meiner heutigen Ausführung, der mehrheitlichen Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu folgen. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Ich schließe damit die Aussprache. Wir haben Änderungsanträge, über die wir jetzt zunächst abstimmen.

Zunächst der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/3704. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD- und CDU-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Die gibt es nicht. Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 5/3749 ab. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.

Da die Änderungsanträge alle abgelehnt worden sind und die Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt, stimmen wir direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/3349 ab.

Noch einmal zurück zu den Änderungsanträgen. Ein Änderungsantrag in Drucksache 5/3750 liegt noch vor. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Jetzt bleibt es trotzdem bei der Feststellung, dass die Änderungsanträge alle abgelehnt worden sind und die Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wir stimmen direkt darüber ab. Nach zweiter Beratung wird über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/3349 abgestimmt. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der SPD- und CDU-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stim

men aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Mehrheitlich ist der Gesetzentwurf angenommen worden.

Das bitte ich in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, möge sich von den Plätzen erheben. Das sind die Mitglieder der Fraktionen SPD und CDU. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es keine. Der Gesetzentwurf ist angenommen worden.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 6

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Pflegehelfergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/3480 ZWEITE BERATUNG

Es ist signalisiert worden, dass wir ohne Aussprache direkt über diesen Gesetzentwurf abstimmen. Das tun wir jetzt.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/3480 in zweiter Beratung ab. Wer dafür stimmen möchte, den bitte jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Jetzt sind es alle Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gegenstimmen gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.

Das bitte ich in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Vielen Dank. Es bleibt bei diesem einstimmigen Ergebnis.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 7

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/3498 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/3648

ZWEITE BERATUNG

(Minister Geibert)

Ich verweise darauf, dass wir auch hier vereinbart haben, keine Aussprache zu führen. Aber es ist doch etwas anders, weil wir natürlich eine Ausschussberatung und eine Berichterstattung haben.

Der Abgeordnete Gumprecht hat das Wort für seine Berichterstattung aus diesem Ausschuss.

Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, der Ausschuss hat mich zum Berichterstatter gemacht. Sie wissen, wir haben in der Sitzung am 13. November dieses Gesetz an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen ohne Aussprache. Vielleicht gehe ich noch einmal kurz auf das Gesetz ein. Es beabsichtigt, die zuständige Aufsicht, die derzeitig für die Gesundheitsämter beim Landesverwaltungsamt liegt und für den Maßregelvollzug - die Aufsicht liegt beim Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz - künftig durch eine Rechtsverordnung des Ministeriums regeln zu können.

Der Ausschuss hat dieses Gesetz in seiner Sitzung am 8. Dezember 2012 empfohlen, heute hier anzunehmen. Dies ist soweit der Bericht. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Ich habe bereits darauf hingewiesen, es ist keine Aussprache vereinbart worden. Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/3498 in zweiter Beratung ab. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gegenstimmen gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Das ist also eine einstimmige Annahme.

Dies bitte ich in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, möge sich vom Platz erheben. Das sind die Mitglieder aller Fraktionen. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7.

Vereinbarungsgemäß gehen wir nun in die Wahlen, das heißt, die Gesetze haben wir durch.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 20

Wahl der Vertreter des Landtags in den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und Satz 5 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öf

fentlichen Rechts „ThüringenForst“ Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 5/3650

Ich gebe folgenden Hinweis: Am 1. Januar 2012 wird das Thüringer Gesetz über die Reform der Forstwirtschaft in Kraft treten und gemäß Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 dieses Gesetzes, sind unter anderem zwei Mitglieder des Thüringer Landtags in den Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ zu wählen. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wählen wir bereits heute, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes, die beiden Vertreter des Thüringer Landtags.

Da in dem Gesetz der Wahlmodus nicht geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Danach entfallen nach d’hondtschem Höchstzahlverfahren auf die Fraktion der CDU und auf die Fraktion DIE LINKE jeweils ein Platz. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/3650 vor. Wird Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.

Ich weise nun darauf hin, dass es die Möglichkeit gibt, in offener Wahl durch Handzeichen diese Wahl durchzuführen, wenn dem nicht widersprochen wird. Es wird dem nicht widersprochen, so dass ich den Wahlvorschlag jetzt zur Abstimmung stelle.

Auf dem Wahlzettel finden Sie die Namen der Abgeordneten Gerold Wucherpfennig und Tilo Kummer. Wer diesem gemeinsamen Wahlvorschlag folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nun nach den Gegenstimmen. Es gibt keine Gegenstimmen. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit sind beide einstimmig dafür gewählt.

Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Wahl annehmen? Sie nicken mir beide zu. Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre Arbeit.

Das war Tagesordnungspunkt 20 und ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 18